Für Pflegedienste in Sachsen-Anhalt

Alltagshilfe gründen in Sachsen-Anhalt — neben eurem Pflegedienst

Heute rechnen ambulante Pflegedienste in Sachsen-Anhalt Entlastungsleistungen ohne eigene Anerkennung nach der Pflege-Betreuungs-Verordnung ab. Die Reform beendet diese Doppelrolle: Zulassung nach §72 und Anerkennung nach §45a sollen sich künftig ausschließen, das Sozialraumbudget bleibt den anerkannten Angeboten vorbehalten. Wer jetzt ein eigenes Angebot gründet, hat einen Vorteil, den kein anderer Gründer hat: die Klient:innen sind längst im Haus.

HeyCarla ab 139,00 € netto im Monat · 30 Tage kostenlos testen · monatlich kündbar

5,0 Bewertung über 250 Dienste in Deutschland
675.000
Einsätze begleitet
7.000
Alltagsbegleiter im Einsatz
Einsatzdetails einer Klientin in der HeyCarla Mitarbeiter-App mit Hinweisen, Telefonnummer und Unterschrift-Schaltfläche
Termin-Unterschrift des Klienten in der HeyCarla Mitarbeiter-App
HeyCarla Kalenderansicht einer Woche mit geplanten Stunden je Mitarbeiterin
Rechnungsübersicht in HeyCarla mit Status, Klient, Summe und Versicherung je Rechnung

Eine Software — am Handy für eure Kräfte, am Rechner fürs Büro.

Kurz vorweg

Die drei Fragen, die uns Pflegedienste zuerst stellen

Wer erteilt die Anerkennung?

Die zuständige Landesbehörde in Halle (Saale), bis März 2026 die Sozialagentur Sachsen-Anhalt, auf Grundlage der Pflege-Betreuungs-Verordnung (PflBetrVO). Ein Land, eine Stelle — anders als in Bundesländern, in denen jeder Kreis entscheidet.

Gibt es Fördermittel?

Nicht für gewerbliche Anbieter. Gefördert wird nach §45c SGB XI ohne Rechtsanspruch und im Einvernehmen mit den Pflegekassen; reine Dienstleistungsunternehmen und die Nachbarschaftshilfe sind von der Förderung ausgenommen.

Welches Personal brauchen wir?

Keine zusätzlichen Pflegefachkräfte. Verlangt ist mindestens eine Fachkraft in Aufsichts- und Anleitungsfunktion. Kräfte ohne Fachabschluss brauchen eine Basisqualifikation von 40 Stunden à 45 Minuten, danach jährlich 8 Stunden Fortbildung.

— Angaben nach der Pflege-Betreuungs-Verordnung (PflBetrVO LSA) vom 05.05.2023 in der geltenden Fassung. Quellen: PflBetrVO LSA (PDF), Pflegeportal Sachsen-Anhalt, vdek Sachsen-Anhalt. Verbindlich entscheidet die Landesbehörde. Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung.

Die Ausgangslage

Kaum jemand startet so gut wie ihr

Ein Alltagshilfedienst auf der grünen Wiese braucht Jahre, um dorthin zu kommen, wo ihr heute schon seid.

Die Klient:innen sind schon da

Der teuerste Teil jeder Gründung ist die Kundengewinnung — und der entfällt bei euch fast vollständig. Ihr kennt die Haushalte, die Pflegegrade und die Angehörigen, und ihr habt deren Vertrauen bereits.

Der Topf wird größer

Aus 131 € Entlastungsbetrag im Monat sollen 175 € Sozialraumbudget werden, bei Menschen unter 25 Jahren sogar 300 €. Zweckgebunden für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag — und nicht abrechenbar über einen ambulanten Pflegedienst.

Wachstum ohne examinierte Fachkräfte

Alltagshilfe braucht keine Pflegefachkräfte. Ein Geschäftsfeld also, das sich mit dem Personal aufbauen lässt, das ihr bekommt — und eure Betreuungskräfte wechseln mit hinüber, statt in der Pflege zu fehlen.

