Anerkennung §45a SGB XI in Hessen | HeyCarla

Bundesland-Leitfaden · §45a Anerkennung

Anerkennung nach §45a in Hessen – so wird dein Angebot anerkannt.

In Hessen entscheidet nicht eine Landesbehörde, sondern deine Stadt oder dein Landkreis über die Anerkennung nach §45a – auf Basis der Pflegeunterstützungsverordnung (PfluV). Hier findest du den Ablauf und den Schulungsumfang.

Magistrat / Kreisausschuss
Zuständig je nach Sitz des Angebots
30 Std. / 20 Std.
Basisqualifikation, seit 1.1.2025 zwei Varianten möglich
PfluV
Pflegeunterstützungsverordnung als Rechtsgrundlage

Fakten-Steckbrief

Anerkennung §45a in Hessen auf einen Blick

Zuständige Stelle

In kreisfreien Städten der Magistrat, in Landkreisen der Kreisausschuss

Rechtsgrundlage

Pflegeunterstützungsverordnung (PfluV) des Landes Hessen

Anbieterformen

Form I: nichtgewerblich mit qualifiziert ehrenamtlich Tätigen · Form II: gewerblich/selbstständig Tätige nach §15/§18 EStG

Basisqualifikation

Mindestens 30 Stunden nach §5 Abs. 3 PfluV – seit 1.1.2025 alternativ 20 Stunden plus abgeschlossener Erste-Hilfe-Kurs

Laufende Fortbildung

Mindestens 4 Stunden pro Jahr oder 8 Stunden alle zwei Jahre für die leistungserbringenden Personen

Tätigkeitsbericht

Jährlich bis zum 30. April für die Anbieterformen I, II und III vorzulegen

Zuständigkeit & Antrag

Wer erteilt die Anerkennung – und wie läuft der Antrag?

In Hessen gibt es – ähnlich wie in Baden-Württemberg – keine zentrale Landesbehörde. Zuständig ist in kreisfreien Städten der Magistrat, in Landkreisen der Kreisausschuss. Rechtliche Grundlage ist die Pflegeunterstützungsverordnung (PfluV), die den bundesrechtlichen Rahmen aus §§45a bis 45c SGB XI für Hessen ausfüllt.

Prüfe vor der Antragstellung genau, ob dein Angebot die Voraussetzungen der PfluV erfüllt. Benötigte Formulare – etwa den Erhebungsbogen oder die Konzeptstruktur – erfragst du direkt bei deiner zuständigen Anerkennungsbehörde, da sich Details je nach Ort unterscheiden können.

Qualifikation & Schulung

Welche Schulung nötig ist

Die Basisqualifikation nach §5 Abs. 3 PfluV umfasst mindestens 30 Stunden. Seit dem 1. Januar 2025 gibt es alternativ eine verkürzte Variante mit 20 Stunden, kombiniert mit einem abgeschlossenen Erste-Hilfe-Kurs. Zusätzlich sind laufende Fallbesprechungen sowie Fortbildungen von mindestens vier Stunden jährlich oder acht Stunden alle zwei Jahre für die leistungserbringenden Personen vorgeschrieben. Bei mehr als drei leistungserbringenden Personen ist zudem eine Fachkraft mit entsprechender Qualifikation einzubinden.

Wo du Hilfe findest

Anlaufstellen in Hessen

Da die Anerkennung Sache deiner Stadt oder deines Kreises ist, findest du konkrete Formulare am besten direkt dort. Diese Quellen helfen dir beim Einstieg.

Verwaltungsportal Hessen

Übersicht zur Anerkennung niedrigschwelliger Angebote und zur PfluV mit Verweis auf die zuständige Behörde.

Beispiel: Stadt Frankfurt am Main

Zeigt beispielhaft, wie eine kreisfreie Stadt das Verfahren, die Erhebungsbogen und Tätigkeitsberichte handhabt.

Rechtsgrundlage im Volltext: Pflegeunterstützungsverordnung (PfluV) im hessischen Landesrecht.

Rechtliche Grundlagen

Die wichtigsten Vorschriften im Überblick

Anderes Bundesland

Dein Bundesland wählen

Die Anerkennung nach §45a ist Ländersache – Stelle, Schulungsumfang und Vergütung unterscheiden sich. Wähle dein Bundesland:

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Häufige Fragen zur §45a-Anerkennung in Hessen

Wer erteilt in Hessen die Anerkennung nach §45a?
In kreisfreien Städten der Magistrat, in Landkreisen der Kreisausschuss. Rechtsgrundlage ist die Pflegeunterstützungsverordnung (PfluV).
Wie viele Schulungsstunden brauche ich?
Mindestens 30 Stunden Basisqualifikation. Seit 1.1.2025 ist alternativ eine 20-Stunden-Schulung in Kombination mit einem abgeschlossenen Erste-Hilfe-Kurs möglich.
Was muss ich nach der Anerkennung laufend tun?
Mindestens 4 Stunden Fortbildung pro Jahr oder 8 Stunden alle zwei Jahre, regelmäßige Fallbesprechungen, und jährlich bis zum 30. April einen Tätigkeitsbericht.
Gibt es ein einheitliches Formular für ganz Hessen?
Nein, benötigte Formulare erfragst du bei deiner zuständigen Anerkennungsbehörde – dem Magistrat oder Kreisausschuss deines Ortes.
Gibt es einen Plan, wie ich vorgehen sollte?
Ja – unser kostenloser 10-Schritte-Plan als PDF führt dich von der Idee bis zum laufenden, anerkannten Angebot.
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