Abrechnung › Entlastungsbetrag (§45b)
Leistungsart · §45b SGB XI
Der Entlastungsbetrag ist die häufigste Leistung in der Alltagshilfe – und die mit den meisten Stolperfallen bei der Abrechnung. HeyCarla verrechnet §45b automatisch, behält Jahresgrenze und Übertrag im Blick und warnt, bevor das Budget überzogen wird.
Kurz erklärt
Der Entlastungsbetrag nach §45b beträgt aktuell 131 € pro Monat (Stand 2026) und steht Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 zu, die zu Hause versorgt werden. Sie können ihn für qualitätsgesicherte Entlastungsleistungen einsetzen – zum Beispiel Alltagsbegleitung, Betreuung und hauswirtschaftliche Unterstützung durch anerkannte Dienste.
Wichtig für dich als Dienst: Der Betrag wird nicht bar ausgezahlt, sondern gegen Leistungsnachweis mit der Kasse abgerechnet. Er ist ein eigenständiger Anspruch – und nicht Teil des gemeinsamen Jahresbetrags für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Nicht genutzte Beträge sammeln sich innerhalb des Jahres an; Restbudget aus dem Vorjahr lässt sich noch bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen.
Typische Stolperfallen
Restbudget aus dem Vorjahr verfällt, weil die Frist nicht im Blick war.
Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege werden falsch gegeneinander verrechnet.
Mehr abgerechnet als verfügbar – die Kasse zahlt nicht, der Aufwand war umsonst.
So löst HeyCarla das
Ändern sich Betrag oder Regeln durch eine Pflegereform, passt HeyCarla die Berechnung an – du musst nichts manuell umstellen.
Pflegereform
Beträge, Budgets und Fristen werden regelmäßig angepasst. Die letzten Jahre zeigen, wie schnell:
Stand: Juli 2026 – Beträge und Regeln entsprechen der aktuell geltenden Gesetzeslage (SGB XI). Für 2027 plant die Bundesregierung mit dem Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) weitere Änderungen, die noch nicht beschlossen sind.
Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause versorgt werden. Der Betrag steht monatlich für anerkannte Entlastungsleistungen zur Verfügung.
Aktuell 131 € pro Monat (Stand 2026). Der Betrag wird per Pflegereform angepasst – HeyCarla zieht die Änderung automatisch nach.
Ja, innerhalb des Jahres sammelt sich der Betrag an, und Restbudget aus dem Vorjahr ist noch bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzbar.
Leistung in der App dokumentieren, Unterschrift einholen, Rechnung mit einem Klick erstellen – HeyCarla verrechnet §45b automatisch korrekt.
HeyCarla zeigt Restbudgets an und warnt frühzeitig, damit du nicht mehr abrechnest als verfügbar ist.