Zulassung als Betreuungsdienst: Versorgungsvertrag §72 SGB XI | HeyCarla

Versorgungsvertrag nach §72

Zulassung als Betreuungsdienst

Betreuungsdienste sind seit 2020 dauerhaft als ambulante Pflegeeinrichtungen in §71 Abs. 1a SGB XI verankert. Zugelassen wirst du nicht über eine Landesverordnung, sondern über einen Versorgungsvertrag nach §72 SGB XI mit den Landesverbänden der Pflegekassen.

über 250 Dienste in Deutschland 7.000 Alltagsbegleiter im Einsatz

Zwei Wege

Anerkennung oder Versorgungsvertrag?

Beides erlaubt dir, mit den Pflegekassen abzurechnen — aber über verschiedene Leistungen, verschiedene Behörden und verschiedene Anforderungen an dein Personal.

Alltagshilfe nach §45a SGB XI

Wenn du Betreuung und Hauswirtschaft anbietest, ohne dich an Kassenvergütungen zu binden.

  • Anerkennung durch die Landesbehörde, 16 unterschiedliche Verfahren
  • Abrechnung über Entlastungsbetrag nach §45b, Verhinderungspflege nach §39 und bis zu 40 % des Sachleistungsbetrags über §45a
  • Personal: Basisschulung nach Landesrecht, meist 30 bis 40 Stunden
  • Preise: Landesvorgabe oder eigene Kalkulation
Zur Anerkennung nach §45a

Betreuungsdienst nach §72 SGB XI

Wenn du als zugelassene Pflegeeinrichtung die Pflegesachleistung abrechnen willst.

  • Versorgungsvertrag mit den Landesverbänden der Pflegekassen, im Einvernehmen mit dem überörtlichen Sozialhilfeträger
  • Abrechnung der Pflegesachleistung nach §36 SGB XI — begrenzt auf häusliche Betreuung und hauswirtschaftliche Versorgung
  • Personal: ständige Verantwortung einer verantwortlichen Fachkraft nach §71 SGB XI
  • Preise: Vergütungsvereinbarung nach §89 SGB XI, verhandelt statt frei gesetzt

Ein Betreuungsdienst darf keine körperbezogenen Pflegemaßnahmen erbringen — das unterscheidet ihn vom klassischen ambulanten Pflegedienst. Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege bleiben zusätzlich abrechenbar.

Voraussetzungen

Was die Pflegekassen prüfen

Auf den Abschluss besteht ein Anspruch, solange dein Dienst die Voraussetzungen des §72 Abs. 3 SGB XI erfüllt. Vier Punkte entscheiden.

§71

Verantwortliche Fachkraft

Der Dienst muss unter ständiger Verantwortung einer verantwortlichen Fachkraft nach §71 SGB XI stehen. Welche Qualifikation dein Landesverband dafür bei Betreuungsdiensten anerkennt, klärst du am besten vor dem Antrag.

§72

Leistungsfähigkeit und Qualität

Du musst die Gewähr für eine leistungsfähige und wirtschaftliche Versorgung bieten und dich verpflichten, ein internes Qualitätsmanagement einzuführen. Später prüft der Medizinische Dienst nach §114 SGB XI.

§75

Rahmenvertrag des Landes

Inhalt und Umfang der Leistungen, Abrechnung und Personalanforderungen stehen im Rahmenvertrag nach §75 SGB XI — und der wird auf Landesebene verhandelt. Deshalb lohnt der Blick auf dein Bundesland.

§89

Vergütungsvereinbarung

Deine Preise verhandelst du nach §89 SGB XI mit den Pflegekassen und dem Sozialhilfeträger — als Leistungskomplexe oder nach Zeit, je nachdem, was dein Landesrahmenvertrag vorsieht.

Alle 16 Bundesländer

Wähle dein Bundesland

Der Versorgungsvertrag gilt für das Land, in dem dein Dienst sitzt. Ansprechpartner, Rahmenvertrag und Ablauf der Vergütungsverhandlung findest du auf der jeweiligen Seite.

Anders als bei der Anerkennung nach §45a gibt es keine 16 Landesverordnungen: Die Voraussetzungen stehen im Bundesrecht. Unterschiedlich sind die Landesverbände als Ansprechpartner, der Rahmenvertrag nach §75 SGB XI und die verhandelten Vergütungen.

Software

Mehrere Kostenträger, ein Klient

Betreuungsdienste jonglieren selten nur ein Budget: Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege und Eigenanteil laufen für dieselbe Person nebeneinander. HeyCarla trennt sie automatisch.

