Anerkennung §45a SGB XI in Bayern | HeyCarla

Bundesland-Leitfaden · §45a Anerkennung

Anerkennung nach §45a in Bayern – so wird dein Angebot anerkannt.

Wer in Bayern eine Alltagshilfe anbieten will, braucht die Anerkennung nach §45a. Hier findest du die zuständige Stelle, den nötigen Schulungsumfang und die Besonderheiten – kompakt für Gründer/innen und bestehende Dienste.

Landesamt für Pflege
Zuständige Stelle (LfP)
30 / 8 UE
Basisschulung (alle Helfenden / registrierte Ehrenamtliche)
AVSG, Teil 8
Rechtsgrundlage in Bayern

Fakten-Steckbrief

Anerkennung §45a in Bayern auf einen Blick

Zuständige Stelle

Bayerisches Landesamt für Pflege (LfP)

Rechtsgrundlage

Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze (AVSG), Teil 8

Antragsweg

PDF-Formular, auch eingescannt per E-Mail einreichbar

Basisschulung Helfer/innen

30 UE für alle Helfenden ohne anderweitige Qualifikation · 8 UE für bei der Fachstelle registrierte ehrenamtliche Einzelpersonen

Fachliche Begleitung

Person mit mind. 3-jähriger Ausbildung im sozialen, pflegerischen oder hauswirtschaftlichen Bereich

Vergütung

keine feste Obergrenze · Kostensatz max. Mindestlohn +50 % pro Helferstunde · Aufwandsentschädigung Ehrenamtlicher unterhalb der Ehrenamtspauschale · gewerblich an vergleichbaren Sachleistungen orientiert

Zuständigkeit & Antrag

Wer erteilt die Anerkennung – und wie läuft der Antrag?

In Bayern übernimmt das Bayerische Landesamt für Pflege (LfP) die Anerkennung, rechtliche Basis ist die Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze (AVSG), Teil 8. Der Antrag läuft über ein PDF-Formular, das auch eingescannt per E-Mail eingereicht werden darf; wer als ehrenamtliche Einzelperson tätig werden möchte, registriert sich stattdessen bei der zuständigen Fachstelle für Demenz und Pflege, was bereits als Anerkennung zählt.

Qualifikation & Schulung

Welche Schulung und Begleitung nötig ist

Helfer/innen ohne anderweitige Qualifikation benötigen laut Verwaltungspraxis rund 30 Unterrichtseinheiten Basisschulung – unabhängig davon, ob sie angestellt oder ehrenamtlich tätig sind; mit nur 8 Einheiten kommen ehrenamtliche Einzelpersonen aus, die bei der Fachstelle registriert sind. Fachlich begleitet werden muss das Angebot von einer Person mit mindestens dreijähriger Ausbildung in einem sozialen, pflegerischen oder hauswirtschaftlichen Beruf. Eine feste Preisobergrenze gibt es nicht – ehrenamtliche Helferstunden dürfen aber höchstens den Mindestlohn plus einen Aufschlag von 50 Prozent kosten, gewerbliche Angebote orientieren sich an den Sätzen vergleichbarer Sachleistungen.

Formulare & Unterlagen

Welche Formulare du für dein Alltagshilfe- und Betreuungsangebot brauchst

Alle Formulare stellt das Bayerische Landesamt für Pflege (LfP) zum Download bereit. Sie betreffen ausschließlich Angebote zur Unterstützung im Alltag (Alltagshilfe, Betreuung, Entlastung) – nicht ambulante Pflegedienste mit Versorgungsvertrag.

Für die Anerkennung

Anerkennungsantrag für Träger & Einzelpersonen

Hauptformular für die Erstanerkennung deines Angebots nach §45a.

Musterkonzept zur Qualitätssicherung

Word-Vorlage für das inhaltliche Konzept, das dem Antrag beiliegt.

Anlage 5 – Datenerhebung

Pflichtangaben zu Struktur- und Leistungsdaten deines Angebots nach §7 SGB XI.

Schulungskonzept 30 UE

Rahmenlehrplan für die Basisschulung angestellter Helfer/innen.

Schulungskonzept 8 UE

Verkürztes Schulungskonzept für ehrenamtlich Tätige.

Bescheinigung der geltenden Anerkennung

Nachweis über eine bestehende Anerkennung, z. B. für Kooperationspartner oder Pflegekassen.

Für den laufenden Betrieb

Tätigkeitsbericht (Träger/Anbieter)

Jährlicher Nachweis der Tätigkeit – Pflicht zum Erhalt der Anerkennung.

