Bundesland-Leitfaden · §45a Anerkennung
Anerkennung nach §45a im Saarland – so wird dein Angebot anerkannt.
Im Saarland entscheiden die Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken über die Anerkennung nach §45a. Hier findest du den Ablauf, den Schulungsumfang und wo du deinen Antrag stellst.
Fakten-Steckbrief
Anerkennung §45a im Saarland auf einen Blick
Zuständige Stelle
Die jeweiligen Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken, im Einvernehmen mit den Verbänden der Pflegekassen
Rechtsgrundlage
Saarländische Verordnung über die Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag, vom 28.03.2017
Antragsweg
Schriftlicher Antrag beim Gemeindeverband, in dessen Gebiet dein Angebot seinen Sitz hat
Schulungsumfang
Mindestens 30 Stunden gesamt: mindestens 20 Stunden Basisschulung, mindestens 10 Stunden zielgruppenspezifische Schulung
Bereits anerkannt woanders?
Liegt bereits die Anerkennung eines anderen Landkreises oder des Regionalverbandes vor, ist dies dem Antrag beizulegen
Förderung
Zuwendungen nach §45c und §45d SGB XI für Auf- und Ausbau der Angebote sowie Ehrenamts-/Selbsthilfestrukturen möglich
Zuständigkeit & Antrag
Wer erteilt die Anerkennung – und wie läuft der Antrag?
Im Saarland gibt es keine zentrale Landesbehörde – die Anerkennung nach §45a erfolgt durch die jeweiligen Landkreise und den Regionalverband Saarbrücken, jeweils im Einvernehmen mit den Verbänden der Pflegekassen. Rechtliche Grundlage ist die saarländische Verordnung über die Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag sowie über die Förderung von Initiativen des Ehrenamts und der Selbsthilfe nach SGB XI vom 28. März 2017.
Den schriftlichen Antrag stellst du beim Gemeindeverband, in dessen Gebietsbereich sich der Sitz deines Angebots befindet. Liegt bereits die Anerkennung eines anderen Landkreises oder des Regionalverbandes vor, musst du dies dem Antrag beilegen.
Qualifikation & Schulung
Welche Schulung nötig ist
Die Mindeststundenzahl für Schulungen beträgt 30 Stunden: davon mindestens 20 Stunden für die Basisschulung und mindestens 10 Stunden für die zielgruppenspezifische Schulung, abgestimmt auf die konkrete Klientel deines Angebots.
Wo du Hilfe findest
Anlaufstellen im Saarland
Regionalverband Saarbrücken – Anerkennungsrichtlinien
Detaillierte Richtlinien zur saarländischen Verordnung, inklusive Schulungsanforderungen.
Beispiel: Landkreis Neunkirchen
Zeigt beispielhaft, wie ein Landkreis die Anerkennungsrichtlinien konkret anwendet.
Rechtliche Grundlagen
Die wichtigsten Vorschriften im Überblick
- § 45a SGB XI – bundesgesetzliche Definition der Angebote zur Unterstützung im Alltag.
- Saarländische Verordnung über die Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach SGB XI, vom 28.03.2017.
Anderes Bundesland
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