— Das Bundeskabinett hat das Pflegeneuordnungsgesetz am 30.09.2026 beschlossen. Bundestag und Bundesrat beraten noch, das Inkrafttreten ist zum 1. Januar 2027 vorgesehen; bis dahin sind Änderungen möglich. Die Anerkennung nach §45a SGB XI gibt es dagegen schon heute. Quellen: Altenheim zum Kabinettsbeschluss, BVUA zum gegenseitigen Ausschluss von §45a und §72.

Anerkennung nach §45a SGB XI

Vier Schritte bis zum eigenen Angebot

Sachsen-Anhalt regelt die Einzelheiten seit Mai 2023 in der Pflege-Betreuungs-Verordnung. Verglichen mit dem, was ihr für den Pflegedienst durchlaufen habt, ist das wenig — aber es braucht Vorlauf.

1

Eigene Einheit aufsetzen

Das Angebot braucht einen eigenen Träger neben dem Pflegedienst. Erwerbsmäßige Anbieter weisen nach, dass sie den Mindestlohn einhalten, und führen eine aktuelle Leistungs- und Preisvergleichsliste. Erst damit wird aus der Alltagshilfe ein eigenständiges, anerkennungsfähiges Angebot neben dem Pflegedienst.

2

Konzept und Fachkraft

Dem Antrag liegen ein Konzept mit Qualitätssicherung und Leistungsbeschreibung, die Qualifikationsnachweise und der Haftpflichtnachweis bei. Die Fachkraft leitet an, führt Team- und Fallbesprechungen und berät die Klient:innen.

3

Mitarbeitende schulen

Kräfte ohne Fachabschluss brauchen eine Basisqualifikation von 40 Stunden à 45 Minuten. Danach weisen alle Leistungserbringenden jährlich mindestens 8 Stunden Fortbildung nach.

4

Antrag bei der Landesbehörde

Der schriftliche Antrag geht mit allen Unterlagen an die zuständige Landesbehörde in Halle. Nach der Anerkennung erscheint euer Angebot mit Preisen in der Leistungs- und Preisvergleichsliste der Pflegekassen.

  • Feste Preisobergrenzen: 30 € je Stunde inklusive Nebenkosten, 25 € bei rein hauswirtschaftlichen Angeboten, 20 € je Person in Gruppen ab drei Personen.
  • Fahrtkosten obendrauf: Angemessene Fahrtkosten sind nicht in der Obergrenze enthalten, müssen aber vorab transparent dargelegt werden.
  • Mindestlohn als Nachweis: Erwerbsmäßige Anbieter belegen die Einhaltung des Mindestlohngesetzes schon mit dem Antrag.
  • Die Anerkennung will gepflegt werden: Fortbildung jedes Jahr, eine aktuelle Preisliste und gültige Führungszeugnisse gehören dauerhaft dazu.

Quellen: Pflege-Betreuungs-Verordnung LSA (PDF), Pflegeportal Sachsen-Anhalt: Anerkennung und Förderung. Verbindlich entscheidet die Landesbehörde.

Zwei Angebote, zwei Systeme

In Sachsen-Anhalt endet genau die Doppelrolle, die ihr heute nutzt

Heute rechnen ambulante Pflegedienste in Sachsen-Anhalt Entlastungsleistungen direkt über den Entlastungsbetrag ab, ohne Anerkennung nach der PflBetrVO. Der Regierungsentwurf dreht das um: Eine Zulassung nach §72 SGB XI und eine Anerkennung nach §45a sollen sich künftig gegenseitig ausschließen, und das Sozialraumbudget soll den anerkannten Angeboten und der Nachbarschaftshilfe vorbehalten bleiben. Der Pflegedienst trägt die Alltagshilfe dann nicht mehr — und das Landesrecht wird dem Bundesrecht folgen müssen. Die Frage ist damit nicht, ob ihr ein eigenes Angebot und ein zweites System braucht, sondern welches.

