Bundesland-Leitfaden · §45a Anerkennung
Anerkennung nach §45a in Niedersachsen – so wird dein Angebot anerkannt.
Wer in Niedersachsen eine Alltagshilfe anbieten will, braucht die Anerkennung durch das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie. Hier findest du Voraussetzungen, Schulungsumfang und Antragsweg.
Fakten-Steckbrief
Anerkennung §45a in Niedersachsen auf einen Blick
Zuständige Stelle
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS), Team 3SL2, Hildesheim
Rechtsgrundlage
Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag (AnerkVO SGB XI), seit 2022
Antragsweg
Schriftlicher Antrag mit Nachweisen zur Erfüllung der Anerkennungsvoraussetzungen
Schulung für Anbieter
Mindestens 30 Stunden Schulung für juristische Personen, Personengesellschaften oder gewerbliche Einzelunternehmen
Nachbarschaftshelfer/innen
Mindestens 16 Jahre alt, nicht bis zum 2. Grad verwandt/verschwägert, keine Pflegeperson, kein gemeinsamer Haushalt mit der betreuten Person
Aufwandsentschädigung
Für Nachbarschaftshelfer/innen max. 85 % des gesetzlichen Mindestlohns pro Stunde
Zuständigkeit & Antrag
Wer erteilt die Anerkennung – und wie läuft der Antrag?
In Niedersachsen übernimmt das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS) die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag. Rechtliche Grundlage ist die Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag (AnerkVO SGB XI) aus dem Jahr 2022, die den bundesrechtlichen Rahmen aus §45a SGB XI landesspezifisch ausfüllt.
Juristische Personen, Personengesellschaften (z. B. GbR, GmbH, Vereine) oder Einzelunternehmen stellen den Antrag schriftlich beim Landesamt und fügen die zur Prüfung nötigen Nachweise bei – unter anderem zur persönlichen Eignung (erweitertes Führungszeugnis) und zur fachlichen Eignung (berufliche Qualifikation oder abgestimmte Schulung).
Qualifikation & Schulung
Was für Anbieter und Nachbarschaftshelfer/innen gilt
Als gewerblicher Anbieter oder Träger weist du die fachliche Eignung deiner Einsatzkräfte in der Regel durch eine berufliche Qualifikation oder eine auf das Angebot abgestimmte Schulung von mindestens 30 Stunden nach. Ehrenamtliche Nachbarschaftshelfer/innen bestätigen stattdessen gegenüber der Pflegekasse, dass sie entweder Fachkraft sind oder eine entsprechende Schulung bzw. einen Pflegekurs nach §45 SGB XI absolviert haben. Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein, dürfen mit der betreuten Person nicht bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein, keine Pflegeperson sein und nicht mit ihr in häuslicher Gemeinschaft leben. Ihre Aufwandsentschädigung darf 85 % des gesetzlichen Mindestlohns nicht übersteigen.
Wo du Hilfe findest
Anlaufstellen in Niedersachsen
Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS)
Offizielle Informationsseite zu Anerkennung, Förderung, Formularen und der AnerkVO SGB XI.
Teampostfach AZUA
Direkter Kontakt bei Fragen zur Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag.
Rechtsgrundlage im Volltext: AnerkVO SGB XI.
Rechtliche Grundlagen
Die wichtigsten Vorschriften im Überblick
- § 45a SGB XI – bundesgesetzliche Definition der Angebote zur Unterstützung im Alltag.
- AnerkVO SGB XI – die niedersächsische Ausführungsverordnung, in Kraft seit 2022.
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