Für Pflegedienste in Nordrhein-Westfalen

Alltagshilfe gründen in Nordrhein-Westfalen — neben eurem Pflegedienst

Heute können zugelassene Pflegedienste in NRW nach §5 AnFöVO selbst als Anbieter von Angeboten zur Unterstützung im Alltag anerkannt werden. Die Reform beendet diese Doppelrolle: Zulassung nach §72 und Anerkennung nach §45a sollen sich künftig ausschließen, das Sozialraumbudget bleibt den anerkannten Angeboten vorbehalten. Wer jetzt ein eigenes Angebot gründet, hat einen Vorteil, den kein anderer Gründer hat: die Klient:innen sind längst im Haus.

HeyCarla ab 139,00 € netto im Monat · 30 Tage kostenlos testen · monatlich kündbar

5,0 Bewertung über 250 Dienste in Deutschland
675.000
Einsätze begleitet
7.000
Alltagsbegleiter im Einsatz
Einsatzdetails einer Klientin in der HeyCarla Mitarbeiter-App mit Hinweisen, Telefonnummer und Unterschrift-Schaltfläche
Termin-Unterschrift des Klienten in der HeyCarla Mitarbeiter-App
HeyCarla Kalenderansicht einer Woche mit geplanten Stunden je Mitarbeiterin
Rechnungsübersicht in HeyCarla mit Status, Klient, Summe und Versicherung je Rechnung

Eine Software — am Handy für eure Kräfte, am Rechner fürs Büro.

Kurz vorweg

Die drei Fragen, die uns Pflegedienste zuerst stellen

Wer erteilt die Anerkennung?

Der Kreis oder die kreisfreie Stadt an eurem Sitz, auf Grundlage der Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO). Beantragt wird elektronisch über das Landesportal PfAD.uia. Je nach Kommune fallen Gebühren an, in Dortmund etwa 160 bis 300 €.

Gibt es Fördermittel?

Kaum für den laufenden Betrieb. Die AnFöVO fördert nach §§45c und 45d SGB XI vor allem Modellvorhaben, Agenturen und Selbsthilfe, über die Bezirksregierung Düsseldorf. Die Anerkennung selbst begründet keinen Anspruch auf Förderung (§12 Abs. 2 AnFöVO).

Welches Personal brauchen wir?

Keine zusätzlichen Pflegefachkräfte. Verlangt ist eine Fachkraft mit mindestens dreijähriger Ausbildung für die fachliche Begleitung. Alle anderen Kräfte brauchen eine Basisqualifikation von mindestens 40 Unterrichtsstunden, bei Hauswirtschaft 30, spätestens drei Monate nach Tätigkeitsbeginn.

— Angaben nach der Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO) NRW in der Fassung ab 19.02.2026. Quellen: AnFöVO im Wortlaut, Stadt Dortmund zur Anerkennung, Informationsblatt Kreis Düren (PDF). Verbindlich entscheidet der Kreis oder die kreisfreie Stadt. Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung.

Die Ausgangslage

Kaum jemand startet so gut wie ihr

Ein Alltagshilfedienst auf der grünen Wiese braucht Jahre, um dorthin zu kommen, wo ihr heute schon seid.

Die Klient:innen sind schon da

Der teuerste Teil jeder Gründung ist die Kundengewinnung — und der entfällt bei euch fast vollständig. Ihr kennt die Haushalte, die Pflegegrade und die Angehörigen, und ihr habt deren Vertrauen bereits.

Der Topf wird größer

Aus 131 € Entlastungsbetrag im Monat sollen 175 € Sozialraumbudget werden, bei Menschen unter 25 Jahren sogar 300 €. Zweckgebunden für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag — und nicht abrechenbar über einen ambulanten Pflegedienst.

Wachstum ohne examinierte Fachkräfte

Alltagshilfe braucht keine Pflegefachkräfte. Ein Geschäftsfeld also, das sich mit dem Personal aufbauen lässt, das ihr bekommt — und eure Betreuungskräfte wechseln mit hinüber, statt in der Pflege zu fehlen.

