Für Pflegedienste im Saarland

Alltagshilfe gründen im Saarland — neben eurem Pflegedienst

Heute können zugelassene Pflegedienste im Saarland nach §2 Abs. 3 der Landesverordnung selbst Angebote zur Unterstützung im Alltag erbringen. Die Reform beendet diese Doppelrolle: Zulassung nach §72 und Anerkennung nach §45a sollen sich künftig ausschließen, das Sozialraumbudget bleibt den anerkannten Angeboten vorbehalten. Wer jetzt ein eigenes Angebot gründet, hat einen Vorteil, den kein anderer Gründer hat: die Klient:innen sind längst im Haus.

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Eine Software — am Handy für eure Kräfte, am Rechner fürs Büro.

Kurz vorweg

Die drei Fragen, die uns Pflegedienste zuerst stellen

Wer erteilt die Anerkennung?

Euer Landkreis oder der Regionalverband Saarbrücken, auf Grundlage der saarländischen Verordnung zu Angeboten zur Unterstützung im Alltag. Entschieden wird im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Pflegekassen.

Gibt es Fördermittel?

Nur über den Kreis. Gefördert wird nach §§45c und 45d SGB XI, die Landkreise regeln das Nähere in eigenen Förderrichtlinien. Die Anerkennung selbst begründet ausdrücklich keinen Anspruch auf öffentliche Förderung.

Welches Personal brauchen wir?

Keine zusätzlichen Pflegefachkräfte. Verlangt ist eine Fachkraft mit mindestens einem Viertel Stelle für Schulung und Begleitung. Helfende brauchen mindestens 30 Stunden Schulung; bei erwerbsmäßigen Anbietern verlangen die Richtlinien für Kräfte ohne Berufsabschluss 160 Stunden.

— Angaben nach der saarländischen Verordnung vom 28.03.2017, zuletzt geändert am 08.12.2021, und den Anerkennungsrichtlinien. Quellen: Verordnung, Gesamtausgabe, Anerkennungsrichtlinien (PDF), Förderrichtlinien Regionalverband (PDF). Verbindlich entscheidet euer Landkreis bzw. der Regionalverband. Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung.

Die Ausgangslage

Kaum jemand startet so gut wie ihr

Ein Alltagshilfedienst auf der grünen Wiese braucht Jahre, um dorthin zu kommen, wo ihr heute schon seid.

Die Klient:innen sind schon da

Der teuerste Teil jeder Gründung ist die Kundengewinnung — und der entfällt bei euch fast vollständig. Ihr kennt die Haushalte, die Pflegegrade und die Angehörigen, und ihr habt deren Vertrauen bereits.

Der Topf wird größer

Aus 131 € Entlastungsbetrag im Monat sollen 175 € Sozialraumbudget werden, bei Menschen unter 25 Jahren sogar 300 €. Zweckgebunden für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag — und nicht abrechenbar über einen ambulanten Pflegedienst.

Wachstum ohne examinierte Fachkräfte

Alltagshilfe braucht keine Pflegefachkräfte. Ein Geschäftsfeld also, das sich mit dem Personal aufbauen lässt, das ihr bekommt — und eure Betreuungskräfte wechseln mit hinüber, statt in der Pflege zu fehlen.

— Das Bundeskabinett hat das Pflegeneuordnungsgesetz am 30.09.2026 beschlossen. Bundestag und Bundesrat beraten noch, das Inkrafttreten ist zum 1. Januar 2027 vorgesehen; bis dahin sind Änderungen möglich. Die Anerkennung nach §45a SGB XI gibt es dagegen schon heute. Quellen: Altenheim zum Kabinettsbeschluss, BVUA zum gegenseitigen Ausschluss von §45a und §72.

Anerkennung nach §45a SGB XI

Vier Schritte bis zum eigenen Angebot

Das Saarland regelt die Einzelheiten in einer Landesverordnung und Richtlinien der Kreise. Verglichen mit dem, was ihr für den Pflegedienst durchlaufen habt, ist das wenig — aber es braucht Vorlauf.

1

Eigene Einheit aufsetzen

Das Angebot braucht einen eigenen Träger neben dem Pflegedienst, mit Leistungsort im Saarland. Eine bestimmte Rechtsform schreibt die Verordnung nicht vor, auch Selbständige mit Berufsabschluss können anerkannt werden. Erst damit wird aus der Alltagshilfe ein eigenständiges, anerkennungsfähiges Angebot neben dem Pflegedienst.