  • Eigene Firma heißt eigene Datenhaltung: Klientenakten, Einsätze und Rechnungen gehören sauber getrennt von der Pflegesoftware
  • Rechnungen gehen automatisch per E-Mail raus — an den Kostenträger und, wenn ihr wollt, die Eigenanteilsrechnung direkt an den Klienten
  • Kein DTA, keine Telematik: In der Alltagshilfe reichen Rechnung und Leistungsnachweis — die HeyCarla erzeugt und verschickt
HeyCarla Dashboard mit Kennzahlen-Kacheln und monatlichem Balkendiagramm

Softwareauswahl

Was ein System für die Alltagshilfe können muss

Bevor ihr eine zweite Lizenz eurer Pflegesoftware bucht, prüft sie an den vier Punkten hier unten. Pflegesoftware ist auf Pflegesachleistungen und Leistungskomplexe ausgelegt — HeyCarla auf die Alltagshilfe. Über 250 Dienste in Deutschland arbeiten damit.

Die App ist dabei — für alle, ohne Aufpreis

Ein Alltagshilfedienst läuft mit vielen Teilzeit- und Minijobkräften. Genau deshalb ist die Mitarbeiter-App kostenlos und für unbegrenzt viele Mitarbeitende im Preis enthalten — ob fünf oder fünfzig macht keinen Unterschied auf der Rechnung.

  • iOS und Android, eigener Login für jede Person
  • Läuft auf dem privaten Smartphone, kein Diensthandy nötig
  • Adresse direkt in die Navigation, Telefonnummer direkt anrufbar
Startseite der HeyCarla Mitarbeiter-App mit den Terminen des Tages

Eure Kräfte planen sich selbst

Ein neuer Betrieb hat am Anfang keine eigene Disposition — und braucht auch keine. HeyCarla kennt drei Planungsmodelle: Das Büro plant alles, die Mitarbeitenden planen selbst, oder eine Mischform mit grober Vorgabe. Was jemand darf, stellt ihr pro Person ein.

  • Mitarbeitende legen eigene Termine an, wenn ihr es erlaubt
  • Private Blocker setzen — das Büro sieht nur „beschäftigt"
  • Termine lassen sich untereinander weitergeben

Nachbau der Mitarbeiter-App · Beispielwerte zur Veranschaulichung

Unterschrift auf dem Handy, direkt beim Klienten

Vor der Unterschrift sieht der Klient eine Übersicht: was gemacht wurde und wie lange. Dann unterschreibt er mit dem Finger — der Termin ist abgeschlossen und sofort abrechenbar. Fehlt eine Unterschrift, fordert ihr sie per E-Mail oder per Link aufs Handy nach.

  • Zeiterfassung mit Vorschlag aus der Planung, vor Ort anpassbar
  • Offline-Funktion fürs Funkloch, Synchronisierung danach
  • Fehlende Unterschriften rot markiert und mitarbeiterübergreifend nachholbar

Nachbau der Mitarbeiter-App · Beispielwerte zur Veranschaulichung

Und die Rechnung schreibt sich daraus

Am Monatsende ein Klick: HeyCarla prüft, ob alle Unterschriften da sind, ob das Budget reicht und ob der Klient noch eine Eigenanteilsrechnung bekommen soll. Was nicht passt, wird mit Begründung angezeigt statt stillschweigend falsch abgerechnet. Der Leistungsnachweis mit allen Unterschriften hängt automatisch hinten dran.

  • 1,5 Millionen Stunden dokumentiert, das sind 675.000 begleitete Einsätze
  • 300.000 Rechnungen mit HeyCarla erstellt

Nachbau der Abrechnung · Beispielwerte zur Veranschaulichung

Preis

Was HeyCarla kostet

139,00 € netto / Monat für 30 aktive Klient:innen

Weitere aktive Klient:innen: 1,50 € je Person und Monat.

