Für Pflegedienste in Thüringen

Alltagshilfe gründen in Thüringen — neben eurem Pflegedienst

Heute werden zugelassene Pflegedienste in Thüringen nach §3 Abs. 7 ThürAUPAVO auf Antrag fast ohne Prüfung als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt. Die Reform beendet diese Doppelrolle: Zulassung nach §72 und Anerkennung nach §45a sollen sich künftig ausschließen, das Sozialraumbudget bleibt den anerkannten Angeboten vorbehalten. Wer jetzt ein eigenes Angebot gründet, hat einen Vorteil, den kein anderer Gründer hat: die Klient:innen sind längst im Haus.

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Kurz vorweg

Die drei Fragen, die uns Pflegedienste zuerst stellen

Wer erteilt die Anerkennung?

Das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) in Suhl, auf Grundlage der Thüringer Verordnung ThürAUPAVO. Ein Land, eine Stelle, aber der Landkreis oder die kreisfreie Stadt gibt binnen vier Wochen eine Stellungnahme ab.

Gibt es Fördermittel?

Ja, aber ohne Anspruch. Nach der Förderrichtlinie vom 24.03.2023 trägt das Land bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, wenn die Pflegekassen mitfinanzieren. Vorrang haben ehrenamtlich getragene Angebote.

Welches Personal brauchen wir?

Keine zusätzlichen Pflegefachkräfte. Verlangt ist eine Betreuungs- oder Pflegefachkraft für die fachliche und psychosoziale Begleitung. Jede Helferin und jeder Helfer braucht mindestens 30 Zeitstunden vorbereitende Schulung, auch digital, dazu jährlich eine Fortbildung.

— Angaben nach der ThürAUPAVO vom 07.03.2023 (GVBl. Nr. 6 vom 31.03.2023). Quellen: ThürAUPAVO im Gesetzblatt (PDF), vdek Thüringen, Bürgerbeauftragter Thüringen. Verbindlich entscheidet das Landesverwaltungsamt. Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung.

Die Ausgangslage

Kaum jemand startet so gut wie ihr

Ein Alltagshilfedienst auf der grünen Wiese braucht Jahre, um dorthin zu kommen, wo ihr heute schon seid.

Die Klient:innen sind schon da

Der teuerste Teil jeder Gründung ist die Kundengewinnung — und der entfällt bei euch fast vollständig. Ihr kennt die Haushalte, die Pflegegrade und die Angehörigen, und ihr habt deren Vertrauen bereits.

Der Topf wird größer

Aus 131 € Entlastungsbetrag im Monat sollen 175 € Sozialraumbudget werden, bei Menschen unter 25 Jahren sogar 300 €. Zweckgebunden für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag — und nicht abrechenbar über einen ambulanten Pflegedienst.

Wachstum ohne examinierte Fachkräfte

Alltagshilfe braucht keine Pflegefachkräfte. Ein Geschäftsfeld also, das sich mit dem Personal aufbauen lässt, das ihr bekommt — und eure Betreuungskräfte wechseln mit hinüber, statt in der Pflege zu fehlen.

— Das Bundeskabinett hat das Pflegeneuordnungsgesetz am 30.09.2026 beschlossen. Bundestag und Bundesrat beraten noch, das Inkrafttreten ist zum 1. Januar 2027 vorgesehen; bis dahin sind Änderungen möglich. Die Anerkennung nach §45a SGB XI gibt es dagegen schon heute. Quellen: Altenheim zum Kabinettsbeschluss, BVUA zum gegenseitigen Ausschluss von §45a und §72.

Anerkennung nach §45a SGB XI

Vier Schritte bis zum eigenen Angebot

Thüringen regelt die Einzelheiten in der Verordnung ThürAUPAVO. Verglichen mit dem, was ihr für den Pflegedienst durchlaufen habt, ist das wenig — aber es braucht Vorlauf.

1

Eigene Einheit aufsetzen

Das Angebot braucht einen eigenen Träger neben dem Pflegedienst. Die ThürAUPAVO kennt keine eigene Regel für gewerbliche Anbieter, auch Einzelpersonen können Angebote erbringen. Erst damit wird aus der Alltagshilfe ein eigenständiges, anerkennungsfähiges Angebot neben dem Pflegedienst.

2

Konzept und Fachkraft

Dem Antrag liegen ein Konzept und eine Kostenkalkulation bei. Die Fachkraft führt den Erstkontakt, leitet Gruppen- und Fallbesprechungen, organisiert Fortbildung und berät in Krisen. Einzelpersonen ohne Fachkrafteigenschaft weisen eine Vereinbarung mit einer Fachkraft nach.