Tätigkeitsbericht (Einzelperson)

Wie oben, für selbstständig tätige Einzelpersonen.

Für die Förderung nach §45c (optional)

Förderantrag

Antrag auf finanzielle Förderung deines Angebots durch das LfP.

Erklärung subventionserheblicher Tatsachen

Pflichtbeilage zum Förderantrag.

Verwendungsnachweis

Nachweis über die Verwendung erhaltener Fördermittel.

Vordruck Sachbericht

Inhaltlicher Bericht zur geförderten Maßnahme.

Unsicher, welches Formular passt? Die Online-Ausfüllhilfe der Fachstelle für Demenz und Pflege Bayern führt dich Schritt für Schritt durch den Antrag.

Zuständige Ämter & Ansprechpartner

Wer dir in Bayern weiterhilft

Bayerisches Landesamt für Pflege (LfP)

Referat 44 – zuständig für Anerkennung, Registrierung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag.

Mildred-Scheel-Str. 4, 92224 Amberg · Tel. 09621 9669-2542 · senioren-und-pflege@lfp.bayern.de

Fachstelle für Demenz und Pflege Bayern

Berät zu Konzept und Antrag, bietet Online-Ausfüllhilfen und registriert ehrenamtliche Einzelpersonen und Helferkreise direkt vor Ort.

Regionale Fachstelle in deiner Nähe finden →

Rechtliche Grundlagen

Die wichtigsten Vorschriften im Überblick

Besonderheiten für Gründer/innen

Worauf Einzelgründer/innen achten müssen

Besonders wichtig für Einzelgründer/innen: Wer selbst keine passende Fachqualifikation hat, wird nur über einen Träger anerkannt, nicht als Solo-Anbieter. Eine Förderung nach § 45c ist über das Landesamt möglich, begründet aber keinen automatischen Anspruch.

Anderes Bundesland

Dein Bundesland wählen

Die Anerkennung nach §45a ist Ländersache – Stelle, Schulungsumfang und Vergütung unterscheiden sich. Wähle dein Bundesland:

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Gründerprogramm

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Das HeyCarla-Gründerprogramm begleitet dich von der Anerkennung nach §45a bis zum laufenden Betrieb – mit Software, Wissen und persönlicher Unterstützung.

Häufige Fragen zur §45a-Anerkennung in Bayern

Wer erteilt in Bayern die Anerkennung nach §45a?
Das Bayerische Landesamt für Pflege (LfP). Rechtliche Grundlage ist die Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze (AVSG), Teil 8.
Wie viele Schulungsstunden brauche ich?
Helfer/innen ohne anderweitige Qualifikation benötigen rund 30 Unterrichtseinheiten – unabhängig davon, ob sie angestellt oder ehrenamtlich tätig sind. Nur wer als ehrenamtliche Einzelperson bei der Fachstelle registriert ist, kommt mit 8 Einheiten aus. Fachliche Begleitung durch eine Person mit mind. 3-jähriger einschlägiger Ausbildung ist erforderlich.
Kann ich mich als Einzelperson anerkennen lassen?
Ohne passende Fachqualifikation wirst du nur über einen Träger anerkannt, nicht als Solo-Anbieter. Ehrenamtliche Einzelpersonen registrieren sich bei der zuständigen Fachstelle für Demenz und Pflege.
Wie hoch darf die Vergütung sein?
Eine feste Obergrenze gibt es nicht. Ehrenamtliche Helferstunden dürfen höchstens den Mindestlohn plus 50 Prozent kosten, gewerbliche Angebote orientieren sich an den Sätzen vergleichbarer Sachleistungen.
Wie stelle ich den Antrag?
Über ein PDF-Formular, das auch eingescannt per E-Mail eingereicht werden darf. Eine Förderung nach § 45c ist über das Landesamt möglich, begründet aber keinen automatischen Anspruch.
Muss ich meine Anerkennung jährlich bestätigen?
Ja. Träger, Anbieter und selbstständig tätige Einzelpersonen müssen dem Landesamt für Pflege jährlich einen Tätigkeitsbericht übermitteln. Ein automatisches Erlöschen der Anerkennung ist gesetzlich nicht vorgesehen; möglich ist ein Widerruf. Zudem ist die Registrierung ehrenamtlicher Einzelpersonen auf drei Jahre befristet.
Gibt es einen Plan, wie ich vorgehen sollte?
Ja – unser kostenloser 10-Schritte-Plan als PDF führt dich von der Idee bis zum laufenden, anerkannten Angebot, mit allen Formularen und Ansprechpartnern für Bayern.
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