Der Preis richtet sich nach den monatlich aktiven Klient:innen. Ein neues Angebot startet also klein und wächst mit — ohne dass euch die Zahl der Betreuungskräfte etwas kostet.

  • Mitarbeitende unbegrenzt in jedem Paket, Mitarbeiter-App inklusive
  • Keine Zusatzkosten für Lizenzen, Administratoren, Support, Updates oder Schnittstellen
  • Monatlich kündbar im Einstiegspaket, 30 Tage kostenlos testen
  • Persönliches Onboarding und Support beim Menschen inklusive

Erstgespräch

20 Minuten über euer zweites Standbein sprechen — kostenfrei und unverbindlich

Wir schauen uns gemeinsam an, wie ihr die Alltagshilfe neben dem Pflegedienst aufstellt und was das in HeyCarla konkret bedeutet. Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags.

  • Einschätzung zu Angebotsform und Anerkennung in Sachsen-Anhalt
  • Erfahrungen aus über 250 Diensten, die genau das aufgebaut haben
  • Community aus Unternehmer:innen, in der ihr euch austauschen könnt

Jetzt Gespräch anfragen

Lieber direkt schreiben? info@heycarla.app

Häufige Fragen

Was Pflegedienste vor der Gründung fragen

Antworten zur Anerkennung in Sachsen-Anhalt, zur Vergütung, zum Personal und zur Software.

Wir rechnen als Pflegedienst doch schon Entlastungsleistungen ab — warum dann ein eigenes Angebot?
Heute stimmt das: Ambulante Pflegedienste rechnen den Entlastungsbetrag in Sachsen-Anhalt direkt ab, die PflBetrVO sieht für sie weder eine eigene Anerkennung noch Sonderregeln vor. Genau diese Doppelrolle beendet die Reform: Nach dem Regierungsentwurf schließen sich eine Zulassung nach §72 SGB XI und eine Anerkennung nach §45a künftig gegenseitig aus, und das Sozialraumbudget bleibt den anerkannten Angeboten und der Nachbarschaftshilfe vorbehalten. Der Weg über den Pflegedienst läuft damit ins Leere — das Landesrecht wird dem Bundesrecht folgen müssen. Wer das Budget weiter nutzen will, braucht deshalb eine eigene, anerkannte Einheit neben dem Pflegedienst. Das Pflegeneuordnungsgesetz ist allerdings noch nicht beschlossen: Bundestag und Bundesrat beraten noch, und erst danach passen die Länder ihre Verordnungen an. Endgültige Sicherheit gibt es mit dem Gesetzestext.
Wer erteilt die Anerkennung in Sachsen-Anhalt?
Eine Landesbehörde für das ganze Land: bis März 2026 die Sozialagentur Sachsen-Anhalt, inzwischen das Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit in Halle (Saale). Rechtsgrundlage ist die Pflege-Betreuungs-Verordnung (PflBetrVO LSA) vom 05.05.2023, die die Fassung von 2017 abgelöst hat und zuletzt im März 2026 geändert wurde. Der Antrag geht schriftlich mit Konzept, Leistungsbeschreibung und Nachweisen ein; Einzelpersonen ohne Fachabschluss brauchen eine Kooperation mit einer Fachkraft. Nach der Anerkennung erscheint das Angebot in der Preisvergleichsliste der Pflegekassen.
Welches Personal brauchen wir dafür?
Keine zusätzlichen Pflegefachkräfte. Verlangt ist mindestens eine Fachkraft in Aufsichts- und Anleitungsfunktion, etwa aus Pflege, Altenpflege, Sozialarbeit oder Psychologie; die Verordnung nennt über zwanzig passende Berufe. Sie leitet an, führt Team- und Fallbesprechungen und berät die Klient:innen. Kräfte ohne Fachabschluss brauchen eine Basisqualifikation von 40 Stunden à 45 Minuten, Einzelpersonen ohne Fachabschluss sogar 160 Stunden. Danach weisen alle jährlich mindestens 8 Stunden Fortbildung nach.
Was dürfen wir abrechnen?
Sachsen-Anhalt arbeitet mit festen Preisobergrenzen nach §4 PflBetrVO: höchstens 30 € je Stunde inklusive aller Nebenkosten, 25 € bei rein hauswirtschaftlichen Angeboten und 20 € je Person bei Gruppenangeboten ab drei Personen. Angemessene Fahrtkosten sind darin nicht enthalten und dürfen gesondert berechnet werden, wenn ihr sie vorab transparent darlegt. Die Höhe der Grenzen wird alle zwei Jahre überprüft. Erwerbsmäßige Anbieter weisen zusätzlich die Einhaltung des Mindestlohns nach.
Gibt es Fördermittel für den Aufbau?
Für ein gewerbliches Angebot in der Regel nicht. Die PflBetrVO sieht eine Förderung nach §45c SGB XI vor, als Ermessensentscheidung mit jährlicher Bewilligung, ohne Rechtsanspruch und im Einvernehmen mit den Pflegekassen. Reine Dienstleistungsunternehmen und die Nachbarschaftshilfe sind davon ausdrücklich ausgenommen. Gefördert werden vor allem ehrenamtliche Strukturen. Wer zusätzlich ein ehrenamtliches Angebot aufbauen will, lässt sich am besten früh von der Landesbehörde beraten.
Lohnt sich das, solange die Reform noch nicht beschlossen ist?
Die Anerkennung nach §45a SGB XI hängt nicht am Pflegeneuordnungsgesetz — es gibt sie in Sachsen-Anhalt seit Jahren, heute über die PflBetrVO, und schon heute lassen sich darüber Entlastungsleistungen erbringen. Was die Reform ändert, ist die Höhe des Budgets und wer es abrechnen darf. Der Aufbau — eigene Einheit, Konzept, Fachkraft, Schulung, Antrag — braucht ohnehin Vorlauf, unabhängig davon, wann das Gesetz in Kraft tritt.
Was kostet HeyCarla?
HeyCarla startet bei 139 € netto im Monat für 30 aktive Klient:innen, jede weitere aktive Person kostet 1,50 € im Monat. Mitarbeitende sind in jedem Paket unbegrenzt enthalten, ebenso Mitarbeiter-App, Support, Updates und Onboarding. Ein neu gegründetes Angebot startet damit klein und wächst mit.

