Anerkennung §45a SGB XI in Sachsen | HeyCarla

Bundesland-Leitfaden · §45a Anerkennung

Anerkennung nach §45a in Sachsen – so wird dein Angebot anerkannt.

Wer in Sachsen eine Alltagshilfe anbieten will, braucht die Anerkennung durch den Kommunalen Sozialverband Sachsen. Hier findest du die Rechtsgrundlage, den Schulungsumfang und den Ablauf.

KSV Sachsen
Kommunaler Sozialverband Sachsen
40 UE
Basisschulung, auch für die verantwortliche Fachkraft
SächsPflUVO
Rechtsgrundlage seit 2022

Fakten-Steckbrief

Anerkennung §45a in Sachsen auf einen Blick

Zuständige Stelle

Kommunaler Sozialverband Sachsen (KSV Sachsen)

Rechtsgrundlage

Sächsische Pflegeunterstützungsverordnung (SächsPflUVO), aktuelle Fassung vom 25.11.2022

Antragsweg

Schriftlicher Antrag mit Konzept nach §45a Abs. 2 SGB XI i. V. m. §§6–9 SächsPflUVO

Basisschulung

40 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten – auch die verantwortliche schulende Fachkraft benötigt diese Schulung oder eine gleichwertige Qualifikation

Schulungsform

Durch externe Schulungsanbieter oder, bei entsprechend strukturell aufgestellten Anbietern, intern möglich

Nachbarschaftshelfer/innen

Können bis zu 40 Stunden pro Kalendermonat aktivierende Einzelbetreuung/-anleitung für Pflegebedürftige übernehmen

Zuständigkeit & Antrag

Wer erteilt die Anerkennung – und wie läuft der Antrag?

In Sachsen übernimmt der Kommunale Sozialverband Sachsen (KSV Sachsen) die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag. Rechtliche Grundlage ist die Sächsische Pflegeunterstützungsverordnung (SächsPflUVO), aktuell in der Fassung vom 25. November 2022, die den bundesrechtlichen Rahmen aus §45a SGB XI landesspezifisch ausfüllt.

Dem Antrag legst du ein Konzept bei, das unter anderem Angaben zur zielgruppen- und tätigkeitsgerechten Qualifikation der Helfenden sowie zum Vorhandensein von Grund- und Notfallwissen enthält. Als gewerblicher Anbieter weist du zudem deine Gewerbeanmeldung im Freistaat Sachsen nach.

Qualifikation & Schulung

Welche Schulung nötig ist

Die Basisschulung nach dem sächsischen Schulungscurriculum umfasst 40 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten und deckt unter anderem Basiswissen zu Krankheits- und Behinderungsbildern (mit Schwerpunkt Demenz), Handlungsfähigkeit in Krisen- und Notfallsituationen sowie den Umgang mit Pflegebedürftigen ab. Auch die verantwortliche schulende Fachkraft benötigt diese 40-stündige Schulung oder eine mindestens gleichgestellte Qualifikation. Die Schulung kann durch externe Anbieter oder – bei entsprechend strukturell aufgestellten Anbietern – intern durchgeführt werden.

Wo du Hilfe findest

Anlaufstellen in Sachsen

KSV Sachsen – Unterstützungsangebote im Alltag

Offizielle Informationen und Antragsformular des Kommunalen Sozialverbands Sachsen.

Schulungscurriculum des Sächsischen Sozialministeriums

Vollständiges Curriculum für die 40-stündige Basisschulung nach SächsPflUVO.

Rechtliche Grundlagen

Die wichtigsten Vorschriften im Überblick

  • § 45a SGB XI – bundesgesetzliche Definition der Angebote zur Unterstützung im Alltag.
  • Sächsische Pflegeunterstützungsverordnung (SächsPflUVO) – die sächsische Ausführungsverordnung, aktuelle Fassung vom 25.11.2022.

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Die Anerkennung nach §45a ist Ländersache – Stelle, Schulungsumfang und Vergütung unterscheiden sich. Wähle dein Bundesland:

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Häufige Fragen zur §45a-Anerkennung in Sachsen

Wer erteilt in Sachsen die Anerkennung nach §45a?
Der Kommunale Sozialverband Sachsen (KSV Sachsen). Rechtsgrundlage ist die Sächsische Pflegeunterstützungsverordnung (SächsPflUVO).
Wie viele Schulungsstunden brauche ich?
40 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten Basisschulung – auch für die verantwortliche Fachkraft.
Kann ich als Nachbarschaftshelfer/in tätig werden?
Ja, bis zu 40 Stunden pro Kalendermonat aktivierende Einzelbetreuung/-anleitung für Pflegebedürftige.
Kann die Schulung intern erfolgen?
Ja, sofern der Anbieter strukturell entsprechend aufgestellt ist. Ansonsten übernehmen externe Schulungsanbieter die Basisschulung.
Gibt es einen Plan, wie ich vorgehen sollte?
Ja – unser kostenloser 10-Schritte-Plan als PDF führt dich von der Idee bis zum laufenden, anerkannten Angebot.
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