2

Konzept und Fachkraft

Dem Antrag liegt ein Konzept mit Preisen und gegebenenfalls Fahrtkosten bei, dazu Führungszeugnisse und Erste-Hilfe-Nachweise, höchstens drei Monate alt. Die Fachkraft ist beim Anbieter beschäftigt, mindestens mit einem Viertel Stelle.

3

Mitarbeitende schulen

Helfende brauchen mindestens 30 Stunden: 20 Basisschulung, 10 zielgruppenspezifisch. Für erwerbsmäßige Anbieter nennen die Richtlinien 160 Stunden bei Kräften ohne Berufsabschluss, bei Hauswirtschaft 30. Danach folgt regelmäßige Fortbildung.

4

Antrag beim Landkreis

Der Antrag geht an den Landkreis oder den Regionalverband Saarbrücken, in dessen Gebiet das Angebot läuft; bei landesweiten Angeboten an den am Sitz. Nach der Anerkennung reicht ihr regelmäßig einen Tätigkeitsbericht ein.

  • Preisgrenze aus der Pflege: Die Entgelte dürfen die Preise vergleichbarer Leistungen zugelassener Pflegeeinrichtungen nicht übersteigen (§6 Abs. 3).
  • Fahrtkosten im Konzept: Preise und gegebenenfalls Fahrtkosten stehen in der Leistungsbeschreibung. Eine feste Landestabelle gibt es nicht.
  • Einvernehmen mit den Kassen: Anerkannt wird nur im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Pflegekassen und dem PKV-Verband.
  • Die Anerkennung will gepflegt werden: Leistungen sollen in der Regel wöchentlich laufen. Entfallen Voraussetzungen, ist die Anerkennung unverzüglich zu widerrufen.

Quellen: Saarländische Verordnung, Gesamtausgabe, Anerkennungsrichtlinien des Regionalverbands (PDF). Verbindlich entscheidet euer Landkreis bzw. der Regionalverband.

Zwei Angebote, zwei Systeme

Im Saarland endet genau die Doppelrolle, die ihr heute nutzen könnt

Heute können zugelassene Pflegedienste im Saarland nach §2 Abs. 3 der Landesverordnung Leistungen nach §45b selbst erbringen und weitere Angebote anerkennen lassen. Der Regierungsentwurf dreht das um: Eine Zulassung nach §72 SGB XI und eine Anerkennung nach §45a sollen sich künftig gegenseitig ausschließen, und das Sozialraumbudget soll den anerkannten Angeboten und der Nachbarschaftshilfe vorbehalten bleiben. Die Anerkennung des Pflegedienstes trägt die Alltagshilfe dann nicht mehr — und das Landesrecht wird dem Bundesrecht folgen müssen. Die Frage ist damit nicht, ob ihr ein eigenes Angebot und ein zweites System braucht, sondern welches.

  • Eigene Firma heißt eigene Datenhaltung: Klientenakten, Einsätze und Rechnungen gehören sauber getrennt von der Pflegesoftware
  • Rechnungen gehen automatisch per E-Mail raus — an den Kostenträger und, wenn ihr wollt, die Eigenanteilsrechnung direkt an den Klienten
  • Kein DTA, keine Telematik: In der Alltagshilfe reichen Rechnung und Leistungsnachweis — die HeyCarla erzeugt und verschickt
HeyCarla Dashboard mit Kennzahlen-Kacheln und monatlichem Balkendiagramm

Softwareauswahl

Was ein System für die Alltagshilfe können muss

Bevor ihr eine zweite Lizenz eurer Pflegesoftware bucht, prüft sie an den vier Punkten hier unten. Pflegesoftware ist auf Pflegesachleistungen und Leistungskomplexe ausgelegt — HeyCarla auf die Alltagshilfe. Über 250 Dienste in Deutschland arbeiten damit.

Die App ist dabei — für alle, ohne Aufpreis

Ein Alltagshilfedienst läuft mit vielen Teilzeit- und Minijobkräften. Genau deshalb ist die Mitarbeiter-App kostenlos und für unbegrenzt viele Mitarbeitende im Preis enthalten — ob fünf oder fünfzig macht keinen Unterschied auf der Rechnung.

  • iOS und Android, eigener Login für jede Person
  • Läuft auf dem privaten Smartphone, kein Diensthandy nötig
  • Adresse direkt in die Navigation, Telefonnummer direkt anrufbar
Startseite der HeyCarla Mitarbeiter-App mit den Terminen des Tages

Eure Kräfte planen sich selbst

Ein neuer Betrieb hat am Anfang keine eigene Disposition — und braucht auch keine. HeyCarla kennt drei Planungsmodelle: Das Büro plant alles, die Mitarbeitenden planen selbst, oder eine Mischform mit grober Vorgabe. Was jemand darf, stellt ihr pro Person ein.

