Bundesland-Leitfaden · §72 SGB XI
Ambulanter Betreuungsdienst nach §72 in Baden-Württemberg
Du willst einen ambulanten Betreuungsdienst nach §71 Abs. 1a SGB XI aufbauen? Dann brauchst du einen Versorgungsvertrag nach §72. Hier steht, wer zuständig ist, was du nachweisen musst und wie du bis zur ersten Kassenabrechnung kommst.
Fakten-Steckbrief
Zulassung §72 in Baden-Württemberg auf einen Blick
Die sechs Angaben, die vor dem Antrag geklärt sein sollten.
Landesverbände der Pflegekassen in BW – AOK BW (Vertragspartei); vdek als Bevollmächtigter der Ersatzkassen
§71 Abs. 1a · §72 · §75 (Rahmenvertrag BW) · §89 · §112a SGB XI
Leitung i. d. R. Vollzeit Fachausbildung oder Studium · Weiterbildung 460 Std. · Stellvertretung mind. 75 %
insgesamt 3 Vollzeitstellen (Teilzeit anrechenbar) · Betreuungskräfte nach §53b-Richtlinie
Pflegesachleistung §36 ab PG2 · Entlastungsbetrag §45b 131 € mtl. ab PG1
Körperbezogene Pflege – dafür braucht es eine Pflegedienst-Zulassung
Zuständigkeit & Antrag
Wer erteilt die Zulassung — und wie läuft der Antrag?
Eigene Landesregelung · Baden-Württemberg
Zuständig sind die Landesverbände der Pflegekassen in Baden-Württemberg, federführend die AOK Baden-Württemberg (Stuttgart). Für die Ersatzkassen handelt der vdek (Landesvertretung BW) als gemeinsamer Bevollmächtigter mit Abschlussbefugnis; weitere Partner sind der BKK Landesverband Süd, die IKK classic, die SVLFG und die KNAPPSCHAFT. Der Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI wird im Einvernehmen mit dem örtlich zuständigen Träger der Sozialhilfe (Landkreis) geschlossen. Maßgeblich ist der Musterversorgungsvertrag Betreuungsdienste BW (Stand 11/2019).
Formulare & Unterlagen
Welche Formulare und Nachweise du brauchst
Wesentliche Vertragsgrundlage ist der vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllte Strukturerhebungsbogen (§ 1 Abs. 6). Nachzuweisen ist die fachliche Qualifikation der verantwortlichen Fachkraft, ihrer Stellvertretung und der Mitarbeitenden (§ 6). Nach § 7 brauchst du zusätzlich die Anzeige der Tätigkeitsaufnahme bei den zuständigen Behörden, die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft, eine ausreichende Betriebs-/Berufshaftpflicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie ein polizeiliches Führungszeugnis für die verantwortliche Fachkraft. Änderungen der Geschäftsgrundlagen (Betriebssitz, Rechtsform, Leitung, Personalstand) sind den Landesverbänden unverzüglich anzuzeigen.
Qualifikation & Schulung
Welche Schulung und Qualifikation nötig ist
BW-Spezialität nach § 6 Abs. 2: Du musst Fachkräfte und geeignetes Personal im Umfang von insgesamt 3 Vollzeitstellen vorhalten (Teilzeit ist anrechenbar). Die verantwortliche Fachkraft ist in der Regel in Vollzeit tätig, die Stellvertretung mindestens zu 75 % einer Vollzeitkraft. Die Leitung braucht zusätzlich die Weiterbildung für leitende Funktionen von mindestens 460 Stunden. Besonderheit: Als verantwortliche Fachkraft ist ausdrücklich auch eine hauswirtschaftliche Qualifikation zugelassen – dann muss die Stellvertretung eine Fachausbildung oder einen Hochschulabschluss aus dem Gesundheits-, Pflege- oder Sozialbereich haben. Betreuungsmaßnahmen erfordern eine Qualifikation nach § 53c SGB XI und der Qualitätsvereinbarung nach § 112a. Erreichbarkeit tagsüber 8–18 Uhr: mind. 6 Stunden werktags, mind. 2 Stunden an Sa/So/Feiertagen (§ 5 Abs. 4).
Vergütung & Tariftreue
Wie du bezahlt wirst — und was die Tariftreue verlangt
Die Vergütung für Betreuung und Hilfen bei der Haushaltsführung nach § 36 SGB XI richtet sich nach einer gesonderten Vereinbarung gemäß § 89 SGB XI (§ 10 Abs. 1). Du bist verpflichtet, deinen Beschäftigten eine in Betreuungsdiensten ortsübliche Arbeitsvergütung zu zahlen (§ 6 Abs. 3) – die Tariftreue nach § 72 Abs. 3a–c ist Zulassungsvoraussetzung. Verzichtest du auf eine Vergütungsregelung nach § 89, musst du das 6 Monate vor Ablauf der Preisvereinbarung schriftlich mitteilen und die Pflegebedürftigen auf § 91 Abs. 2 hinweisen (§ 10 Abs. 2). Zuzahlungen zu Vertragsleistungen darfst du weder fordern noch annehmen; abgerechnet wird monatlich.
Besonderheiten für Gründer:innen
Was du als Gründer:in besonders beachten solltest
Führe den Dienst als selbstständig wirtschaftende Einrichtung nach § 71 Abs. 1a SGB XI; bei Angeboten über § 36 hinaus ist der Betriebsbereich im Rechnungswesen abzugrenzen (§ 2). Zentrale Startvoraussetzung sind die 3 Vollzeitstellen plus verantwortliche Fachkraft (i. d. R. Vollzeit) mit 75-%-Stellvertretung – werden die personellen Mindestvoraussetzungen länger als 2 Monate unterschritten und nicht binnen 4 weiterer Monate behoben, kann die Kasse zum Ende des 6. Monats kündigen (§ 6 Abs. 9). Vor Vertragsschluss sind Tätigkeitsanzeige, Berufsgenossenschaft, Haftpflicht und Führungszeugnis (§ 7) sowie der Strukturerhebungsbogen beizubringen. Eine Inanspruchnahmegarantie gibt es nicht (§ 1 Abs. 5), das QM nach § 112a ist bindend, und eigene Abrechnung ist nur mit eigenem Versorgungsvertrag zulässig (§ 1 Abs. 7).
Landesbesonderheit
Was in Baden-Württemberg besonders gilt
Hauswirtschaftliche Qualifikation als verantwortliche Fachkraft ausdrücklich zugelassen (dann muss die Stellvertretung aus dem Gesundheits-, Pflege- oder Sozialbereich kommen)
Rechtsstand Baden-Württemberg: Musterversorgungsvertrag, Betreuungsdienst 11/2019, Rahmenvertrag (§75) ab 01.01.2024, Orientierungshilfe, keine Rechts- oder Steuerberatung, maßgeblich sind der Landesrahmenvertrag (§75) und die Landesverbände der Pflegekassen . Alle Beträge Stand 2025/26.
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Häufige Fragen
Häufige Fragen zur §72-Zulassung in Baden-Württemberg
Wer lässt in Baden-Württemberg ambulante Betreuungsdienste nach §72 zu?
Auf welchen Rechtsgrundlagen beruht die Zulassung?
Welche Anforderungen gelten an die verantwortliche Fachkraft?
Wie viel Personal brauche ich mindestens?
Was darf ich abrechnen?
Was ist nicht erlaubt?
Was gilt in Baden-Württemberg besonders?
Nach der Zulassung
Die Zulassung ist der Anfang, nicht das Ziel
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