Wer erteilt die Anerkennung?
Das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) in Suhl, auf Grundlage der Thüringer Verordnung ThürAUPAVO. Ein Land, eine Stelle, aber der Landkreis oder die kreisfreie Stadt gibt binnen vier Wochen eine Stellungnahme ab.
Für Pflegedienste in Thüringen
Heute werden zugelassene Pflegedienste in Thüringen nach §3 Abs. 7 ThürAUPAVO auf Antrag fast ohne Prüfung als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt. Die Reform beendet diese Doppelrolle: Zulassung nach §72 und Anerkennung nach §45a sollen sich künftig ausschließen, das Sozialraumbudget bleibt den anerkannten Angeboten vorbehalten. Wer jetzt ein eigenes Angebot gründet, hat einen Vorteil, den kein anderer Gründer hat: die Klient:innen sind längst im Haus.
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Kurz vorweg
Das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) in Suhl, auf Grundlage der Thüringer Verordnung ThürAUPAVO. Ein Land, eine Stelle, aber der Landkreis oder die kreisfreie Stadt gibt binnen vier Wochen eine Stellungnahme ab.
Ja, aber ohne Anspruch. Nach der Förderrichtlinie vom 24.03.2023 trägt das Land bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, wenn die Pflegekassen mitfinanzieren. Vorrang haben ehrenamtlich getragene Angebote.
Keine zusätzlichen Pflegefachkräfte. Verlangt ist eine Betreuungs- oder Pflegefachkraft für die fachliche und psychosoziale Begleitung. Jede Helferin und jeder Helfer braucht mindestens 30 Zeitstunden vorbereitende Schulung, auch digital, dazu jährlich eine Fortbildung.
— Angaben nach der ThürAUPAVO vom 07.03.2023 (GVBl. Nr. 6 vom 31.03.2023). Quellen: ThürAUPAVO im Gesetzblatt (PDF), vdek Thüringen, Bürgerbeauftragter Thüringen. Verbindlich entscheidet das Landesverwaltungsamt. Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung.
Die Ausgangslage
Ein Alltagshilfedienst auf der grünen Wiese braucht Jahre, um dorthin zu kommen, wo ihr heute schon seid.
Der teuerste Teil jeder Gründung ist die Kundengewinnung — und der entfällt bei euch fast vollständig. Ihr kennt die Haushalte, die Pflegegrade und die Angehörigen, und ihr habt deren Vertrauen bereits.
Aus 131 € Entlastungsbetrag im Monat sollen 175 € Sozialraumbudget werden, bei Menschen unter 25 Jahren sogar 300 €. Zweckgebunden für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag — und nicht abrechenbar über einen ambulanten Pflegedienst.
Alltagshilfe braucht keine Pflegefachkräfte. Ein Geschäftsfeld also, das sich mit dem Personal aufbauen lässt, das ihr bekommt — und eure Betreuungskräfte wechseln mit hinüber, statt in der Pflege zu fehlen.
— Das Bundeskabinett hat das Pflegeneuordnungsgesetz am 30.09.2026 beschlossen. Bundestag und Bundesrat beraten noch, das Inkrafttreten ist zum 1. Januar 2027 vorgesehen; bis dahin sind Änderungen möglich. Die Anerkennung nach §45a SGB XI gibt es dagegen schon heute. Quellen: Altenheim zum Kabinettsbeschluss, BVUA zum gegenseitigen Ausschluss von §45a und §72.
Anerkennung nach §45a SGB XI
Thüringen regelt die Einzelheiten in der Verordnung ThürAUPAVO. Verglichen mit dem, was ihr für den Pflegedienst durchlaufen habt, ist das wenig — aber es braucht Vorlauf.
Das Angebot braucht einen eigenen Träger neben dem Pflegedienst. Die ThürAUPAVO kennt keine eigene Regel für gewerbliche Anbieter, auch Einzelpersonen können Angebote erbringen. Erst damit wird aus der Alltagshilfe ein eigenständiges, anerkennungsfähiges Angebot neben dem Pflegedienst.
Dem Antrag liegen ein Konzept und eine Kostenkalkulation bei. Die Fachkraft führt den Erstkontakt, leitet Gruppen- und Fallbesprechungen, organisiert Fortbildung und berät in Krisen. Einzelpersonen ohne Fachkrafteigenschaft weisen eine Vereinbarung mit einer Fachkraft nach.