  • Mitarbeitende legen eigene Termine an, wenn ihr es erlaubt
  • Private Blocker setzen — das Büro sieht nur „beschäftigt"
  • Termine lassen sich untereinander weitergeben

Nachbau der Mitarbeiter-App · Beispielwerte zur Veranschaulichung

Unterschrift auf dem Handy, direkt beim Klienten

Vor der Unterschrift sieht der Klient eine Übersicht: was gemacht wurde und wie lange. Dann unterschreibt er mit dem Finger — der Termin ist abgeschlossen und sofort abrechenbar. Fehlt eine Unterschrift, fordert ihr sie per E-Mail oder per Link aufs Handy nach.

  • Zeiterfassung mit Vorschlag aus der Planung, vor Ort anpassbar
  • Offline-Funktion fürs Funkloch, Synchronisierung danach
  • Fehlende Unterschriften rot markiert und mitarbeiterübergreifend nachholbar

Nachbau der Mitarbeiter-App · Beispielwerte zur Veranschaulichung

Und die Rechnung schreibt sich daraus

Am Monatsende ein Klick: HeyCarla prüft, ob alle Unterschriften da sind, ob das Budget reicht und ob der Klient noch eine Eigenanteilsrechnung bekommen soll. Was nicht passt, wird mit Begründung angezeigt statt stillschweigend falsch abgerechnet. Der Leistungsnachweis mit allen Unterschriften hängt automatisch hinten dran.

  • 1,5 Millionen Stunden dokumentiert, das sind 675.000 begleitete Einsätze
  • 300.000 Rechnungen mit HeyCarla erstellt

Nachbau der Abrechnung · Beispielwerte zur Veranschaulichung

Preis

Was HeyCarla kostet

139,00 € netto / Monat für 30 aktive Klient:innen

Weitere aktive Klient:innen: 1,50 € je Person und Monat.

Der Preis richtet sich nach den monatlich aktiven Klient:innen. Ein neues Angebot startet also klein und wächst mit — ohne dass euch die Zahl der Betreuungskräfte etwas kostet.

  • Mitarbeitende unbegrenzt in jedem Paket, Mitarbeiter-App inklusive
  • Keine Zusatzkosten für Lizenzen, Administratoren, Support, Updates oder Schnittstellen
  • Monatlich kündbar im Einstiegspaket, 30 Tage kostenlos testen
  • Persönliches Onboarding und Support beim Menschen inklusive

Erstgespräch

20 Minuten über euer zweites Standbein sprechen — kostenfrei und unverbindlich

Wir schauen uns gemeinsam an, wie ihr die Alltagshilfe neben dem Pflegedienst aufstellt und was das in HeyCarla konkret bedeutet. Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags.

  • Einschätzung zu Angebotsform und Anerkennung bei eurem Landkreis
  • Erfahrungen aus über 250 Diensten, die genau das aufgebaut haben
  • Community aus Unternehmer:innen, in der ihr euch austauschen könnt

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Häufige Fragen

Was Pflegedienste vor der Gründung fragen

Antworten zur Anerkennung im Saarland, zur Vergütung, zum Personal und zur Software.

