Für Pflegedienste in Niedersachsen

Alltagshilfe gründen in Niedersachsen — neben eurem Pflegedienst

Heute rechnen ambulante Pflegedienste in Niedersachsen Entlastungsleistungen ohne eigene Anerkennung nach der AnerkVO SGB XI ab. Die Reform beendet diese Doppelrolle: Zulassung nach §72 und Anerkennung nach §45a sollen sich künftig ausschließen, das Sozialraumbudget bleibt den anerkannten Angeboten vorbehalten. Wer jetzt ein eigenes Angebot gründet, hat einen Vorteil, den kein anderer Gründer hat: die Klient:innen sind längst im Haus.

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Kurz vorweg

Die drei Fragen, die uns Pflegedienste zuerst stellen

Wer erteilt die Anerkennung?

Das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS) in Hildesheim, auf Grundlage der AnerkVO SGB XI. Ein Land, eine Stelle — anders als in Bundesländern, in denen jeder Kreis selbst entscheidet. Die Anerkennung gilt für höchstens fünf Jahre.

Gibt es Fördermittel?

Ja, als Anteilsfinanzierung. Die Landesrichtlinie nach §45c SGB XI gibt bis zu 50 % der Personal- und Sachausgaben, für juristische Personen und Personengesellschaften. Einen Anspruch gibt es nicht, und der Erstantrag muss bis 31. Juli und vor Beginn gestellt sein.

Welches Personal brauchen wir?

Keine zusätzlichen Pflegefachkräfte. Verlangt ist mindestens eine Fachkraft für die fachliche Anleitung, etwa eine Pflegefachperson. Helfende ohne einschlägige Qualifikation brauchen eine Schulung von mindestens 30 Zeitstunden und eine Erste-Hilfe-Schulung, die höchstens fünf Jahre zurückliegt.

— Angaben nach der AnerkVO SGB XI vom 11.01.2022 in der Fassung vom 18.09.2025 und der Förderrichtlinie des Landes. Quellen: AnerkVO SGB XI im Wortlaut (PDF), Antragsformular des LS (PDF), Förderdatenbank des Bundes. Verbindlich entscheidet das Landesamt. Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung.

Die Ausgangslage

Kaum jemand startet so gut wie ihr

Ein Alltagshilfedienst auf der grünen Wiese braucht Jahre, um dorthin zu kommen, wo ihr heute schon seid.

Die Klient:innen sind schon da

Der teuerste Teil jeder Gründung ist die Kundengewinnung — und der entfällt bei euch fast vollständig. Ihr kennt die Haushalte, die Pflegegrade und die Angehörigen, und ihr habt deren Vertrauen bereits.

Der Topf wird größer

Aus 131 € Entlastungsbetrag im Monat sollen 175 € Sozialraumbudget werden, bei Menschen unter 25 Jahren sogar 300 €. Zweckgebunden für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag — und nicht abrechenbar über einen ambulanten Pflegedienst.

Wachstum ohne examinierte Fachkräfte

Alltagshilfe braucht keine Pflegefachkräfte. Ein Geschäftsfeld also, das sich mit dem Personal aufbauen lässt, das ihr bekommt — und eure Betreuungskräfte wechseln mit hinüber, statt in der Pflege zu fehlen.

— Das Bundeskabinett hat das Pflegeneuordnungsgesetz am 30.09.2026 beschlossen. Bundestag und Bundesrat beraten noch, das Inkrafttreten ist zum 1. Januar 2027 vorgesehen; bis dahin sind Änderungen möglich. Die Anerkennung nach §45a SGB XI gibt es dagegen schon heute. Quellen: Altenheim zum Kabinettsbeschluss, BVUA zum gegenseitigen Ausschluss von §45a und §72.

Anerkennung nach §45a SGB XI

Vier Schritte bis zum eigenen Angebot

Niedersachsen regelt die Einzelheiten in der Anerkennungsverordnung (AnerkVO SGB XI). Verglichen mit dem, was ihr für den Pflegedienst durchlaufen habt, ist das wenig — aber es braucht Vorlauf.

