Für Pflegedienste in Rheinland-Pfalz

Alltagshilfe gründen in Rheinland-Pfalz — neben eurem Pflegedienst

Heute rechnen ambulante Pflegedienste in Rheinland-Pfalz Entlastungsleistungen ohne eigene Anerkennung nach der UntAngV ab. Die Reform beendet diese Doppelrolle: Zulassung nach §72 und Anerkennung nach §45a sollen sich künftig ausschließen, das Sozialraumbudget bleibt den anerkannten Angeboten vorbehalten. Wer jetzt ein eigenes Angebot gründet, hat einen Vorteil, den kein anderer Gründer hat: die Klient:innen sind längst im Haus.

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Eine Software — am Handy für eure Kräfte, am Rechner fürs Büro.

Kurz vorweg

Die drei Fragen, die uns Pflegedienste zuerst stellen

Wer erteilt die Anerkennung?

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier, auf Grundlage der Landesverordnung UntAngV. Ein Land, eine Stelle — anders als in Bundesländern, in denen jeder Kreis selbst entscheidet. Gebühren fallen keine an, die Anerkennung ist unbefristet.

Gibt es Fördermittel?

Nur für bestimmte Angebote. Gefördert werden Angebote, die durch bürgerschaftliches Engagement erbracht werden und auf Dauer angelegt sind. Der Antrag für ein Kalenderjahr geht bis 30. April an die ADD, einen Anspruch gibt es nicht.

Welches Personal brauchen wir?

Keine zusätzlichen Pflegefachkräfte. Verlangt ist mindestens eine Fachkraft, etwa aus Alten- oder Krankenpflege, Heilerziehung, Sozialarbeit oder Hauswirtschaft. Helfende brauchen 30 Unterrichtsstunden Basisqualifizierung, davon 20 vor dem ersten Einsatz.

— Angaben nach der Landesverordnung UntAngV vom 12.07.2017 in der geltenden Fassung und den Unterlagen der ADD. Quellen: Antrag und Anlage der ADD (PDF), Entgeltgrenzen ab 01.03.2026 (PDF), LSJV Servicestelle. Verbindlich entscheidet die ADD. Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung.

Die Ausgangslage

Kaum jemand startet so gut wie ihr

Ein Alltagshilfedienst auf der grünen Wiese braucht Jahre, um dorthin zu kommen, wo ihr heute schon seid.

Die Klient:innen sind schon da

Der teuerste Teil jeder Gründung ist die Kundengewinnung — und der entfällt bei euch fast vollständig. Ihr kennt die Haushalte, die Pflegegrade und die Angehörigen, und ihr habt deren Vertrauen bereits.

Der Topf wird größer

Aus 131 € Entlastungsbetrag im Monat sollen 175 € Sozialraumbudget werden, bei Menschen unter 25 Jahren sogar 300 €. Zweckgebunden für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag — und nicht abrechenbar über einen ambulanten Pflegedienst.

Wachstum ohne examinierte Fachkräfte

Alltagshilfe braucht keine Pflegefachkräfte. Ein Geschäftsfeld also, das sich mit dem Personal aufbauen lässt, das ihr bekommt — und eure Betreuungskräfte wechseln mit hinüber, statt in der Pflege zu fehlen.

— Das Bundeskabinett hat das Pflegeneuordnungsgesetz am 30.09.2026 beschlossen. Bundestag und Bundesrat beraten noch, das Inkrafttreten ist zum 1. Januar 2027 vorgesehen; bis dahin sind Änderungen möglich. Die Anerkennung nach §45a SGB XI gibt es dagegen schon heute. Quellen: Altenheim zum Kabinettsbeschluss, BVUA zum gegenseitigen Ausschluss von §45a und §72.

Anerkennung nach §45a SGB XI

Vier Schritte bis zum eigenen Angebot

Rheinland-Pfalz regelt die Einzelheiten in der Landesverordnung UntAngV. Verglichen mit dem, was ihr für den Pflegedienst durchlaufen habt, ist das wenig — aber es braucht Vorlauf.

1

Eigene Einheit aufsetzen

Das Angebot braucht einen eigenen Träger neben dem Pflegedienst, mit mindestens einer Fachkraft und einem Angebot in Rheinland-Pfalz. Dazu holt ihr eine Stellungnahme eurer Stadt oder eures Landkreises zur Pflegestrukturplanung ein. Erst damit wird aus der Alltagshilfe ein eigenständiges, anerkennungsfähiges Angebot neben dem Pflegedienst.

2

Konzept und Fachkraft

Dem Antrag liegt ein Konzept zu Leistung und Qualitätssicherung bei, dazu Qualifikationsnachweise und Führungszeugnisse, höchstens drei Monate alt. Die Fachkraft leitet und schult die Helfenden und führt etwa monatlich Fall- und Teamgespräche.