3

Mitarbeitende schulen

Jede Helferin und jeder Helfer braucht mindestens 30 Zeitstunden vorbereitende Schulung, keine Unterrichtseinheiten. Die Schulung darf digital laufen. Danach soll jede Kraft mindestens einmal im Jahr eine eintägige Fortbildung besuchen.

4

Antrag beim Landesverwaltungsamt

Der Antrag geht schriftlich oder elektronisch über den Thüringer Formularservice an das Landesverwaltungsamt in Suhl, der Landkreis nimmt Stellung. Danach reicht ihr bis zum 30. April jedes Jahres einen Tätigkeitsbericht ein.

  • Angemessene Entgelte: Einen festen Stundensatz gibt es nicht. Ihr legt eine Kostenkalkulation vor, Personalkosten zählen höchstens bis TV-L E 10.
  • Preise werden öffentlich: Mit dem Tätigkeitsbericht stimmt ihr der Veröffentlichung eurer Vergütungen in der Preisvergleichsliste der Pflegekassen zu.
  • Vorteil Pflegedienst: Zugelassene Dienste werden heute ohne Prüfung der meisten Voraussetzungen anerkannt (§3 Abs. 7). Ein neuer Träger muss sie belegen.
  • Die Anerkennung will gepflegt werden: Sie kann auf höchstens fünf Jahre befristet werden. Änderungen bei Leistung oder Vergütung zeigt ihr sofort an.

Quellen: ThürAUPAVO, GVBl. Nr. 6/2023 (PDF), vdek Thüringen: Unterstützung im Alltag. Verbindlich entscheidet das Landesverwaltungsamt.

Zwei Angebote, zwei Systeme

In Thüringen endet genau die Doppelrolle, die ihr heute nutzen könnt

Heute werden zugelassene Pflegedienste in Thüringen nach §3 Abs. 7 ThürAUPAVO auf Antrag anerkannt, ohne dass die meisten Voraussetzungen geprüft werden. Der Regierungsentwurf dreht das um: Eine Zulassung nach §72 SGB XI und eine Anerkennung nach §45a sollen sich künftig gegenseitig ausschließen, und das Sozialraumbudget soll den anerkannten Angeboten und der Nachbarschaftshilfe vorbehalten bleiben. Die Anerkennung des Pflegedienstes trägt die Alltagshilfe dann nicht mehr — und die ThürAUPAVO wird dem Bundesrecht folgen müssen. Die Frage ist damit nicht, ob ihr ein eigenes Angebot und ein zweites System braucht, sondern welches.

  • Eigene Firma heißt eigene Datenhaltung: Klientenakten, Einsätze und Rechnungen gehören sauber getrennt von der Pflegesoftware
  • Rechnungen gehen automatisch per E-Mail raus — an den Kostenträger und, wenn ihr wollt, die Eigenanteilsrechnung direkt an den Klienten
  • Kein DTA, keine Telematik: In der Alltagshilfe reichen Rechnung und Leistungsnachweis — die HeyCarla erzeugt und verschickt
HeyCarla Dashboard mit Kennzahlen-Kacheln und monatlichem Balkendiagramm

Softwareauswahl

Was ein System für die Alltagshilfe können muss

Bevor ihr eine zweite Lizenz eurer Pflegesoftware bucht, prüft sie an den vier Punkten hier unten. Pflegesoftware ist auf Pflegesachleistungen und Leistungskomplexe ausgelegt — HeyCarla auf die Alltagshilfe. Über 250 Dienste in Deutschland arbeiten damit.

Die App ist dabei — für alle, ohne Aufpreis

Ein Alltagshilfedienst läuft mit vielen Teilzeit- und Minijobkräften. Genau deshalb ist die Mitarbeiter-App kostenlos und für unbegrenzt viele Mitarbeitende im Preis enthalten — ob fünf oder fünfzig macht keinen Unterschied auf der Rechnung.

  • iOS und Android, eigener Login für jede Person
  • Läuft auf dem privaten Smartphone, kein Diensthandy nötig
  • Adresse direkt in die Navigation, Telefonnummer direkt anrufbar
Startseite der HeyCarla Mitarbeiter-App mit den Terminen des Tages

Eure Kräfte planen sich selbst

Ein neuer Betrieb hat am Anfang keine eigene Disposition — und braucht auch keine. HeyCarla kennt drei Planungsmodelle: Das Büro plant alles, die Mitarbeitenden planen selbst, oder eine Mischform mit grober Vorgabe. Was jemand darf, stellt ihr pro Person ein.

