Für Pflegedienste in Baden-Württemberg

Alltagshilfe gründen in Baden-Württemberg — neben eurem Pflegedienst

Das neue Sozialraumbudget lässt sich über einen ambulanten Pflegedienst nicht abrechnen, über ein nach §45a SGB XI anerkanntes Angebot schon. Wer dieses zweite Standbein gründet, hat einen Vorteil, den kein anderer Gründer hat: die Klient:innen sind längst im Haus.

5,0 Bewertung über 250 Dienste in Deutschland
675.000
Einsätze begleitet
7.000
Alltagsbegleiter im Einsatz
Einsatzdetails einer Klientin in der HeyCarla Mitarbeiter-App mit Hinweisen, Telefonnummer und Unterschrift-Schaltfläche
Termin-Unterschrift des Klienten in der HeyCarla Mitarbeiter-App
HeyCarla Kalenderansicht einer Woche mit geplanten Stunden je Mitarbeiterin
Rechnungsübersicht in HeyCarla mit Status, Klient, Summe und Versicherung je Rechnung

Eine Software — am Handy für eure Kräfte, am Rechner fürs Büro.

Die Ausgangslage

Kaum jemand startet so gut wie ihr

Ein Alltagshilfedienst auf der grünen Wiese braucht Jahre, um dorthin zu kommen, wo ihr heute schon seid.

Die Klient:innen sind schon da

Der teuerste Teil jeder Gründung ist die Kundengewinnung — und der entfällt bei euch fast vollständig. Ihr kennt die Haushalte, die Pflegegrade und die Angehörigen, und ihr habt deren Vertrauen bereits.

Der Topf wird größer

Aus 131 € Entlastungsbetrag im Monat sollen 175 € Sozialraumbudget werden, bei Menschen unter 25 Jahren sogar 300 €. Zweckgebunden für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag — und nicht abrechenbar über einen ambulanten Pflegedienst.

Wachstum ohne examinierte Fachkräfte

Alltagshilfe braucht keine Pflegefachkräfte. Ein Geschäftsfeld also, das sich mit dem Personal aufbauen lässt, das ihr bekommt — und eure Betreuungskräfte wechseln mit hinüber, statt in der Pflege zu fehlen.

— Das Bundeskabinett hat das Pflegeneuordnungsgesetz am 30.09.2026 beschlossen. Bundestag und Bundesrat beraten noch, das Inkrafttreten ist zum 1. Januar 2027 vorgesehen; bis dahin sind Änderungen an den Beträgen möglich. Die Anerkennung nach §45a SGB XI gibt es dagegen schon heute. Quellen: Altenheim zum Kabinettsbeschluss, usta-bw.de. Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung.

Anerkennung nach §45a SGB XI

Vier Schritte bis zum eigenen Angebot

Baden-Württemberg regelt die Einzelheiten in der Unterstützungsangebote-Verordnung (UstA-VO). Verglichen mit dem, was ihr für den Pflegedienst durchlaufen habt, ist das wenig — aber es braucht Vorlauf.

1

Eigenes Angebot aufsetzen

Ein Betreuungs- oder Serviceangebot mit beschäftigtem Personal nach §6 Abs. 2 UstA-VO wird nur anerkannt, wenn darin keine Leistungen nach dem Rahmenvertrag für die ambulante Pflege (§75 SGB XI) erbracht werden. Die Alltagshilfe braucht deshalb eine eigene, klar abgegrenzte Struktur.

2

Konzept und Fachkraft

Nötig sind eine Konzeption mit Zielgruppe, Inhalten, Räumen und Qualitätssicherung sowie eine kontinuierlich verantwortliche, ausreichend qualifizierte Fachkraft, die die Kräfte anleitet. Eine ausschließlich digitale Anleitung genügt nicht.

3

Mitarbeitende schulen

Für Angebote nach §6 Abs. 2 soll die Schulung mindestens 40 Unterrichtsstunden umfassen. Dazu kommen die Erklärung zur persönlichen Eignung der Kräfte und ein angemessener Versicherungsschutz.

4

Antrag beim Kreis stellen

Zuständig ist der Stadt- oder Landkreis, in dessen Gebiet das Angebot erbracht wird (§4 Abs. 1 UstA-VO). Die Anerkennung gilt unbefristet; bis zum 30. April jedes Jahres bestätigt ihr, dass die Voraussetzungen weiter vorliegen.

  • Regelmäßig und verlässlich: das Angebot muss nachvollziehbar dauerhaft stattfinden.
  • Preisobergrenze: die Vergütung darf die Preise vergleichbarer Pflegesachleistungen nicht übersteigen.
  • Mindestlohn: bei Angeboten nach §6 Abs. 2 ist eine entsprechende Erklärung beizulegen.
  • Keine Landesförderung: Angebote nach §6 Abs. 2 sind nach §13 Abs. 2 UstA-VO von der Förderung ausgenommen. Das Angebot muss sich also selbst tragen.

