Wir rechnen als Pflegedienst doch schon Entlastungsleistungen ab — warum dann ein eigenes Angebot?
Heute stimmt das: Ambulante Pflegedienste rechnen den Entlastungsbetrag in Rheinland-Pfalz direkt ab, die UntAngV sieht für sie weder eine eigene Anerkennung noch Sonderregeln vor. Genau diese Doppelrolle beendet die Reform: Nach dem Regierungsentwurf schließen sich eine Zulassung nach §72 SGB XI und eine Anerkennung nach §45a künftig gegenseitig aus, und das Sozialraumbudget bleibt den anerkannten Angeboten und der Nachbarschaftshilfe vorbehalten. Der Weg über den Pflegedienst läuft damit ins Leere — das Landesrecht wird dem Bundesrecht folgen müssen. Wer das Budget weiter nutzen will, braucht deshalb eine eigene, anerkannte Einheit neben dem Pflegedienst. Das Pflegeneuordnungsgesetz ist allerdings noch nicht beschlossen: Bundestag und Bundesrat beraten noch, und erst danach passen die Länder ihre Verordnungen an. Endgültige Sicherheit gibt es mit dem Gesetzestext.
Wer erteilt die Anerkennung in Rheinland-Pfalz?
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Referat 24, Willy-Brandt-Platz 3 in Trier. Rechtsgrundlage ist die Landesverordnung über die Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag (UntAngV) vom 12.07.2017. Beraten werdet ihr vorab von der Servicestelle des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung. Der Antrag geht mit Konzept, Nachweisen und einer Stellungnahme eurer Stadt oder eures Landkreises ein; Gebühren gibt es nicht. Die Anerkennung ist unbefristet, bis 30. April jedes Jahres ist ein Tätigkeitsbericht fällig.
Welches Personal brauchen wir dafür?
Keine zusätzlichen Pflegefachkräfte. Verlangt ist mindestens eine Fachkraft, etwa aus Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege, Heilerziehungspflege, Erziehung, Sozialarbeit, Heilpädagogik oder Hauswirtschaft; sie leitet, begleitet und schult die Helfenden und führt etwa monatlich Fall- und Teamgespräche. Helfende ohne Fachkraftstatus brauchen eine Basisqualifizierung von mindestens 30 Unterrichtsstunden, 20 davon vor dem ersten Einsatz und 10 innerhalb eines Jahres danach, gern als Inhouse-Schulung. Danach stellt ihr regelmäßige Fortbildung sicher.
Was dürfen wir abrechnen?
Rheinland-Pfalz arbeitet mit Entgeltgrenzen, die die ADD aus der Vergütung ambulanter Pflegedienste nach §89 SGB XI ableitet. Seit dem 01.03.2026 gelten je 60 Minuten höchstens 45,88 € mit Schwerpunkt pflegerische Betreuung und 41,45 € mit Schwerpunkt Haushaltsführung. Dazu kommt einmal je Besuch eine Hausbesuchspauschale von 8,89 €. Investitionskosten sind im Stundenpreis enthalten und dürfen nicht extra berechnet werden. Preisänderungen meldet ihr der ADD vorab.
Gibt es Fördermittel für den Aufbau?
Rheinland-Pfalz fördert nach §45c SGB XI Angebote zur Unterstützung im Alltag, die durch bürgerschaftliches Engagement erbracht werden und auf Dauer angelegt sind, im Rahmen der Haushaltsmittel und ohne Rechtsanspruch. Der Antrag für ein Kalenderjahr geht bis 30. April ausschließlich an die ADD. Ein gewerbliches Angebot mit bezahlten Kräften fällt damit in der Regel nicht unter diese Förderung. Wer zusätzlich ehrenamtliche Strukturen aufbauen will, lässt sich am besten von der Servicestelle des LSJV beraten, die auch zu den aktuellen Förderbeträgen Auskunft gibt.
Lohnt sich das, solange die Reform noch nicht beschlossen ist?
Die Anerkennung nach §45a SGB XI hängt nicht am Pflegeneuordnungsgesetz — es gibt sie in Rheinland-Pfalz seit Jahren über die UntAngV, und schon heute lassen sich darüber Entlastungsleistungen erbringen. Was die Reform ändert, ist die Höhe des Budgets und wer es abrechnen darf. Der Aufbau — eigene Einheit, Konzept, Fachkraft, Schulung, Antrag — braucht ohnehin Vorlauf, unabhängig davon, wann das Gesetz in Kraft tritt.
Was kostet HeyCarla?
HeyCarla startet bei 139 € netto im Monat für 30 aktive Klient:innen, jede weitere aktive Person kostet 1,50 € im Monat. Mitarbeitende sind in jedem Paket unbegrenzt enthalten, ebenso Mitarbeiter-App, Support, Updates und Onboarding. Ein neu gegründetes Angebot startet damit klein und wächst mit.