— Das Bundeskabinett hat das Pflegeneuordnungsgesetz am 30.09.2026 beschlossen. Bundestag und Bundesrat beraten noch, das Inkrafttreten ist zum 1. Januar 2027 vorgesehen; bis dahin sind Änderungen möglich. Die Anerkennung nach §45a SGB XI gibt es dagegen schon heute. Quellen: Altenheim zum Kabinettsbeschluss, BVUA zum gegenseitigen Ausschluss von §45a und §72.

Anerkennung nach §45a SGB XI

Vier Schritte bis zum eigenen Angebot

NRW regelt die Einzelheiten in der Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO). Verglichen mit dem, was ihr für den Pflegedienst durchlaufen habt, ist das wenig — aber es braucht Vorlauf.

1

Eigene Einheit aufsetzen

Das Angebot braucht einen eigenen Träger neben dem Pflegedienst. Gewerbliche Anbieter ohne Versorgungsvertrag sind in NRW ausdrücklich zugelassen (§5 Nr. 3 AnFöVO), auch für Betreuung. Erst damit wird aus der Alltagshilfe ein eigenständiges, anerkennungsfähiges Angebot neben dem Pflegedienst.

2

Konzept und Fachkraft

Dem Antrag liegen ein Leistungskonzept mit transparenten Preisen, die Qualifikationsnachweise, Führungszeugnisse und der Nachweis der Haftpflicht bei. Die Fachkraft übernimmt die fachliche Begleitung, ohne eigene Fachkraft geht das über eine Kooperation.

3

Mitarbeitende schulen

Wer keine Fachkraft ist, braucht die Basisqualifikation: mindestens 40 Unterrichtsstunden, bei haushaltsnahen Leistungen 30. Sie soll spätestens drei Monate nach Tätigkeitsbeginn abgeschlossen sein. Danach sorgt ihr dafür, dass alle an den notwendigen Fortbildungen teilnehmen.

4

Antrag über PfAD.uia

Der Antrag läuft elektronisch über das Landesportal PfAD.uia an den Kreis oder die kreisfreie Stadt an eurem Sitz. Nach der Anerkennung reicht ihr bis zum 31. März jedes Jahres elektronisch einen Jahresbericht für das Vorjahr ein.

  • Preisgrenze aus der Pflege: Die Preise dürfen die für vergleichbare Leistungen zugelassener Pflegeeinrichtungen nicht übersteigen, Nebenkosten eingeschlossen (§7 Abs. 6).
  • Fahrtkosten obendrauf: Notwendige Fahrtkosten dürfen gesondert berechnet werden. Konkrete Stundenpreise nennen die Kommunen, etwa Düren mit höchstens 39,50 € für Einzelleistungen.
  • Vorteil Pflegedienst: Bei zugelassenen Einrichtungen gelten fachliche Begleitung, Versicherung und Zuverlässigkeit als erfüllt (§7 Abs. 7). Ein neuer Träger muss sie belegen.
  • Die Anerkennung will gepflegt werden: Ohne Jahresbericht oder bei abweichender Leistung wird sie widerrufen, nach einem Jahr ohne Leistungen kann sie widerrufen werden.

Quellen: AnFöVO im Wortlaut, Informationsblatt Kreis Düren, Stand 05/2026 (PDF). Verbindlich entscheidet der Kreis oder die kreisfreie Stadt.

Zwei Angebote, zwei Systeme

In NRW endet genau die Doppelrolle, die ihr heute nutzen könnt

Heute zählen zugelassene Pflegeeinrichtungen nach §72 in NRW ausdrücklich zu den Anbietern, die nach §5 AnFöVO eine Anerkennung erhalten können, sogar mit Erleichterungen. Der Regierungsentwurf dreht das um: Eine Zulassung nach §72 SGB XI und eine Anerkennung nach §45a sollen sich künftig gegenseitig ausschließen, und das Sozialraumbudget soll den anerkannten Angeboten und der Nachbarschaftshilfe vorbehalten bleiben. Die Anerkennung des Pflegedienstes trägt die Alltagshilfe dann nicht mehr — und die AnFöVO wird dem Bundesrecht folgen müssen. Die Frage ist damit nicht, ob ihr ein eigenes Angebot und ein zweites System braucht, sondern welches.

