Zuständige Stelle
Mal eine Landesbehörde, mal der Kreis: in Bayern das Landesamt für Pflege, in Nordrhein-Westfalen die Kreise über das Portal PfAD.uia, in Baden-Württemberg und Hessen der Kreis am Firmensitz.
Anerkennung nach Landesrecht
Wer Angebote zur Unterstützung im Alltag nach §45a SGB XI anbieten will, braucht eine Anerkennung. Die Voraussetzungen legt jedes Land selbst fest: 16 Verfahren, 16 Behörden, Schulungen zwischen 30 und 160 Stunden. Wähle unten dein Bundesland und sieh, was bei dir gilt.
Alle 16 Bundesländer
Klick auf der Karte auf dein Bundesland — oder wähle es im Dropdown darunter. Zuständige Stelle, Schulungsumfang, Vergütung und die Besonderheit, die dich am ehesten aufhält, erscheinen rechts.
Bundesland
Klick auf der Karte auf dein Bundesland, oder wähle es im Dropdown — dann zeigen wir dir die wichtigsten Anforderungen auf einen Blick.
Stand 08/2026, ohne Gewähr. Verbindlich ist immer das aktuelle Merkblatt der zuständigen Landesstelle — der Link im Info-Panel führt direkt dorthin.
Vier Unterschiede
Die Grundlage ist bundeseinheitlich. Schulungsumfang, zuständige Stelle, Fristen und Vergütungssätze regelt jedes Land per eigener Verordnung nach §45a Abs. 3 SGB XI — an diesen vier Punkten gehen die Verfahren auseinander.
Mal eine Landesbehörde, mal der Kreis: in Bayern das Landesamt für Pflege, in Nordrhein-Westfalen die Kreise über das Portal PfAD.uia, in Baden-Württemberg und Hessen der Kreis am Firmensitz.
Für angestellte Helfer:innen meist 30 bis 40 Stunden — aber bis zu 120 Unterrichtseinheiten in Schleswig-Holstein und 160 Stunden im Saarland für erwerbsmäßige Kräfte ohne Pflegeabschluss.
Sechs Länder nennen feste Sätze — etwa 39,50 €/Std. in Nordrhein-Westfalen oder 45,88 €/Std. für Betreuung in Rheinland-Pfalz. Die übrigen orientieren sich an vergleichbaren Pflegediensten.
Berlin erkennt nur juristische Personen an, Sachsen verlangt mindestens zwei Personen mit Vertretungsregelung, in Baden-Württemberg sind Einzelpersonen kein eigenständiges Angebot.
Nach der Anerkennung
Sobald der Bescheid da ist, rechnest du mit Pflegekassen und Selbstzahlern ab — nach den Sätzen und Leistungsarten deines Bundeslandes. HeyCarla kennt sie.
Gründerprogramm
Wir haben bereits 30 Gründer durch Anerkennung, erste Klienten und erste Abrechnung begleitet — mit Vorlagen, Software und einem festen Ansprechpartner.
Häufige Fragen
Wir zeigen dir in 30 Minuten, wie Klientenverwaltung, Einsatzplanung, Dokumentation und Abrechnung in HeyCarla zusammenlaufen.