Bundesland-Leitfaden · §45a Anerkennung
Anerkennung nach §45a in Schleswig-Holstein – so wird dein Angebot anerkannt.
Wer in Schleswig-Holstein eine Alltagshilfe anbieten will, braucht die Anerkennung durch das Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit. Hier findest du die Rechtsgrundlage, den Schulungsumfang und den Ablauf.
Fakten-Steckbrief
Anerkennung §45a in Schleswig-Holstein auf einen Blick
Zuständige Stelle
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG)
Rechtsgrundlage
Alltagsförderungsverordnung (AFöVO), vom 10.01.2017
Schulung Einzelkräfte
Mindestens 120 Unterrichtsstunden à 45 Minuten nach §15 Abs. 3 AFöVO
Nachbarschaftshelfer/innen
Registrierung beim LASG möglich nach mindestens 20 Unterrichtseinheiten Schulung
Aufwandsentschädigung
Für Nachbarschaftshelfer/innen max. 8 € pro Stunde
Bearbeitungsdauer
Anerkennung kann befristet und mit Auflagen (z. B. zur Fortbildung) verbunden werden
Zuständigkeit & Antrag
Wer erteilt die Anerkennung – und wie läuft der Antrag?
In Schleswig-Holstein übernimmt das Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG) die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag sowie die Registrierung von Nachbarschaftshelfer/innen. Rechtsgrundlage ist die Alltagsförderungsverordnung (AFöVO), die seit dem 10. Januar 2017 gilt und den bundesrechtlichen Rahmen aus §45a SGB XI landesspezifisch ausfüllt.
Dem schriftlichen Antrag legst du unter anderem den Nachweis der Qualifikation deiner Fachkraft, ein Konzept sowie – bei Gruppenangeboten – den Nachweis angemessener Räumlichkeiten bei. Die zuständige Stelle kann zur Vorbereitung ihrer Entscheidung ein Fachgutachten anfordern.
Qualifikation & Schulung
Welche Schulung nötig ist
Einzelkräfte benötigen nach §15 Abs. 3 AFöVO mindestens 120 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Der genaue Umfang richtet sich nach der Art des Einsatzes und dem Status der Person – sozialversicherungspflichtig oder geringfügig Beschäftigte können abweichende Anforderungen haben. Nachbarschaftshelfer/innen können bereits nach mindestens 20 Unterrichtseinheiten registriert werden, sofern sie nicht in häuslicher Gemeinschaft mit der leistungsberechtigten Person leben und weitere Voraussetzungen erfüllen. Ihre Aufwandsentschädigung darf 8 € pro Stunde nicht übersteigen.
Wo du Hilfe findest
Anlaufstellen in Schleswig-Holstein
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG)
Offizielle Informationsseite zur AFöVO, Anerkennungsverfahren und Nachbarschaftshilfe.
Antragsformular zur Anerkennung
Offizielles Antragsformular des LASG für Angebote zur Unterstützung im Alltag.
Rechtliche Grundlagen
Die wichtigsten Vorschriften im Überblick
- § 45a SGB XI – bundesgesetzliche Definition der Angebote zur Unterstützung im Alltag.
- Alltagsförderungsverordnung (AFöVO) – die schleswig-holsteinische Ausführungsverordnung.
Anderes Bundesland
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Die Anerkennung nach §45a ist Ländersache – Stelle, Schulungsumfang und Vergütung unterscheiden sich. Wähle dein Bundesland:
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