Für Pflegedienste in Schleswig-Holstein

Alltagshilfe gründen in Schleswig-Holstein — neben eurem Pflegedienst

Heute können ambulante Pflegedienste in Schleswig-Holstein nach der AföVO selbst als Anbieter von Angeboten zur Unterstützung im Alltag anerkannt werden. Die Reform beendet diese Doppelrolle: Zulassung nach §72 und Anerkennung nach §45a sollen sich künftig ausschließen, das Sozialraumbudget bleibt den anerkannten Angeboten vorbehalten. Wer jetzt ein eigenes Angebot gründet, hat einen Vorteil, den kein anderer Gründer hat: die Klient:innen sind längst im Haus.

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Eine Software — am Handy für eure Kräfte, am Rechner fürs Büro.

Kurz vorweg

Die drei Fragen, die uns Pflegedienste zuerst stellen

Wer erteilt die Anerkennung?

Das Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG), auf Grundlage der Alltagsförderungsverordnung (AföVO). Ein Land, eine Stelle — anders als in Bundesländern, in denen jeder Kreis selbst entscheidet. Anerkannt wird nur, was in Schleswig-Holstein angeboten wird.

Gibt es Fördermittel?

Kaum. Die AföVO fördert im Rahmen der Haushaltsmittel und ohne Anspruch, mit Vorrang für bürgerschaftliches Engagement und Gemeinnützigkeit. Anbieter, die selbst ambulante Pflege erbringen, schließt §18 AföVO von der Förderung aus.

Welches Personal brauchen wir?

Keine zusätzlichen Pflegefachkräfte. Verlangt ist eine Fachkraft für die fachliche Begleitung, ersatzweise eine Kooperation mit einer Servicestelle. Beschäftigte ohne Fachkraftqualifikation brauchen 120 Stunden Basisqualifikation, bei Hilfen im Haushalt 30. Dazu jährlich Fortbildung.

— Angaben nach der Alltagsförderungsverordnung (AföVO) vom 24.08.2021 und ihrer amtlichen Begründung. Quellen: Antragsformular des LASG (PDF), AföVO mit Begründung (PDF), vdek Schleswig-Holstein. Verbindlich entscheidet das LASG. Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung.

Die Ausgangslage

Kaum jemand startet so gut wie ihr

Ein Alltagshilfedienst auf der grünen Wiese braucht Jahre, um dorthin zu kommen, wo ihr heute schon seid.

Die Klient:innen sind schon da

Der teuerste Teil jeder Gründung ist die Kundengewinnung — und der entfällt bei euch fast vollständig. Ihr kennt die Haushalte, die Pflegegrade und die Angehörigen, und ihr habt deren Vertrauen bereits.

Der Topf wird größer

Aus 131 € Entlastungsbetrag im Monat sollen 175 € Sozialraumbudget werden, bei Menschen unter 25 Jahren sogar 300 €. Zweckgebunden für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag — und nicht abrechenbar über einen ambulanten Pflegedienst.

Wachstum ohne examinierte Fachkräfte

Alltagshilfe braucht keine Pflegefachkräfte. Ein Geschäftsfeld also, das sich mit dem Personal aufbauen lässt, das ihr bekommt — und eure Betreuungskräfte wechseln mit hinüber, statt in der Pflege zu fehlen.

— Das Bundeskabinett hat das Pflegeneuordnungsgesetz am 30.09.2026 beschlossen. Bundestag und Bundesrat beraten noch, das Inkrafttreten ist zum 1. Januar 2027 vorgesehen; bis dahin sind Änderungen möglich. Die Anerkennung nach §45a SGB XI gibt es dagegen schon heute. Quellen: Altenheim zum Kabinettsbeschluss, BVUA zum gegenseitigen Ausschluss von §45a und §72.

Anerkennung nach §45a SGB XI

Vier Schritte bis zum eigenen Angebot

Schleswig-Holstein regelt die Einzelheiten in der Alltagsförderungsverordnung (AföVO). Verglichen mit dem, was ihr für den Pflegedienst durchlaufen habt, ist das wenig — aber es braucht Vorlauf.

1

Eigene Einheit aufsetzen

Das Angebot braucht einen eigenen Träger neben dem Pflegedienst, auf Dauer angelegt und in Schleswig-Holstein erbracht. Eine eigene Regel für gewerbliche Anbieter kennt die AföVO nicht, sie stehen also offen. Erst damit wird aus der Alltagshilfe ein eigenständiges, anerkennungsfähiges Angebot neben dem Pflegedienst.