  • Eigene Firma heißt eigene Datenhaltung: Klientenakten, Einsätze und Rechnungen gehören sauber getrennt von der Pflegesoftware
  • Rechnungen gehen automatisch per E-Mail raus — an den Kostenträger und, wenn ihr wollt, die Eigenanteilsrechnung direkt an den Klienten
  • Kein DTA, keine Telematik: In der Alltagshilfe reichen Rechnung und Leistungsnachweis — die HeyCarla erzeugt und verschickt
HeyCarla Dashboard mit Kennzahlen-Kacheln und monatlichem Balkendiagramm

Softwareauswahl

Was ein System für die Alltagshilfe können muss

Bevor ihr eine zweite Lizenz eurer Pflegesoftware bucht, prüft sie an den vier Punkten hier unten. Pflegesoftware ist auf Pflegesachleistungen und Leistungskomplexe ausgelegt — HeyCarla auf die Alltagshilfe. Über 250 Dienste in Deutschland arbeiten damit.

Die App ist dabei — für alle, ohne Aufpreis

Ein Alltagshilfedienst läuft mit vielen Teilzeit- und Minijobkräften. Genau deshalb ist die Mitarbeiter-App kostenlos und für unbegrenzt viele Mitarbeitende im Preis enthalten — ob fünf oder fünfzig macht keinen Unterschied auf der Rechnung.

  • iOS und Android, eigener Login für jede Person
  • Läuft auf dem privaten Smartphone, kein Diensthandy nötig
  • Adresse direkt in die Navigation, Telefonnummer direkt anrufbar
Startseite der HeyCarla Mitarbeiter-App mit den Terminen des Tages

Eure Kräfte planen sich selbst

Ein neuer Betrieb hat am Anfang keine eigene Disposition — und braucht auch keine. HeyCarla kennt drei Planungsmodelle: Das Büro plant alles, die Mitarbeitenden planen selbst, oder eine Mischform mit grober Vorgabe. Was jemand darf, stellt ihr pro Person ein.

  • Mitarbeitende legen eigene Termine an, wenn ihr es erlaubt
  • Private Blocker setzen — das Büro sieht nur „beschäftigt"
  • Termine lassen sich untereinander weitergeben

Nachbau der Mitarbeiter-App · Beispielwerte zur Veranschaulichung

Unterschrift auf dem Handy, direkt beim Klienten

Vor der Unterschrift sieht der Klient eine Übersicht: was gemacht wurde und wie lange. Dann unterschreibt er mit dem Finger — der Termin ist abgeschlossen und sofort abrechenbar. Fehlt eine Unterschrift, fordert ihr sie per E-Mail oder per Link aufs Handy nach.

  • Zeiterfassung mit Vorschlag aus der Planung, vor Ort anpassbar
  • Offline-Funktion fürs Funkloch, Synchronisierung danach
  • Fehlende Unterschriften rot markiert und mitarbeiterübergreifend nachholbar

Nachbau der Mitarbeiter-App · Beispielwerte zur Veranschaulichung

Und die Rechnung schreibt sich daraus

Am Monatsende ein Klick: HeyCarla prüft, ob alle Unterschriften da sind, ob das Budget reicht und ob der Klient noch eine Eigenanteilsrechnung bekommen soll. Was nicht passt, wird mit Begründung angezeigt statt stillschweigend falsch abgerechnet. Der Leistungsnachweis mit allen Unterschriften hängt automatisch hinten dran.

  • 1,5 Millionen Stunden dokumentiert, das sind 675.000 begleitete Einsätze
  • 300.000 Rechnungen mit HeyCarla erstellt

Nachbau der Abrechnung · Beispielwerte zur Veranschaulichung

Preis

Was HeyCarla kostet

139,00 € netto / Monat für 30 aktive Klient:innen

Weitere aktive Klient:innen: 1,50 € je Person und Monat.