1

Eigene Einheit aufsetzen

Das Angebot braucht einen eigenen Träger neben dem Pflegedienst. Niedersachsen ist dabei offen: Anerkannt werden juristische Personen, Personengesellschaften und Einzelunternehmen, ausgerichtet auf Pflegebedürftige im Land. Erst damit wird aus der Alltagshilfe ein eigenständiges, anerkennungsfähiges Angebot neben dem Pflegedienst.

2

Konzept und Fachkraft

Dem Antrag liegt ein Konzept bei, mit Stundensätzen und Anfahrtspauschale, dazu die Qualifikationsnachweise und Führungszeugnisse. Die Fachkraft hilft bei der Auswahl der Unterstützung, bietet Fallbesprechungen, Krisenberatung und Fortbildung an.

3

Mitarbeitende schulen

Helfende ohne einschlägige Qualifikation schult ihr mindestens 30 Zeitstunden, bis zu einem Viertel im Selbststudium, zu Rolle, Kommunikation, Hygiene und Leistungsrecht. Dazu kommt Erste Hilfe, alle fünf Jahre aufgefrischt, und laufende Fortbildung.

4

Antrag beim Landesamt

Der Antrag geht schriftlich oder elektronisch an das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie in Hildesheim. Das LS meldet euer Angebot mit Vergütung an die Pflegekassen, und nach spätestens fünf Jahren wird die Anerkennung neu geprüft.

  • Preisgrenze aus der Pflege: Die Vergütung darf die Preise vergleichbarer Sachleistungen zugelassener Pflegeeinrichtungen nicht übersteigen. Eine eigene Landestabelle gibt es nicht.
  • Anfahrt im Konzept: Stundensätze und Anfahrtspauschale stehen im Konzept. Wer die Vergütung ändern will, muss das dem Landesamt vorher mitteilen.
  • Kein Jahresbericht: Nachweise gibt es auf Verlangen des Landesamts. Führungszeugnisse und Erste Hilfe sind alle fünf Jahre zu erneuern.
  • Die Anerkennung ist befristet: Sie gilt höchstens fünf Jahre. Fällt eine Voraussetzung weg und wird nicht wiederhergestellt, wird sie widerrufen.

Quellen: AnerkVO SGB XI in der Fassung vom 18.09.2025 (PDF), Hinweise des Landes zum Leistungsinhalt (PDF). Verbindlich entscheidet das Landesamt.

Zwei Angebote, zwei Systeme

In Niedersachsen endet genau die Doppelrolle, die ihr heute nutzt

Heute rechnen ambulante Pflegedienste in Niedersachsen Entlastungsleistungen direkt über den Entlastungsbetrag ab, ohne Anerkennung nach der AnerkVO SGB XI. Der Regierungsentwurf dreht das um: Eine Zulassung nach §72 SGB XI und eine Anerkennung nach §45a sollen sich künftig gegenseitig ausschließen, und das Sozialraumbudget soll den anerkannten Angeboten und der Nachbarschaftshilfe vorbehalten bleiben. Der Pflegedienst trägt die Alltagshilfe dann nicht mehr — und das Landesrecht wird dem Bundesrecht folgen müssen. Die Frage ist damit nicht, ob ihr ein eigenes Angebot und ein zweites System braucht, sondern welches.

  • Eigene Firma heißt eigene Datenhaltung: Klientenakten, Einsätze und Rechnungen gehören sauber getrennt von der Pflegesoftware
  • Rechnungen gehen automatisch per E-Mail raus — an den Kostenträger und, wenn ihr wollt, die Eigenanteilsrechnung direkt an den Klienten
  • Kein DTA, keine Telematik: In der Alltagshilfe reichen Rechnung und Leistungsnachweis — die HeyCarla erzeugt und verschickt
HeyCarla Dashboard mit Kennzahlen-Kacheln und monatlichem Balkendiagramm

Softwareauswahl

Was ein System für die Alltagshilfe können muss

Bevor ihr eine zweite Lizenz eurer Pflegesoftware bucht, prüft sie an den vier Punkten hier unten. Pflegesoftware ist auf Pflegesachleistungen und Leistungskomplexe ausgelegt — HeyCarla auf die Alltagshilfe. Über 250 Dienste in Deutschland arbeiten damit.