Kurz zusammengefasst

In Sachsen-Anhalt rechnen ambulante Pflegedienste Entlastungsleistungen heute ohne eigene Anerkennung ab. Die Reform beendet diese Doppelrolle: Nach dem Regierungsentwurf schließen sich eine Zulassung nach §72 SGB XI und eine Anerkennung nach §45a künftig gegenseitig aus, und das neue Sozialraumbudget — nach dem Entwurf 175 € im Monat, 300 € für Menschen unter 25 Jahren — bleibt den anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag vorbehalten und ist über einen ambulanten Pflegedienst nicht abrechenbar. Das Landesrecht wird dem folgen müssen. Ein Pflegedienst, der dafür ein eigenes Angebot gründet, startet mit einem Vorteil, den kein anderer Gründer hat: Die Klient:innen, die Pflegegrade und das Vertrauen sind bereits da. Anerkannt wird in Sachsen-Anhalt von der Landesbehörde in Halle; verlangt werden ein eigener Träger, eine Fachkraft, 40 Stunden Basisqualifikation und jährlich 8 Stunden Fortbildung. Abgerechnet wird innerhalb fester Grenzen von 30 € je Stunde, Fahrtkosten gesondert. HeyCarla ist die Software für dieses zweite Standbein und startet bei 139 € netto im Monat. .

Redet mit uns, bevor ihr das Konzept schreibt

Je früher die Struktur steht, desto weniger muss später umgebaut werden. Zwanzig Minuten reichen für die wichtigsten Weichenstellungen.