Der Preis richtet sich nach den monatlich aktiven Klient:innen. Ein neues Angebot startet also klein und wächst mit — ohne dass euch die Zahl der Betreuungskräfte etwas kostet.

  • Mitarbeitende unbegrenzt in jedem Paket, Mitarbeiter-App inklusive
  • Keine Zusatzkosten für Lizenzen, Administratoren, Support, Updates oder Schnittstellen
  • Monatlich kündbar im Einstiegspaket, 30 Tage kostenlos testen
  • Persönliches Onboarding und Support beim Menschen inklusive

Erstgespräch

20 Minuten über euer zweites Standbein sprechen — kostenfrei und unverbindlich

Wir schauen uns gemeinsam an, wie ihr die Alltagshilfe neben dem Pflegedienst aufstellt und was das in HeyCarla konkret bedeutet. Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags.

  • Einschätzung zu Angebotsform und Anerkennung bei Kreis oder Stadt in NRW
  • Erfahrungen aus über 250 Diensten, die genau das aufgebaut haben
  • Community aus Unternehmer:innen, in der ihr euch austauschen könnt

Jetzt Gespräch anfragen

Lieber direkt schreiben? info@heycarla.app

Häufige Fragen

Was Pflegedienste vor der Gründung fragen

Antworten zur Anerkennung in NRW, zur Vergütung, zum Personal und zur Software.

Wir können als Pflegedienst doch selbst anerkannt werden — warum dann ein eigenes Angebot?
Heute stimmt das: In NRW nennt §5 AnFöVO zugelassene Pflegeeinrichtungen nach §72 SGB XI ausdrücklich als Anbieter, die anerkannt werden können. Genau diese Doppelrolle beendet die Reform: Nach dem Regierungsentwurf schließen sich eine Zulassung nach §72 SGB XI und eine Anerkennung nach §45a künftig gegenseitig aus, und das Sozialraumbudget bleibt den anerkannten Angeboten und der Nachbarschaftshilfe vorbehalten. Die Anerkennung des Pflegedienstes läuft damit ins Leere — die AnFöVO wird dem Bundesrecht folgen müssen. Wer das Budget weiter nutzen will, braucht deshalb eine eigene, anerkannte Einheit neben dem Pflegedienst. Das Pflegeneuordnungsgesetz ist allerdings noch nicht beschlossen: Bundestag und Bundesrat beraten noch, und erst danach passen die Länder ihre Verordnungen an. Endgültige Sicherheit gibt es mit dem Gesetzestext.
Wer erteilt die Anerkennung in NRW?
Der Kreis oder die kreisfreie Stadt, in deren Gebiet der Anbieter seinen Sitz hat; Rechtsgrundlage ist die Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO) in der Fassung ab 19.02.2026. Der Antrag läuft elektronisch über das Landesportal PfAD.uia, viele Kommunen wollen zusätzlich einen unterschriebenen Ausdruck. Die Kommunen dürfen Gebühren erheben, in Dortmund sind es für allgemeine Angebote 160 bis 300 €. Nach der Anerkennung ist bis zum 31. März jedes Jahres elektronisch ein Jahresbericht für das Vorjahr einzureichen.
Welches Personal brauchen wir dafür?
Keine zusätzlichen Pflegefachkräfte. Verlangt ist eine Fachkraft mit mindestens dreijähriger staatlich anerkannter Ausbildung oder passendem Studium, bei haushaltsnahen Angeboten auch aus Familienpflege oder Hauswirtschaft; sie übernimmt fachliche Begleitung und Austausch. Wer keine eigene Fachkraft hat, kann mit einer Fachkraft oder Servicestelle kooperieren. Alle anderen Kräfte brauchen eine Basisqualifikation von mindestens 40 Unterrichtsstunden, bei Hauswirtschaft 30, abgeschlossen spätestens drei Monate nach Tätigkeitsbeginn. Danach müssen sie an den notwendigen Fortbildungen teilnehmen.
Was dürfen wir abrechnen?
Eine feste Landestabelle gibt es nicht. Nach §7 Abs. 6 AnFöVO müssen die Vergütungen angemessen sein und dürfen die Preise für vergleichbare Leistungen zugelassener Pflegeeinrichtungen nicht übersteigen; sie beziehen sich auf Leistungsstunden und schließen Nebenkosten ein. Notwendige Fahrtkosten dürfen gesondert berechnet werden. Konkrete Werte nennen die Kommunen in ihren Merkblättern, der Kreis Düren etwa 39,50 € je Stunde für Einzelleistungen (Stand 05/2026). Alle Preise und Kosten stehen transparent im Leistungskonzept.
Gibt es Fördermittel für den Aufbau?
Für den laufenden Betrieb eines Angebots kaum. Die AnFöVO fördert nach §§45c und 45d SGB XI vor allem Modellvorhaben, Agenturen, Landeskoordination und Selbsthilfe; Anträge gehen elektronisch an die Bezirksregierung Düsseldorf, bei §45c mit einer Stellungnahme des Kreises. Gefördert wird nur, was nicht anders finanziert ist, zum Landesförderplan passt und das Einvernehmen der Pflegekassen hat. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht, und die Anerkennung selbst begründet ausdrücklich keinen (§12 Abs. 2). Was im Einzelfall möglich ist, klärt ihr am besten mit eurem Kreis.
Lohnt sich das, solange die Reform noch nicht beschlossen ist?
Die Anerkennung nach §45a SGB XI hängt nicht am Pflegeneuordnungsgesetz — es gibt sie in NRW seit Jahren über die AnFöVO, und schon heute lassen sich darüber Entlastungsleistungen erbringen. Was die Reform ändert, ist die Höhe des Budgets und wer es abrechnen darf. Der Aufbau — eigene Einheit, Konzept, Fachkraft, Schulung, Antrag — braucht ohnehin Vorlauf, unabhängig davon, wann das Gesetz in Kraft tritt.
Was kostet HeyCarla?
HeyCarla startet bei 139 € netto im Monat für 30 aktive Klient:innen, jede weitere aktive Person kostet 1,50 € im Monat. Mitarbeitende sind in jedem Paket unbegrenzt enthalten, ebenso Mitarbeiter-App, Support, Updates und Onboarding. Ein neu gegründetes Angebot startet damit klein und wächst mit.