Quellen: Anforderungen an die Anerkennung (usta-bw.de), UstA-VO im Wortlaut (Sozialministerium Baden-Württemberg). Verbindlich entscheidet die Anerkennungsstelle eures Stadt- oder Landkreises.

Zwei Angebote, zwei Systeme

Die Trennung ist Voraussetzung, nicht Geschmackssache

Im anerkannten Angebot dürfen keine Leistungen nach dem Rahmenvertrag der ambulanten Pflege laufen. Dokumentation und Abrechnung müssen also getrennt sein, und getrennte Systeme sind der einfachste Nachweis gegenüber dem Kreis. Die Frage ist damit nicht, ob ihr ein zweites System braucht, sondern welches.

  • Eigene Klientenakten, eigene Einsätze, eigene Rechnungen — getrennt von der Pflegesoftware
  • Rechnungen gehen automatisch per E-Mail raus — an den Kostenträger und, wenn ihr wollt, die Eigenanteilsrechnung direkt an den Klienten
  • Eigene Auswertung und eigener Rechnungslauf für das anerkannte Angebot
HeyCarla Dashboard mit Kennzahlen-Kacheln und monatlichem Balkendiagramm

Softwareauswahl

Was ein System für die Alltagshilfe können muss

Bevor ihr eine zweite Lizenz eurer Pflegesoftware bucht, prüft sie an den vier Punkten hier unten. Pflegesoftware ist auf Pflegesachleistungen und Leistungskomplexe ausgelegt — HeyCarla auf die Alltagshilfe. Über 250 Dienste in Deutschland arbeiten damit.

Die App ist dabei — für alle, ohne Aufpreis

Ein Alltagshilfedienst läuft mit vielen Teilzeit- und Minijobkräften. Genau deshalb ist die Mitarbeiter-App kostenlos und für unbegrenzt viele Mitarbeitende im Preis enthalten — ob fünf oder fünfzig macht keinen Unterschied auf der Rechnung.

  • iOS und Android, eigener Login für jede Person
  • Läuft auf dem privaten Smartphone, kein Diensthandy nötig
  • Adresse direkt in die Navigation, Telefonnummer direkt anrufbar
Startseite der HeyCarla Mitarbeiter-App mit den Terminen des Tages

Eure Kräfte planen sich selbst

Ein neuer Betrieb hat am Anfang keine eigene Disposition — und braucht auch keine. HeyCarla kennt drei Planungsmodelle: Das Büro plant alles, die Mitarbeitenden planen selbst, oder eine Mischform mit grober Vorgabe. Was jemand darf, stellt ihr pro Person ein.

  • Mitarbeitende legen eigene Termine an, wenn ihr es erlaubt
  • Private Blocker setzen — das Büro sieht nur „beschäftigt"
  • Termine lassen sich untereinander weitergeben

Nachbau der Mitarbeiter-App · Beispielwerte zur Veranschaulichung

Unterschrift auf dem Handy, direkt beim Klienten

Vor der Unterschrift sieht der Klient eine Übersicht: was gemacht wurde und wie lange. Dann unterschreibt er mit dem Finger — der Termin ist abgeschlossen und sofort abrechenbar. Fehlt eine Unterschrift, fordert ihr sie per E-Mail oder per Link aufs Handy nach.

  • Zeiterfassung mit Vorschlag aus der Planung, vor Ort anpassbar
  • Offline-Funktion fürs Funkloch, Synchronisierung danach
  • Fehlende Unterschriften rot markiert und mitarbeiterübergreifend nachholbar

Nachbau der Mitarbeiter-App · Beispielwerte zur Veranschaulichung

Und die Rechnung schreibt sich daraus

Am Monatsende ein Klick: HeyCarla prüft, ob alle Unterschriften da sind, ob das Budget reicht und ob der Klient noch eine Eigenanteilsrechnung bekommen soll. Was nicht passt, wird mit Begründung angezeigt statt stillschweigend falsch abgerechnet. Der Leistungsnachweis mit allen Unterschriften hängt automatisch hinten dran.

  • 1,5 Millionen Stunden dokumentiert, das sind 675.000 begleitete Einsätze
  • 300.000 Rechnungen mit HeyCarla erstellt

Nachbau der Abrechnung · Beispielwerte zur Veranschaulichung

Preis

Was HeyCarla kostet

139,00 € netto / Monat für 30 aktive Klient:innen

Weitere aktive Klient:innen: 1,50 € je Person und Monat.

Der Preis richtet sich nach den monatlich aktiven Klient:innen. Ein neues Angebot startet also klein und wächst mit — ohne dass euch die Zahl der Betreuungskräfte etwas kostet.

