Schritt 1 · Rechnen

Drei Wege, eine Rechnung

Angebote zur Unterstützung im Alltag rechnen heute über den Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI ab — 131 € im Monat, und zwar in jedem Pflegegrad. Bei Klienten ab Pflegegrad 2 kommt die Verhinderungspflege nach §39 SGB XI hinzu; bei Pflegegrad 1 ist der Entlastungsbetrag die einzige Einnahme. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Pflegeneuordnungsgesetz trifft beide Gruppen unterschiedlich: Pflegegrad 1 verliert seinen einzigen Anspruch ersatzlos, ab Pflegegrad 2 entfällt die Verhinderungspflege als eigenständiger Anspruch und der Entlastungsbetrag wird zum engeren Sozialraumbudget. Wer stattdessen eine Zulassung als Betreuungsdienst nach §71 Absatz 1a SGB XI hat, rechnet das Sachleistungsbudget ab. Der Rechner stellt alle drei Zustände nebeneinander.

Geltende Beträge mit Stand , Entwurfsbeträge aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, vom Kabinett am 30.09.2026 beschlossen. Bundestag und Bundesrat haben noch nicht entschieden — die Beträge können sich im Verfahren noch ändern.

Beispielrechnung mit 12 und 28 Klienten, wie in unserer Präsentation — trag deine eigenen Zahlen ein.

Klienten
Klienten
Annahmen für Pflegegrad 2 bis 5 Verhinderungspflege 0 % · Umwandlung 28,57 % · Sachleistungsbudget 24,94 %
Prozent

zählt in Spalte 1 · fällt im Entwurf weg

Prozent

zählt in Spalte 1 · fällt im Entwurf weg

Prozent

zählt nur in Spalte 3

Verhinderungspflege und Umwandlung: Anteil deiner Klienten, die das heute über dich abrechnen. 0 % heißt: nutzt keiner. Im Beispiel: keine Verhinderungspflege, 8 von 28 Klienten nutzen die Umwandlung (28,57 %).

Sachleistungsbudget: Ein Klient ruft sein Sachleistungsbudget nie ganz über einen Betreuungsdienst ab — jeder Euro kürzt sein Pflegegeld, und oft teilt er das Budget mit einem Pflegedienst. Im Beispiel sind es 24,94 %, also 221,97 € von 890 € im Monat. Das ist genau so viel, wie du heute im Schnitt je Klient mit Pflegegrad 2 abrechnest — gleiche Stunden wie heute.

Weitere Annahmen: Ausschöpfung Entlastungs- und Sozialraumbudget 100 % · Verteilung der Pflegegrade 100 / 0 / 0 / 0 %

Wie stark die kleinen Budgets abgerufen werden

Gilt für den Entlastungsbetrag, das Sozialraumbudget und — bei den Klienten, die sie nutzen — für Verhinderungspflege und Umwandlung. 131 € im Monat werden meist voll abgerufen.

Verteilung der Pflegegrade 2 bis 5

Die Werte werden auf 100 % umgerechnet, sie müssen sich also nicht genau zu 100 addieren. Aktuelle Summe: 100

Die Verteilung bestimmt die Durchschnittsbeträge von Sachleistung und Umwandlung. Im Beispiel haben alle Klienten Pflegegrad 2, wie in der Präsentation. Ein realistischerer Mix ist der Richtwert 51 / 29 / 13 / 7 % — keine amtliche Statistik.

Das fällt nach dem Entwurf weg — egal, ob du bleibst oder wechselst: Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1, Verhinderungspflege und Umwandlungsanspruch.

