Für Pflegedienste in Sachsen

Alltagshilfe gründen in Sachsen — neben eurem Pflegedienst

Heute gelten zugelassene Pflegedienste in Sachsen nach §6 Abs. 2 SächsPflUVO automatisch als anerkannt. Die Reform beendet diese Doppelrolle, das Sozialraumbudget bleibt anerkannten Angeboten vorbehalten. Wer jetzt ein eigenes Angebot gründet, hat einen Vorteil: die Klient:innen sind längst im Haus.

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Rechnungsübersicht in HeyCarla mit Status, Klient, Summe und Versicherung je Rechnung

Eine Software — am Handy für eure Kräfte, am Rechner fürs Büro.

Kurz vorweg

Die drei Fragen, die uns Pflegedienste zuerst stellen

Wer erteilt die Anerkennung?

Der Kommunale Sozialverband Sachsen (KSV Sachsen) nach der Sächsischen Pflegeunterstützungsverordnung (SächsPflUVO). Ein Land, eine Stelle — statt jedem Kreis einzeln.

Gibt es Fördermittel?

Ja. §19 SächsPflUVO fördert die Aufbauphase im Rahmen der Haushaltsmittel, Schulungskosten eingeschlossen. Ohne Rechtsanspruch und mit knapper Frist: Antrag bis 30. September nach der Anerkennung.

Welches Personal brauchen wir?

Keine examinierten Pflegefachkräfte. Mindestens zwei Personen, davon eine verantwortliche Fachkraft — alle mit 40 Unterrichtseinheiten Basisschulung, danach 6 pro Jahr.

— nach SächsPflUVO (Fassung 25.11.2022) und Auslegungshinweisen vom 26.05.2025. Quellen: KSV Sachsen, Auslegungshinweise zur SächsPflUVO (PDF), SächsPflUVO im Wortlaut. Verbindlich entscheidet der KSV Sachsen; keine Rechtsberatung.

Die Ausgangslage

Kaum jemand startet so gut wie ihr

Ein Alltagshilfedienst auf der grünen Wiese braucht Jahre, um dorthin zu kommen, wo ihr heute schon seid.

Die Klient:innen sind schon da

Kundengewinnung ist der teuerste Teil jeder Gründung — bei euch entfällt sie fast ganz. Ihr kennt Haushalte, Pflegegrade und Angehörige und habt ihr Vertrauen.

Der Topf wird größer

Aus 131 € Entlastungsbetrag sollen 175 € Sozialraumbudget im Monat werden, unter 25 Jahren 300 €. Nur für anerkannte Angebote — nicht über einen ambulanten Pflegedienst abrechenbar.

Wachstum ohne examinierte Fachkräfte

Alltagshilfe braucht keine Pflegefachkräfte. Ihr baut mit dem Personal auf, das ihr bekommt — und eure Betreuungskräfte wechseln mit hinüber.

— Kabinettsbeschluss zum Pflegeneuordnungsgesetz am 30.09.2026; Bundestag und Bundesrat beraten noch, Start zum 1. Januar 2027 geplant, Änderungen möglich. Die Anerkennung nach §45a SGB XI gibt es schon heute. Quellen: Altenheim zum Kabinettsbeschluss, BVUA zum gegenseitigen Ausschluss von §45a und §72.

Anerkennung nach §45a SGB XI

Vier Schritte bis zum eigenen Angebot

Sachsen regelt das in der SächsPflUVO. Weniger Aufwand als beim Pflegedienst — aber mit Vorlauf.

1

Eigene Einheit aufsetzen

Eigener Anbieter mit eigener Gewerbeanmeldung in Sachsen und mindestens zwei Personen, davon eine verantwortliche Fachkraft. So wird die Alltagshilfe ein eigenständiges Angebot neben dem Pflegedienst.

2

Konzept und Fachkraft

Konzept nach §§8 und 9 SächsPflUVO: Leistungen, Zielgruppe, Organisation, Qualifikation, Grund- und Notfallwissen. Die Fachkraft leitet an und arbeitet regelmäßig selbst mit.

3

Mitarbeitende schulen

Vor dem ersten Einsatz 40 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten nach sächsischem Curriculum, auch für die Fachkraft — extern oder intern. Danach 6 Einheiten Fortbildung pro Jahr.