2

Konzept und Fachkraft

Dem Antrag liegt ein Konzept bei, das Angebot und Preise klar beschreibt. Nicht-Fachkräfte brauchen fachliche Begleitung durch eine Fachkraft. Ohne eigene Fachkraft geht das über einen Vertrag mit einer anerkannten Servicestelle für Qualitätssicherung.

3

Mitarbeitende schulen

Sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigte ohne Fachkraftqualifikation brauchen mindestens 120 Stunden Basisqualifikation, bei Hilfen im Haushalt 30 Stunden. Danach nehmen alle jährlich an Fortbildungen teil. Plant diesen Vorlauf früh ein.

4

Antrag beim LASG

Der Antrag geht mit dem Formular des LASG und Konzept an das Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit. Nach der Anerkennung legt ihr jedes Jahr einen Tätigkeitsbericht über das Vorjahr vor; wer ihn nicht fristgerecht einreicht, riskiert den Widerruf.

  • Feste Obergrenzen je Stunde: 2021 festgelegt auf 32,50 € für Betreuung und Einzelhilfe, 27,50 € für Haushaltshilfe, brutto, jährlich zum 1. September plus 1,5 %.
  • Fahrtkosten obendrauf: Angemessene Fahrtkosten für die Beförderung der Klient:innen dürfen zusätzlich berechnet werden, nach tatsächlich gefahrenen Kilometern.
  • Vorteil Pflegedienst: Mit Versorgungsvertrag entfallen heute mehrere Nachweise (§8 Abs. 4 AföVO). Ein neuer Träger muss alle Voraussetzungen selbst belegen.
  • Die Anerkennung will gepflegt werden: Bei einem Widerrufsgrund ist sie zu widerrufen, und danach kann das LASG eine Sperrfrist für neue Anträge festlegen.

Quellen: AföVO Schleswig-Holstein mit Begründung (PDF), Servicestelle Alltagshilfe SH: Schulungen und Kooperation. Verbindlich entscheidet das LASG.

Zwei Angebote, zwei Systeme

In Schleswig-Holstein endet genau die Doppelrolle, die ihr heute nutzen könnt

Heute können ambulante Pflegedienste mit Versorgungsvertrag nach §72 in Schleswig-Holstein selbst anerkannt werden, und nach §8 Abs. 4 AföVO entfallen für sie sogar mehrere Nachweise. Der Regierungsentwurf dreht das um: Eine Zulassung nach §72 SGB XI und eine Anerkennung nach §45a sollen sich künftig gegenseitig ausschließen, und das Sozialraumbudget soll den anerkannten Angeboten und der Nachbarschaftshilfe vorbehalten bleiben. Die Anerkennung des Pflegedienstes trägt die Alltagshilfe dann nicht mehr — und die AföVO wird dem Bundesrecht folgen müssen. Die Frage ist damit nicht, ob ihr ein eigenes Angebot und ein zweites System braucht, sondern welches.

  • Eigene Firma heißt eigene Datenhaltung: Klientenakten, Einsätze und Rechnungen gehören sauber getrennt von der Pflegesoftware
  • Rechnungen gehen automatisch per E-Mail raus — an den Kostenträger und, wenn ihr wollt, die Eigenanteilsrechnung direkt an den Klienten
  • Kein DTA, keine Telematik: In der Alltagshilfe reichen Rechnung und Leistungsnachweis — die HeyCarla erzeugt und verschickt
HeyCarla Dashboard mit Kennzahlen-Kacheln und monatlichem Balkendiagramm

Softwareauswahl

Was ein System für die Alltagshilfe können muss

Bevor ihr eine zweite Lizenz eurer Pflegesoftware bucht, prüft sie an den vier Punkten hier unten. Pflegesoftware ist auf Pflegesachleistungen und Leistungskomplexe ausgelegt — HeyCarla auf die Alltagshilfe. Über 250 Dienste in Deutschland arbeiten damit.

Die App ist dabei — für alle, ohne Aufpreis

Ein Alltagshilfedienst läuft mit vielen Teilzeit- und Minijobkräften. Genau deshalb ist die Mitarbeiter-App kostenlos und für unbegrenzt viele Mitarbeitende im Preis enthalten — ob fünf oder fünfzig macht keinen Unterschied auf der Rechnung.

  • iOS und Android, eigener Login für jede Person
  • Läuft auf dem privaten Smartphone, kein Diensthandy nötig
  • Adresse direkt in die Navigation, Telefonnummer direkt anrufbar
Startseite der HeyCarla Mitarbeiter-App mit den Terminen des Tages

Eure Kräfte planen sich selbst

Ein neuer Betrieb hat am Anfang keine eigene Disposition — und braucht auch keine. HeyCarla kennt drei Planungsmodelle: Das Büro plant alles, die Mitarbeitenden planen selbst, oder eine Mischform mit grober Vorgabe. Was jemand darf, stellt ihr pro Person ein.