Kurz zusammengefasst

In NRW können zugelassene Pflegedienste heute nach §5 AnFöVO selbst als Anbieter anerkannt werden. Die Reform beendet diese Doppelrolle: Nach dem Regierungsentwurf schließen sich eine Zulassung nach §72 SGB XI und eine Anerkennung nach §45a künftig gegenseitig aus, und das neue Sozialraumbudget — nach dem Entwurf 175 € im Monat, 300 € für Menschen unter 25 Jahren — bleibt den anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag vorbehalten und ist über einen ambulanten Pflegedienst nicht abrechenbar. Die AnFöVO wird dem folgen müssen. Ein Pflegedienst, der dafür ein eigenes Angebot gründet, startet mit einem Vorteil, den kein anderer Gründer hat: Die Klient:innen, die Pflegegrade und das Vertrauen sind bereits da. Anerkannt wird in NRW vom Kreis oder der kreisfreien Stadt über das Portal PfAD.uia; verlangt werden ein eigener Träger, eine Fachkraft, 40 Unterrichtsstunden Basisqualifikation und ein Leistungskonzept. Die Preise dürfen die zugelassener Pflegeeinrichtungen nicht übersteigen, Fahrtkosten kommen gesondert dazu. HeyCarla ist die Software für dieses zweite Standbein und startet bei 139 € netto im Monat. .

Redet mit uns, bevor ihr das Konzept schreibt

Je früher die Struktur steht, desto weniger muss später umgebaut werden. Zwanzig Minuten reichen für die wichtigsten Weichenstellungen.