Anerkennung §45a SGB XI im Saarland | HeyCarla

Bundesland-Leitfaden · §45a Anerkennung

Anerkennung nach §45a im Saarland – so wird dein Angebot anerkannt.

Im Saarland entscheiden die Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken über die Anerkennung nach §45a. Hier findest du den Ablauf, den Schulungsumfang und wo du deinen Antrag stellst.

Landkreise / RV Saarbrücken
Zuständig je nach Sitz des Anbieters
30 Stunden
20 Std. Basis + 10 Std. zielgruppenspezifisch
Verordnung 2017
Saarländische Verordnung vom 28.03.2017

Fakten-Steckbrief

Anerkennung §45a im Saarland auf einen Blick

Zuständige Stelle

Die jeweiligen Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken, im Einvernehmen mit den Verbänden der Pflegekassen

Rechtsgrundlage

Saarländische Verordnung über die Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag, vom 28.03.2017

Antragsweg

Schriftlicher Antrag beim Gemeindeverband, in dessen Gebiet dein Angebot seinen Sitz hat

Schulungsumfang

Mindestens 30 Stunden gesamt: mindestens 20 Stunden Basisschulung, mindestens 10 Stunden zielgruppenspezifische Schulung

Bereits anerkannt woanders?

Liegt bereits die Anerkennung eines anderen Landkreises oder des Regionalverbandes vor, ist dies dem Antrag beizulegen

Förderung

Zuwendungen nach §45c und §45d SGB XI für Auf- und Ausbau der Angebote sowie Ehrenamts-/Selbsthilfestrukturen möglich

Zuständigkeit & Antrag

Wer erteilt die Anerkennung – und wie läuft der Antrag?

Im Saarland gibt es keine zentrale Landesbehörde – die Anerkennung nach §45a erfolgt durch die jeweiligen Landkreise und den Regionalverband Saarbrücken, jeweils im Einvernehmen mit den Verbänden der Pflegekassen. Rechtliche Grundlage ist die saarländische Verordnung über die Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag sowie über die Förderung von Initiativen des Ehrenamts und der Selbsthilfe nach SGB XI vom 28. März 2017.

Den schriftlichen Antrag stellst du beim Gemeindeverband, in dessen Gebietsbereich sich der Sitz deines Angebots befindet. Liegt bereits die Anerkennung eines anderen Landkreises oder des Regionalverbandes vor, musst du dies dem Antrag beilegen.

Qualifikation & Schulung

Welche Schulung nötig ist

Die Mindeststundenzahl für Schulungen beträgt 30 Stunden: davon mindestens 20 Stunden für die Basisschulung und mindestens 10 Stunden für die zielgruppenspezifische Schulung, abgestimmt auf die konkrete Klientel deines Angebots.

Wo du Hilfe findest

Anlaufstellen im Saarland

Regionalverband Saarbrücken – Anerkennungsrichtlinien

Detaillierte Richtlinien zur saarländischen Verordnung, inklusive Schulungsanforderungen.

Beispiel: Landkreis Neunkirchen

Zeigt beispielhaft, wie ein Landkreis die Anerkennungsrichtlinien konkret anwendet.

Rechtliche Grundlagen

Die wichtigsten Vorschriften im Überblick

  • § 45a SGB XI – bundesgesetzliche Definition der Angebote zur Unterstützung im Alltag.
  • Saarländische Verordnung über die Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach SGB XI, vom 28.03.2017.

Anderes Bundesland

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Die Anerkennung nach §45a ist Ländersache – Stelle, Schulungsumfang und Vergütung unterscheiden sich. Wähle dein Bundesland:

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Häufige Fragen zur §45a-Anerkennung im Saarland

Wer erteilt im Saarland die Anerkennung nach §45a?
Die jeweiligen Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken, im Einvernehmen mit den Verbänden der Pflegekassen.
Wo stelle ich den Antrag?
Beim Gemeindeverband, in dessen Gebietsbereich sich der Sitz deines Angebots befindet.
Wie viele Schulungsstunden brauche ich?
Mindestens 30 Stunden gesamt: mindestens 20 Stunden Basisschulung und mindestens 10 Stunden zielgruppenspezifische Schulung.
Ich bin schon in einem anderen Landkreis anerkannt – was jetzt?
Diese bestehende Anerkennung legst du deinem neuen Antrag bei.
Gibt es einen Plan, wie ich vorgehen sollte?
Ja – unser kostenloser 10-Schritte-Plan als PDF führt dich von der Idee bis zum laufenden, anerkannten Angebot.
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