Bundesland-Leitfaden · §45a Anerkennung
Anerkennung nach §45a in Bremen – so wird dein Angebot anerkannt.
Wer im Land Bremen eine Alltagshilfe anbieten will, braucht die Anerkennung durch die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz. Für Bremerhaven gilt eine Besonderheit – hier findest du den Ablauf im Überblick.
Fakten-Steckbrief
Anerkennung §45a in Bremen auf einen Blick
Zuständige Stelle
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Rechtsgrundlage
Verordnung zur Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach §45a, §45c und §45d SGB XI für das Land Bremen (aktualisiert Mai 2023)
Entscheidung
Im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Pflegekassen und dem Verband der Privaten Krankenversicherung e. V.
Bremerhaven
Anerkennung erfolgt im Benehmen mit dem Magistrat der Stadt Bremerhaven
Umwandlungsanspruch
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können 40 % ihres Sachleistungsanspruchs für Angebote zur Unterstützung im Alltag einsetzen
Beratung
Pflegestützpunkte im Land Bremen beraten zu Fördermöglichkeiten und Umwandlungsanspruch
Zuständigkeit & Antrag
Wer erteilt die Anerkennung – und wie läuft der Antrag?
Im Land Bremen ist die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz für die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag zuständig. Grundlage ist die bremische Verordnung zur Anerkennung und Förderung von Angeboten nach §45a, §45c und §45d SGB XI, die zuletzt im Mai 2023 aktualisiert wurde. Die Entscheidung trifft die Senatorin im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Pflegekassen und dem Verband der Privaten Krankenversicherung.
Für Angebote, die in der Stadtgemeinde Bremerhaven erbracht werden, erfolgt die Anerkennung im Benehmen mit dem Magistrat der Stadt Bremerhaven – ein wichtiger Unterschied, wenn dein Angebot dort ansässig ist.
Was du sonst wissen solltest
Umwandlungsanspruch & Angebotsformen
Nach der bremischen Verordnung zählen zu den Angeboten zur Unterstützung im Alltag insbesondere Betreuungsangebote in Gruppen oder im häuslichen Bereich sowie Angebote zur Entlastung pflegender Angehöriger. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können zudem 40 % ihres ambulanten Sachleistungsanspruchs nach §45a Absatz 4 SGB XI umwandeln und zusätzlich zur Finanzierung dieser Angebote nutzen, sofern körperbezogene Pflegemaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung gesichert sind.
Wo du Hilfe findest
Anlaufstellen in Bremen
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Offizielle Informationsseite zur Anerkennung nach §45a SGB XI im Land Bremen.
Pflegestützpunkte im Land Bremen
Beratung zu Umwandlungsanspruch, Fördermöglichkeiten und anerkannten Angeboten vor Ort.
Rechtliche Grundlagen
Die wichtigsten Vorschriften im Überblick
- § 45a SGB XI – bundesgesetzliche Definition der Angebote zur Unterstützung im Alltag.
- Bremische VO zur Anerkennung und Förderung von Angeboten – nach §45a, §45c und §45d SGB XI, zuletzt aktualisiert 2023, Ressortzuständigkeit angepasst September 2025.
Anderes Bundesland
Dein Bundesland wählen
Die Anerkennung nach §45a ist Ländersache – Stelle, Schulungsumfang und Vergütung unterscheiden sich. Wähle dein Bundesland:
Kostenloser One-Pager
Dein 10-Schritte-Plan zur Anerkennung nach §45a
Zuständige Stelle, Rechtsgrundlage, Schulungsumfang und Vergütung – konkret für Bremen, nicht als vage Übersicht.
- Alle 10 Schritte von der Idee bis zum laufenden Angebot
- Zuständige Stelle und Rechtsgrundlage für Bremen
- Checkliste aller benötigten Formulare
Jetzt kostenlos als PDF anfordern
Kostenlos · kein Spam · sofort per E-Mail
Dein One-Pager ist unterwegs – schau in dein Postfach. Falls nichts ankommt, wirf bitte kurz einen Blick in den Spam-Ordner.
Gründerprogramm
Du willst deinen eigenen Dienst gründen?
Das HeyCarla-Gründerprogramm begleitet dich von der Anerkennung nach §45a bis zum laufenden Betrieb – mit Software, Wissen und persönlicher Unterstützung.
%20(30%20x%2015%20cm)-2.png)
