Anerkennung §45a SGB XI in Bremen | HeyCarla

Bundesland-Leitfaden · §45a Anerkennung

Anerkennung nach §45a in Bremen – so wird dein Angebot anerkannt.

Wer im Land Bremen eine Alltagshilfe anbieten will, braucht die Anerkennung durch die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz. Für Bremerhaven gilt eine Besonderheit – hier findest du den Ablauf im Überblick.

Senatorin für Gesundheit
Zuständige Behörde für Bremen
Bremerhaven
Anerkennung im Benehmen mit dem Magistrat
40 %
Umwandlung des Sachleistungsbetrags ab Pflegegrad 2

Fakten-Steckbrief

Anerkennung §45a in Bremen auf einen Blick

Zuständige Stelle

Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Rechtsgrundlage

Verordnung zur Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach §45a, §45c und §45d SGB XI für das Land Bremen (aktualisiert Mai 2023)

Entscheidung

Im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Pflegekassen und dem Verband der Privaten Krankenversicherung e. V.

Bremerhaven

Anerkennung erfolgt im Benehmen mit dem Magistrat der Stadt Bremerhaven

Umwandlungsanspruch

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können 40 % ihres Sachleistungsanspruchs für Angebote zur Unterstützung im Alltag einsetzen

Beratung

Pflegestützpunkte im Land Bremen beraten zu Fördermöglichkeiten und Umwandlungsanspruch

Zuständigkeit & Antrag

Wer erteilt die Anerkennung – und wie läuft der Antrag?

Im Land Bremen ist die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz für die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag zuständig. Grundlage ist die bremische Verordnung zur Anerkennung und Förderung von Angeboten nach §45a, §45c und §45d SGB XI, die zuletzt im Mai 2023 aktualisiert wurde. Die Entscheidung trifft die Senatorin im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Pflegekassen und dem Verband der Privaten Krankenversicherung.

Für Angebote, die in der Stadtgemeinde Bremerhaven erbracht werden, erfolgt die Anerkennung im Benehmen mit dem Magistrat der Stadt Bremerhaven – ein wichtiger Unterschied, wenn dein Angebot dort ansässig ist.

Was du sonst wissen solltest

Umwandlungsanspruch & Angebotsformen

Nach der bremischen Verordnung zählen zu den Angeboten zur Unterstützung im Alltag insbesondere Betreuungsangebote in Gruppen oder im häuslichen Bereich sowie Angebote zur Entlastung pflegender Angehöriger. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können zudem 40 % ihres ambulanten Sachleistungsanspruchs nach §45a Absatz 4 SGB XI umwandeln und zusätzlich zur Finanzierung dieser Angebote nutzen, sofern körperbezogene Pflegemaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung gesichert sind.

Wo du Hilfe findest

Anlaufstellen in Bremen

Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Offizielle Informationsseite zur Anerkennung nach §45a SGB XI im Land Bremen.

Pflegestützpunkte im Land Bremen

Beratung zu Umwandlungsanspruch, Fördermöglichkeiten und anerkannten Angeboten vor Ort.

Rechtliche Grundlagen

Die wichtigsten Vorschriften im Überblick

Anderes Bundesland

Dein Bundesland wählen

Die Anerkennung nach §45a ist Ländersache – Stelle, Schulungsumfang und Vergütung unterscheiden sich. Wähle dein Bundesland:

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Häufige Fragen zur §45a-Anerkennung in Bremen

Wer erteilt in Bremen die Anerkennung nach §45a?
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Pflegekassen und dem PKV-Verband.
Gilt für Bremerhaven etwas anderes?
Ja. Für Angebote in der Stadtgemeinde Bremerhaven erfolgt die Anerkennung im Benehmen mit dem Magistrat der Stadt Bremerhaven.
Was ist der Umwandlungsanspruch?
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können 40 % ihres ambulanten Sachleistungsanspruchs nach §45a Absatz 4 SGB XI umwandeln und zusätzlich zur Finanzierung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag nutzen.
Wer berät mich zu Fördermöglichkeiten?
Deine Pflegekasse oder die Pflegestützpunkte im Land Bremen.
Gibt es einen Plan, wie ich vorgehen sollte?
Ja – unser kostenloser 10-Schritte-Plan als PDF führt dich von der Idee bis zum laufenden, anerkannten Angebot.
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