Die App ist dabei — für alle, ohne Aufpreis

Ein Alltagshilfedienst läuft mit vielen Teilzeit- und Minijobkräften. Genau deshalb ist die Mitarbeiter-App kostenlos und für unbegrenzt viele Mitarbeitende im Preis enthalten — ob fünf oder fünfzig macht keinen Unterschied auf der Rechnung.

  • iOS und Android, eigener Login für jede Person
  • Läuft auf dem privaten Smartphone, kein Diensthandy nötig
  • Adresse direkt in die Navigation, Telefonnummer direkt anrufbar
Startseite der HeyCarla Mitarbeiter-App mit den Terminen des Tages

Eure Kräfte planen sich selbst

Ein neuer Betrieb hat am Anfang keine eigene Disposition — und braucht auch keine. HeyCarla kennt drei Planungsmodelle: Das Büro plant alles, die Mitarbeitenden planen selbst, oder eine Mischform mit grober Vorgabe. Was jemand darf, stellt ihr pro Person ein.

  • Mitarbeitende legen eigene Termine an, wenn ihr es erlaubt
  • Private Blocker setzen — das Büro sieht nur „beschäftigt"
  • Termine lassen sich untereinander weitergeben

Nachbau der Mitarbeiter-App · Beispielwerte zur Veranschaulichung

Unterschrift auf dem Handy, direkt beim Klienten

Vor der Unterschrift sieht der Klient eine Übersicht: was gemacht wurde und wie lange. Dann unterschreibt er mit dem Finger — der Termin ist abgeschlossen und sofort abrechenbar. Fehlt eine Unterschrift, fordert ihr sie per E-Mail oder per Link aufs Handy nach.

  • Zeiterfassung mit Vorschlag aus der Planung, vor Ort anpassbar
  • Offline-Funktion fürs Funkloch, Synchronisierung danach
  • Fehlende Unterschriften rot markiert und mitarbeiterübergreifend nachholbar

Nachbau der Mitarbeiter-App · Beispielwerte zur Veranschaulichung

Und die Rechnung schreibt sich daraus

Am Monatsende ein Klick: HeyCarla prüft, ob alle Unterschriften da sind, ob das Budget reicht und ob der Klient noch eine Eigenanteilsrechnung bekommen soll. Was nicht passt, wird mit Begründung angezeigt statt stillschweigend falsch abgerechnet. Der Leistungsnachweis mit allen Unterschriften hängt automatisch hinten dran.

  • 1,5 Millionen Stunden dokumentiert, das sind 675.000 begleitete Einsätze
  • 300.000 Rechnungen mit HeyCarla erstellt

Nachbau der Abrechnung · Beispielwerte zur Veranschaulichung

Preis

Was HeyCarla kostet

139,00 € netto / Monat für 30 aktive Klient:innen

Weitere aktive Klient:innen: 1,50 € je Person und Monat.

Der Preis richtet sich nach den monatlich aktiven Klient:innen. Ein neues Angebot startet also klein und wächst mit — ohne dass euch die Zahl der Betreuungskräfte etwas kostet.

  • Mitarbeitende unbegrenzt in jedem Paket, Mitarbeiter-App inklusive
  • Keine Zusatzkosten für Lizenzen, Administratoren, Support, Updates oder Schnittstellen
  • Monatlich kündbar im Einstiegspaket, 30 Tage kostenlos testen
  • Persönliches Onboarding und Support beim Menschen inklusive

Erstgespräch

20 Minuten über euer zweites Standbein sprechen — kostenfrei und unverbindlich

Wir schauen uns gemeinsam an, wie ihr die Alltagshilfe neben dem Pflegedienst aufstellt und was das in HeyCarla konkret bedeutet. Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags.