  • Mitarbeitende legen eigene Termine an, wenn ihr es erlaubt
  • Private Blocker setzen — das Büro sieht nur „beschäftigt"
  • Termine lassen sich untereinander weitergeben

Nachbau der Mitarbeiter-App · Beispielwerte zur Veranschaulichung

Unterschrift auf dem Handy, direkt beim Klienten

Vor der Unterschrift sieht der Klient eine Übersicht: was gemacht wurde und wie lange. Dann unterschreibt er mit dem Finger — der Termin ist abgeschlossen und sofort abrechenbar. Fehlt eine Unterschrift, fordert ihr sie per E-Mail oder per Link aufs Handy nach.

  • Zeiterfassung mit Vorschlag aus der Planung, vor Ort anpassbar
  • Offline-Funktion fürs Funkloch, Synchronisierung danach
  • Fehlende Unterschriften rot markiert und mitarbeiterübergreifend nachholbar

Nachbau der Mitarbeiter-App · Beispielwerte zur Veranschaulichung

Und die Rechnung schreibt sich daraus

Am Monatsende ein Klick: HeyCarla prüft, ob alle Unterschriften da sind, ob das Budget reicht und ob der Klient noch eine Eigenanteilsrechnung bekommen soll. Was nicht passt, wird mit Begründung angezeigt statt stillschweigend falsch abgerechnet. Der Leistungsnachweis mit allen Unterschriften hängt automatisch hinten dran.

  • 1,5 Millionen Stunden dokumentiert, das sind 675.000 begleitete Einsätze
  • 300.000 Rechnungen mit HeyCarla erstellt

Nachbau der Abrechnung · Beispielwerte zur Veranschaulichung

Preis

Was HeyCarla kostet

139,00 € netto / Monat für 30 aktive Klient:innen

Weitere aktive Klient:innen: 1,50 € je Person und Monat.

Der Preis richtet sich nach den monatlich aktiven Klient:innen. Ein neues Angebot startet also klein und wächst mit — ohne dass euch die Zahl der Betreuungskräfte etwas kostet.

  • Mitarbeitende unbegrenzt in jedem Paket, Mitarbeiter-App inklusive
  • Keine Zusatzkosten für Lizenzen, Administratoren, Support, Updates oder Schnittstellen
  • Monatlich kündbar im Einstiegspaket, 30 Tage kostenlos testen
  • Persönliches Onboarding und Support beim Menschen inklusive

Erstgespräch

20 Minuten über euer zweites Standbein sprechen — kostenfrei und unverbindlich

Wir schauen uns gemeinsam an, wie ihr die Alltagshilfe neben dem Pflegedienst aufstellt und was das in HeyCarla konkret bedeutet. Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags.

  • Einschätzung zu Angebotsform und Anerkennung beim LASG
  • Erfahrungen aus über 250 Diensten, die genau das aufgebaut haben
  • Community aus Unternehmer:innen, in der ihr euch austauschen könnt

Jetzt Gespräch anfragen

Lieber direkt schreiben? info@heycarla.app

Häufige Fragen

Was Pflegedienste vor der Gründung fragen

Antworten zur Anerkennung in Schleswig-Holstein, zur Vergütung, zum Personal und zur Software.

