Alltagshilfe nach §45a SGB XI
Wenn du Betreuung und Hauswirtschaft anbietest, ohne dich an Kassenvergütungen zu binden.
- Anerkennung durch die Landesbehörde, 16 unterschiedliche Verfahren
- Abrechnung über Entlastungsbetrag nach §45b, Verhinderungspflege nach §39 und bis zu 40 % des Sachleistungsbetrags über §45a
- Personal: Basisschulung nach Landesrecht, meist 30 bis 40 Stunden
- Preise: Landesvorgabe oder eigene Kalkulation