Wer erteilt die Anerkennung?
Euer Landkreis oder der Regionalverband Saarbrücken, auf Grundlage der saarländischen Verordnung zu Angeboten zur Unterstützung im Alltag. Entschieden wird im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Pflegekassen.
Für Pflegedienste im Saarland
Heute können zugelassene Pflegedienste im Saarland nach §2 Abs. 3 der Landesverordnung selbst Angebote zur Unterstützung im Alltag erbringen. Die Reform beendet diese Doppelrolle: Zulassung nach §72 und Anerkennung nach §45a sollen sich künftig ausschließen, das Sozialraumbudget bleibt den anerkannten Angeboten vorbehalten. Wer jetzt ein eigenes Angebot gründet, hat einen Vorteil, den kein anderer Gründer hat: die Klient:innen sind längst im Haus.
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Kurz vorweg
Euer Landkreis oder der Regionalverband Saarbrücken, auf Grundlage der saarländischen Verordnung zu Angeboten zur Unterstützung im Alltag. Entschieden wird im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Pflegekassen.
Nur über den Kreis. Gefördert wird nach §§45c und 45d SGB XI, die Landkreise regeln das Nähere in eigenen Förderrichtlinien. Die Anerkennung selbst begründet ausdrücklich keinen Anspruch auf öffentliche Förderung.
Keine zusätzlichen Pflegefachkräfte. Verlangt ist eine Fachkraft mit mindestens einem Viertel Stelle für Schulung und Begleitung. Helfende brauchen mindestens 30 Stunden Schulung; bei erwerbsmäßigen Anbietern verlangen die Richtlinien für Kräfte ohne Berufsabschluss 160 Stunden.
— Angaben nach der saarländischen Verordnung vom 28.03.2017, zuletzt geändert am 08.12.2021, und den Anerkennungsrichtlinien. Quellen: Verordnung, Gesamtausgabe, Anerkennungsrichtlinien (PDF), Förderrichtlinien Regionalverband (PDF). Verbindlich entscheidet euer Landkreis bzw. der Regionalverband. Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung.
Die Ausgangslage
Ein Alltagshilfedienst auf der grünen Wiese braucht Jahre, um dorthin zu kommen, wo ihr heute schon seid.
Der teuerste Teil jeder Gründung ist die Kundengewinnung — und der entfällt bei euch fast vollständig. Ihr kennt die Haushalte, die Pflegegrade und die Angehörigen, und ihr habt deren Vertrauen bereits.
Aus 131 € Entlastungsbetrag im Monat sollen 175 € Sozialraumbudget werden, bei Menschen unter 25 Jahren sogar 300 €. Zweckgebunden für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag — und nicht abrechenbar über einen ambulanten Pflegedienst.
Alltagshilfe braucht keine Pflegefachkräfte. Ein Geschäftsfeld also, das sich mit dem Personal aufbauen lässt, das ihr bekommt — und eure Betreuungskräfte wechseln mit hinüber, statt in der Pflege zu fehlen.
— Das Bundeskabinett hat das Pflegeneuordnungsgesetz am 30.09.2026 beschlossen. Bundestag und Bundesrat beraten noch, das Inkrafttreten ist zum 1. Januar 2027 vorgesehen; bis dahin sind Änderungen möglich. Die Anerkennung nach §45a SGB XI gibt es dagegen schon heute. Quellen: Altenheim zum Kabinettsbeschluss, BVUA zum gegenseitigen Ausschluss von §45a und §72.
Anerkennung nach §45a SGB XI
Das Saarland regelt die Einzelheiten in einer Landesverordnung und Richtlinien der Kreise. Verglichen mit dem, was ihr für den Pflegedienst durchlaufen habt, ist das wenig — aber es braucht Vorlauf.
Das Angebot braucht einen eigenen Träger neben dem Pflegedienst, mit Leistungsort im Saarland. Eine bestimmte Rechtsform schreibt die Verordnung nicht vor, auch Selbständige mit Berufsabschluss können anerkannt werden. Erst damit wird aus der Alltagshilfe ein eigenständiges, anerkennungsfähiges Angebot neben dem Pflegedienst.
Dem Antrag liegt ein Konzept mit Preisen und gegebenenfalls Fahrtkosten bei, dazu Führungszeugnisse und Erste-Hilfe-Nachweise, höchstens drei Monate alt. Die Fachkraft ist beim Anbieter beschäftigt, mindestens mit einem Viertel Stelle.
Helfende brauchen mindestens 30 Stunden: 20 Basisschulung, 10 zielgruppenspezifisch. Für erwerbsmäßige Anbieter nennen die Richtlinien 160 Stunden bei Kräften ohne Berufsabschluss, bei Hauswirtschaft 30. Danach folgt regelmäßige Fortbildung.
