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Die Pflege eines Angehörigen oder die Bewältigung eigener Pflegebedarfe bringt oft große Herausforderungen mit sich. Um Betroffene zu entlasten, sieht das deutsche Sozialgesetzbuch (SGB) eine Vielzahl an Leistungen vor, darunter der Entlastungsbetrag nach §45 SGB XI. In diesem Beitrag erklären wir, was das SGB ist, wie es aufgebaut ist und welche Unterstützung der Entlastungsbetrag bietet.
Was ist das Sozialgesetzbuch (SGB)?
Das Sozialgesetzbuch ist die zentrale rechtliche Grundlage des deutschen Sozialrechts. Es regelt die Leistungen und Aufgaben der sozialen Sicherung, wie z. B. die Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitsförderung und Pflegeversicherung.Das SGB ist in insgesamt 12 Bücher (SGB I bis SGB XII) unterteilt, die jeweils spezifische Themenbereiche behandeln:
SGB I: Allgemeiner Teil (Grundlagen und Ziele des Sozialrechts)
SGB II: Grundsicherung für Arbeitsuchende
SGB III: Arbeitsförderung
SGB V: Gesetzliche Krankenversicherung
SGB XI: Soziale Pflegeversicherung
SGB XII: SozialhilfeIm
Fokus dieses Beitrags steht das SGB XI, das seit seiner Einführung 1995 die Grundlage für die gesetzliche Pflegeversicherung bildet. Es definiert Ansprüche und Leistungen für Pflegebedürftige.
Was ist der Entlastungsbetrag nach §45 SGB XI?
Der Entlastungsbetrag ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung, die Pflegebedürftige in den Pflegegraden 1 bis 5 erhalten. Ziel ist es, die Betroffenen und deren Angehörige im Alltag zu entlasten, z. B. durch den Einsatz von Betreuungs- oder Entlastungsangeboten.
Kernpunkte des Entlastungsbetrags:
Höhe: Der Entlastungsbetrag beträgt monatlich 125 Euro.
Zweck: Er dient dazu, Aufwendungen für alltagsunterstützende Leistungen zu finanzieren. Dazu zählen u. a.:Angebote zur Alltagsbegleitung (z. B. Begleitung bei Einkäufen)HaushaltshilfeBetreuungsangebote, auch für Menschen mit Demenz
Anspruchsberechtigung: Der Betrag steht allen Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege zur Verfügung, unabhängig vom Pflegegrad.
Für wen ist der Entlastungsbetrag relevant?
Der Entlastungsbetrag richtet sich an verschiedene Zielgruppen:
Pflegebedürftige selbst: Menschen mit Pflegegrad 1 können den Betrag nutzen, um Unterstützung zu erhalten, da sie keinen Anspruch auf andere Pflegegeldleistungen haben.
Pflegende Angehörige: Der Betrag entlastet pflegende Angehörige, indem er finanzielle Mittel für professionelle Hilfe bereitstellt.
Personen mit Demenz: Speziell für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (z. B. durch Demenz) kann der Entlastungsbetrag eine erhebliche Entlastung darstellen.
Wie wird der Entlastungsbetrag genutzt?
Der Entlastungsbetrag wird nicht direkt ausgezahlt, sondern durch Rechnungen gegenüber der Pflegekasse geltend gemacht. Wichtig ist, dass die Leistungen von anerkannten Anbietern erbracht werden. Dazu zählen beispielsweise:PflegediensteBetreuungsdiensteHaushaltsnahe Dienstleister, die von der Pflegekasse zugelassen sindNicht genutzte Beträge können in die Folgemonate übertragen werden, allerdings verfallen sie am Ende des Kalenderjahres.
Fazit
Der Entlastungsbetrag nach §45 SGB XI ist eine wichtige Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Er erleichtert den Zugang zu Entlastungs- und Betreuungsleistungen, die im oft stressigen Pflegealltag eine große Hilfe darstellen können. Um den Betrag optimal zu nutzen, ist es wichtig, sich rechtzeitig über anerkannte Anbieter zu informieren und die Leistungen gezielt einzusetzen. So trägt der Entlastungsbetrag dazu bei, Pflegebedürftigkeit mit mehr Lebensqualität zu begegnen.
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