Bundesland-Leitfaden · §45a Anerkennung
Wer in Bayern eine Alltagshilfe anbieten will, braucht die Anerkennung nach §45a. Hier findest du die zuständige Stelle, den nötigen Schulungsumfang und die Besonderheiten – kompakt für Gründer/innen und bestehende Dienste.
Fakten-Steckbrief
Zuständige Stelle
Bayerisches Landesamt für Pflege (LfP)
Rechtsgrundlage
Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze (AVSG), Teil 8
Antragsweg
PDF-Formular, auch eingescannt per E-Mail einreichbar
Basisschulung Helfer/innen
30 UE für alle Helfenden ohne anderweitige Qualifikation · 8 UE für bei der Fachstelle registrierte ehrenamtliche Einzelpersonen
Fachliche Begleitung
Person mit mind. 3-jähriger Ausbildung im sozialen, pflegerischen oder hauswirtschaftlichen Bereich
Vergütung
keine feste Obergrenze · Kostensatz max. Mindestlohn +50 % pro Helferstunde · Aufwandsentschädigung Ehrenamtlicher unterhalb der Ehrenamtspauschale · gewerblich an vergleichbaren Sachleistungen orientiert
Zuständigkeit & Antrag
In Bayern übernimmt das Bayerische Landesamt für Pflege (LfP) die Anerkennung, rechtliche Basis ist die Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze (AVSG), Teil 8. Der Antrag läuft über ein PDF-Formular, das auch eingescannt per E-Mail eingereicht werden darf; wer als ehrenamtliche Einzelperson tätig werden möchte, registriert sich stattdessen bei der zuständigen Fachstelle für Demenz und Pflege, was bereits als Anerkennung zählt.
Qualifikation & Schulung
Helfer/innen ohne anderweitige Qualifikation benötigen laut Verwaltungspraxis rund 30 Unterrichtseinheiten Basisschulung – unabhängig davon, ob sie angestellt oder ehrenamtlich tätig sind; mit nur 8 Einheiten kommen ehrenamtliche Einzelpersonen aus, die bei der Fachstelle registriert sind. Fachlich begleitet werden muss das Angebot von einer Person mit mindestens dreijähriger Ausbildung in einem sozialen, pflegerischen oder hauswirtschaftlichen Beruf. Eine feste Preisobergrenze gibt es nicht – ehrenamtliche Helferstunden dürfen aber höchstens den Mindestlohn plus einen Aufschlag von 50 Prozent kosten, gewerbliche Angebote orientieren sich an den Sätzen vergleichbarer Sachleistungen.
Formulare & Unterlagen
Alle Formulare stellt das Bayerische Landesamt für Pflege (LfP) zum Download bereit. Sie betreffen ausschließlich Angebote zur Unterstützung im Alltag (Alltagshilfe, Betreuung, Entlastung) – nicht ambulante Pflegedienste mit Versorgungsvertrag.
Hauptformular für die Erstanerkennung deines Angebots nach §45a.
Word-Vorlage für das inhaltliche Konzept, das dem Antrag beiliegt.
Pflichtangaben zu Struktur- und Leistungsdaten deines Angebots nach §7 SGB XI.
Rahmenlehrplan für die Basisschulung angestellter Helfer/innen.
Verkürztes Schulungskonzept für ehrenamtlich Tätige.
Nachweis über eine bestehende Anerkennung, z. B. für Kooperationspartner oder Pflegekassen.
Jährlicher Nachweis der Tätigkeit – Pflicht zum Erhalt der Anerkennung.
Wie oben, für selbstständig tätige Einzelpersonen.
Antrag auf finanzielle Förderung deines Angebots durch das LfP.
Pflichtbeilage zum Förderantrag.
Nachweis über die Verwendung erhaltener Fördermittel.
Inhaltlicher Bericht zur geförderten Maßnahme.
Unsicher, welches Formular passt? Die Online-Ausfüllhilfe der Fachstelle für Demenz und Pflege Bayern führt dich Schritt für Schritt durch den Antrag.
Zuständige Ämter & Ansprechpartner
Referat 44 – zuständig für Anerkennung, Registrierung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag.
Mildred-Scheel-Str. 4, 92224 Amberg · Tel. 09621 9669-2542 · senioren-und-pflege@lfp.bayern.de
Berät zu Konzept und Antrag, bietet Online-Ausfüllhilfen und registriert ehrenamtliche Einzelpersonen und Helferkreise direkt vor Ort.
Rechtliche Grundlagen
Besonderheiten für Gründer/innen
Besonders wichtig für Einzelgründer/innen: Wer selbst keine passende Fachqualifikation hat, wird nur über einen Träger anerkannt, nicht als Solo-Anbieter. Eine Förderung nach § 45c ist über das Landesamt möglich, begründet aber keinen automatischen Anspruch.
Anderes Bundesland
Die Anerkennung nach §45a ist Ländersache – Stelle, Schulungsumfang und Vergütung unterscheiden sich. Wähle dein Bundesland:
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