Wir können als Pflegedienst doch selbst anerkannt werden — warum dann ein eigenes Angebot?
Heute stimmt das: In Schleswig-Holstein können ambulante Pflegedienste mit Versorgungsvertrag nach §72 SGB XI anerkannt werden, und §8 Abs. 4 AföVO erspart ihnen mehrere Nachweise. Genau diese Doppelrolle beendet die Reform: Nach dem Regierungsentwurf schließen sich eine Zulassung nach §72 SGB XI und eine Anerkennung nach §45a künftig gegenseitig aus, und das Sozialraumbudget bleibt den anerkannten Angeboten und der Nachbarschaftshilfe vorbehalten. Die Anerkennung des Pflegedienstes läuft damit ins Leere — die AföVO wird dem Bundesrecht folgen müssen. Wer das Budget weiter nutzen will, braucht deshalb eine eigene, anerkannte Einheit neben dem Pflegedienst. Das Pflegeneuordnungsgesetz ist allerdings noch nicht beschlossen: Bundestag und Bundesrat beraten noch, und erst danach passen die Länder ihre Verordnungen an. Endgültige Sicherheit gibt es mit dem Gesetzestext.
Wer erteilt die Anerkennung in Schleswig-Holstein?
Das Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG). Rechtsgrundlage ist die Landesverordnung zur Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag (Alltagsförderungsverordnung, AföVO) vom 24.08.2021. Anerkannt werden nur Angebote, die dauerhaft angelegt sind und in Schleswig-Holstein erbracht werden. Der Antrag läuft über das Formular des LASG mit Konzept und Nachweisen. Nach der Anerkennung ist jedes Jahr ein Tätigkeitsbericht über das Vorjahr vorzulegen, mit Zahl der Klient:innen, eingesetzten Kräften und Fortbildungen.
Welches Personal brauchen wir dafür?
Keine zusätzlichen Pflegefachkräfte. Kräfte, die keine Fachkraft sind, brauchen fachliche Begleitung durch eine Fachkraft nach §6 AföVO; wer keine eigene hat, schließt einen Kooperationsvertrag mit einer anerkannten Servicestelle für Qualitätssicherung. Sozialversicherungspflichtig oder geringfügig Beschäftigte ohne Fachkraftqualifikation brauchen eine Basisqualifikation von mindestens 120 Stunden, bei Hilfen im Haushalt 30 Stunden. Danach nehmen alle leistungserbringenden Personen jährlich an Fortbildungen teil. Das ist mehr Schulung als in den meisten anderen Ländern.
Was dürfen wir abrechnen?
Schleswig-Holstein arbeitet mit festen Bruttoobergrenzen je Leistungsstunde. Die AföVO von 2021 setzt 32,50 € für Betreuung und individuelle Hilfen, 27,50 € für Haushaltshilfen und 22,50 € je Person in Gruppenangeboten an. Diese Werte steigen jährlich zum 1. September um 1,5 %, die aktuell gültigen Beträge nennt euch das LASG. Angemessene Fahrtkosten für die Beförderung der Klient:innen dürfen zusätzlich berechnet werden, und zwar nach tatsächlich gefahrenen Kilometern.
Gibt es Fördermittel für den Aufbau?
Die AföVO regelt neben der Anerkennung auch eine Förderung nach §45c SGB XI, im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und ausdrücklich ohne Anspruch. Bürgerschaftliches Engagement und Gemeinnützigkeit haben dabei Vorrang vor Gewinnerzielung, und Anbieter, die selbst Tages-, Nacht-, Kurzzeit- oder ambulante Pflege erbringen, sind nach §18 von der Förderung ausgeschlossen. Ob das auch für eine eigene Gesellschaft neben dem Pflegedienst gilt, klärt ihr am besten direkt mit dem LASG, bevor ihr damit plant.
Lohnt sich das, solange die Reform noch nicht beschlossen ist?
Die Anerkennung nach §45a SGB XI hängt nicht am Pflegeneuordnungsgesetz — es gibt sie in Schleswig-Holstein seit Jahren über die AföVO, und schon heute lassen sich darüber Entlastungsleistungen erbringen. Was die Reform ändert, ist die Höhe des Budgets und wer es abrechnen darf. Der Aufbau — eigene Einheit, Konzept, Fachkraft, Schulung, Antrag — braucht ohnehin Vorlauf, unabhängig davon, wann das Gesetz in Kraft tritt.
Was kostet HeyCarla?
HeyCarla startet bei 139 € netto im Monat für 30 aktive Klient:innen, jede weitere aktive Person kostet 1,50 € im Monat. Mitarbeitende sind in jedem Paket unbegrenzt enthalten, ebenso Mitarbeiter-App, Support, Updates und Onboarding. Ein neu gegründetes Angebot startet damit klein und wächst mit.

Kurz zusammengefasst

In Schleswig-Holstein können ambulante Pflegedienste heute nach der AföVO selbst als Anbieter anerkannt werden. Die Reform beendet diese Doppelrolle: Nach dem Regierungsentwurf schließen sich eine Zulassung nach §72 SGB XI und eine Anerkennung nach §45a künftig gegenseitig aus, und das neue Sozialraumbudget — nach dem Entwurf 175 € im Monat, 300 € für Menschen unter 25 Jahren — bleibt den anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag vorbehalten und ist über einen ambulanten Pflegedienst nicht abrechenbar. Die AföVO wird dem folgen müssen. Ein Pflegedienst, der dafür ein eigenes Angebot gründet, startet mit einem Vorteil, den kein anderer Gründer hat: Die Klient:innen, die Pflegegrade und das Vertrauen sind bereits da. Anerkannt wird in Schleswig-Holstein vom LASG; verlangt werden ein eigener Träger, eine Fachkraft oder Servicestelle, 120 Stunden Basisqualifikation für Beschäftigte und jährliche Fortbildung. Abgerechnet wird innerhalb fester Obergrenzen, 2021 festgelegt auf 32,50 € je Stunde und seitdem jährlich angehoben. HeyCarla ist die Software für dieses zweite Standbein und startet bei 139 € netto im Monat. .

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