  • Mitarbeitende legen eigene Termine an, wenn ihr es erlaubt
  • Private Blocker setzen — das Büro sieht nur „beschäftigt"
  • Termine lassen sich untereinander weitergeben

Nachbau der Mitarbeiter-App · Beispielwerte zur Veranschaulichung

Unterschrift auf dem Handy, direkt beim Klienten

Vor der Unterschrift sieht der Klient eine Übersicht: was gemacht wurde und wie lange. Dann unterschreibt er mit dem Finger — der Termin ist abgeschlossen und sofort abrechenbar. Fehlt eine Unterschrift, fordert ihr sie per E-Mail oder per Link aufs Handy nach.

  • Zeiterfassung mit Vorschlag aus der Planung, vor Ort anpassbar
  • Offline-Funktion fürs Funkloch, Synchronisierung danach
  • Fehlende Unterschriften rot markiert und mitarbeiterübergreifend nachholbar

Nachbau der Mitarbeiter-App · Beispielwerte zur Veranschaulichung

Und die Rechnung schreibt sich daraus

Am Monatsende ein Klick: HeyCarla prüft, ob alle Unterschriften da sind, ob das Budget reicht und ob der Klient noch eine Eigenanteilsrechnung bekommen soll. Was nicht passt, wird mit Begründung angezeigt statt stillschweigend falsch abgerechnet. Der Leistungsnachweis mit allen Unterschriften hängt automatisch hinten dran.

  • 1,5 Millionen Stunden dokumentiert, das sind 675.000 begleitete Einsätze
  • 300.000 Rechnungen mit HeyCarla erstellt

Nachbau der Abrechnung · Beispielwerte zur Veranschaulichung

Preis

Was HeyCarla kostet

139,00 € netto / Monat für 30 aktive Klient:innen

Weitere aktive Klient:innen: 1,50 € je Person und Monat.

Der Preis richtet sich nach den monatlich aktiven Klient:innen. Ein neues Angebot startet also klein und wächst mit — ohne dass euch die Zahl der Betreuungskräfte etwas kostet.

  • Mitarbeitende unbegrenzt in jedem Paket, Mitarbeiter-App inklusive
  • Keine Zusatzkosten für Lizenzen, Administratoren, Support, Updates oder Schnittstellen
  • Monatlich kündbar im Einstiegspaket, 30 Tage kostenlos testen
  • Persönliches Onboarding und Support beim Menschen inklusive

Erstgespräch

20 Minuten über euer zweites Standbein sprechen — kostenfrei und unverbindlich

Wir schauen uns gemeinsam an, wie ihr die Alltagshilfe neben dem Pflegedienst aufstellt und was das in HeyCarla konkret bedeutet. Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags.

  • Einschätzung zu Angebotsform und Anerkennung beim Landesverwaltungsamt
  • Erfahrungen aus über 250 Diensten, die genau das aufgebaut haben
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Häufige Fragen

Was Pflegedienste vor der Gründung fragen

Antworten zur Anerkennung in Thüringen, zur Vergütung, zum Personal und zur Software.

