Angebot zur Unterstützung im Alltag, heutiges Recht
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abrechenbares Volumen pro Monat
ReferenzBasis für alle Vergleiche
Rechenweg
● Schritt 1 · Rechnen
Angebote zur Unterstützung im Alltag rechnen heute über den Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI ab — 131 € im Monat, und zwar in jedem Pflegegrad. Bei Klienten ab Pflegegrad 2 kommt die Verhinderungspflege nach §39 SGB XI hinzu; bei Pflegegrad 1 ist der Entlastungsbetrag die einzige Einnahme. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Pflegeneuordnungsgesetz trifft beide Gruppen unterschiedlich: Pflegegrad 1 verliert seinen einzigen Anspruch ersatzlos, ab Pflegegrad 2 entfällt die Verhinderungspflege als eigenständiger Anspruch und der Entlastungsbetrag wird zum engeren Sozialraumbudget. Wer stattdessen eine Zulassung als Betreuungsdienst nach §71 Absatz 1a SGB XI hat, rechnet das Sachleistungsbudget ab. Der Rechner stellt alle drei Zustände nebeneinander.
Geltende Beträge mit Stand , Entwurfsbeträge aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, vom Kabinett am 30.09.2026 beschlossen. Bundestag und Bundesrat haben noch nicht entschieden — die Beträge können sich im Verfahren noch ändern.
Beispielrechnung mit 12 und 28 Klienten, wie in unserer Präsentation — trag deine eigenen Zahlen ein.
zählt in Spalte 1 · fällt im Entwurf weg
zählt in Spalte 1 · fällt im Entwurf weg
zählt nur in Spalte 3
Verhinderungspflege und Umwandlung: Anteil deiner Klienten, die das heute über dich abrechnen. 0 % heißt: nutzt keiner. Im Beispiel: keine Verhinderungspflege, 8 von 28 Klienten nutzen die Umwandlung (28,57 %).
Sachleistungsbudget: Ein Klient ruft sein Sachleistungsbudget nie ganz über einen Betreuungsdienst ab — jeder Euro kürzt sein Pflegegeld, und oft teilt er das Budget mit einem Pflegedienst. Im Beispiel sind es 24,94 %, also 221,97 € von 890 € im Monat. Das ist genau so viel, wie du heute im Schnitt je Klient mit Pflegegrad 2 abrechnest — gleiche Stunden wie heute.
Wie stark die kleinen Budgets abgerufen werden
Gilt für den Entlastungsbetrag, das Sozialraumbudget und — bei den Klienten, die sie nutzen — für Verhinderungspflege und Umwandlung. 131 € im Monat werden meist voll abgerufen.
Verteilung der Pflegegrade 2 bis 5
Die Werte werden auf 100 % umgerechnet, sie müssen sich
also nicht genau zu 100 addieren. Aktuelle Summe: 100
Die Verteilung bestimmt die Durchschnittsbeträge von Sachleistung und Umwandlung. Im Beispiel haben alle Klienten Pflegegrad 2, wie in der Präsentation. Ein realistischerer Mix ist der Richtwert 51 / 29 / 13 / 7 % — keine amtliche Statistik.
Das fällt nach dem Entwurf weg — egal, ob du bleibst oder wechselst: Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1, Verhinderungspflege und Umwandlungsanspruch.
— Trag oben deine Klientenzahlen ein
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abrechenbares Volumen pro Monat
ReferenzBasis für alle Vergleiche
Rechenweg
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abrechenbares Volumen pro Monat
±0 € gegenüber heuteim Jahr ±0 €
Rechenweg
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abrechenbares Volumen pro Monat
±0 € gegenüber heuteim Jahr ±0 €
Rechenweg
Woher die Zahlen kommen
Großer Wert: je Klient im Monat. Darunter: hochgerechnet auf deine Klienten.
Trag deine Klientenzahlen ein — dann steht hier, was die drei Spalten für dich bedeuten.
