Bundesland-Leitfaden · §45a Anerkennung
Anerkennung nach §45a in Sachsen – so wird dein Angebot anerkannt.
Wer in Sachsen eine Alltagshilfe anbieten will, braucht die Anerkennung durch den Kommunalen Sozialverband Sachsen. Hier findest du die Rechtsgrundlage, den Schulungsumfang und den Ablauf.
Fakten-Steckbrief
Anerkennung §45a in Sachsen auf einen Blick
Zuständige Stelle
Kommunaler Sozialverband Sachsen (KSV Sachsen)
Rechtsgrundlage
Sächsische Pflegeunterstützungsverordnung (SächsPflUVO), aktuelle Fassung vom 25.11.2022
Antragsweg
Schriftlicher Antrag mit Konzept nach §45a Abs. 2 SGB XI i. V. m. §§6–9 SächsPflUVO
Basisschulung
40 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten – auch die verantwortliche schulende Fachkraft benötigt diese Schulung oder eine gleichwertige Qualifikation
Schulungsform
Durch externe Schulungsanbieter oder, bei entsprechend strukturell aufgestellten Anbietern, intern möglich
Nachbarschaftshelfer/innen
Können bis zu 40 Stunden pro Kalendermonat aktivierende Einzelbetreuung/-anleitung für Pflegebedürftige übernehmen
Zuständigkeit & Antrag
Wer erteilt die Anerkennung – und wie läuft der Antrag?
In Sachsen übernimmt der Kommunale Sozialverband Sachsen (KSV Sachsen) die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag. Rechtliche Grundlage ist die Sächsische Pflegeunterstützungsverordnung (SächsPflUVO), aktuell in der Fassung vom 25. November 2022, die den bundesrechtlichen Rahmen aus §45a SGB XI landesspezifisch ausfüllt.
Dem Antrag legst du ein Konzept bei, das unter anderem Angaben zur zielgruppen- und tätigkeitsgerechten Qualifikation der Helfenden sowie zum Vorhandensein von Grund- und Notfallwissen enthält. Als gewerblicher Anbieter weist du zudem deine Gewerbeanmeldung im Freistaat Sachsen nach.
Qualifikation & Schulung
Welche Schulung nötig ist
Die Basisschulung nach dem sächsischen Schulungscurriculum umfasst 40 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten und deckt unter anderem Basiswissen zu Krankheits- und Behinderungsbildern (mit Schwerpunkt Demenz), Handlungsfähigkeit in Krisen- und Notfallsituationen sowie den Umgang mit Pflegebedürftigen ab. Auch die verantwortliche schulende Fachkraft benötigt diese 40-stündige Schulung oder eine mindestens gleichgestellte Qualifikation. Die Schulung kann durch externe Anbieter oder – bei entsprechend strukturell aufgestellten Anbietern – intern durchgeführt werden.
Wo du Hilfe findest
Anlaufstellen in Sachsen
KSV Sachsen – Unterstützungsangebote im Alltag
Offizielle Informationen und Antragsformular des Kommunalen Sozialverbands Sachsen.
Schulungscurriculum des Sächsischen Sozialministeriums
Vollständiges Curriculum für die 40-stündige Basisschulung nach SächsPflUVO.
Rechtliche Grundlagen
Die wichtigsten Vorschriften im Überblick
- § 45a SGB XI – bundesgesetzliche Definition der Angebote zur Unterstützung im Alltag.
- Sächsische Pflegeunterstützungsverordnung (SächsPflUVO) – die sächsische Ausführungsverordnung, aktuelle Fassung vom 25.11.2022.
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