  • Getrennte Rechnungs-PDFs je Budget, an die jeweils richtige Adresse
  • Budgetabgleich in Echtzeit, damit kein Anspruch ungenutzt verfällt
  • Leistungsdokumentation mit digitaler Unterschrift beim Klienten

Die Vollabrechnung der Pflegesachleistung nach §36 samt Datenträgeraustausch ist derzeit im Aufbau und für den Herbst geplant. Sprich uns an, wenn du sie brauchst — wir sagen dir ehrlich, ob wir heute zu deinem Dienst passen.

Automatischer Budgetabgleich in HeyCarla

Gründerprogramm

Der Weg zum Versorgungsvertrag ist länger als gedacht

Konzept, Fachkraft, Qualitätsmanagement, Vergütungsverhandlung — wir haben bereits 30 Gründer durch diese Schritte begleitet.

  • Vertragsvorlagen, Lernplattform und monatliche Strategie-Calls
  • Persönliches Onboarding statt Selbststudium

Häufige Fragen

Fragen zur Zulassung

Was ist ein Betreuungsdienst nach dem SGB XI?
Ein Betreuungsdienst ist eine ambulante Pflegeeinrichtung nach §71 Abs. 1a SGB XI, die häusliche Betreuung und hauswirtschaftliche Versorgung erbringt — aber keine körperbezogenen Pflegemaßnahmen. Nach einer Modellphase wurde diese Form 2020 dauerhaft ins Gesetz übernommen.
Worin unterscheidet sich der Versorgungsvertrag von der Anerkennung nach §45a?
Die Anerkennung nach §45a SGB XI erteilt eine Landesbehörde nach Landesrecht, und dein Angebot wird über den Entlastungsbetrag und die Umwandlung bezahlt. Der Versorgungsvertrag nach §72 SGB XI macht dich zur zugelassenen Pflegeeinrichtung: Du rechnest die Pflegesachleistung nach §36 SGB XI ab, bindest dich dafür aber an verhandelte Vergütungen und an die Qualitätsprüfung. Mehr dazu auf unserer Seite zur Anerkennung nach §45a.
Mit wem schließe ich den Versorgungsvertrag?
Mit den Landesverbänden der Pflegekassen, im Einvernehmen mit dem überörtlichen Träger der Sozialhilfe. Der Vertrag gilt für das Bundesland, in dem dein Dienst seinen Sitz hat — deshalb sind Ansprechpartner und Rahmenvertrag je Land unterschiedlich.
Habe ich einen Anspruch auf den Versorgungsvertrag?
Ja. Nach §72 Abs. 3 SGB XI besteht ein Anspruch auf Abschluss, solange dein Dienst die Voraussetzungen erfüllt: Anforderungen des §71 SGB XI, Gewähr für eine leistungsfähige und wirtschaftliche Versorgung sowie die Verpflichtung, ein internes Qualitätsmanagement einzuführen. Es ist also kein Ermessen der Kassen, sondern eine Prüfung dieser Punkte.
Welche Leistungen darf ein Betreuungsdienst abrechnen?
Die Pflegesachleistung nach §36 SGB XI, beschränkt auf häusliche Betreuung und hauswirtschaftliche Versorgung. Daneben bleiben der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI und die Verhinderungspflege nach §39 SGB XI möglich. Körperbezogene Pflegemaßnahmen darfst du als Betreuungsdienst nicht erbringen.
Wie kommen meine Preise zustande?
Über eine Vergütungsvereinbarung nach §89 SGB XI, die du mit den Pflegekassen und dem Sozialhilfeträger verhandelst. Ob nach Leistungskomplexen oder nach Zeit abgerechnet wird, ergibt sich aus dem Rahmenvertrag nach §75 SGB XI deines Bundeslandes.
Unterstützt HeyCarla Betreuungsdienste?
Planung, Dokumentation, Klientenverwaltung und die Abrechnung von Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege und Eigenanteil nutzen Betreuungsdienste heute schon. Die Vollabrechnung der Pflegesachleistung nach §36 SGB XI mit Datenträgeraustausch ist im Aufbau und für den Herbst geplant. Sag uns im Gespräch, womit du abrechnest — dann sagen wir dir, ob wir heute passen.
Was kostet HeyCarla?
HeyCarla startet bei 139 € netto im Monat. Abgerechnet wird nach monatlich aktiven Klienten, die Zahl der Mitarbeitenden ist in jedem Paket unbegrenzt. Weitere Antworten stehen in unseren häufigen Fragen.

Zulassung im Blick — Software noch offen?

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