Abrechnung › Umwandlung (§45a)
Leistungsart · §45a SGB XI
Der Umwandlungsanspruch lässt Klienten ungenutzte Pflegesachleistung in Entlastungsleistungen umwandeln – zusätzliches Budget für deinen Dienst. Bei der Abrechnung ist die 40-%-Grenze aber knifflig. HeyCarla berechnet den Umwandlungsbetrag automatisch und trennt ihn sauber von §45b und §39.
Kurz erklärt
Wer ambulante Pflegesachleistungen (§36) nicht voll ausschöpft, kann bis zu 40 % des nicht genutzten Betrags in qualitätsgesicherte Entlastungsleistungen umwandeln. Für deine Klienten heißt das: zusätzliches Budget für Alltagsbegleitung und Betreuung durch deinen Dienst. Anspruch besteht ab Pflegegrad 2 – Pflegegrad 1 hat keinen Umwandlungsanspruch, da kein Sachleistungsanspruch besteht.
Wichtig für dich als Dienst: Der umgewandelte Betrag wird wie eine Entlastungsleistung gegen Nachweis abgerechnet. Die Herausforderung: Der verfügbare Umwandlungsbetrag hängt vom tatsächlich nicht genutzten Sachleistungsbudget ab und muss sauber von §45b und §39 getrennt bleiben.
Typische Stolperfallen
Der Umwandlungsbetrag wird auf die falsche Bezugsgröße oder über 40 % angesetzt.
Entlastungsbetrag und Umwandlung werden falsch gegeneinander verrechnet.
Umwandlung wird angesetzt, obwohl das Sachleistungsbudget bereits genutzt ist.
So löst HeyCarla das
Ändern sich Prozentsatz oder Regeln durch eine Pflegereform, passt HeyCarla die Berechnung an – du musst nichts manuell umstellen.
Pflegereform
Beträge, Budgets und Regeln werden regelmäßig angepasst. Die letzten Jahre zeigen, wie schnell:
Stand: Juli 2026 – Beträge und Regeln entsprechen der aktuell geltenden Gesetzeslage (SGB XI). Für 2027 plant die Bundesregierung mit dem Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) weitere Änderungen, die noch nicht beschlossen sind.
Menschen ab Pflegegrad 2 mit ambulantem Pflegesachleistungsanspruch. Pflegegrad 1 hat keinen Umwandlungsanspruch, da kein Sachleistungsanspruch besteht.
Bis zu 40 % des nicht genutzten ambulanten Pflegesachleistungsbetrags (§36). HeyCarla berechnet die 40 % automatisch, der Prozentsatz ist anpassbar.
Für qualitätsgesicherte Entlastungsleistungen wie Alltagsbegleitung und Betreuung – ähnlich wie beim Entlastungsbetrag.
Leistung in der App dokumentieren, Unterschrift einholen, Rechnung mit einem Klick erstellen – das System berechnet den 40-%-Betrag und trennt ihn sauber von §45b und §39.
Der Entlastungsbetrag (§45b) ist ein eigener fester Monatsbetrag. Die Umwandlung (§45a) speist sich aus nicht genutzter Pflegesachleistung. Beide finanzieren ähnliche Leistungen, sind aber getrennte Töpfe.