3

Mitarbeitende schulen

Helfende ohne Fachkraftstatus brauchen mindestens 30 Unterrichtsstunden Basisqualifizierung: 20 vor dem ersten Einsatz, 10 innerhalb eines Jahres danach. Das geht auch als Inhouse-Schulung. Danach stellt ihr regelmäßige Fortbildung sicher.

4

Antrag bei der ADD

Der unterschriebene Antrag geht auf dem Formblatt an die ADD, Referat 24, in Trier. Bei vollständigen Unterlagen dauert das ein bis zwei Wochen. Danach reicht ihr bis zum 30. April jedes Jahres einen Tätigkeitsbericht ein.

  • Feste Entgeltgrenzen seit 01.03.2026: 45,88 € je Stunde mit Schwerpunkt Betreuung, 41,45 € mit Schwerpunkt Haushaltsführung, abgeleitet aus der Pflegevergütung nach §89 SGB XI.
  • Hausbesuchspauschale obendrauf: 8,89 € einmal je Besuch. Investitionskosten stecken im Stundenpreis, Preisänderungen meldet ihr vorab.
  • Schnell und gebührenfrei: Die ADD erhebt keine Gebühren und bearbeitet vollständige Anträge in ein bis zwei Wochen.
  • Die Anerkennung will gepflegt werden: Sie ist unbefristet, aber jedes Jahr belegt ihr bis 30. April mit dem Tätigkeitsbericht, dass die Voraussetzungen weiter erfüllt sind.

Quellen: ADD: Entgeltanpassung ab 01.03.2026 (PDF), ADD: Antrag und Anlage, Stand 19.11.2025 (PDF). Verbindlich entscheidet die ADD.

Zwei Angebote, zwei Systeme

In Rheinland-Pfalz endet genau die Doppelrolle, die ihr heute nutzt

Heute rechnen ambulante Pflegedienste in Rheinland-Pfalz Entlastungsleistungen direkt über den Entlastungsbetrag ab, ohne Anerkennung nach der UntAngV. Der Regierungsentwurf dreht das um: Eine Zulassung nach §72 SGB XI und eine Anerkennung nach §45a sollen sich künftig gegenseitig ausschließen, und das Sozialraumbudget soll den anerkannten Angeboten und der Nachbarschaftshilfe vorbehalten bleiben. Der Pflegedienst trägt die Alltagshilfe dann nicht mehr — und das Landesrecht wird dem Bundesrecht folgen müssen. Die Frage ist damit nicht, ob ihr ein eigenes Angebot und ein zweites System braucht, sondern welches.

  • Eigene Firma heißt eigene Datenhaltung: Klientenakten, Einsätze und Rechnungen gehören sauber getrennt von der Pflegesoftware
  • Rechnungen gehen automatisch per E-Mail raus — an den Kostenträger und, wenn ihr wollt, die Eigenanteilsrechnung direkt an den Klienten
  • Kein DTA, keine Telematik: In der Alltagshilfe reichen Rechnung und Leistungsnachweis — die HeyCarla erzeugt und verschickt
HeyCarla Dashboard mit Kennzahlen-Kacheln und monatlichem Balkendiagramm

Softwareauswahl

Was ein System für die Alltagshilfe können muss

Bevor ihr eine zweite Lizenz eurer Pflegesoftware bucht, prüft sie an den vier Punkten hier unten. Pflegesoftware ist auf Pflegesachleistungen und Leistungskomplexe ausgelegt — HeyCarla auf die Alltagshilfe. Über 250 Dienste in Deutschland arbeiten damit.

Die App ist dabei — für alle, ohne Aufpreis

Ein Alltagshilfedienst läuft mit vielen Teilzeit- und Minijobkräften. Genau deshalb ist die Mitarbeiter-App kostenlos und für unbegrenzt viele Mitarbeitende im Preis enthalten — ob fünf oder fünfzig macht keinen Unterschied auf der Rechnung.

  • iOS und Android, eigener Login für jede Person
  • Läuft auf dem privaten Smartphone, kein Diensthandy nötig
  • Adresse direkt in die Navigation, Telefonnummer direkt anrufbar
Startseite der HeyCarla Mitarbeiter-App mit den Terminen des Tages

Eure Kräfte planen sich selbst

Ein neuer Betrieb hat am Anfang keine eigene Disposition — und braucht auch keine. HeyCarla kennt drei Planungsmodelle: Das Büro plant alles, die Mitarbeitenden planen selbst, oder eine Mischform mit grober Vorgabe. Was jemand darf, stellt ihr pro Person ein.

