Anerkennung §45a SGB XI in Sachsen-Anhalt | HeyCarla

Bundesland-Leitfaden · §45a Anerkennung

Anerkennung nach §45a in Sachsen-Anhalt – so wird dein Angebot anerkannt.

Wer in Sachsen-Anhalt eine Alltagshilfe anbieten will, braucht die Anerkennung durch die Sozialagentur Sachsen-Anhalt. Hier findest du die Rechtsgrundlage, den Schulungsumfang und den Ablauf.

Sozialagentur
Zuständige Behörde Sachsen-Anhalt
40 UE
Basisschulung nach PflBetrVO
PflBetrVO
Pflege-Betreuungs-Verordnung als Rechtsgrundlage

Fakten-Steckbrief

Anerkennung §45a in Sachsen-Anhalt auf einen Blick

Zuständige Stelle

Sozialagentur Sachsen-Anhalt

Rechtsgrundlage

Pflege-Betreuungs-Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt (PflBetrVO)

Anerkennungsfähige Angebote

Betreuungsgruppen für Demenzerkrankte, Helferkreise, Tagesbetreuung, Vermittlungsagenturen – auch kombiniert möglich

Schulungsumfang

40 Unterrichtseinheiten nach der PflBetrVO-Landesverordnung

Antragsweg

Antrag bei der Sozialagentur, die im Anerkennungsverfahren die landesrechtlichen Voraussetzungen prüft

Förderung

Zuwendungen zur Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und des Ehrenamts nach §45c SGB XI sowie der Selbsthilfe nach §45d SGB XI möglich

Zuständigkeit & Antrag

Wer erteilt die Anerkennung – und wie läuft der Antrag?

In Sachsen-Anhalt übernimmt die Sozialagentur Sachsen-Anhalt die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag. Rechtsgrundlage ist die Pflege-Betreuungs-Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt (PflBetrVO), die den bundesrechtlichen Rahmen aus §45a SGB XI landesspezifisch ausfüllt. Im Anerkennungsverfahren prüft die Sozialagentur die landesrechtlichen Voraussetzungen, um ein qualitätsgesichertes Angebot zu gewährleisten.

Anerkennungsfähig sind unter anderem Betreuungsgruppen für an Demenz erkrankte Menschen, Helferinnen- und Helferkreise zur stundenweisen Entlastung, Tagesbetreuung in Kleingruppen oder Einzelbetreuung sowie Agenturen zur Vermittlung von Betreuungs- und Entlastungsleistungen – auch in Kombination.

Qualifikation & Schulung

Welche Schulung nötig ist

Die Basisschulung nach der PflBetrVO-Landesverordnung umfasst 40 Unterrichtseinheiten und deckt unter anderem Basiswissen zu Krankheits- und Behinderungsbildern sowie den Umgang mit Personen in der jeweiligen Zielgruppe, Grund- und Notfallwissen und weitere praxisrelevante Inhalte ab.

Wo du Hilfe findest

Anlaufstellen in Sachsen-Anhalt

Sozialagentur Sachsen-Anhalt

Offizielle Informationsseite zur Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach der PflBetrVO.

Landesportal Pflege Sachsen-Anhalt

Übersicht zu anerkennungsfähigen Angeboten und Förderrichtlinien nach §45c und §45d SGB XI.

Rechtliche Grundlagen

Die wichtigsten Vorschriften im Überblick

  • § 45a SGB XI – bundesgesetzliche Definition der Angebote zur Unterstützung im Alltag.
  • Pflege-Betreuungs-Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt (PflBetrVO) – die landesspezifische Ausführungsverordnung.

Anderes Bundesland

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Die Anerkennung nach §45a ist Ländersache – Stelle, Schulungsumfang und Vergütung unterscheiden sich. Wähle dein Bundesland:

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Häufige Fragen zur §45a-Anerkennung in Sachsen-Anhalt

Wer erteilt in Sachsen-Anhalt die Anerkennung nach §45a?
Die Sozialagentur Sachsen-Anhalt. Rechtsgrundlage ist die Pflege-Betreuungs-Verordnung (PflBetrVO).
Wie viele Schulungsstunden brauche ich?
40 Unterrichtseinheiten Basisschulung nach der PflBetrVO-Landesverordnung.
Welche Angebote können anerkannt werden?
Betreuungsgruppen für Demenzerkrankte, Helferkreise, Tagesbetreuung in Kleingruppen oder Einzelbetreuung sowie Vermittlungsagenturen – auch in Kombination mehrerer Bereiche.
Gibt es zusätzliche Fördermöglichkeiten?
Ja, Zuwendungen zur Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und des Ehrenamts nach §45c SGB XI sowie der Selbsthilfe nach §45d SGB XI.
Gibt es einen Plan, wie ich vorgehen sollte?
Ja – unser kostenloser 10-Schritte-Plan als PDF führt dich von der Idee bis zum laufenden, anerkannten Angebot.
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