4

Antrag beim KSV Sachsen

Schriftlich mit Konzept und Nachweisen an den KSV Sachsen. Danach steht ihr im PflegeNetz Sachsen und reicht jährlich bis 31. Januar einen Tätigkeitsbericht ein.

  • Feste Obergrenzen: 42,45 € je Leistungsstunde, 27,59 € im Gruppenangebot, 38,11 € bei haushaltsnahen Serviceangeboten (Stand 01.01.2025).
  • Fahrtkosten obendrauf: bis zu 0,35 € je Kilometer (Sächsisches Reisekostengesetz), keine Umsatzsteuer.
  • Förderung der Aufbauphase: nach §19 SächsPflUVO, ohne Rechtsanspruch; Antrag bis 30. September nach der Anerkennung.
  • Obergrenzen sind kein Richtwert: Wer darüber abrechnet, riskiert den Widerruf — und zwei Jahre Sperre für einen neuen Antrag.

Quellen: Auslegungshinweise zur SächsPflUVO vom 26.05.2025 (PDF), SächsPflUVO im Wortlaut. Verbindlich entscheidet der KSV Sachsen.

Zwei Angebote, zwei Systeme

In Sachsen ändert sich genau die Abkürzung, die ihr heute nutzt

Heute laufen Entlastungsleistungen nach §6 Abs. 2 SächsPflUVO einfach mit. Der Regierungsentwurf dreht das um: Zulassung nach §72 SGB XI und Anerkennung nach §45a sollen sich ausschließen, das Sozialraumbudget bleibt anerkannten Angeboten und der Nachbarschaftshilfe vorbehalten — und das Landesrecht muss folgen. Die Frage ist also nicht, ob ihr ein eigenes Angebot und ein zweites System braucht, sondern welches.

  • Eigene Firma, eigene Daten: Klientenakten, Einsätze und Rechnungen getrennt von der Pflegesoftware
  • Rechnungen automatisch per E-Mail an den Kostenträger — und die Eigenanteilsrechnung direkt an den Klienten
  • Kein DTA, keine Telematik: Rechnung und Leistungsnachweis reichen — HeyCarla erzeugt und verschickt beides
HeyCarla Dashboard mit Kennzahlen-Kacheln und monatlichem Balkendiagramm

Softwareauswahl

Was ein System für die Alltagshilfe können muss

Bevor ihr eine zweite Lizenz eurer Pflegesoftware bucht, prüft sie an diesen vier Punkten. Pflegesoftware ist für Pflegesachleistungen gebaut, HeyCarla für die Alltagshilfe — über 250 Dienste arbeiten damit.

Die App ist dabei — für alle, ohne Aufpreis

Alltagshilfe läuft mit vielen Teilzeit- und Minijobkräften. Deshalb ist die Mitarbeiter-App für unbegrenzt viele Mitarbeitende im Preis enthalten — ob fünf oder fünfzig.

  • iOS und Android, eigener Login für jede Person
  • Läuft auf dem privaten Smartphone, kein Diensthandy nötig
  • Adresse direkt in die Navigation, Telefonnummer direkt anrufbar
Startseite der HeyCarla Mitarbeiter-App mit den Terminen des Tages

Eure Kräfte planen sich selbst

Ein neuer Betrieb braucht anfangs keine eigene Disposition. HeyCarla kennt drei Planungsmodelle: Das Büro plant, die Mitarbeitenden planen selbst, oder eine Mischform. Was jemand darf, stellt ihr pro Person ein.

  • Mitarbeitende legen eigene Termine an, wenn ihr es erlaubt
  • Private Blocker setzen — das Büro sieht nur „beschäftigt"
  • Termine lassen sich untereinander weitergeben

Nachbau der Mitarbeiter-App · Beispielwerte zur Veranschaulichung

Unterschrift auf dem Handy, direkt beim Klienten

Der Klient sieht, was gemacht wurde und wie lange, und unterschreibt mit dem Finger — der Termin ist sofort abrechenbar. Fehlende Unterschriften fordert ihr per E-Mail oder Link nach.