Was gerechnet wird. Spalte 1, heutiges Recht: Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI mit 131 € im Monat für alle Klienten, dazu für den eingetragenen Anteil die Verhinderungspflege (3.539 € im Jahr, als Zwölftel 294,92 €) und der Umwandlungsanspruch (40 % der Sachleistung). Spalte 2, du bleibst: Pflegegrad 1 bringt nichts mehr, Pflegegrad 2 bis 5 das Sozialraumbudget mit 175 €. Spalte 3, du wechselst: mit Zulassung nach §72 das Sachleistungsbudget nach §36 (890 / 1.590 / 2.090 / 2.530 €) mal der eingetragenen Ausschöpfung — ohne Sozialraumbudget, weil die Zulassung die Anerkennung nach §45a ausschließt.
Was nicht enthalten ist. Das Überbrückungsbudget (2.285 € im Jahr): Ab 2028 kommt ein Dienst nur mit einem eigenen Notdienst-Vertrag der Pflegekassen heran, und die Kurzzeitpflege im Heim läuft aus demselben Topf. Für Klienten unter 25 Jahren läge das Sozialraumbudget bei 300 € statt 175 € — wer viele junge Klienten hat, liegt in Spalte 2 also etwas höher. Außerdem nicht enthalten: Pflegegeld, Leistungen nach SGB V, private Zuzahlungen, Personal-, Fahrt- und Verwaltungskosten sowie die Zusatzkosten eines Betreuungsdienstes (verantwortliche Fachkraft, Qualitätsmanagement, Prüfungen). Ausgewiesen ist abrechenbares Volumen, kein Gewinn.
Stand. Geltendes Recht vom 01.10.2026, Entwurfsbeträge aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 30.09.2026. Bundestag und Bundesrat haben noch nicht entschieden. Anteile, Ausschöpfung und Verteilung der Pflegegrade sind Annahmen, die du selbst setzt.
Dieser Rechner ist ein Informationsangebot und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Abrechnungsberatung. Die Beträge des Pflegeneuordnungsgesetzes stammen aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 30.09.2026 und sind von Bundestag und Bundesrat noch nicht beschlossen. Verbindlich sind ausschließlich die geltenden Gesetzestexte, das Landesrecht und die Vereinbarungen mit deinen Kostenträgern.
● Schritt 2 · Verstehen
Warum die drei Spalten oben so weit auseinanderliegen, steckt in diesen vier Punkten des Gesetzentwurfs vom 30.09.2026. Beschlossen ist noch nichts.
Der Entlastungsbetrag von 131 € fällt ab 2027 ersatzlos weg — egal, ob du bleibst oder wechselst. Laut Bundesverband stellt Pflegegrad 1 bei vielen Diensten bis zu 40 % der Kunden.
Wirkung: 20 bis 40 % weniger Umsatz
Beide gibt es ab 2027 nicht mehr als eigenen Topf. Für ein Angebot zur Unterstützung im Alltag bleibt nur noch das Sozialraumbudget.
Wirkung: die zweite Säule neben dem Entlastungsbetrag fällt weg
Mehr Geld je Kunde ab Pflegegrad 2, unter 25 Jahren 300 €. Dafür verfällt, was im Monat nicht genutzt wird, die Preise sind gedeckelt, und die Nachbarschaftshilfe rechnet aus demselben Topf ab.
Wirkung: +44 € je Kunde, mehr Wettbewerb
Mit einer Zulassung nach §72 ist eine Anerkennung als Angebot zur Unterstützung im Alltag ausgeschlossen. Dann rechnest du das Sachleistungsbudget ab — und jeder Euro daraus kürzt das Pflegegeld deines Kunden.
Wirkung: Entweder-oder statt beides
Wirkung auf den Umsatz: Einschätzung des Bundesverbands Angebote zur Unterstützung im Alltag zum Referentenentwurf, Juni 2026.
● Schritt 3 · Entscheiden
Weil beides zusammen nicht mehr geht, läuft es auf eine Wahl hinaus. So unterscheiden sich die beiden Wege im Alltag.
Anerkennung nach Landesrecht
Zulassung nach §72 SGB XI
Stand: Kabinettsentwurf PNOG vom 30.09.2026 · Änderungen im Bundestag möglich · keine Rechtsberatung
● Schritt 4 · Planen
Fast alles soll am 1. Januar 2027 gelten — eine Zulassung dauert Monate. Egal, welchen Weg du wählst: Jetzt ist der Zeitpunkt, mit deinen echten Zahlen zu rechnen.
● Termine im Entwurf
● Deine nächsten Schritte
Wenn du Alltagshilfe bleibst
Wenn du wechseln willst