— Trag oben deine Klientenzahlen ein

Spalte 1 · heute

Angebot zur Unterstützung im Alltag, heutiges Recht

—

abrechenbares Volumen pro Monat

ReferenzBasis für alle Vergleiche

Rechenweg

    Spalte 2 · Entwurf

    Du bleibst Angebot zur Unterstützung im Alltag

    —

    abrechenbares Volumen pro Monat

    ±0 € gegenüber heuteim Jahr ±0 €

    Rechenweg

      Spalte 3 · Entwurf

      Du wechselst auf Betreuungsdienst

      —

      abrechenbares Volumen pro Monat

      ±0 € gegenüber heuteim Jahr ±0 €

      Rechenweg

        Alle Zahlen im Detail

        Woher die Zahlen kommen

        Großer Wert: je Klient im Monat. Darunter: hochgerechnet auf deine Klienten.

        Pflegegrad 1 Entlastungsbetrag §45b — die einzige Einnahme in diesem Pflegegrad, im Entwurf ersatzlos gestrichen — 0 € 0 €
        Grundbetrag heute Entlastungsbetrag §45b, im Entwurf Sozialraumbudget — — nicht nutzbar
        Verhinderungspflege §39 mit gemeinsamem Jahresbetrag nach §42a, 3.539 € im Jahr, nur für den Anteil, der sie nutzt — 0 € 0 €
        Umwandlungsanspruch §45a, 40 % der Sachleistung, Durchschnitt nach deiner Verteilung, im Entwurf gestrichen — 0 € 0 €
        Sachleistungsbudget §36, nur mit Zulassung nach §72 — dann ohne Sozialraumbudget 0 € 0 € —
        Gesamt für deinen Klientenstamm im Monat — entspricht den drei Spalten oben — — —

        Trag deine Klientenzahlen ein — dann steht hier, was die drei Spalten für dich bedeuten.

        Modellrechnung — ausgewiesen ist abrechenbares Leistungsvolumen, kein Gewinn.

        Was gerechnet wird. Spalte 1, heutiges Recht: Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI mit 131 € im Monat für alle Klienten, dazu für den eingetragenen Anteil die Verhinderungspflege (3.539 € im Jahr, als Zwölftel 294,92 €) und der Umwandlungsanspruch (40 % der Sachleistung). Spalte 2, du bleibst: Pflegegrad 1 bringt nichts mehr, Pflegegrad 2 bis 5 das Sozialraumbudget mit 175 €. Spalte 3, du wechselst: mit Zulassung nach §72 das Sachleistungsbudget nach §36 (890 / 1.590 / 2.090 / 2.530 €) mal der eingetragenen Ausschöpfung — ohne Sozialraumbudget, weil die Zulassung die Anerkennung nach §45a ausschließt.

        Was nicht enthalten ist. Das Überbrückungsbudget (2.285 € im Jahr): Ab 2028 kommt ein Dienst nur mit einem eigenen Notdienst-Vertrag der Pflegekassen heran, und die Kurzzeitpflege im Heim läuft aus demselben Topf. Für Klienten unter 25 Jahren läge das Sozialraumbudget bei 300 € statt 175 € — wer viele junge Klienten hat, liegt in Spalte 2 also etwas höher. Außerdem nicht enthalten: Pflegegeld, Leistungen nach SGB V, private Zuzahlungen, Personal-, Fahrt- und Verwaltungskosten sowie die Zusatzkosten eines Betreuungsdienstes (verantwortliche Fachkraft, Qualitätsmanagement, Prüfungen). Ausgewiesen ist abrechenbares Volumen, kein Gewinn.

        Stand. Geltendes Recht vom 01.10.2026, Entwurfsbeträge aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 30.09.2026. Bundestag und Bundesrat haben noch nicht entschieden. Anteile, Ausschöpfung und Verteilung der Pflegegrade sind Annahmen, die du selbst setzt.

        Schritt 2 · Verstehen

        Vier Änderungen machen den Unterschied

        Warum die drei Spalten oben so weit auseinanderliegen, steckt in diesen vier Punkten des Gesetzentwurfs vom 30.09.2026. Beschlossen ist noch nichts.

        Spalte 1 → 2 und 3

        Pflegegrad 1 bekommt nichts mehr

        Der Entlastungsbetrag von 131 € fällt ab 2027 ersatzlos weg — egal, ob du bleibst oder wechselst. Laut Bundesverband stellt Pflegegrad 1 bei vielen Diensten bis zu 40 % der Kunden.