  • Mitarbeitende unbegrenzt in jedem Paket, Mitarbeiter-App inklusive
  • Monatlich kündbar im Einstiegspaket, 30 Tage kostenlos testen
  • Persönliches Onboarding und Support beim Menschen inklusive

Erstgespräch

20 Minuten über euer zweites Standbein sprechen — kostenfrei und unverbindlich

Wir schauen uns gemeinsam an, wie ihr die Alltagshilfe neben dem Pflegedienst aufstellt und was das in HeyCarla konkret bedeutet. Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags.

  • Einschätzung zu Angebotsform und Anerkennung in eurem Kreis
  • Erfahrungen aus über 250 Diensten, die genau das aufgebaut haben
  • Community aus Unternehmer:innen, in der ihr euch austauschen könnt

Jetzt Gespräch anfragen

Lieber direkt schreiben? info@heycarla.app

Häufige Fragen

Was Pflegedienste vor der Gründung fragen

Antworten zur Anerkennung in Baden-Württemberg, zum Personal und zur Software.

Lohnt sich das, solange die Reform noch nicht beschlossen ist?
Die Anerkennung nach §45a SGB XI hängt nicht am Pflegeneuordnungsgesetz. Sie gibt es in Baden-Württemberg seit 2017 nach der UstA-VO, und schon heute lassen sich darüber Entlastungsleistungen erbringen. Was die Reform ändert, ist die Höhe des Budgets und wer es abrechnen darf. Der Aufbau — Konzept, Fachkraft, Schulung, Antrag — braucht ohnehin Vorlauf, unabhängig davon, wann das Gesetz in Kraft tritt.
Warum können wir die Alltagshilfe nicht im Pflegedienst mitlaufen lassen?
Weil §6 Abs. 2 UstA-VO das ausschließt: Ein Betreuungs- oder Serviceangebot mit beschäftigtem Personal wird nur anerkannt, wenn darin keine Leistungen nach dem Rahmenvertrag für die ambulante Pflege (§75 SGB XI) angeboten oder erbracht werden. Die Alltagshilfe braucht deshalb eine eigene, abgegrenzte Struktur. Wie die bei euch konkret aussieht, besprecht ihr am besten mit eurer Steuer- und Rechtsberatung — verbindlich entscheidet eure Anerkennungsstelle.
Wer erteilt die Anerkennung in Baden-Württemberg?
Der Stadt- oder Landkreis, in dessen Gebiet das Angebot erbracht wird (§4 Abs. 1 UstA-VO). Dort sitzen die Anerkennungsstellen. Die Anerkennung gilt unbefristet; bis zum 30. April jedes Jahres ist zu bestätigen, dass die Voraussetzungen weiterhin vorliegen, zusammen mit Angaben zu Nutzenden, eingesetzten Kräften, Qualitätssicherung und Fortbildungen.
Welches Personal brauchen wir dafür?
Keine Pflegefachkräfte. Gebraucht werden eine kontinuierlich verantwortliche, ausreichend qualifizierte Fachkraft, die die Kräfte fachlich und psychosozial anleitet, und geschulte Mitarbeitende: Für Angebote nach §6 Abs. 2 UstA-VO soll die Schulung mindestens 40 Unterrichtsstunden umfassen. Eine ausschließlich digitale Anleitung ist nicht möglich.
Gibt es Fördermittel für den Aufbau?
Für Angebote mit beschäftigtem Personal nach §6 Abs. 2 UstA-VO nicht: Sie sind nach §13 Abs. 2 UstA-VO von der Förderung ausgenommen. Außerdem gilt eine Preisobergrenze — die Vergütung darf die Preise vergleichbarer Pflegesachleistungen nicht übersteigen. Das Angebot muss sich also aus den Budgets der Klient:innen tragen.
Was kostet HeyCarla?
HeyCarla startet bei 139 € netto im Monat. Der Preis richtet sich nach den monatlich aktiven Klient:innen; Mitarbeitende sind in jedem Paket unbegrenzt enthalten. Ein neu gegründetes Angebot startet damit klein und wächst mit.

Kurz zusammengefasst

Das neue Sozialraumbudget — nach dem Kabinettsentwurf 175 € im Monat, 300 € für Menschen unter 25 Jahren — ist zweckgebunden für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag und über einen ambulanten Pflegedienst nicht abrechenbar. Ein Pflegedienst, der ein eigenes Angebot nach §45a SGB XI gründet, startet dabei mit einem Vorteil, den kein anderer Gründer hat: Die Klient:innen, die Pflegegrade und das Vertrauen sind bereits da. In Baden-Württemberg erkennt der Stadt- oder Landkreis solche Angebote nach der UstA-VO unbefristet an; verlangt werden ein Konzept, eine verantwortliche Fachkraft, mindestens 40 Unterrichtsstunden Schulung und die klare Trennung von den Leistungen des Pflegedienstes. HeyCarla ist die Software für dieses zweite Standbein und startet bei 139 € netto im Monat. .

Redet mit uns, bevor ihr das Konzept schreibt

Je früher die Struktur steht, desto weniger muss später umgebaut werden. Zwanzig Minuten reichen für die wichtigsten Weichenstellungen.