Die Klient:innen sind schon da
Der teuerste Teil jeder Gründung ist die Kundengewinnung — und der entfällt bei euch fast vollständig. Ihr kennt die Haushalte, die Pflegegrade und die Angehörigen, und ihr habt deren Vertrauen bereits.
Für Pflegedienste in Baden-Württemberg
Das neue Sozialraumbudget lässt sich über einen ambulanten Pflegedienst nicht abrechnen, über ein nach §45a SGB XI anerkanntes Angebot schon. Wer dieses zweite Standbein gründet, hat einen Vorteil, den kein anderer Gründer hat: die Klient:innen sind längst im Haus.
Eine Software — am Handy für eure Kräfte, am Rechner fürs Büro.
Die Ausgangslage
Ein Alltagshilfedienst auf der grünen Wiese braucht Jahre, um dorthin zu kommen, wo ihr heute schon seid.
Der teuerste Teil jeder Gründung ist die Kundengewinnung — und der entfällt bei euch fast vollständig. Ihr kennt die Haushalte, die Pflegegrade und die Angehörigen, und ihr habt deren Vertrauen bereits.
Aus 131 € Entlastungsbetrag im Monat sollen 175 € Sozialraumbudget werden, bei Menschen unter 25 Jahren sogar 300 €. Zweckgebunden für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag — und nicht abrechenbar über einen ambulanten Pflegedienst.
Alltagshilfe braucht keine Pflegefachkräfte. Ein Geschäftsfeld also, das sich mit dem Personal aufbauen lässt, das ihr bekommt — und eure Betreuungskräfte wechseln mit hinüber, statt in der Pflege zu fehlen.
— Das Bundeskabinett hat das Pflegeneuordnungsgesetz am 30.09.2026 beschlossen. Bundestag und Bundesrat beraten noch, das Inkrafttreten ist zum 1. Januar 2027 vorgesehen; bis dahin sind Änderungen an den Beträgen möglich. Die Anerkennung nach §45a SGB XI gibt es dagegen schon heute. Quellen: Altenheim zum Kabinettsbeschluss, usta-bw.de. Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung.
Anerkennung nach §45a SGB XI
Baden-Württemberg regelt die Einzelheiten in der Unterstützungsangebote-Verordnung (UstA-VO). Verglichen mit dem, was ihr für den Pflegedienst durchlaufen habt, ist das wenig — aber es braucht Vorlauf.
Ein Betreuungs- oder Serviceangebot mit beschäftigtem Personal nach §6 Abs. 2 UstA-VO wird nur anerkannt, wenn darin keine Leistungen nach dem Rahmenvertrag für die ambulante Pflege (§75 SGB XI) erbracht werden. Die Alltagshilfe braucht deshalb eine eigene, klar abgegrenzte Struktur.
Nötig sind eine Konzeption mit Zielgruppe, Inhalten, Räumen und Qualitätssicherung sowie eine kontinuierlich verantwortliche, ausreichend qualifizierte Fachkraft, die die Kräfte anleitet. Eine ausschließlich digitale Anleitung genügt nicht.
Für Angebote nach §6 Abs. 2 soll die Schulung mindestens 40 Unterrichtsstunden umfassen. Dazu kommen die Erklärung zur persönlichen Eignung der Kräfte und ein angemessener Versicherungsschutz.
Zuständig ist der Stadt- oder Landkreis, in dessen Gebiet das Angebot erbracht wird (§4 Abs. 1 UstA-VO). Die Anerkennung gilt unbefristet; bis zum 30. April jedes Jahres bestätigt ihr, dass die Voraussetzungen weiter vorliegen.
Quellen: Anforderungen an die Anerkennung (usta-bw.de), UstA-VO im Wortlaut (Sozialministerium Baden-Württemberg). Verbindlich entscheidet die Anerkennungsstelle eures Stadt- oder Landkreises.