  • Mitarbeitende legen eigene Termine an, wenn ihr es erlaubt
  • Private Blocker setzen — das Büro sieht nur „beschäftigt"
  • Termine lassen sich untereinander weitergeben

Nachbau der Mitarbeiter-App · Beispielwerte zur Veranschaulichung

Unterschrift auf dem Handy, direkt beim Klienten

Vor der Unterschrift sieht der Klient eine Übersicht: was gemacht wurde und wie lange. Dann unterschreibt er mit dem Finger — der Termin ist abgeschlossen und sofort abrechenbar. Fehlt eine Unterschrift, fordert ihr sie per E-Mail oder per Link aufs Handy nach.

  • Zeiterfassung mit Vorschlag aus der Planung, vor Ort anpassbar
  • Offline-Funktion fürs Funkloch, Synchronisierung danach
  • Fehlende Unterschriften rot markiert und mitarbeiterübergreifend nachholbar

Nachbau der Mitarbeiter-App · Beispielwerte zur Veranschaulichung

Und die Rechnung schreibt sich daraus

Am Monatsende ein Klick: HeyCarla prüft, ob alle Unterschriften da sind, ob das Budget reicht und ob der Klient noch eine Eigenanteilsrechnung bekommen soll. Was nicht passt, wird mit Begründung angezeigt statt stillschweigend falsch abgerechnet. Der Leistungsnachweis mit allen Unterschriften hängt automatisch hinten dran.

  • 1,5 Millionen Stunden dokumentiert, das sind 675.000 begleitete Einsätze
  • 300.000 Rechnungen mit HeyCarla erstellt

Nachbau der Abrechnung · Beispielwerte zur Veranschaulichung

Preis

Was HeyCarla kostet

139,00 € netto / Monat für 30 aktive Klient:innen

Weitere aktive Klient:innen: 1,50 € je Person und Monat.

Der Preis richtet sich nach den monatlich aktiven Klient:innen. Ein neues Angebot startet also klein und wächst mit — ohne dass euch die Zahl der Betreuungskräfte etwas kostet.

  • Mitarbeitende unbegrenzt in jedem Paket, Mitarbeiter-App inklusive
  • Keine Zusatzkosten für Lizenzen, Administratoren, Support, Updates oder Schnittstellen
  • Monatlich kündbar im Einstiegspaket, 30 Tage kostenlos testen
  • Persönliches Onboarding und Support beim Menschen inklusive

Erstgespräch

20 Minuten über euer zweites Standbein sprechen — kostenfrei und unverbindlich

Wir schauen uns gemeinsam an, wie ihr die Alltagshilfe neben dem Pflegedienst aufstellt und was das in HeyCarla konkret bedeutet. Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags.

  • Einschätzung zu Angebotsform und Anerkennung bei der ADD in Trier
  • Erfahrungen aus über 250 Diensten, die genau das aufgebaut haben
  • Community aus Unternehmer:innen, in der ihr euch austauschen könnt

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Häufige Fragen

Was Pflegedienste vor der Gründung fragen

Antworten zur Anerkennung in Rheinland-Pfalz, zur Vergütung, zum Personal und zur Software.