Wir können als Pflegedienst doch selbst anerkannt werden — warum dann ein eigenes Angebot?
Heute stimmt das: In Thüringen werden zugelassene ambulante Pflege- und Betreuungseinrichtungen nach §3 Abs. 7 ThürAUPAVO auf Antrag ohne Prüfung der meisten Voraussetzungen anerkannt. Genau diese Doppelrolle beendet die Reform: Nach dem Regierungsentwurf schließen sich eine Zulassung nach §72 SGB XI und eine Anerkennung nach §45a künftig gegenseitig aus, und das Sozialraumbudget bleibt den anerkannten Angeboten und der Nachbarschaftshilfe vorbehalten. Die Anerkennung des Pflegedienstes läuft damit ins Leere — die ThürAUPAVO wird dem Bundesrecht folgen müssen. Wer das Budget weiter nutzen will, braucht deshalb eine eigene, anerkannte Einheit neben dem Pflegedienst. Das Pflegeneuordnungsgesetz ist allerdings noch nicht beschlossen: Bundestag und Bundesrat beraten noch, und erst danach passen die Länder ihre Verordnungen an. Endgültige Sicherheit gibt es mit dem Gesetzestext.
Wer erteilt die Anerkennung in Thüringen?
Das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA), Abteilung 6, Karl-Liebknecht-Straße 4 in Suhl. Rechtsgrundlage ist die Thüringer Verordnung über die Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung Pflegebedürftiger im Alltag (ThürAUPAVO) vom 07.03.2023. Der Antrag geht schriftlich oder elektronisch mit Formblättern, Konzept und Kostenkalkulation ein; der Landkreis oder die kreisfreie Stadt, in der das Angebot schwerpunktmäßig läuft, gibt binnen vier Wochen eine Stellungnahme ab. Die Anerkennung kann auf höchstens fünf Jahre befristet werden, und bis 30. April jedes Jahres ist ein Tätigkeitsbericht fällig.
Welches Personal brauchen wir dafür?
Keine zusätzlichen Pflegefachkräfte. Verlangt ist eine Betreuungs- oder Pflegefachkraft für die kontinuierliche fachliche und psychosoziale Begleitung, etwa aus Pflege, Altenpflege, Sozialpädagogik oder Psychologie; sie führt den Erstkontakt, Gruppen- und Fallbesprechungen und berät in Krisen. Jede Helferin und jeder Helfer braucht mindestens 30 Zeitstunden vorbereitende Schulung, die auch digital laufen darf. Danach soll jede Kraft mindestens einmal im Jahr eine eintägige Fortbildung besuchen. Einzelpersonen ohne Fachkrafteigenschaft weisen eine Vereinbarung mit einer Fachkraft nach.
Was dürfen wir abrechnen?
Thüringen setzt keinen festen Stundensatz. Nach §3 Abs. 5 ThürAUPAVO müssen die Entgelte angemessen sein, und ihr legt dafür eine Kostenkalkulation vor. Für angestellte und geringfügig beschäftigte Kräfte zählt als Obergrenze eine Vergütung nach Entgeltgruppe E 10 TV-L, im Einzelfall auf Antrag bis E 13 bei leitenden Aufgaben. Eine eigene Regel zu Fahrtkosten enthält die Verordnung nicht. Eure Vergütungen erscheinen in der Preisvergleichsliste der Pflegekassen.
Gibt es Fördermittel für den Aufbau?
Das Land kann anerkannte Angebote, ehrenamtliche Strukturen, Modellvorhaben und Selbsthilfe im Rahmen der Haushaltsmittel fördern (§10 ThürAUPAVO). Die Anerkennung begründet keinen Förderanspruch, und ein Landeszuschuss setzt voraus, dass auch die Pflegeversicherung anteilig fördert. Nach der Förderrichtlinie vom 24.03.2023 trägt das Land bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, Vorrang haben ehrenamtlich getragene Angebote. Ob ein gewerbliches Angebot gefördert wird, klärt ihr am besten direkt beim Landesverwaltungsamt.
Lohnt sich das, solange die Reform noch nicht beschlossen ist?
Die Anerkennung nach §45a SGB XI hängt nicht am Pflegeneuordnungsgesetz — es gibt sie in Thüringen seit Jahren, heute über die ThürAUPAVO, und schon heute lassen sich darüber Entlastungsleistungen erbringen. Was die Reform ändert, ist die Höhe des Budgets und wer es abrechnen darf. Der Aufbau — eigene Einheit, Konzept, Fachkraft, Schulung, Antrag — braucht ohnehin Vorlauf, unabhängig davon, wann das Gesetz in Kraft tritt.
Was kostet HeyCarla?
HeyCarla startet bei 139 € netto im Monat für 30 aktive Klient:innen, jede weitere aktive Person kostet 1,50 € im Monat. Mitarbeitende sind in jedem Paket unbegrenzt enthalten, ebenso Mitarbeiter-App, Support, Updates und Onboarding. Ein neu gegründetes Angebot startet damit klein und wächst mit.

Kurz zusammengefasst

In Thüringen werden zugelassene Pflegedienste heute nach §3 Abs. 7 ThürAUPAVO fast ohne Prüfung anerkannt. Die Reform beendet diese Doppelrolle: Nach dem Regierungsentwurf schließen sich eine Zulassung nach §72 SGB XI und eine Anerkennung nach §45a künftig gegenseitig aus, und das neue Sozialraumbudget — nach dem Entwurf 175 € im Monat, 300 € für Menschen unter 25 Jahren — bleibt den anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag vorbehalten und ist über einen ambulanten Pflegedienst nicht abrechenbar. Die ThürAUPAVO wird dem folgen müssen. Ein Pflegedienst, der dafür ein eigenes Angebot gründet, startet mit einem Vorteil, den kein anderer Gründer hat: Die Klient:innen, die Pflegegrade und das Vertrauen sind bereits da. Anerkannt wird in Thüringen vom Landesverwaltungsamt in Suhl nach Stellungnahme des Landkreises; verlangt werden ein eigener Träger, eine Fachkraft, 30 Zeitstunden Schulung je Helfer und jährliche Fortbildung. Die Entgelte müssen angemessen sein, Personalkosten zählen höchstens bis TV-L E 10. HeyCarla ist die Software für dieses zweite Standbein und startet bei 139 € netto im Monat. .

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