Bundesland-Leitfaden · §72 SGB XI

Ambulanter Betreuungsdienst nach §72 in Brandenburg

Du willst einen ambulanten Betreuungsdienst nach §71 Abs. 1a SGB XI aufbauen? Dann brauchst du einen Versorgungsvertrag nach §72. Hier steht, wer zuständig ist, was du nachweisen musst und wie du bis zur ersten Kassenabrechnung kommst.

Fakten-Steckbrief

Zulassung §72 in Brandenburg auf einen Blick

Die sechs Angaben, die vor dem Antrag geklärt sein sollten.

Zuständige Stelle

AOK Nordost (Vertragspartei); vdek als gemeinsamer Bevollmächtigter; über vdek-LV Berlin/Brandenburg

Rechtsgrundlagen

§71 Abs. 1a · §72 · §75 · §89 · §112a SGB XI

Verantwortliche Fachkraft

Fachausbildung oder Studium · keine Absolutzahl (¾-Regel gilt nur für Pflegedienste) · Weiterbildung 460 Std.

Mindestpersonal

keine feste Zahl · Betreuungskräfte §53b

Abrechnung

Pflegesachleistung §36 ab PG2 · Entlastungsbetrag §45b 131 € mtl. ab PG1

Nicht erlaubt

Körperbezogene Pflege – dafür braucht es eine Pflegedienst-Zulassung

Zuständigkeit & Antrag

Wer erteilt die Zulassung — und wie läuft der Antrag?

Eigene Landesregelung · Brandenburg

Zuständig ist der vdek (Landesvertretung Berlin/Brandenburg, BERBRA) als gemeinsamer Bevollmächtigter mit Abschlussbefugnis. Er zeichnet zugleich für AOK Nordost, BKK Landesverband Mitte, IKK Brandenburg und Berlin, KNAPPSCHAFT (Regionaldirektion Cottbus) und die SVLFG; der Abschluss erfolgt im Einvernehmen mit dem örtlichen Träger der Sozialhilfe im Land Brandenburg. Rechtsgrundlage ist der Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI des Landes Brandenburg (Musterstand 11.02.2025).

Formulare & Unterlagen

Welche Formulare und Nachweise du brauchst

Zentrales Abrechnungsformular ist der Leistungsnachweis (Anlage 2): ein Monatsraster mit den Kalendertagen 1–31, Einsatzbeginn/-ende je Einsatz und den Rubriken pflegerische Betreuung, Hilfen zur Haushaltsführung sowie Erst-/Folgebesuch – täglich von der Betreuungskraft abgezeichnet und zum Monatsende vom Versicherten bzw. Betreuer bestätigt. Das Original ist Grundlage der monatlichen Abrechnung (Papierform); eigene vergleichbare Formulare sind zulässig. Weitere Bestandteile sind die Vergütungsvereinbarung (Anlage 1) und der Strukturerhebungsbogen (Anlage 3).

Qualifikation & Schulung

Welche Schulung und Qualifikation nötig ist

Der Dienst steht unter ständiger Verantwortung einer Leitungskraft nach § 71 Abs. 3 SGB XI: abgeschlossene dreijährige Fachausbildung im Gesundheits-/Pflege-/Sozialbereich oder einschlägiger (Fach-)Hochschulabschluss, zusätzlich die Weiterbildung für leitende Funktionen von mindestens 460 Stunden. Ergänzend ist eine geeignete Fachkraft mit zweijähriger praktischer Berufserfahrung erforderlich. Mitarbeitende in der häuslichen Betreuung müssen eine Zusatzqualifikation mindestens auf dem Niveau der Betreuungskräfte-Richtlinie nach § 53b nachweisen; der Praxisteil kann in einem ambulanten Pflege- oder Betreuungsdienst absolviert werden.