Wir rechnen als Pflegedienst doch schon Entlastungsleistungen ab — warum dann ein eigenes Angebot?
Heute stimmt das: Ambulante Pflegedienste rechnen den Entlastungsbetrag in Rheinland-Pfalz direkt ab, die UntAngV sieht für sie weder eine eigene Anerkennung noch Sonderregeln vor. Genau diese Doppelrolle beendet die Reform: Nach dem Regierungsentwurf schließen sich eine Zulassung nach §72 SGB XI und eine Anerkennung nach §45a künftig gegenseitig aus, und das Sozialraumbudget bleibt den anerkannten Angeboten und der Nachbarschaftshilfe vorbehalten. Der Weg über den Pflegedienst läuft damit ins Leere — das Landesrecht wird dem Bundesrecht folgen müssen. Wer das Budget weiter nutzen will, braucht deshalb eine eigene, anerkannte Einheit neben dem Pflegedienst. Das Pflegeneuordnungsgesetz ist allerdings noch nicht beschlossen: Bundestag und Bundesrat beraten noch, und erst danach passen die Länder ihre Verordnungen an. Endgültige Sicherheit gibt es mit dem Gesetzestext.
Wer erteilt die Anerkennung in Rheinland-Pfalz?
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Referat 24, Willy-Brandt-Platz 3 in Trier. Rechtsgrundlage ist die Landesverordnung über die Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag (UntAngV) vom 12.07.2017. Beraten werdet ihr vorab von der Servicestelle des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung. Der Antrag geht mit Konzept, Nachweisen und einer Stellungnahme eurer Stadt oder eures Landkreises ein; Gebühren gibt es nicht. Die Anerkennung ist unbefristet, bis 30. April jedes Jahres ist ein Tätigkeitsbericht fällig.
Welches Personal brauchen wir dafür?
Keine zusätzlichen Pflegefachkräfte. Verlangt ist mindestens eine Fachkraft, etwa aus Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege, Heilerziehungspflege, Erziehung, Sozialarbeit, Heilpädagogik oder Hauswirtschaft; sie leitet, begleitet und schult die Helfenden und führt etwa monatlich Fall- und Teamgespräche. Helfende ohne Fachkraftstatus brauchen eine Basisqualifizierung von mindestens 30 Unterrichtsstunden, 20 davon vor dem ersten Einsatz und 10 innerhalb eines Jahres danach, gern als Inhouse-Schulung. Danach stellt ihr regelmäßige Fortbildung sicher.
Was dürfen wir abrechnen?
Rheinland-Pfalz arbeitet mit Entgeltgrenzen, die die ADD aus der Vergütung ambulanter Pflegedienste nach §89 SGB XI ableitet. Seit dem 01.03.2026 gelten je 60 Minuten höchstens 45,88 € mit Schwerpunkt pflegerische Betreuung und 41,45 € mit Schwerpunkt Haushaltsführung. Dazu kommt einmal je Besuch eine Hausbesuchspauschale von 8,89 €. Investitionskosten sind im Stundenpreis enthalten und dürfen nicht extra berechnet werden. Preisänderungen meldet ihr der ADD vorab.
Gibt es Fördermittel für den Aufbau?
Rheinland-Pfalz fördert nach §45c SGB XI Angebote zur Unterstützung im Alltag, die durch bürgerschaftliches Engagement erbracht werden und auf Dauer angelegt sind, im Rahmen der Haushaltsmittel und ohne Rechtsanspruch. Der Antrag für ein Kalenderjahr geht bis 30. April ausschließlich an die ADD. Ein gewerbliches Angebot mit bezahlten Kräften fällt damit in der Regel nicht unter diese Förderung. Wer zusätzlich ehrenamtliche Strukturen aufbauen will, lässt sich am besten von der Servicestelle des LSJV beraten, die auch zu den aktuellen Förderbeträgen Auskunft gibt.
Lohnt sich das, solange die Reform noch nicht beschlossen ist?
Die Anerkennung nach §45a SGB XI hängt nicht am Pflegeneuordnungsgesetz — es gibt sie in Rheinland-Pfalz seit Jahren über die UntAngV, und schon heute lassen sich darüber Entlastungsleistungen erbringen. Was die Reform ändert, ist die Höhe des Budgets und wer es abrechnen darf. Der Aufbau — eigene Einheit, Konzept, Fachkraft, Schulung, Antrag — braucht ohnehin Vorlauf, unabhängig davon, wann das Gesetz in Kraft tritt.
Was kostet HeyCarla?
HeyCarla startet bei 139 € netto im Monat für 30 aktive Klient:innen, jede weitere aktive Person kostet 1,50 € im Monat. Mitarbeitende sind in jedem Paket unbegrenzt enthalten, ebenso Mitarbeiter-App, Support, Updates und Onboarding. Ein neu gegründetes Angebot startet damit klein und wächst mit.

Kurz zusammengefasst

In Rheinland-Pfalz rechnen ambulante Pflegedienste Entlastungsleistungen heute ohne eigene Anerkennung ab. Die Reform beendet diese Doppelrolle: Nach dem Regierungsentwurf schließen sich eine Zulassung nach §72 SGB XI und eine Anerkennung nach §45a künftig gegenseitig aus, und das neue Sozialraumbudget — nach dem Entwurf 175 € im Monat, 300 € für Menschen unter 25 Jahren — bleibt den anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag vorbehalten und ist über einen ambulanten Pflegedienst nicht abrechenbar. Das Landesrecht wird dem folgen müssen. Ein Pflegedienst, der dafür ein eigenes Angebot gründet, startet mit einem Vorteil, den kein anderer Gründer hat: Die Klient:innen, die Pflegegrade und das Vertrauen sind bereits da. Anerkannt wird in Rheinland-Pfalz unbefristet und gebührenfrei von der ADD in Trier; verlangt werden ein eigener Träger, eine Fachkraft, 30 Unterrichtsstunden Basisqualifizierung und ein Konzept. Abgerechnet wird innerhalb fester Grenzen von 45,88 € bzw. 41,45 € je Stunde plus Hausbesuchspauschale. HeyCarla ist die Software für dieses zweite Standbein und startet bei 139 € netto im Monat. .

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