  • Zeiterfassung mit Vorschlag aus der Planung, vor Ort anpassbar
  • Offline-Funktion fürs Funkloch, Synchronisierung danach
  • Fehlende Unterschriften rot markiert und mitarbeiterübergreifend nachholbar

Nachbau der Mitarbeiter-App · Beispielwerte zur Veranschaulichung

Und die Rechnung schreibt sich daraus

Am Monatsende ein Klick: HeyCarla prüft Unterschriften, Budget und Eigenanteil. Was nicht passt, wird mit Begründung angezeigt statt falsch abgerechnet. Der Leistungsnachweis hängt automatisch dran.

  • 1,5 Millionen Stunden dokumentiert, das sind 675.000 begleitete Einsätze
  • 300.000 Rechnungen mit HeyCarla erstellt

Nachbau der Abrechnung · Beispielwerte zur Veranschaulichung

Preis

Was HeyCarla kostet

139,00 € netto / Monat für 30 aktive Klient:innen

Weitere aktive Klient:innen: 1,50 € je Person und Monat.

Ihr zahlt nach aktiven Klient:innen, nicht nach Betreuungskräften — ein neues Angebot startet klein und wächst mit.

  • Mitarbeitende unbegrenzt in jedem Paket, Mitarbeiter-App inklusive
  • Keine Zusatzkosten für Lizenzen, Administratoren, Support, Updates oder Schnittstellen
  • Monatlich kündbar im Einstiegspaket, 30 Tage kostenlos testen
  • Persönliches Onboarding und Support beim Menschen inklusive

Erstgespräch

20 Minuten über euer zweites Standbein sprechen — kostenfrei und unverbindlich

Wir schauen uns gemeinsam an, wie ihr die Alltagshilfe neben dem Pflegedienst aufstellt und was das in HeyCarla konkret bedeutet. Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags.

  • Einschätzung zu Angebotsform und Anerkennung beim KSV Sachsen
  • Erfahrungen aus über 250 Diensten, die genau das aufgebaut haben
  • Community aus Unternehmer:innen, in der ihr euch austauschen könnt

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Lieber direkt schreiben? info@heycarla.app

Häufige Fragen

Was Pflegedienste vor der Gründung fragen

Antworten zur Anerkennung in Sachsen, zur Vergütung, zum Personal und zur Software.

