Anerkennung §45a SGB XI in Berlin | HeyCarla

Bundesland-Leitfaden · §45a Anerkennung

Anerkennung nach §45a in Berlin – so wird dein Angebot anerkannt.

Wer in Berlin ein Angebot zur Unterstützung im Alltag betreiben will, braucht die Anerkennung durch die zuständige Senatsverwaltung. Hier findest du den Ablauf, die Rechtsgrundlage und den nötigen Schulungsumfang – kompakt für Gründer/innen und bestehende Dienste.

Senatsverwaltung
für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung
Formlos
Schriftlicher oder elektronischer Antrag mit Konzept
PuVO
Pflegeunterstützungsverordnung als Rechtsgrundlage

Fakten-Steckbrief

Anerkennung §45a in Berlin auf einen Blick

Zuständig für Anerkennung

Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung

Zuständig für Förderung

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)

Rechtsgrundlage

Pflegeunterstützungsverordnung (PuVO) des Landes Berlin, auf Basis von §45a und §45c SGB XI

Antragsweg

Formlos, schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Senatsverwaltung, inkl. Konzept mit Schulungs-Curriculum

Rechtsform

Anerkennung setzt eine juristische Person voraus (z. B. GmbH, UG, e. V.)

Schulungspflicht

Helfende dürfen erst nach Abschluss der Schulung eingesetzt werden – die Schulung soll innerhalb der ersten vier Wochen ab Beschäftigungsbeginn erfolgen

Zuständigkeit & Antrag

Wer erteilt die Anerkennung – und wie läuft der Antrag?

In Berlin liegt die Anerkennung bei der für Pflege zuständigen Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung. Rechtliche Grundlage ist die Pflegeunterstützungsverordnung (PuVO), die den bundesrechtlichen Rahmen aus §45a und §45c SGB XI landesspezifisch ausfüllt.

Der Antrag ist formlos – schriftlich oder elektronisch – bei der Senatsverwaltung zu stellen. Beizufügen ist ein Konzept, das unter anderem ein Curriculum zur Schulung der Helfenden enthält. Eine gesonderte Förderung nach §45c SGB XI beantragst du separat beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) – die Landesanerkennung ist dafür Voraussetzung, begründet aber selbst noch keinen Anspruch auf Fördermittel.

Qualifikation & Schulung

Welche Schulung nötig ist

Neue Mitarbeitende dürfen erst nach Abschluss ihrer Schulung eingesetzt werden. Die Schulung soll innerhalb der ersten vier Wochen nach Beginn des Arbeitsverhältnisses erfolgen. Ambulante Pflegedienste benötigen darüber hinaus eine eigene Anerkennung, wenn sie Leistungen nach §45a Abs. 4 SGB XI erbringen wollen. Zusätzlich ist eine Haftpflichtversicherung für die eingesetzten Helferinnen und Helfer erforderlich.

Wo du Hilfe findest

Anlaufstellen für deinen Antrag

Ein einzelnes Landesformular zum Download ist nicht zentral veröffentlicht – der Antrag ist formlos zu stellen. Diese Stellen helfen dir bei Konzept und Verfahren weiter.

Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung

Zuständig für die Anerkennung nach §45a SGB XI, inklusive FAQ zur Antragstellung.

Übersicht anerkannter Angebote

Berlin.de-Seite mit Grundlagen zu Angeboten zur Unterstützung im Alltag und dem Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI.

Weitere Orientierung bietet das SEKIS Berlin mit einer Übersicht der gesetzlichen Grundlagen für Pflegeunterstützung.

Rechtliche Grundlagen

Die wichtigsten Vorschriften im Überblick

  • § 45a SGB XI – bundesgesetzliche Definition der Angebote zur Unterstützung im Alltag.
  • Pflegeunterstützungsverordnung (PuVO) – die Berliner Ausführungsverordnung zu §45a und §45c SGB XI.

Anderes Bundesland

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Die Anerkennung nach §45a ist Ländersache – Stelle, Schulungsumfang und Vergütung unterscheiden sich. Wähle dein Bundesland:

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Häufige Fragen zur §45a-Anerkennung in Berlin

Wer erteilt in Berlin die Anerkennung nach §45a?
Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung. Rechtsgrundlage ist die Pflegeunterstützungsverordnung (PuVO).
Wie stelle ich den Antrag?
Formlos, schriftlich oder elektronisch, direkt bei der zuständigen Senatsverwaltung – mit einem Konzept inklusive Schulungs-Curriculum für die Helfenden.
Welche Rechtsform brauche ich?
Die Anerkennung setzt eine juristische Person voraus, z. B. eine GmbH, UG oder einen eingetragenen Verein. Als Einzelperson ohne Gesellschaftsform ist keine Anerkennung vorgesehen.
Wann muss die Schulung abgeschlossen sein?
Vor dem ersten Einsatz. Sie soll innerhalb der ersten vier Wochen nach Beginn des Arbeitsverhältnisses erfolgen.
Bekomme ich mit der Anerkennung automatisch Fördermittel?
Nein. Die Anerkennung ist Voraussetzung für einen Förderantrag nach §45c SGB XI, begründet aber selbst keinen Anspruch. Die Förderung beantragst du separat beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo).
Gibt es einen Plan, wie ich vorgehen sollte?
Ja – unser kostenloser 10-Schritte-Plan als PDF führt dich von der Idee bis zum laufenden, anerkannten Angebot.
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