        Wirkung: 20 bis 40 % weniger Umsatz

        Spalte 1 → 2 und 3

        Verhinderungspflege und Umwandlung entfallen

        Beide gibt es ab 2027 nicht mehr als eigenen Topf. Für ein Angebot zur Unterstützung im Alltag bleibt nur noch das Sozialraumbudget.

        Wirkung: die zweite Säule neben dem Entlastungsbetrag fällt weg

        Spalte 2

        175 € Sozialraumbudget statt 131 €

        Mehr Geld je Kunde ab Pflegegrad 2, unter 25 Jahren 300 €. Dafür verfällt, was im Monat nicht genutzt wird, die Preise sind gedeckelt, und die Nachbarschaftshilfe rechnet aus demselben Topf ab.

        Wirkung: +44 € je Kunde, mehr Wettbewerb

        Spalte 3

        Alltagshilfe oder Betreuungsdienst — nicht beides

        Mit einer Zulassung nach §72 ist eine Anerkennung als Angebot zur Unterstützung im Alltag ausgeschlossen. Dann rechnest du das Sachleistungsbudget ab — und jeder Euro daraus kürzt das Pflegegeld deines Kunden.

        Wirkung: Entweder-oder statt beides

        Wirkung auf den Umsatz: Einschätzung des Bundesverbands Angebote zur Unterstützung im Alltag zum Referentenentwurf, Juni 2026.

        Schritt 3 · Entscheiden

        Alltagshilfe oder Betreuungsdienst — der direkte Vergleich

        Weil beides zusammen nicht mehr geht, läuft es auf eine Wahl hinaus. So unterscheiden sich die beiden Wege im Alltag.

        Alltagshilfedienst

        Anerkennung nach Landesrecht

        Betreuungsdienst

        Zulassung nach §72 SGB XI

        • Lässt sich einfach vergrößern
        • Wenig Bürokratie
        • Kein Rechnen mit Budgets
        • Neue Kunden schnell aufnehmen
        • Mehr pro Stunde abrechenbar
        • Größeres Budget pro Kunde: bis 890 € bei Pflegegrad 2
        • Wächst langsamer: nur ca. 175 € pro Kunde im Monat
        • Meist Pflegedienstleitung und Fachkräfte nötig
        • Zulassungsverfahren und höhere Anforderungen
        • Qualitätsmanagement kostet mehr Geld

        Stand: Kabinettsentwurf PNOG vom 30.09.2026 · Änderungen im Bundestag möglich · keine Rechtsberatung

        Schritt 4 · Planen

        Dein Fahrplan bis 2027

        Fast alles soll am 1. Januar 2027 gelten — eine Zulassung dauert Monate. Egal, welchen Weg du wählst: Jetzt ist der Zeitpunkt, mit deinen echten Zahlen zu rechnen.

        Termine im Entwurf

        • Sozialraumbudget startet · Pflegegrad 1, Verhinderungspflege und Umwandlung entfallen · §45a und §72 schließen sich aus
        • Notdienste starten · Akutfälle aus dem Überbrückungsbudget rechnen dann nur noch Dienste mit einem Notdienst-Vertrag der Pflegekassen ab
        • Erste jährliche Erhöhung der Beträge

        Deine nächsten Schritte

        Wenn du Alltagshilfe bleibst

        • Kunden mit Pflegegrad 1 ein faires Selbstzahler-Angebot machen
        • Feste, regelmäßige Termine planen, damit kein Sozialraumbudget verfällt

        Wenn du wechseln willst

        • Versorgungsvertrag nach §72 und Vergütung nach §89 mit den Pflegekassen verhandeln — das dauert Monate
        • Leistungsspektrum prüfen: Ein Betreuungsdienst bietet Betreuung und Haushalt, aber keine Körperpflege
        • Offen gesagt: Die Abrechnung nach §36 samt Datenträgeraustausch ist in HeyCarla noch in Entwicklung
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