Entlastungsbetrag (§45b) abrechnen – Software für Alltagshilfe | HeyCarla

Leistungsart · §45b SGB XI

Den Entlastungsbetrag richtig abrechnen – ohne Verfall, ohne Fehler.

Der Entlastungsbetrag ist die häufigste Leistung in der Alltagshilfe – und die mit den meisten Stolperfallen bei der Abrechnung. HeyCarla verrechnet §45b automatisch, behält Jahresgrenze und Übertrag im Blick und warnt, bevor das Budget überzogen wird.

131 €/Monat
Entlastungsbetrag (Stand 2026)
Pflegegrad 1–5
Anspruch für alle Pflegegrade
Übertrag möglich
Restbudget bis 30.6. des Folgejahres

Kurz erklärt

Was ist der Entlastungsbetrag nach §45b?

Der Entlastungsbetrag nach §45b beträgt aktuell 131 € pro Monat (Stand 2026) und steht Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 zu, die zu Hause versorgt werden. Sie können ihn für qualitätsgesicherte Entlastungsleistungen einsetzen – zum Beispiel Alltagsbegleitung, Betreuung und hauswirtschaftliche Unterstützung durch anerkannte Dienste.

Wichtig für dich als Dienst: Der Betrag wird nicht bar ausgezahlt, sondern gegen Leistungsnachweis mit der Kasse abgerechnet. Er ist ein eigenständiger Anspruch – und nicht Teil des gemeinsamen Jahresbetrags für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Nicht genutzte Beträge sammeln sich innerhalb des Jahres an; Restbudget aus dem Vorjahr lässt sich noch bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen.

Genau diese Regeln (Jahresgrenze, Übertrag, Verfall) machen die Abrechnung fehleranfällig – und sie ändern sich mit jeder Reform. HeyCarla hält die Logik automatisch aktuell.

Typische Stolperfallen

Warum die Abrechnung des Entlastungsbetrags oft schiefgeht

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Übertrag übersehen

Restbudget aus dem Vorjahr verfällt, weil die Frist nicht im Blick war.

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Vermischung mit §39

Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege werden falsch gegeneinander verrechnet.

∑

Budget überzogen

Mehr abgerechnet als verfügbar – die Kasse zahlt nicht, der Aufwand war umsonst.

So löst HeyCarla das

Entlastungsbetrag automatisch korrekt verrechnet

  • Startbudget wird einmal hinterlegt – HeyCarla rechnet ab da automatisch weiter, inklusive der monatlichen 131 € Entlastungsbetrag.
  • Jahresgrenze und Übertrag aus dem Vorjahr werden automatisch berücksichtigt.
  • Budget-Warnung, bevor das Budget überzogen wird.
  • Saubere Trennung von §45b, §39 und §45a – keine Vermischung.
  • Leistungsnachweise lassen sich automatisch generieren, Rechnungen entstehen mit einem Klick – die Stunden werden dabei selbstständig anhand der beim Kunden hinterlegten Daten der passenden Leistungsart zugeordnet.
Jetzt testen

Immer auf dem aktuellen Stand

Ändern sich Betrag oder Regeln durch eine Pflegereform, passt HeyCarla die Berechnung an – du musst nichts manuell umstellen.

Pflegereform

Das Pflegerecht ändert sich – deine Abrechnung bleibt korrekt

Beträge, Budgets und Fristen werden regelmäßig angepasst. Die letzten Jahre zeigen, wie schnell:

Was sich zuletzt geändert hat

  • Entlastungsbetrag seit 2025 auf 131 € pro Monat angehoben.
  • Seit Juli 2025: Verhinderungs- und Kurzzeitpflege im gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € (§42a) zusammengefasst.
  • Ersatzpflege-Kosten (Verhinderungspflege) müssen bis zum Ende des Folgejahres bei der Pflegekasse eingereicht werden (§39 SGB XI).
  • Für 2027 plant die Bundesregierung mit dem Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) eine grundlegende Neuordnung: Der Entlastungsbetrag soll durch ein neues Sozialraumbudget ersetzt werden (Referentenentwurf Juni 2026, noch nicht beschlossen).

So geht HeyCarla damit um

  • Wir verfolgen die gesetzlichen Änderungen und aktualisieren die Berechnungslogik.
  • Neue Beträge, Budget-Töpfe und Fristen werden eingepflegt – du stellst nichts manuell um.
  • Warnungen vor Verfall und Fristablauf, damit keine Leistung verloren geht.
  • Deine Abrechnung bleibt konform, auch wenn sich das Recht ändert.

Stand: Juli 2026 – Beträge und Regeln entsprechen der aktuell geltenden Gesetzeslage (SGB XI). Für 2027 plant die Bundesregierung mit dem Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) weitere Änderungen, die noch nicht beschlossen sind.

Häufige Fragen zum Entlastungsbetrag

Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?

Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause versorgt werden. Der Betrag steht monatlich für anerkannte Entlastungsleistungen zur Verfügung.

Wie hoch ist der Entlastungsbetrag?

Aktuell 131 € pro Monat (Stand 2026). Der Betrag wird per Pflegereform angepasst – HeyCarla zieht die Änderung automatisch nach.

Kann man nicht genutztes Budget übertragen?

Ja, innerhalb des Jahres sammelt sich der Betrag an, und Restbudget aus dem Vorjahr ist noch bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzbar.

Wie rechne ich den Entlastungsbetrag mit HeyCarla ab?

Leistung in der App dokumentieren, Unterschrift einholen, Rechnung mit einem Klick erstellen – HeyCarla verrechnet §45b automatisch korrekt.

Was passiert bei einer Budgetüberschreitung?

HeyCarla zeigt Restbudgets an und warnt frühzeitig, damit du nicht mehr abrechnest als verfügbar ist.

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