Bundesland-Leitfaden · §45a Anerkennung
Anerkennung nach §45a in Mecklenburg-Vorpommern – so wird dein Angebot anerkannt.
Wer in Mecklenburg-Vorpommern eine Alltagshilfe anbieten will, braucht die Anerkennung durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales. Hier findest du die Rechtsgrundlage und den Ablauf im Überblick.
Fakten-Steckbrief
Anerkennung §45a in Mecklenburg-Vorpommern auf einen Blick
Zuständige Stelle
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) als Bewilligungsbehörde
Rechtsgrundlage
Unterstützungsangebote-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern, auf Basis von §45a SGB XI
Voraussetzung für Erstattung
Pflegekassen erstatten Leistungen nur, wenn das Angebot landesrechtlich anerkannt ist
Entscheidungsprozess
Im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Pflegekassen und dem Verband der privaten Krankenversicherung e. V.
Kommunale Beteiligung
Ist eine Kommune beteiligt, ist zusätzlich deren Einvernehmen erforderlich
Information über Angebote
Pflegekassen und Pflegestützpunkte informieren über bereits anerkannte Angebote
Zuständigkeit & Antrag
Wer erteilt die Anerkennung – und wie läuft der Antrag?
In Mecklenburg-Vorpommern übernimmt das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) als Bewilligungsbehörde die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag. Rechtsgrundlage ist die Unterstützungsangebote-Landesverordnung M-V, die den bundesrechtlichen Rahmen aus §45a SGB XI landesspezifisch ausfüllt.
Die Erstattung durch die Pflegekassen erfolgt nur, wenn dein Angebot gemäß dieser Verordnung anerkannt ist. Die Entscheidung über einen Antrag – etwa auch über eine begleitende Förderung – trifft die Bewilligungsbehörde im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Pflegekassen und dem Verband der privaten Krankenversicherung. Ist eine Kommune beteiligt, braucht es zusätzlich deren Einvernehmen.
Wo du Hilfe findest
Anlaufstellen in Mecklenburg-Vorpommern
LAGuS – Anerkennungen und Genehmigungsverfahren
Übersicht des Landesamts für Gesundheit und Soziales zu Anerkennungsverfahren.
MV-Serviceportal – Leistungsbeschreibung
Beschreibung des Verfahrens zur Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach §45a und §45c SGB XI.
Deine Pflegekasse oder der nächste Pflegestützpunkt informiert dich zusätzlich über bereits anerkannte Angebote in deiner Region.
Rechtliche Grundlagen
Die wichtigsten Vorschriften im Überblick
- § 45a SGB XI – bundesgesetzliche Definition der Angebote zur Unterstützung im Alltag.
- Unterstützungsangebote-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern – die landesrechtliche Ausführung.
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