Der Antrag geht an den Landkreis oder den Regionalverband Saarbrücken, in dessen Gebiet das Angebot läuft; bei landesweiten Angeboten an den am Sitz. Nach der Anerkennung reicht ihr regelmäßig einen Tätigkeitsbericht ein.
Quellen: Saarländische Verordnung, Gesamtausgabe, Anerkennungsrichtlinien des Regionalverbands (PDF). Verbindlich entscheidet euer Landkreis bzw. der Regionalverband.
Zwei Angebote, zwei Systeme
Heute können zugelassene Pflegedienste im Saarland nach §2 Abs. 3 der Landesverordnung Leistungen nach §45b selbst erbringen und weitere Angebote anerkennen lassen. Der Regierungsentwurf dreht das um: Eine Zulassung nach §72 SGB XI und eine Anerkennung nach §45a sollen sich künftig gegenseitig ausschließen, und das Sozialraumbudget soll den anerkannten Angeboten und der Nachbarschaftshilfe vorbehalten bleiben. Die Anerkennung des Pflegedienstes trägt die Alltagshilfe dann nicht mehr — und das Landesrecht wird dem Bundesrecht folgen müssen. Die Frage ist damit nicht, ob ihr ein eigenes Angebot und ein zweites System braucht, sondern welches.
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Ein Alltagshilfedienst läuft mit vielen Teilzeit- und Minijobkräften. Genau deshalb ist die Mitarbeiter-App kostenlos und für unbegrenzt viele Mitarbeitende im Preis enthalten — ob fünf oder fünfzig macht keinen Unterschied auf der Rechnung.
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Vor der Unterschrift sieht der Klient eine Übersicht: was gemacht wurde und wie lange. Dann unterschreibt er mit dem Finger — der Termin ist abgeschlossen und sofort abrechenbar. Fehlt eine Unterschrift, fordert ihr sie per E-Mail oder per Link aufs Handy nach.
Alltagsbegleitung
Kundenfahrt 6,4 km · Einkauf
Nachbau der Mitarbeiter-App · Beispielwerte zur Veranschaulichung
Am Monatsende ein Klick: HeyCarla prüft, ob alle Unterschriften da sind, ob das Budget reicht und ob der Klient noch eine Eigenanteilsrechnung bekommen soll. Was nicht passt, wird mit Begründung angezeigt statt stillschweigend falsch abgerechnet. Der Leistungsnachweis mit allen Unterschriften hängt automatisch hinten dran.
Nachbau der Abrechnung · Beispielwerte zur Veranschaulichung
Preis
Weitere aktive Klient:innen: 1,50 € je Person und Monat.
Der Preis richtet sich nach den monatlich aktiven Klient:innen. Ein neues Angebot startet also klein und wächst mit — ohne dass euch die Zahl der Betreuungskräfte etwas kostet.
Erstgespräch
Wir schauen uns gemeinsam an, wie ihr die Alltagshilfe neben dem Pflegedienst aufstellt und was das in HeyCarla konkret bedeutet. Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags.
Häufige Fragen
Antworten zur Anerkennung im Saarland, zur Vergütung, zum Personal und zur Software.
Im Saarland können zugelassene Pflegedienste heute nach §2 Abs. 3 der Landesverordnung selbst Entlastungsleistungen erbringen. Die Reform beendet diese Doppelrolle: Nach dem Regierungsentwurf schließen sich eine Zulassung nach §72 SGB XI und eine Anerkennung nach §45a künftig gegenseitig aus, und das neue Sozialraumbudget — nach dem Entwurf 175 € im Monat, 300 € für Menschen unter 25 Jahren — bleibt den anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag vorbehalten und ist über einen ambulanten Pflegedienst nicht abrechenbar. Das Landesrecht wird dem folgen müssen. Ein Pflegedienst, der dafür ein eigenes Angebot gründet, startet mit einem Vorteil, den kein anderer Gründer hat: Die Klient:innen, die Pflegegrade und das Vertrauen sind bereits da. Anerkannt wird im Saarland vom Landkreis oder Regionalverband im Einvernehmen mit den Pflegekassen; verlangt werden ein eigener Träger, eine Fachkraft mit mindestens einem Viertel Stelle, Schulung ab 30 Stunden und ein Konzept. Die Preise dürfen die zugelassener Pflegeeinrichtungen nicht übersteigen. HeyCarla ist die Software für dieses zweite Standbein und startet bei 139 € netto im Monat. .
Je früher die Struktur steht, desto weniger muss später umgebaut werden. Zwanzig Minuten reichen für die wichtigsten Weichenstellungen.