Bundesland-Leitfaden · §45a Anerkennung
Anerkennung nach §45a in Sachsen-Anhalt – so wird dein Angebot anerkannt.
Wer in Sachsen-Anhalt eine Alltagshilfe anbieten will, braucht die Anerkennung durch die Sozialagentur Sachsen-Anhalt. Hier findest du die Rechtsgrundlage, den Schulungsumfang und den Ablauf.
Fakten-Steckbrief
Anerkennung §45a in Sachsen-Anhalt auf einen Blick
Zuständige Stelle
Sozialagentur Sachsen-Anhalt
Rechtsgrundlage
Pflege-Betreuungs-Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt (PflBetrVO)
Anerkennungsfähige Angebote
Betreuungsgruppen für Demenzerkrankte, Helferkreise, Tagesbetreuung, Vermittlungsagenturen – auch kombiniert möglich
Schulungsumfang
40 Unterrichtseinheiten nach der PflBetrVO-Landesverordnung
Antragsweg
Antrag bei der Sozialagentur, die im Anerkennungsverfahren die landesrechtlichen Voraussetzungen prüft
Förderung
Zuwendungen zur Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und des Ehrenamts nach §45c SGB XI sowie der Selbsthilfe nach §45d SGB XI möglich
Zuständigkeit & Antrag
Wer erteilt die Anerkennung – und wie läuft der Antrag?
In Sachsen-Anhalt übernimmt die Sozialagentur Sachsen-Anhalt die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag. Rechtsgrundlage ist die Pflege-Betreuungs-Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt (PflBetrVO), die den bundesrechtlichen Rahmen aus §45a SGB XI landesspezifisch ausfüllt. Im Anerkennungsverfahren prüft die Sozialagentur die landesrechtlichen Voraussetzungen, um ein qualitätsgesichertes Angebot zu gewährleisten.
Anerkennungsfähig sind unter anderem Betreuungsgruppen für an Demenz erkrankte Menschen, Helferinnen- und Helferkreise zur stundenweisen Entlastung, Tagesbetreuung in Kleingruppen oder Einzelbetreuung sowie Agenturen zur Vermittlung von Betreuungs- und Entlastungsleistungen – auch in Kombination.
Qualifikation & Schulung
Welche Schulung nötig ist
Die Basisschulung nach der PflBetrVO-Landesverordnung umfasst 40 Unterrichtseinheiten und deckt unter anderem Basiswissen zu Krankheits- und Behinderungsbildern sowie den Umgang mit Personen in der jeweiligen Zielgruppe, Grund- und Notfallwissen und weitere praxisrelevante Inhalte ab.
Wo du Hilfe findest
Anlaufstellen in Sachsen-Anhalt
Sozialagentur Sachsen-Anhalt
Offizielle Informationsseite zur Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach der PflBetrVO.
Landesportal Pflege Sachsen-Anhalt
Übersicht zu anerkennungsfähigen Angeboten und Förderrichtlinien nach §45c und §45d SGB XI.
Rechtliche Grundlagen
Die wichtigsten Vorschriften im Überblick
- § 45a SGB XI – bundesgesetzliche Definition der Angebote zur Unterstützung im Alltag.
- Pflege-Betreuungs-Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt (PflBetrVO) – die landesspezifische Ausführungsverordnung.
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