Leistungsart · §45a SGB XI

Den Umwandlungsanspruch richtig nutzen – 40 % automatisch berechnet.

Der Umwandlungsanspruch lässt Klienten ungenutzte Pflegesachleistung in Entlastungsleistungen umwandeln – zusätzliches Budget für deinen Dienst. Bei der Abrechnung ist die 40-%-Grenze aber knifflig. HeyCarla berechnet den Umwandlungsbetrag automatisch und trennt ihn sauber von §45b und §39.

bis zu 40 %
des ambulanten Sachleistungsbetrags (§36)
ab Pflegegrad 2
kein Anspruch bei Pflegegrad 1
Automatisch berechnet
40 % vom System, anpassbar

Kurz erklärt

Was ist der Umwandlungsanspruch nach §45a?

Wer ambulante Pflegesachleistungen (§36) nicht voll ausschöpft, kann bis zu 40 % des nicht genutzten Betrags in qualitätsgesicherte Entlastungsleistungen umwandeln. Für deine Klienten heißt das: zusätzliches Budget für Alltagsbegleitung und Betreuung durch deinen Dienst. Anspruch besteht ab Pflegegrad 2 – Pflegegrad 1 hat keinen Umwandlungsanspruch, da kein Sachleistungsanspruch besteht.

Wichtig für dich als Dienst: Der umgewandelte Betrag wird wie eine Entlastungsleistung gegen Nachweis abgerechnet. Die Herausforderung: Der verfügbare Umwandlungsbetrag hängt vom tatsächlich nicht genutzten Sachleistungsbudget ab und muss sauber von §45b und §39 getrennt bleiben.

Genau diese Rechnung (40-%-Grenze, Bezug auf die Sachleistung, saubere Trennung) macht §45a fehleranfällig. HeyCarla berechnet den Betrag automatisch und hält die Logik aktuell.

Typische Stolperfallen

Warum die Abrechnung der Umwandlung oft schiefgeht

%

40-%-Grenze falsch gerechnet

Der Umwandlungsbetrag wird auf die falsche Bezugsgröße oder über 40 % angesetzt.

↹

Vermischung mit §45b

Entlastungsbetrag und Umwandlung werden falsch gegeneinander verrechnet.

∑

Sachleistungsbezug übersehen

Umwandlung wird angesetzt, obwohl das Sachleistungsbudget bereits genutzt ist.

So löst HeyCarla das

Umwandlungsanspruch automatisch korrekt berechnet

  • Die 40 % werden automatisch berechnet – der Prozentsatz ist bei Bedarf anpassbar.
  • Budgethistorie je Klient wird korrekt geführt (§45b, §45a, §39).
  • Automatische Budgetoptimierung verteilt Termine auf §45b, §39 und §45a.
  • Saubere Trennung von §45a, §45b und §39 – keine Vermischung.
  • §45b-Budget deaktivierbar für Klienten, die nur §39 oder §45a nutzen.
  • Aus dem Leistungsnachweis wird mit einem Klick die prüffähige Rechnung.
Jetzt testen

Immer auf dem aktuellen Stand

Ändern sich Prozentsatz oder Regeln durch eine Pflegereform, passt HeyCarla die Berechnung an – du musst nichts manuell umstellen.

Pflegereform

Das Pflegerecht ändert sich – deine Abrechnung bleibt korrekt

Beträge, Budgets und Regeln werden regelmäßig angepasst. Die letzten Jahre zeigen, wie schnell:

Was sich zuletzt geändert hat

  • Umwandlungsanspruch weiterhin bei bis zu 40 % des ambulanten Sachleistungsbetrags (§45a SGB XI, Stand 2026).
  • Seit Juli 2025: gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (§42a) – wirkt sich auf die Budgetverteilung aus.
  • Die Budgetlogik über §45b, §39 und §45a wird laufend an gesetzliche Vorgaben angepasst.
  • Für 2027 plant die Bundesregierung mit dem Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) eine grundlegende Neuordnung der Pflegeleistungen (u. a. neue Budgets statt Entlastungsbetrag und Gemeinsamem Jahresbetrag). Wie sich das auf den Umwandlungsanspruch nach §45a auswirkt, ist noch nicht abschließend geklärt – der Gesetzentwurf ist noch nicht beschlossen.

So geht HeyCarla damit um

  • Wir verfolgen die gesetzlichen Änderungen und aktualisieren die Berechnungslogik.
  • Neue Prozentsätze, Budget-Töpfe und Regeln werden eingepflegt – du stellst nichts manuell um.
  • Automatische Budgetoptimierung, damit kein Budget ungenutzt bleibt.
  • Deine Abrechnung bleibt konform, auch wenn sich das Recht ändert.

Stand: Juli 2026 – Beträge und Regeln entsprechen der aktuell geltenden Gesetzeslage (SGB XI). Für 2027 plant die Bundesregierung mit dem Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) weitere Änderungen, die noch nicht beschlossen sind.

Häufige Fragen zur Umwandlung

Wer hat Anspruch auf die Umwandlung?

Menschen ab Pflegegrad 2 mit ambulantem Pflegesachleistungsanspruch. Pflegegrad 1 hat keinen Umwandlungsanspruch, da kein Sachleistungsanspruch besteht.

Wie viel kann umgewandelt werden?

Bis zu 40 % des nicht genutzten ambulanten Pflegesachleistungsbetrags (§36). HeyCarla berechnet die 40 % automatisch, der Prozentsatz ist anpassbar.

Wofür kann der umgewandelte Betrag genutzt werden?

Für qualitätsgesicherte Entlastungsleistungen wie Alltagsbegleitung und Betreuung – ähnlich wie beim Entlastungsbetrag.

Wie rechne ich die Umwandlung mit HeyCarla ab?

Leistung in der App dokumentieren, Unterschrift einholen, Rechnung mit einem Klick erstellen – das System berechnet den 40-%-Betrag und trennt ihn sauber von §45b und §39.

Was ist der Unterschied zum Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag (§45b) ist ein eigener fester Monatsbetrag. Die Umwandlung (§45a) speist sich aus nicht genutzter Pflegesachleistung. Beide finanzieren ähnliche Leistungen, sind aber getrennte Töpfe.

HeyCarla — Footer (Vorschau)
  • 675.000 Einsätze begleitet — das sind 1,5 Mio. Stunden
  • 300.000 Rechnungen erstellt
  • 7.000 Alltagsbegleiter im Einsatz
  • 250+ Dienste in Deutschland
© 2026 HeyCarla Datenschutz Impressum