Zulassung §72 SGB XI in Baden-Württemberg | HeyCarla

Bundesland-Leitfaden · §72 SGB XI

Ambulanter Betreuungsdienst nach §72 in Baden-Württemberg

Du willst einen ambulanten Betreuungsdienst nach §71 Abs. 1a SGB XI aufbauen? Dann brauchst du einen Versorgungsvertrag nach §72. Hier steht, wer zuständig ist, was du nachweisen musst und wie du bis zur ersten Kassenabrechnung kommst.

Fakten-Steckbrief

Zulassung §72 in Baden-Württemberg auf einen Blick

Die sechs Angaben, die vor dem Antrag geklärt sein sollten.

Zuständige Stelle

Landesverbände der Pflegekassen in BW – AOK BW (Vertragspartei); vdek als Bevollmächtigter der Ersatzkassen

Rechtsgrundlagen

§71 Abs. 1a · §72 · §75 (Rahmenvertrag BW) · §89 · §112a SGB XI

Verantwortliche Fachkraft

Leitung i. d. R. Vollzeit Fachausbildung oder Studium · Weiterbildung 460 Std. · Stellvertretung mind. 75 %

Mindestpersonal

insgesamt 3 Vollzeitstellen (Teilzeit anrechenbar) · Betreuungskräfte nach §53b-Richtlinie

Abrechnung

Pflegesachleistung §36 ab PG2 · Entlastungsbetrag §45b 131 € mtl. ab PG1

Nicht erlaubt

Körperbezogene Pflege – dafür braucht es eine Pflegedienst-Zulassung

Zuständigkeit & Antrag

Wer erteilt die Zulassung — und wie läuft der Antrag?

Eigene Landesregelung · Baden-Württemberg

Zuständig sind die Landesverbände der Pflegekassen in Baden-Württemberg, federführend die AOK Baden-Württemberg (Stuttgart). Für die Ersatzkassen handelt der vdek (Landesvertretung BW) als gemeinsamer Bevollmächtigter mit Abschlussbefugnis; weitere Partner sind der BKK Landesverband Süd, die IKK classic, die SVLFG und die KNAPPSCHAFT. Der Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI wird im Einvernehmen mit dem örtlich zuständigen Träger der Sozialhilfe (Landkreis) geschlossen. Maßgeblich ist der Musterversorgungsvertrag Betreuungsdienste BW (Stand 11/2019).

Formulare & Unterlagen

Welche Formulare und Nachweise du brauchst

Wesentliche Vertragsgrundlage ist der vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllte Strukturerhebungsbogen (§ 1 Abs. 6). Nachzuweisen ist die fachliche Qualifikation der verantwortlichen Fachkraft, ihrer Stellvertretung und der Mitarbeitenden (§ 6). Nach § 7 brauchst du zusätzlich die Anzeige der Tätigkeitsaufnahme bei den zuständigen Behörden, die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft, eine ausreichende Betriebs-/Berufshaftpflicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie ein polizeiliches Führungszeugnis für die verantwortliche Fachkraft. Änderungen der Geschäftsgrundlagen (Betriebssitz, Rechtsform, Leitung, Personalstand) sind den Landesverbänden unverzüglich anzuzeigen.

Qualifikation & Schulung

Welche Schulung und Qualifikation nötig ist

BW-Spezialität nach § 6 Abs. 2: Du musst Fachkräfte und geeignetes Personal im Umfang von insgesamt 3 Vollzeitstellen vorhalten (Teilzeit ist anrechenbar). Die verantwortliche Fachkraft ist in der Regel in Vollzeit tätig, die Stellvertretung mindestens zu 75 % einer Vollzeitkraft. Die Leitung braucht zusätzlich die Weiterbildung für leitende Funktionen von mindestens 460 Stunden. Besonderheit: Als verantwortliche Fachkraft ist ausdrücklich auch eine hauswirtschaftliche Qualifikation zugelassen – dann muss die Stellvertretung eine Fachausbildung oder einen Hochschulabschluss aus dem Gesundheits-, Pflege- oder Sozialbereich haben. Betreuungsmaßnahmen erfordern eine Qualifikation nach § 53c SGB XI und der Qualitätsvereinbarung nach § 112a. Erreichbarkeit tagsüber 8–18 Uhr: mind. 6 Stunden werktags, mind. 2 Stunden an Sa/So/Feiertagen (§ 5 Abs. 4).

