Zuständige Stelle
Landesverbände der Pflegekassen in Hessen; vdek-LV Hessen als gemeinsamer Bevollmächtigter mit Abschlussbefugnis
● Bundesland-Leitfaden · §72 SGB XI
Du willst einen ambulanten Betreuungsdienst nach §71 Abs. 1a SGB XI aufbauen? Dann brauchst du einen Versorgungsvertrag nach §72. Hier steht, wer zuständig ist, was du nachweisen musst und wie du bis zur ersten Kassenabrechnung kommst.
● Fakten-Steckbrief
Die sechs Angaben, die vor dem Antrag geklärt sein sollten.
Landesverbände der Pflegekassen in Hessen; vdek-LV Hessen als gemeinsamer Bevollmächtigter mit Abschlussbefugnis
§71 Abs. 1a · §72 · §75 · §89 · §112a SGB XI
Fachausbildung oder Studium · Vollzeit 38,5 Std./Woche · Weiterbildung Leitung 460 Std. · Stellvertretung ≥ 19,25 Std.
Leitung Vollzeit + Stellv. ≥ 19,25 h
Pflegesachleistung §36 ab PG2 · Entlastungsbetrag §45b 131 € mtl. ab PG1
Körperbezogene Pflege – dafür braucht es eine Pflegedienst-Zulassung
● Zuständigkeit & Antrag
Zulassung durch Versorgungsvertrag nach § 71 Abs. 1a SGB XI mit den Landesverbänden der Pflegekassen in Hessen (AOK Hessen, BKK Landesverband Süd, IKK classic, SVLFG, KNAPPSCHAFT Regionaldirektion Frankfurt sowie die Ersatzkassen). Gemeinsamer Bevollmächtigter mit Abschlussbefugnis ist der vdek (Landesvertretung Hessen); der Abschluss erfolgt im Einvernehmen mit dem örtlichen Träger der Sozialhilfe. Zentraler Ansprechpartner für Meldungen und Nachweise ist der federführende Landesverband der Pflegekassen.
● Formulare & Unterlagen
Nach § 22 Abs. 3 sind zwölf Nachweise (a–l) einzureichen, u. a.: Tätigkeitsanzeige bei den zuständigen Behörden (ausdrücklich auch bei der Hessischen Betreuungs- und Pflegeaufsicht), eigenes Institutionskennzeichen (IK), Nachweis der Berufsgenossenschaft, Betriebs-/Berufshaftpflichtpolice, Gewerbezentralregisterauskunft und Führungszeugnis (je max. 3 Monate alt), Anstellungs-/Qualifikations-/Tätigkeitsnachweise (Arbeitgeberzeugnisse der letzten 8 Jahre) und Gesundheitszeugnis der verantwortlichen und stellvertretenden Fachkraft, DEÜV-Meldung, Kommunikationsanschlüsse, Mietvertrag bzw. Lageplan sowie Gesellschafterliste/Handelsregisterauszug und Gesellschaftsvertrag. Die Unterlagen nach e–g sind beglaubigt vorzulegen (§ 22 Abs. 5). Wesentliche Grundlage ist der vollständig ausgefüllte Strukturerhebungsbogen; Anpassungen laufen über den „Gemeinsamen Strukturerhebungsbogen“ (§ 33 Abs. 5).
● Qualifikation & Schulung
Die verantwortliche Pflegefachkraft (§ 16) braucht eine Pflegeausbildung oder ein einschlägiges Studium plus 2 Jahre Berufserfahrung in den letzten 8 Jahren sowie die 460-Stunden-Weiterbildung für leitende Funktionen. Die alternative verantwortliche Fachkraft (§ 17) braucht seit dem 01.06.2021 ebenfalls die 460-Stunden-Weiterbildung mit mind. 20 % Präsenz. Sie ist in Vollzeit mit derzeit mind. 38,5 Wochenstunden tätig, die Stellvertretung mit mind. 19,25 Wochenstunden. Betreuungskräfte müssen nach den Richtlinien zu § 53b qualifiziert sein und jährlich mind. 16 Unterrichtsstunden Fortbildung absolvieren (§ 8). Erreichbarkeit tagsüber 8–18 Uhr: mind. 6 Stunden werktags, mind. 2 Stunden an Sa/So/Feiertagen (§ 2 Abs. 3).
● Vergütung & Tariftreue
Die Vergütung richtet sich nach der jeweils gültigen Vereinbarung nach § 89 SGB XI (§ 24 Abs. 2); Zuzahlungen über die vereinbarte Vergütung hinaus sind unzulässig. Als GVWG-Fassung enthält der Vertrag die Tariftreue-Regelung nach § 72 Abs. 3a: Bindung an einen Tarifvertrag/eine kirchliche Arbeitsrechtsregelung oder – als „Durchschnittsanwender“ – mindestens das regional übliche Entlohnungsniveau nach § 82c Abs. 2 für die drei Qualifikationsgruppen. Mitteilungspflicht nach § 72 Abs. 3e jährlich bis zum 30. September an den Landesverband (§ 34a). Verfahren und Prüfung richten sich nach den Zulassungs-Richtlinien des GKV-Spitzenverbands nach § 72 Abs. 3c (vom 24.01.2022); Anpassungen an geänderte Niveaus spätestens zum 1. Januar des Folgejahres.
● Besonderheiten für Gründer:innen
Dein Dienst muss in Hessen ansässig sein bzw. dort seinen Dienstsitz haben und über von außen erkennbare, geeignete Geschäftsräume sowie ausreichende Mobilität verfügen. Die Leistungen sind auf pflegerische Betreuung und Hilfen bei der Haushaltsführung nach § 36 SGB XI für die Pflegegrade 2–5 beschränkt; körperbezogene Pflege, Behandlungspflege und Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 sind ausgeschlossen (§ 6). Das Personal ist zwingend sozialversicherungspflichtig anzustellen – freie Mitarbeiter und Ehrenamtliche sind zur Vertragserfüllung unzulässig (§ 14). Zu beachten sind außerdem der vertraglich definierte Einzugsbereich mit Kontrahierungszwang (Filialen ohne eigenen Vertrag unzulässig), die Bindung an die GKV-Qualitätsrichtlinie nach § 112a und umfangreiche unverzügliche Meldepflichten an den federführenden Landesverband (§ 23), besonders bei Wechsel der verantwortlichen Fachkraft.
● Landesbesonderheit
Persönliche Erreichbarkeit (Mailbox reicht in den Kernzeiten nicht), Einzugsbereich im Vertrag frei festzulegen; polizeiliches Führungszeugnis und ärztliches Gesundheitszeugnis gefordert; Hauswirtschaft nicht in der Berufeliste.
Rechtsstand Hessen: Musterversorgungsvertrag Betreuungsdienste Stand 15.02.2023, Gemeinsamer Strukturerhebungsbogen. Orientierungshilfe, keine Rechts- oder Steuerberatung – maßgeblich sind der Landesrahmenvertrag (§75) und die Landesverbände der Pflegekassen. Alle Beträge Stand 2025/26.
● Anderes Bundesland
Die Zulassung nach §72 ist Ländersache — zuständige Stelle, Personalvorgaben und Besonderheiten unterscheiden sich.
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● Gründerprogramm
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● Häufige Fragen
● Nach der Zulassung
Ab dem ersten Klienten brauchst du Einsatzplanung, Leistungsdokumentation und eine Abrechnung, die §36 und §45b sauber trennt. Genau dafür ist HeyCarla gebaut.