Anerkennung §45a SGB XI in Brandenburg | HeyCarla

Bundesland-Leitfaden · §45a Anerkennung

Anerkennung nach §45a in Brandenburg – so wird dein Angebot anerkannt.

Wer in Brandenburg eine Alltagshilfe anbieten will, braucht die Anerkennung durch das Landesamt für Soziales und Versorgung. Seit Ende 2025 gilt dafür eine neue Verordnung – hier findest du den aktuellen Ablauf.

LASV Cottbus
Landesamt für Soziales und Versorgung
Online-Antrag
Digitales Verfahren beim LASV
BbgAUA-AnerkV
In Kraft seit 24.12.2025

Fakten-Steckbrief

Anerkennung §45a in Brandenburg auf einen Blick

Zuständige Stelle

Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV), Cottbus

Rechtsgrundlage

Brandenburgische Angebotsanerkennungsverordnung (BbgAUA-AnerkV), seit 24.12.2025 in Kraft – löst die frühere AnerkV SGB XI ab

Antragsweg

Online-Antrag über das LASV

Antragstellende

Juristische Personen des öffentlichen Rechts bzw. gemeinnützige Einrichtungen mit ehrenamtlichen oder sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sowie gewerbsmäßige Anbieter mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten

Antragsunterlagen

Konzept mit Angaben zu Zielgruppe, Umfang, Methode und Vergütung des Angebots

Laufende Pflichten

Auf Verlangen der Behörde Nachweis, dass die Anerkennungsvoraussetzungen weiterhin erfüllt sind – sonst droht der Widerruf

Zuständigkeit & Antrag

Wer erteilt die Anerkennung – und wie läuft der Antrag?

In Brandenburg übernimmt das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) mit Sitz in Cottbus die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach §45a SGB XI. Rechtliche Grundlage ist seit dem 24. Dezember 2025 die neue Brandenburgische Angebotsanerkennungsverordnung (BbgAUA-AnerkV), welche die frühere AnerkV SGB XI abgelöst hat.

Der Antrag läuft über ein Online-Verfahren beim LASV. Beizufügen ist ein Konzept, das Zielgruppe, Umfang, Methode und die geforderte Vergütung deines Angebots beschreibt und nachweist, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.

Wer einen Antrag stellen kann

Zulässige Antragstellende

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Einrichtungen zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke – jeweils mit ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern und/oder sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Auch gewerbsmäßig tätige Anbieter mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten können anerkannt werden.

Formulare & Unterlagen

Wo du deinen Antrag stellst

Seit der neuen Verordnung läuft der Antrag digital über das LASV. Diese Quellen helfen dir beim Einstieg.

LASV – Alltagsunterstützende Angebote

Offizielle Seite des Landesamts mit Zugang zum Online-Antrag und weiteren Informationen für Anbieter.

Service Brandenburg – Leistungsbeschreibung

Übersicht der Verwaltungsleistung samt Rechtsgrundlagen und Beispielen anerkennungsfähiger Angebote.

Rechtliche Grundlagen

Die wichtigsten Vorschriften im Überblick

  • § 45a SGB XI – bundesgesetzliche Definition der Angebote zur Unterstützung im Alltag.
  • Brandenburgische Angebotsanerkennungsverordnung (BbgAUA-AnerkV) – seit 24.12.2025 die aktuelle Rechtsgrundlage in Brandenburg.

Hinweis: Die BbgAUA-AnerkV ist erst kürzlich in Kraft getreten – prüfe beim LASV, ob sich Verfahrensdetails gegenüber älteren Informationen im Netz geändert haben.

Anderes Bundesland

Dein Bundesland wählen

Die Anerkennung nach §45a ist Ländersache – Stelle, Schulungsumfang und Vergütung unterscheiden sich. Wähle dein Bundesland:

Kostenloser One-Pager

Dein 10-Schritte-Plan zur Anerkennung nach §45a

Zuständige Stelle, Rechtsgrundlage, Schulungsumfang und Vergütung – konkret für Brandenburg, nicht als vage Übersicht.

  • Alle 10 Schritte von der Idee bis zum laufenden Angebot
  • Zuständige Stelle und Rechtsgrundlage für Brandenburg
  • Checkliste aller benötigten Formulare

Jetzt kostenlos als PDF anfordern

Kostenlos · kein Spam · sofort per E-Mail

Danke!

Dein One-Pager ist unterwegs – schau in dein Postfach. Falls nichts ankommt, wirf bitte kurz einen Blick in den Spam-Ordner.

Gründerprogramm

Du willst deinen eigenen Dienst gründen?

Das HeyCarla-Gründerprogramm begleitet dich von der Anerkennung nach §45a bis zum laufenden Betrieb – mit Software, Wissen und persönlicher Unterstützung.

Häufige Fragen zur §45a-Anerkennung in Brandenburg

Wer erteilt in Brandenburg die Anerkennung nach §45a?
Das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) in Cottbus. Rechtsgrundlage ist seit 24.12.2025 die Brandenburgische Angebotsanerkennungsverordnung (BbgAUA-AnerkV).
Wie stelle ich den Antrag?
Über den Online-Antrag beim LASV, mit einem Konzept zu Zielgruppe, Umfang, Methode und Vergütung deines Angebots.
Wer kann einen Antrag stellen?
Juristische Personen des öffentlichen Rechts bzw. gemeinnützige Einrichtungen mit ehrenamtlichen oder sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sowie gewerbsmäßige Anbieter mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.
Was passiert, wenn ich die Anforderungen nicht mehr erfülle?
Du musst auf Verlangen des LASV jederzeit nachweisen können, dass die Voraussetzungen weiterhin vorliegen. Andernfalls kann die Anerkennung widerrufen werden.
Gibt es einen Plan, wie ich vorgehen sollte?
Ja – unser kostenloser 10-Schritte-Plan als PDF führt dich von der Idee bis zum laufenden, anerkannten Angebot.
HeyCarla — Footer (Vorschau)
  • 940.000 Einsätze begleitet — das sind 2 Mio. Stunden
  • 370.000 Rechnungen erstellt
  • 8.000+ Alltagsbegleiter im Einsatz
  • 300+ Dienste in Deutschland
© 2026 HeyCarla Datenschutz Impressum