Vergütung & Tariftreue

Wie du bezahlt wirst — und was die Tariftreue verlangt

Wichtig: Die Brandenburger Vergütungsvereinbarung ist ein Muster mit offenen Platzhaltern – die konkreten Euro-Sätze und der Punktwert werden individuell zwischen dir und dem vdek verhandelt, nicht landeseinheitlich festgeschrieben. Fix vorgegeben ist die Abrechnung in Zeiteinheiten von je 5 Minuten (12 pro Stunde), mit gesondertem, niedrigerem Satz je Pool-Teilnehmer (§ 36 Abs. 4). Vergütungsfähig sind pflegerische Betreuung (je 5 Min), Hilfen bei der Haushaltsführung (je 5 Min), der Erstbesuch (Pauschale, max. sechs Zeiteinheiten) sowie eine Wegepauschale (ermäßigt bei mehreren Versicherten unter einer Adresse). Eine Differenzierung nach Kostenträgern und jegliche Zuzahlungen sind unzulässig. Die Tariftreue nach § 72 Abs. 3a/3b ist Zulassungsvoraussetzung, mit jährlicher Meldung zum 1. August.

Besonderheiten für Gründer:innen

Was du als Gründer:in besonders beachten solltest

Pflicht-Erreichbarkeit: werktags mindestens sechs Stunden zwischen 8 und 18 Uhr, an Sa/So/Feiertagen mindestens zwei Stunden, sofern versorgt wird (§ 3 Abs. 4) – ein Verstoß gilt als schwerwiegender Vertragsverstoß. Der Einzugsbereich wird auf einen konkreten Landkreis bzw. eine kreisfreie Stadt festgelegt; Filialbetriebe brauchen einen eigenen Versorgungsvertrag. Vor Abschluss legst du einen vollständigen Strukturerhebungsbogen und ein schriftliches Außendarstellungs- und Betreuungskonzept vor; Änderungen (Leitung, Betriebssitz, Rechtsform) sind unverzüglich anzuzeigen. Körperbezogene Pflege, Behandlungspflege und Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 sind ausgeschlossen, ebenso jede entgeltliche Auftragsvermittlung. Die Dokumentation ist mindestens drei Jahre aufzubewahren, abgerechnet wird in Papierform.

Landesbesonderheit

Was in Brandenburg besonders gilt

Eigener Versorgungsvertrag Betreuungsdienste (Stand 2025), 8–18-Uhr-Erreichbarkeit (§3 Abs. 4), örtlicher Sozialhilfeträger als Vertragspartei, ein Führungszeugnis verlangt der Vertrag nicht. Antrag über vdek-LV Berlin/Brandenburg.

Rechtsstand Brandenburg: Versorgungsvertrag Betreuungsdienste, unterzeichnet 11.02.2025. Orientierungshilfe, keine Rechts- oder Steuerberatung – maßgeblich sind der Landesrahmenvertrag (§75) und die Landesverbände der Pflegekassen. Alle Beträge Stand 2025/26.

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Die Zulassung nach §72 ist Ländersache — zuständige Stelle, Personalvorgaben und Besonderheiten unterscheiden sich.

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Häufige Fragen

Häufige Fragen zur §72-Zulassung in Brandenburg

Wer lässt in Brandenburg ambulante Betreuungsdienste nach §72 zu?
AOK Nordost (Vertragspartei); vdek als gemeinsamer Bevollmächtigter; über vdek-LV Berlin/Brandenburg
Auf welchen Rechtsgrundlagen beruht die Zulassung?
§71 Abs. 1a · §72 · §75 · §89 · §112a SGB XI
Welche Anforderungen gelten an die verantwortliche Fachkraft?
Fachausbildung oder Studium · keine Absolutzahl (¾-Regel gilt nur für Pflegedienste) · Weiterbildung 460 Std.
Wie viel Personal brauche ich mindestens?
keine feste Zahl · Betreuungskräfte §53b
Was darf ich abrechnen?
Pflegesachleistung §36 ab PG2 · Entlastungsbetrag §45b 131 € mtl. ab PG1
Was ist nicht erlaubt?
Körperbezogene Pflege – dafür braucht es eine Pflegedienst-Zulassung
Was gilt in Brandenburg besonders?
Eigener Versorgungsvertrag Betreuungsdienste (Stand 2025), 8–18-Uhr-Erreichbarkeit (§3 Abs. 4), örtlicher Sozialhilfeträger als Vertragspartei, ein Führungszeugnis verlangt der Vertrag nicht. Antrag über vdek-LV Berlin/Brandenburg.

Nach der Zulassung

Die Zulassung ist der Anfang, nicht das Ziel

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