Zwei Angebote, zwei Systeme
Im anerkannten Angebot dürfen keine Leistungen nach dem Rahmenvertrag der ambulanten Pflege laufen. Dokumentation und Abrechnung müssen also getrennt sein, und getrennte Systeme sind der einfachste Nachweis gegenüber dem Kreis. Die Frage ist damit nicht, ob ihr ein zweites System braucht, sondern welches.
Softwareauswahl
Bevor ihr eine zweite Lizenz eurer Pflegesoftware bucht, prüft sie an den vier Punkten hier unten. Pflegesoftware ist auf Pflegesachleistungen und Leistungskomplexe ausgelegt — HeyCarla auf die Alltagshilfe. Über 250 Dienste in Deutschland arbeiten damit.
Ein Alltagshilfedienst läuft mit vielen Teilzeit- und Minijobkräften. Genau deshalb ist die Mitarbeiter-App kostenlos und für unbegrenzt viele Mitarbeitende im Preis enthalten — ob fünf oder fünfzig macht keinen Unterschied auf der Rechnung.
Ein neuer Betrieb hat am Anfang keine eigene Disposition — und braucht auch keine. HeyCarla kennt drei Planungsmodelle: Das Büro plant alles, die Mitarbeitenden planen selbst, oder eine Mischform mit grober Vorgabe. Was jemand darf, stellt ihr pro Person ein.
Nachbau der Mitarbeiter-App · Beispielwerte zur Veranschaulichung
Vor der Unterschrift sieht der Klient eine Übersicht: was gemacht wurde und wie lange. Dann unterschreibt er mit dem Finger — der Termin ist abgeschlossen und sofort abrechenbar. Fehlt eine Unterschrift, fordert ihr sie per E-Mail oder per Link aufs Handy nach.
Alltagsbegleitung
Kundenfahrt 6,4 km · Einkauf
Nachbau der Mitarbeiter-App · Beispielwerte zur Veranschaulichung
Am Monatsende ein Klick: HeyCarla prüft, ob alle Unterschriften da sind, ob das Budget reicht und ob der Klient noch eine Eigenanteilsrechnung bekommen soll. Was nicht passt, wird mit Begründung angezeigt statt stillschweigend falsch abgerechnet. Der Leistungsnachweis mit allen Unterschriften hängt automatisch hinten dran.
Nachbau der Abrechnung · Beispielwerte zur Veranschaulichung
Preis
Weitere aktive Klient:innen: 1,50 € je Person und Monat.
Der Preis richtet sich nach den monatlich aktiven Klient:innen. Ein neues Angebot startet also klein und wächst mit — ohne dass euch die Zahl der Betreuungskräfte etwas kostet.
Erstgespräch
Wir schauen uns gemeinsam an, wie ihr die Alltagshilfe neben dem Pflegedienst aufstellt und was das in HeyCarla konkret bedeutet. Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags.
Häufige Fragen
Antworten zur Anerkennung in Baden-Württemberg, zum Personal und zur Software.
Das neue Sozialraumbudget — nach dem Kabinettsentwurf 175 € im Monat, 300 € für Menschen unter 25 Jahren — ist zweckgebunden für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag und über einen ambulanten Pflegedienst nicht abrechenbar. Ein Pflegedienst, der ein eigenes Angebot nach §45a SGB XI gründet, startet dabei mit einem Vorteil, den kein anderer Gründer hat: Die Klient:innen, die Pflegegrade und das Vertrauen sind bereits da. In Baden-Württemberg erkennt der Stadt- oder Landkreis solche Angebote nach der UstA-VO unbefristet an; verlangt werden ein Konzept, eine verantwortliche Fachkraft, mindestens 40 Unterrichtsstunden Schulung und die klare Trennung von den Leistungen des Pflegedienstes. HeyCarla ist die Software für dieses zweite Standbein und startet bei 139 € netto im Monat. .
Je früher die Struktur steht, desto weniger muss später umgebaut werden. Zwanzig Minuten reichen für die wichtigsten Weichenstellungen.