In Entwicklung

Software für Betreuungsdienste

Wir bauen gerade die vollständige Abrechnung der Sachleistung nach §36 SGB XI — inklusive Datenträgeraustausch mit den Pflegekassen. Wer früh dabei sein will, kommt über die Warteliste in die Beta.

Dashboard von HeyCarla mit Kennzahlen zu Einsätzen, Klienten und offenen Aufgaben

Offener Stand

Was heute geht und was noch fehlt

Diese Übersicht halten wir aktuell. Wenn du hier etwas vermisst, das dein Dienst zwingend braucht, sag es uns — es fließt in die Priorisierung ein.

Heute nutzbar

Was du sofort abrechnen kannst

Über 250 Dienste arbeiten damit — darunter viele, die den Weg zum Betreuungsdienst bereits gegangen sind oder ihn planen.

  • §45a Umwandlung von 40 % des Sachleistungsanspruchs, Betrag je Pflegegrad automatisch
  • §45b Entlastungsbetrag mit getrenntem Vorjahres- und Jahresbudget
  • §39 Verhinderungspflege mit Jahresbudget und hinterlegter Genehmigung
  • §37.3 Beratungsbesuche
  • §38 Haushaltshilfe über die Krankenkasse, auch §24h SGB V
  • Basis Einsatzplanung, Mitarbeiter-App mit digitaler Unterschrift, Kilometerautomatik
In Entwicklung

Woran wir gerade arbeiten

Ohne diese Bausteine ist ein Betreuungsdienst nicht vollständig abgebildet. Genau deshalb gibt es die Beta statt eines Verkaufsversprechens. Die Liste zeigt die Bereiche, nicht jede einzelne Funktion.

  • §36 Vollständige Abrechnung der Sachleistung mit Leistungskomplexen
  • DTA Datenträgeraustausch mit den Pflegekassen
  • Vergütung Leistungspakete mit Qualifikationsstufen, Pauschalen und Zuschläge, versionierte Vergütungstabellen
  • Doku Pflegedokumentation nach SIS und QPR, Maßnahmenplan und Pflegevisite
  • Planung Offene Einsätze und Vakanzen, Mitarbeiter-Matching, eigener Kundenkalender
  • Personal Lebenslange Beschäftigtennummer, Handzeichen, Tarifgruppen und Vertragshistorie
  • Finanzen Zahlungsimport mit automatischem Rechnungsabgleich, offene Posten je Kostenträger
  • Klienten Kostenvoranschläge, Abwesenheitskalender, mehrere Adressen je Klient

Ein Datum nennen wir hier bewusst nicht. Im Gespräch sagen wir dir den echten Stand — das ist belastbarer als ein Termin auf einer Website.

Der Ansatz

Betreuung ist keine Pflege — die Software sollte das auch wissen

Die meisten Programme für Betreuungsdienste sind Pflegesoftware mit abgeschalteten Modulen. Wir gehen von der anderen Seite heran: von der Betreuung aus, und ergänzen die Sachleistung.

Aus der Branche entwickelt

Der Gründer betreibt selbst einen Dienst mit rund 150 Klienten. Jede Funktion entsteht an echten Fällen, nicht am Reißbrett.

Budgetlogik statt Formularwüste

Mehrere Leistungsansprüche greifen bei denselben Klienten ineinander. HeyCarla verteilt sie regelbasiert — und zeigt bereits bei der Planung, wenn ein Topf nicht reicht.

Kein Ballast, den du nie brauchst

Keine Medikamentengabe-Protokolle, keine MDK-Pflegedokumentation, keine Pflegeplanung. Was ein Betreuungsdienst nicht abrechnet, steht auch nicht im Weg.

Beta-Programm

So kommst du in die Beta

Wir nehmen bewusst wenige Dienste auf, damit jeder einzelne wirklich begleitet werden kann.

Warteliste

Du hinterlässt Dienstgröße, Bundesland und deinen Stand bei der Anerkennung. Das dauert zwei Minuten und verpflichtet zu nichts.

Gespräch

Wir zeigen dir den echten Entwicklungsstand und klären, ob dein Fall zur nächsten Beta-Runde passt. Wenn nicht, sagen wir das direkt.

Test mit echten Daten

Du testest mit deinen eigenen Klienten und Verträgen und bekommst kurze Wege zur Entwicklung. Dein Feedback bestimmt mit, was zuerst fertig wird.

