Anerkennung §45a SGB XI in Rheinland-Pfalz | HeyCarla

Bundesland-Leitfaden · §45a Anerkennung

Anerkennung nach §45a in Rheinland-Pfalz – so wird dein Angebot anerkannt.

Wer in Rheinland-Pfalz eine Alltagshilfe anbieten will, braucht die Anerkennung durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion. Seit Anfang 2026 gelten neue Schulungsvorgaben – hier findest du den aktuellen Stand.

ADD
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
min. 50 %
Schulungszeit live mit Fachkraft – neu ab 1.2.2026
UntAngV
Landesverordnung seit 2017

Fakten-Steckbrief

Anerkennung §45a in Rheinland-Pfalz auf einen Blick

Zuständige Stelle

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)

Rechtsgrundlage

Landesverordnung über die Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag (UntAngV), vom 12.07.2017, geändert 02.10.2020

Antragsweg

Antrag bei der ADD, Anerkennung erfolgt per Bescheid, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind

Vereinfachtes Verfahren

Für haushaltswirtschaftliche Mini-Angebote in begrenztem Umfang reicht eine Registrierung statt vollem Anerkennungsverfahren

Schulungsformat – neu ab 1.2.2026

Mindestens 50 % der Schulungszeit muss in direkter Live-Interaktion mit einer Fachkraft stattfinden – Zulassungsvoraussetzung der Landesbehörde

Inhalte der Basisqualifikation

Basiswissen zu Krankheits-/Behinderungsbildern, Grund- und Notfallwissen, Kommunikation, Betreuungs- und Unterstützungsmethoden, ggf. hauswirtschaftliche Kenntnisse

Zuständigkeit & Antrag

Wer erteilt die Anerkennung – und wie läuft der Antrag?

In Rheinland-Pfalz prüft die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) den Antrag auf Anerkennung als Angebot zur Unterstützung im Alltag. Rechtsgrundlage ist die Landesverordnung über die Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag (UntAngV) vom 12. Juli 2017, zuletzt geändert durch Verordnung vom 2. Oktober 2020. Ergibt sich aus deinen Unterlagen, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erteilt die ADD die Anerkennung mittels Bescheid.

Für hauswirtschaftliche Dienstleistungen in begrenztem Umfang (sogenannte Mini-Angebote in der Hauswirtschaft) reicht ein vereinfachtes Verfahren – hier erfolgt die Anerkennung durch eine schlichte Registrierung statt des vollen Verfahrens.

Qualifikation & Schulung

Was seit 2026 für die Schulung gilt

Seit dem 1. Februar 2026 gelten in Rheinland-Pfalz geänderte Vorgaben für die Basisqualifikation nach §45a/b SGB XI: Mindestens 50 % der Schulungszeit muss in direkter Live-Interaktion mit einer Fachkraft stattfinden – reine Selbstlernanteile allein reichen also nicht mehr aus. Diese Vorgabe ist Zulassungsvoraussetzung der zuständigen Landesbehörde für anerkannte Bildungsträger. Inhaltlich deckt die Basisqualifikation unter anderem Basiswissen zu Krankheits- und Behinderungsbildern, Grund- und Notfallwissen im Umgang mit Pflegebedürftigen, Kommunikation sowie – je nach Angebot – zusätzliche hauswirtschaftliche Kenntnisse ab.

Wo du Hilfe findest

Anlaufstellen in Rheinland-Pfalz

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)

Zuständig für Antragsprüfung und Anerkennungsbescheid nach der UntAngV.

Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit

Landesinformationen zu Pflege, Entlastungsbetrag und Angeboten zur Unterstützung im Alltag.

Rechtliche Grundlagen

Die wichtigsten Vorschriften im Überblick

  • § 45a SGB XI – bundesgesetzliche Definition der Angebote zur Unterstützung im Alltag.
  • Landesverordnung über die Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag (UntAngV) – die rheinland-pfälzische Ausführungsverordnung, zuletzt geändert 2020.

Hinweis: Die Schulungsvorgabe zur Live-Interaktion gilt erst seit 1.2.2026 – ältere Informationen im Netz spiegeln diese Änderung möglicherweise noch nicht wider.

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Häufige Fragen zur §45a-Anerkennung in Rheinland-Pfalz

Wer erteilt in Rheinland-Pfalz die Anerkennung nach §45a?
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD). Rechtsgrundlage ist die Landesverordnung UntAngV.
Was hat sich seit 2026 bei der Schulung geändert?
Seit dem 1. Februar 2026 muss mindestens 50 % der Schulungszeit in direkter Live-Interaktion mit einer Fachkraft stattfinden, nicht mehr rein als Selbstlernangebot.
Gibt es Erleichterungen für kleine hauswirtschaftliche Angebote?
Ja. Für Mini-Angebote in der Hauswirtschaft reicht ein vereinfachtes Verfahren mit einer Registrierung statt des vollen Anerkennungsverfahrens.
Wie wird die Anerkennung erteilt?
Durch Bescheid der ADD, sobald aus den Unterlagen hervorgeht, dass die Voraussetzungen erfüllt sind.
Gibt es einen Plan, wie ich vorgehen sollte?
Ja – unser kostenloser 10-Schritte-Plan als PDF führt dich von der Idee bis zum laufenden, anerkannten Angebot.
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