Abrechnung › Verhinderungspflege (§39)
Leistungsart · §39 SGB XI
Die Verhinderungspflege ist eine der wertvollsten Leistungen für pflegende Angehörige – und bei der Abrechnung anspruchsvoll: Jahresbudget, gemeinsamer Topf mit der Kurzzeitpflege und Nachweispflichten. HeyCarla verrechnet §39 automatisch, behält das Jahresbudget im Blick und trennt es sauber von anderen Leistungen.
Kurz erklärt
Die Verhinderungspflege springt ein, wenn die private Pflegeperson vorübergehend ausfällt – etwa durch Urlaub, Krankheit oder eine Auszeit. Dann übernimmt ein Dienst wie deiner die Ersatzpflege zu Hause. Anspruch besteht ab Pflegegrad 2 für Menschen, die im häuslichen Umfeld versorgt werden. Eine Mindestvorpflegezeit ist nach aktueller Rechtslage nicht vorgeschrieben.
Wichtig für dich als Dienst: Die Leistung wird gegen Nachweis mit der Pflegekasse abgerechnet. Seit Juli 2025 bilden Verhinderungs- und Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € (§42a) – wer den einen Topf nutzt, verringert den anderen. Das macht die Budgetführung komplexer.
Typische Stolperfallen
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege teilen sich seit 2025 ein Budget – wird eins überzogen, fehlt es beim anderen.
Mehr abgerechnet als im Jahr verfügbar – die Kasse zahlt nicht, der Aufwand war umsonst.
Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag werden falsch gegeneinander verrechnet.
So löst HeyCarla das
Ändern sich Budget oder Regeln durch eine Pflegereform, passt HeyCarla die Berechnung an – du musst nichts manuell umstellen.
Pflegereform
Beträge, Budgets und Fristen werden regelmäßig angepasst. Die letzten Jahre zeigen, wie schnell:
Stand: Juli 2026 – Beträge und Regeln entsprechen der aktuell geltenden Gesetzeslage (SGB XI). Für 2027 plant die Bundesregierung mit dem Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) weitere Änderungen, die noch nicht beschlossen sind.
Menschen ab Pflegegrad 2, die zu Hause versorgt werden, wenn die private Pflegeperson vorübergehend ausfällt.
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege teilen sich seit Juli 2025 einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € (§42a, Stand 2026). Das Budget wird per Pflegereform angepasst – HeyCarla zieht die Änderung automatisch nach.
Beide decken den vorübergehenden Ausfall der Pflege ab: Verhinderungspflege findet zu Hause statt, Kurzzeitpflege stationär. Seit 2025 laufen beide über einen gemeinsamen Jahrestopf.
Leistung in der App dokumentieren, Unterschrift einholen, Rechnung mit einem Klick erstellen – HeyCarla verrechnet §39 automatisch korrekt; ein monatlicher Maximalbetrag lässt sich hinterlegen, damit nicht das ganze Jahresbudget auf einmal verbraucht wird.
HeyCarla zeigt das Restbudget an und warnt frühzeitig, damit du nicht mehr abrechnest als im Jahr verfügbar ist.