Was du bekommst

Früher Zugriff und echtes Mitspracherecht

  • Zugang zum Modul, sobald es testreif ist
  • Direkter Draht zur Entwicklung statt Ticketsystem
  • Deine Vergütungsvereinbarung wird beim Aufbau berücksichtigt

Was wir erwarten

Geduld mit einer Software im Bau

  • Bereitschaft, Fehler zu melden statt sie zu umgehen
  • Ein bestehender Versorgungsvertrag oder ein laufendes Anerkennungsverfahren
  • Ein bis zwei Rückmeldungen im Monat, ehrlich und konkret

Wechsel-Rechner

Lohnt sich für deinen Dienst der Wechsel vom Alltagshilfe-Dienst zum Betreuungsdienst?

Als Alltagshilfe-Dienst darfst du 40 % des Sachleistungsanspruchs nach §45a SGB XI umwandeln. Als anerkannter Betreuungsdienst rechnest du ihn nach §36 SGB XI vollständig ab. Der Rechner zeigt dir mit deinen eigenen Klientenzahlen, wie groß dieser Unterschied im Monat wäre — und was der Weg dorthin an Zeit und Auflagen kostet.

Modellrechnung auf Basis der heute geltenden Beträge — keine Prognose und keine Zusage.

  • Weg A: Du bleibst Alltagshilfe-Dienst — abrechenbares Volumen im Monat
  • Weg B: Du wechselst auf Betreuungsdienst — dasselbe Volumen bei voller Sachleistung
  • Dazu die Voraussetzungen: Versorgungsvertrag, Fachkraft, Vergütungsverhandlung

Häufige Fragen

Was Betreuungsdienste jetzt fragen

Wenn deine Frage fehlt, stell sie uns direkt — wir antworten auch dann, wenn die Antwort gerade noch „das können wir nicht" lautet.

Kann ich mit HeyCarla heute schon als Betreuungsdienst abrechnen?

Nicht vollständig. Die Umwandlung nach §45a SGB XI in Höhe von 40 % des Sachleistungsanspruchs rechnet HeyCarla heute automatisch ab, ebenso den Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI, Verhinderungspflege nach §39 SGB XI und Haushaltshilfe nach §38 SGB V. Die vollständige Sachleistungsabrechnung nach §36 SGB XI mit Datenträgeraustausch ist in Entwicklung.

Wann ist die Abrechnung nach §36 SGB XI fertig?

Ein Datum nennen wir öffentlich bewusst nicht. Der Datenträgeraustausch mit den Pflegekassen hängt an Freigaben, die wir nicht allein steuern — ein Termin auf einer Website wäre deshalb eine Zusage, die wir nicht halten könnten. Im Gespräch sagen wir dir den aktuellen Stand, und Teilnehmer der Warteliste erfahren jeden Fortschritt zuerst.

Was kostet die Teilnahme an der Beta?

Die Warteliste selbst kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Die Konditionen für die Beta-Phase besprechen wir im Auswahlgespräch — sie hängen davon ab, wie weit das Modul zu diesem Zeitpunkt ist und welchen Umfang dein Dienst braucht.

Was ist der Unterschied zwischen Alltagshilfe und Betreuungsdienst?

Ein anerkannter Anbieter von Angeboten zur Unterstützung im Alltag rechnet über den Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI ab und darf zusätzlich 40 % des Sachleistungsanspruchs nach §45a SGB XI umwandeln. Ein Betreuungsdienst nach §71 Abs. 1a SGB XI ist ein zugelassener Leistungserbringer mit Versorgungsvertrag nach §72 SGB XI und rechnet die Sachleistung nach §36 SGB XI vollständig ab.

Muss ich schon anerkannt sein, um auf die Warteliste zu kommen?

Für die Warteliste nicht. Für die Beta-Teilnahme brauchst du einen bestehenden Versorgungsvertrag oder ein laufendes Anerkennungsverfahren — sonst lässt sich das Modul nicht an echten Fällen testen.

Wo liegen meine Daten?

Auf Servern in der EU, DSGVO-konform. Das gilt auch für Beta-Teilnehmer. Die Daten gehören dir und lassen sich exportieren.

Sei dabei, bevor es fertig ist

Zwei Minuten für die Warteliste — und du bekommst jeden Fortschritt am Sachleistungsmodul zuerst zu sehen.

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Betreuungsdienst · §72 SGB XI

Bald auch für Betreuungsdienste

Für Betreuungsdienste mit Versorgungsvertrag nach §72 SGB XI ist HeyCarla gerade im Aufbau. Trag dich auf die Warteliste ein – wir melden uns, sobald es für dich verfügbar ist.

Warteliste

Kein Verkaufsgespräch, keine Verpflichtung – wir informieren dich einmalig, sobald der Versorgungsvertrags-Betrieb in HeyCarla abgebildet ist.

  • Du erfährst als Erste:r vom Start
  • Deine Anforderungen fließen in die Entwicklung ein

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