Wir rechnen als Pflegedienst doch schon Entlastungsleistungen ab — warum dann ein eigenes Angebot?
Heute stimmt das: Ambulante Pflegedienste rechnen den Entlastungsbetrag in Niedersachsen direkt ab, die AnerkVO SGB XI sieht für sie weder eine eigene Anerkennung noch Sonderregeln vor. Genau diese Doppelrolle beendet die Reform: Nach dem Regierungsentwurf schließen sich eine Zulassung nach §72 SGB XI und eine Anerkennung nach §45a künftig gegenseitig aus, und das Sozialraumbudget bleibt den anerkannten Angeboten und der Nachbarschaftshilfe vorbehalten. Der Weg über den Pflegedienst läuft damit ins Leere — das Landesrecht wird dem Bundesrecht folgen müssen. Wer das Budget weiter nutzen will, braucht deshalb eine eigene, anerkannte Einheit neben dem Pflegedienst. Das Pflegeneuordnungsgesetz ist allerdings noch nicht beschlossen: Bundestag und Bundesrat beraten noch, und erst danach passen die Länder ihre Verordnungen an. Endgültige Sicherheit gibt es mit dem Gesetzestext.
Wer erteilt die Anerkennung in Niedersachsen?
Das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS), Domhof 1 in Hildesheim; Fragen beantwortet das Teampostfach AZUA@ls.niedersachsen.de. Rechtsgrundlage ist die AnerkVO SGB XI vom 11.01.2022, zuletzt geändert am 18.09.2025. Antragstellen können juristische Personen, Personengesellschaften und Einzelunternehmen, schriftlich oder elektronisch mit Konzept und Nachweisen. Die Anerkennung gilt höchstens fünf Jahre, das LS meldet das Angebot mit seiner Vergütung an die Pflegekassen, und einen jährlichen Bericht gibt es nicht.
Welches Personal brauchen wir dafür?
Keine zusätzlichen Pflegefachkräfte. Verlangt ist mindestens eine Fachkraft für die fachliche Anleitung, etwa eine Pflegefachperson, Heilerziehungspflege, Ergotherapie, Heilpädagogik oder Sozialpädagogik; sie bietet Fallbesprechungen, Krisenberatung und Fortbildung an. Helfende ohne einschlägige Qualifikation brauchen eine Schulung von mindestens 30 Zeitstunden, davon bis zu einem Viertel im Selbststudium, und eine Erste-Hilfe-Schulung, die höchstens fünf Jahre zurückliegt. Für Angebote zur Entlastung von Pflegenden verlangt die Verordnung eine Fachkraftqualifikation.
Was dürfen wir abrechnen?
Eine feste Landestabelle gibt es nicht. Nach §1 der AnerkVO SGB XI darf die Vergütung die Preise für vergleichbare Sachleistungen zugelassener Pflegeeinrichtungen nicht übersteigen. Stundensätze und Anfahrtspauschale legt ihr im Konzept fest, und das Landesamt übermittelt sie an die Landesverbände der Pflegekassen. Wollt ihr die Vergütung später ändern, müsst ihr das dem Landesamt unverzüglich mitteilen. Eine Steuerfrage wie die Umsatzsteuer klärt ihr am besten mit eurer Steuerberatung, bevor ihr die Preise festlegt.
Gibt es Fördermittel für den Aufbau?
Niedersachsen fördert Angebote zur Unterstützung im Alltag nach §45c SGB XI über eine Landesrichtlinie, die bis Ende 2028 gilt: als Anteilsfinanzierung von bis zu 50 % der projektbezogenen Personal- und Sachausgaben, im Rahmen der Haushaltsmittel und ohne Rechtsanspruch. Antragsberechtigt sind juristische Personen und Personengesellschaften. Wichtig sind die Fristen: Erstantrag bis 31. Juli des Förderjahres und vor Beginn der Maßnahme, Fortsetzungsantrag bis 31. Dezember des Vorjahres. Ob ein gewerbliches Angebot gefördert wird, klärt ihr am besten direkt beim Landesamt.
Lohnt sich das, solange die Reform noch nicht beschlossen ist?
Die Anerkennung nach §45a SGB XI hängt nicht am Pflegeneuordnungsgesetz — es gibt sie in Niedersachsen seit Jahren über die AnerkVO SGB XI, und schon heute lassen sich darüber Entlastungsleistungen erbringen. Was die Reform ändert, ist die Höhe des Budgets und wer es abrechnen darf. Der Aufbau — eigene Einheit, Konzept, Fachkraft, Schulung, Antrag — braucht ohnehin Vorlauf, unabhängig davon, wann das Gesetz in Kraft tritt.
Was kostet HeyCarla?
HeyCarla startet bei 139 € netto im Monat für 30 aktive Klient:innen, jede weitere aktive Person kostet 1,50 € im Monat. Mitarbeitende sind in jedem Paket unbegrenzt enthalten, ebenso Mitarbeiter-App, Support, Updates und Onboarding. Ein neu gegründetes Angebot startet damit klein und wächst mit.