Jede Helferin und jeder Helfer braucht mindestens 30 Zeitstunden vorbereitende Schulung, keine Unterrichtseinheiten. Die Schulung darf digital laufen. Danach soll jede Kraft mindestens einmal im Jahr eine eintägige Fortbildung besuchen.
Der Antrag geht schriftlich oder elektronisch über den Thüringer Formularservice an das Landesverwaltungsamt in Suhl, der Landkreis nimmt Stellung. Danach reicht ihr bis zum 30. April jedes Jahres einen Tätigkeitsbericht ein.
Quellen: ThürAUPAVO, GVBl. Nr. 6/2023 (PDF), vdek Thüringen: Unterstützung im Alltag. Verbindlich entscheidet das Landesverwaltungsamt.
Zwei Angebote, zwei Systeme
Heute werden zugelassene Pflegedienste in Thüringen nach §3 Abs. 7 ThürAUPAVO auf Antrag anerkannt, ohne dass die meisten Voraussetzungen geprüft werden. Der Regierungsentwurf dreht das um: Eine Zulassung nach §72 SGB XI und eine Anerkennung nach §45a sollen sich künftig gegenseitig ausschließen, und das Sozialraumbudget soll den anerkannten Angeboten und der Nachbarschaftshilfe vorbehalten bleiben. Die Anerkennung des Pflegedienstes trägt die Alltagshilfe dann nicht mehr — und die ThürAUPAVO wird dem Bundesrecht folgen müssen. Die Frage ist damit nicht, ob ihr ein eigenes Angebot und ein zweites System braucht, sondern welches.
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Ein Alltagshilfedienst läuft mit vielen Teilzeit- und Minijobkräften. Genau deshalb ist die Mitarbeiter-App kostenlos und für unbegrenzt viele Mitarbeitende im Preis enthalten — ob fünf oder fünfzig macht keinen Unterschied auf der Rechnung.
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Vor der Unterschrift sieht der Klient eine Übersicht: was gemacht wurde und wie lange. Dann unterschreibt er mit dem Finger — der Termin ist abgeschlossen und sofort abrechenbar. Fehlt eine Unterschrift, fordert ihr sie per E-Mail oder per Link aufs Handy nach.
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Am Monatsende ein Klick: HeyCarla prüft, ob alle Unterschriften da sind, ob das Budget reicht und ob der Klient noch eine Eigenanteilsrechnung bekommen soll. Was nicht passt, wird mit Begründung angezeigt statt stillschweigend falsch abgerechnet. Der Leistungsnachweis mit allen Unterschriften hängt automatisch hinten dran.
Nachbau der Abrechnung · Beispielwerte zur Veranschaulichung
Preis
Weitere aktive Klient:innen: 1,50 € je Person und Monat.
Der Preis richtet sich nach den monatlich aktiven Klient:innen. Ein neues Angebot startet also klein und wächst mit — ohne dass euch die Zahl der Betreuungskräfte etwas kostet.
Erstgespräch
Wir schauen uns gemeinsam an, wie ihr die Alltagshilfe neben dem Pflegedienst aufstellt und was das in HeyCarla konkret bedeutet. Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags.
Häufige Fragen
Antworten zur Anerkennung in Thüringen, zur Vergütung, zum Personal und zur Software.
In Thüringen werden zugelassene Pflegedienste heute nach §3 Abs. 7 ThürAUPAVO fast ohne Prüfung anerkannt. Die Reform beendet diese Doppelrolle: Nach dem Regierungsentwurf schließen sich eine Zulassung nach §72 SGB XI und eine Anerkennung nach §45a künftig gegenseitig aus, und das neue Sozialraumbudget — nach dem Entwurf 175 € im Monat, 300 € für Menschen unter 25 Jahren — bleibt den anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag vorbehalten und ist über einen ambulanten Pflegedienst nicht abrechenbar. Die ThürAUPAVO wird dem folgen müssen. Ein Pflegedienst, der dafür ein eigenes Angebot gründet, startet mit einem Vorteil, den kein anderer Gründer hat: Die Klient:innen, die Pflegegrade und das Vertrauen sind bereits da. Anerkannt wird in Thüringen vom Landesverwaltungsamt in Suhl nach Stellungnahme des Landkreises; verlangt werden ein eigener Träger, eine Fachkraft, 30 Zeitstunden Schulung je Helfer und jährliche Fortbildung. Die Entgelte müssen angemessen sein, Personalkosten zählen höchstens bis TV-L E 10. HeyCarla ist die Software für dieses zweite Standbein und startet bei 139 € netto im Monat. .
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