Wir gelten als Pflegedienst doch schon als anerkannt — warum dann ein eigenes Angebot?
Heute stimmt das: Nach §6 Abs. 2 SächsPflUVO gelten zugelassene Pflegedienste ohne separates Anerkennungsverfahren als anerkannt, und §45a-Leistungen lassen sich außerhalb der Vergütungsvereinbarung abrechnen. Genau diese Doppelrolle beendet die Reform: Nach dem Regierungsentwurf schließen sich eine Zulassung nach §72 SGB XI und eine Anerkennung nach §45a künftig gegenseitig aus, und das Sozialraumbudget bleibt den anerkannten Angeboten und der Nachbarschaftshilfe vorbehalten. Die sächsische Automatik aus §6 Abs. 2 SächsPflUVO läuft damit ins Leere — das Landesrecht wird dem Bundesrecht folgen müssen. Wer das Budget weiter nutzen will, braucht deshalb eine eigene, anerkannte Einheit neben dem Pflegedienst. Das Pflegeneuordnungsgesetz ist allerdings noch nicht beschlossen: Bundestag und Bundesrat beraten noch, und erst danach passen die Länder ihre Verordnungen an. Endgültige Sicherheit gibt es mit dem Gesetzestext.
Wer erteilt die Anerkennung in Sachsen?
Der Kommunale Sozialverband Sachsen (KSV Sachsen). Rechtsgrundlage ist die Sächsische Pflegeunterstützungsverordnung (SächsPflUVO) in der Fassung vom 25.11.2022. Der Antrag geht schriftlich mit einem Konzept nach §§6 bis 9 SächsPflUVO dorthin; gewerbliche Anbieter weisen zusätzlich ihre Gewerbeanmeldung im Freistaat Sachsen nach. Nach der Anerkennung werden die Kontaktdaten im PflegeNetz Sachsen veröffentlicht, und bis zum 31. Januar jedes Jahres ist ein Tätigkeitsbericht einzureichen.
Welches Personal brauchen wir dafür?
Keine Pflegefachkräfte. Verlangt sind mindestens zwei Personen, davon eine verantwortliche Fachkraft, die die Helfenden anleitet und regelmäßig selbst im Angebot tätig sein soll. Vor der ersten Tätigkeit steht eine Basisschulung von 40 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten nach dem sächsischen Curriculum — auch für die Fachkraft, sofern sie keine mindestens gleichgestellte Qualifikation mitbringt. Danach kommen jährlich 6 Unterrichtseinheiten Fortbildung dazu. Die Schulung kann extern eingekauft oder, bei entsprechend aufgestellten Anbietern, intern durchgeführt werden.
Was dürfen wir abrechnen?
Sachsen arbeitet mit festen Obergrenzen je Leistungsstunde: 42,45 € allgemein, 27,59 € im Gruppenangebot und 38,11 € bei haushaltsnahen Serviceangeboten (Stand 01.01.2025, Überprüfung alle zwei Jahre). Dazu kommen Fahrtkosten von bis zu 0,35 € je Kilometer nach dem Sächsischen Reisekostengesetz; Umsatzsteuer fällt auf diese Leistungen nicht an. Die Obergrenzen gelten auch für Pflegedienste, die §45a-Leistungen erbringen. Wer darüber abrechnet, riskiert den Widerruf der Anerkennung — und darf danach zwei Jahre lang keinen neuen Antrag stellen.
Gibt es Fördermittel für den Aufbau?
§19 SächsPflUVO sieht eine Förderung der Aufbauphase vor, im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und ohne Rechtsanspruch; Schulungskosten gehören zu den förderfähigen Positionen. Wichtig ist die Frist: Der Antrag muss innerhalb von zwei Jahren nach der ersten Antragsmöglichkeit gestellt werden, und die erste Möglichkeit endet am 30. September nach der Anerkennung. Ob die Förderung auch Pflegediensten offensteht, die nach §6 Abs. 2 SächsPflUVO als anerkannt gelten, klärt ihr am besten direkt beim KSV Sachsen.
Lohnt sich das, solange die Reform noch nicht beschlossen ist?
Die Anerkennung nach §45a SGB XI hängt nicht am Pflegeneuordnungsgesetz — es gibt sie in Sachsen seit der SächsPflUVO, und schon heute lassen sich darüber Entlastungsleistungen erbringen. Was die Reform ändert, ist die Höhe des Budgets und wer es abrechnen darf. Der Aufbau — eigene Einheit, Konzept, Fachkraft, Schulung, Antrag — braucht ohnehin Vorlauf, unabhängig davon, wann das Gesetz in Kraft tritt.
Was kostet HeyCarla?
HeyCarla startet bei 139 € netto im Monat für 30 aktive Klient:innen, jede weitere aktive Person kostet 1,50 € im Monat. Mitarbeitende sind in jedem Paket unbegrenzt enthalten, ebenso Mitarbeiter-App, Support, Updates und Onboarding. Ein neu gegründetes Angebot startet damit klein und wächst mit.

Kurz zusammengefasst

In Sachsen gelten zugelassene Pflegedienste nach §6 Abs. 2 SächsPflUVO heute automatisch als anerkannt. Die Reform beendet das: Nach dem Regierungsentwurf schließen sich Zulassung nach §72 SGB XI und Anerkennung nach §45a aus, und das neue Sozialraumbudget (175 € im Monat, unter 25 Jahren 300 €) bleibt anerkannten Angeboten vorbehalten. Pflegedienste, die ein eigenes Angebot gründen, bringen Klient:innen, Pflegegrade und Vertrauen schon mit. Anerkannt wird vom KSV Sachsen; nötig sind eine eigene Einheit mit mindestens zwei Personen, eine verantwortliche Fachkraft, 40 Unterrichtseinheiten Basisschulung und ein Konzept. Abgerechnet wird bis 42,45 € je Leistungsstunde, die Aufbauphase ist nach §19 SächsPflUVO förderfähig. HeyCarla ist die Software dafür, ab 139 € netto im Monat. .

Redet mit uns, bevor ihr das Konzept schreibt

Je früher die Struktur steht, desto weniger muss später umgebaut werden. Zwanzig Minuten reichen für die wichtigsten Weichenstellungen.