Vergütung & Tariftreue

Wie du bezahlt wirst — und was die Tariftreue verlangt

Die Vergütung für Betreuung und Hilfen bei der Haushaltsführung nach § 36 SGB XI richtet sich nach einer gesonderten Vereinbarung gemäß § 89 SGB XI (§ 10 Abs. 1). Du bist verpflichtet, deinen Beschäftigten eine in Betreuungsdiensten ortsübliche Arbeitsvergütung zu zahlen (§ 6 Abs. 3) – die Tariftreue nach § 72 Abs. 3a–c ist Zulassungsvoraussetzung. Verzichtest du auf eine Vergütungsregelung nach § 89, musst du das 6 Monate vor Ablauf der Preisvereinbarung schriftlich mitteilen und die Pflegebedürftigen auf § 91 Abs. 2 hinweisen (§ 10 Abs. 2). Zuzahlungen zu Vertragsleistungen darfst du weder fordern noch annehmen; abgerechnet wird monatlich.

Besonderheiten für Gründer:innen

Was du als Gründer:in besonders beachten solltest

Führe den Dienst als selbstständig wirtschaftende Einrichtung nach § 71 Abs. 1a SGB XI; bei Angeboten über § 36 hinaus ist der Betriebsbereich im Rechnungswesen abzugrenzen (§ 2). Zentrale Startvoraussetzung sind die 3 Vollzeitstellen plus verantwortliche Fachkraft (i. d. R. Vollzeit) mit 75-%-Stellvertretung – werden die personellen Mindestvoraussetzungen länger als 2 Monate unterschritten und nicht binnen 4 weiterer Monate behoben, kann die Kasse zum Ende des 6. Monats kündigen (§ 6 Abs. 9). Vor Vertragsschluss sind Tätigkeitsanzeige, Berufsgenossenschaft, Haftpflicht und Führungszeugnis (§ 7) sowie der Strukturerhebungsbogen beizubringen. Eine Inanspruchnahmegarantie gibt es nicht (§ 1 Abs. 5), das QM nach § 112a ist bindend, und eigene Abrechnung ist nur mit eigenem Versorgungsvertrag zulässig (§ 1 Abs. 7).

Landesbesonderheit

Was in Baden-Württemberg besonders gilt

Hauswirtschaftliche Qualifikation als verantwortliche Fachkraft ausdrücklich zugelassen (dann muss die Stellvertretung aus dem Gesundheits-, Pflege- oder Sozialbereich kommen)

Anderes Bundesland

Dein Bundesland wählen

Die Zulassung nach §72 ist Ländersache — zuständige Stelle, Personalvorgaben und Besonderheiten unterscheiden sich.

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Häufige Fragen

Häufige Fragen zur §72-Zulassung in Baden-Württemberg

Wer lässt in Baden-Württemberg ambulante Betreuungsdienste nach §72 zu?
Landesverbände der Pflegekassen in BW – AOK BW (Vertragspartei); vdek als Bevollmächtigter der Ersatzkassen
Auf welchen Rechtsgrundlagen beruht die Zulassung?
§71 Abs. 1a · §72 · §75 (Rahmenvertrag BW) · §89 · §112a SGB XI
Welche Anforderungen gelten an die verantwortliche Fachkraft?
Leitung i. d. R. Vollzeit Fachausbildung oder Studium · Weiterbildung 460 Std. · Stellvertretung mind. 75 %
Wie viel Personal brauche ich mindestens?
insgesamt 3 Vollzeitstellen (Teilzeit anrechenbar) · Betreuungskräfte nach §53b-Richtlinie
Was darf ich abrechnen?
Pflegesachleistung §36 ab PG2 · Entlastungsbetrag §45b 131 € mtl. ab PG1
Was ist nicht erlaubt?
Körperbezogene Pflege – dafür braucht es eine Pflegedienst-Zulassung
Was gilt in Baden-Württemberg besonders?
Hauswirtschaftliche Qualifikation als verantwortliche Fachkraft ausdrücklich zugelassen (dann muss die Stellvertretung aus dem Gesundheits-, Pflege- oder Sozialbereich kommen)

Nach der Zulassung

Die Zulassung ist der Anfang, nicht das Ziel

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