Wir können als Pflegedienst doch selbst anerkannt werden — warum dann ein eigenes Angebot?
Heute stimmt das: Nach §2 Abs. 3 der saarländischen Verordnung können zugelassene Pflegedienste Leistungen nach §45b selbst erbringen und weitere Angebote zur Unterstützung im Alltag anerkennen lassen. Genau diese Doppelrolle beendet die Reform: Nach dem Regierungsentwurf schließen sich eine Zulassung nach §72 SGB XI und eine Anerkennung nach §45a künftig gegenseitig aus, und das Sozialraumbudget bleibt den anerkannten Angeboten und der Nachbarschaftshilfe vorbehalten. Der Weg über den Pflegedienst läuft damit ins Leere — das Landesrecht wird dem Bundesrecht folgen müssen. Wer das Budget weiter nutzen will, braucht deshalb eine eigene, anerkannte Einheit neben dem Pflegedienst. Das Pflegeneuordnungsgesetz ist allerdings noch nicht beschlossen: Bundestag und Bundesrat beraten noch, und erst danach passen die Länder ihre Verordnungen an. Endgültige Sicherheit gibt es mit dem Gesetzestext.
Wer erteilt die Anerkennung im Saarland?
Die Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken, jeweils im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Pflegekassen und dem PKV-Verband. Rechtsgrundlage ist die saarländische Verordnung über die Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag vom 28.03.2017, zuletzt geändert am 08.12.2021. Den Antrag stellt ihr bei dem Gemeindeverband, in dessen Gebiet das Angebot läuft; bei kreisübergreifenden Angeboten dort, wo der Anbieter seinen Sitz hat. Berichtsfristen legt der jeweilige Bescheid fest.
Welches Personal brauchen wir dafür?
Keine zusätzlichen Pflegefachkräfte. Schulung und fortlaufende Begleitung übernimmt eine Fachkraft aus Pflege- oder Sozialberufen, bei hauswirtschaftlichen Angeboten auch aus der Hauswirtschaft; sie arbeitet mindestens mit einem Viertel Stelle beim Anbieter. Helfende brauchen mindestens 30 Stunden Schulung, davon 20 Basisschulung und 10 zielgruppenspezifisch. Bei erwerbsmäßigen Anbietern verlangen die Richtlinien für Kräfte ohne passenden Berufsabschluss 160 Stunden, bei hauswirtschaftlichem Schwerpunkt 30. Dazu kommt regelmäßige Fortbildung.
Was dürfen wir abrechnen?
Eine feste Landestabelle gibt es nicht. Nach §6 Abs. 3 der Verordnung dürfen die Entgelte anerkannter Angebote die Preise für vergleichbare Leistungen zugelassener Pflegeeinrichtungen nicht übersteigen. Preise und gegebenenfalls Fahrtkosten stehen in der Leistungsbeschreibung eures Konzepts. Die Leistungen sollen auf Dauer angelegt sein und in der Regel einmal wöchentlich erbracht werden. Änderungen und die Einstellung des Angebots meldet ihr, und jährlich gebt ihr einen Tätigkeitsbericht ab.
Gibt es Fördermittel für den Aufbau?
Gefördert wird im Saarland nach §§45c und 45d SGB XI auf Grundlage der Empfehlungen des GKV-Spitzenverbands; die Mittel werden nach Einwohnerzahl auf die Kreise verteilt, und die Landkreise sowie der Regionalverband regeln das Nähere in eigenen Förderrichtlinien. Die Anerkennung selbst begründet ausdrücklich keinen Anspruch auf öffentliche Förderung. Ob und wie ein gewerbliches Angebot neben dem Pflegedienst dabei zum Zug kommt, entscheidet vor Ort jeder Kreis. Fragt deshalb früh bei eurem Landkreis nach.
Lohnt sich das, solange die Reform noch nicht beschlossen ist?
Die Anerkennung nach §45a SGB XI hängt nicht am Pflegeneuordnungsgesetz — es gibt sie im Saarland seit Jahren über die Landesverordnung, und schon heute lassen sich darüber Entlastungsleistungen erbringen. Was die Reform ändert, ist die Höhe des Budgets und wer es abrechnen darf. Der Aufbau — eigene Einheit, Konzept, Fachkraft, Schulung, Antrag — braucht ohnehin Vorlauf, unabhängig davon, wann das Gesetz in Kraft tritt.
Was kostet HeyCarla?
HeyCarla startet bei 139 € netto im Monat für 30 aktive Klient:innen, jede weitere aktive Person kostet 1,50 € im Monat. Mitarbeitende sind in jedem Paket unbegrenzt enthalten, ebenso Mitarbeiter-App, Support, Updates und Onboarding. Ein neu gegründetes Angebot startet damit klein und wächst mit.

Kurz zusammengefasst

Im Saarland können zugelassene Pflegedienste heute nach §2 Abs. 3 der Landesverordnung selbst Entlastungsleistungen erbringen. Die Reform beendet diese Doppelrolle: Nach dem Regierungsentwurf schließen sich eine Zulassung nach §72 SGB XI und eine Anerkennung nach §45a künftig gegenseitig aus, und das neue Sozialraumbudget — nach dem Entwurf 175 € im Monat, 300 € für Menschen unter 25 Jahren — bleibt den anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag vorbehalten und ist über einen ambulanten Pflegedienst nicht abrechenbar. Das Landesrecht wird dem folgen müssen. Ein Pflegedienst, der dafür ein eigenes Angebot gründet, startet mit einem Vorteil, den kein anderer Gründer hat: Die Klient:innen, die Pflegegrade und das Vertrauen sind bereits da. Anerkannt wird im Saarland vom Landkreis oder Regionalverband im Einvernehmen mit den Pflegekassen; verlangt werden ein eigener Träger, eine Fachkraft mit mindestens einem Viertel Stelle, Schulung ab 30 Stunden und ein Konzept. Die Preise dürfen die zugelassener Pflegeeinrichtungen nicht übersteigen. HeyCarla ist die Software für dieses zweite Standbein und startet bei 139 € netto im Monat. .

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