  • Einschätzung zu Angebotsform und Anerkennung beim Landesamt in Hildesheim
  • Erfahrungen aus über 250 Diensten, die genau das aufgebaut haben
  • Community aus Unternehmer:innen, in der ihr euch austauschen könnt

Jetzt Gespräch anfragen

Lieber direkt schreiben? info@heycarla.app

Häufige Fragen

Was Pflegedienste vor der Gründung fragen

Antworten zur Anerkennung in Niedersachsen, zur Vergütung, zum Personal und zur Software.

Wir rechnen als Pflegedienst doch schon Entlastungsleistungen ab — warum dann ein eigenes Angebot?
Heute stimmt das: Ambulante Pflegedienste rechnen den Entlastungsbetrag in Niedersachsen direkt ab, die AnerkVO SGB XI sieht für sie weder eine eigene Anerkennung noch Sonderregeln vor. Genau diese Doppelrolle beendet die Reform: Nach dem Regierungsentwurf schließen sich eine Zulassung nach §72 SGB XI und eine Anerkennung nach §45a künftig gegenseitig aus, und das Sozialraumbudget bleibt den anerkannten Angeboten und der Nachbarschaftshilfe vorbehalten. Der Weg über den Pflegedienst läuft damit ins Leere — das Landesrecht wird dem Bundesrecht folgen müssen. Wer das Budget weiter nutzen will, braucht deshalb eine eigene, anerkannte Einheit neben dem Pflegedienst. Das Pflegeneuordnungsgesetz ist allerdings noch nicht beschlossen: Bundestag und Bundesrat beraten noch, und erst danach passen die Länder ihre Verordnungen an. Endgültige Sicherheit gibt es mit dem Gesetzestext.
Wer erteilt die Anerkennung in Niedersachsen?
Das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS), Domhof 1 in Hildesheim; Fragen beantwortet das Teampostfach AZUA@ls.niedersachsen.de. Rechtsgrundlage ist die AnerkVO SGB XI vom 11.01.2022, zuletzt geändert am 18.09.2025. Antragstellen können juristische Personen, Personengesellschaften und Einzelunternehmen, schriftlich oder elektronisch mit Konzept und Nachweisen. Die Anerkennung gilt höchstens fünf Jahre, das LS meldet das Angebot mit seiner Vergütung an die Pflegekassen, und einen jährlichen Bericht gibt es nicht.
Welches Personal brauchen wir dafür?
Keine zusätzlichen Pflegefachkräfte. Verlangt ist mindestens eine Fachkraft für die fachliche Anleitung, etwa eine Pflegefachperson, Heilerziehungspflege, Ergotherapie, Heilpädagogik oder Sozialpädagogik; sie bietet Fallbesprechungen, Krisenberatung und Fortbildung an. Helfende ohne einschlägige Qualifikation brauchen eine Schulung von mindestens 30 Zeitstunden, davon bis zu einem Viertel im Selbststudium, und eine Erste-Hilfe-Schulung, die höchstens fünf Jahre zurückliegt. Für Angebote zur Entlastung von Pflegenden verlangt die Verordnung eine Fachkraftqualifikation.
Was dürfen wir abrechnen?
Eine feste Landestabelle gibt es nicht. Nach §1 der AnerkVO SGB XI darf die Vergütung die Preise für vergleichbare Sachleistungen zugelassener Pflegeeinrichtungen nicht übersteigen. Stundensätze und Anfahrtspauschale legt ihr im Konzept fest, und das Landesamt übermittelt sie an die Landesverbände der Pflegekassen. Wollt ihr die Vergütung später ändern, müsst ihr das dem Landesamt unverzüglich mitteilen. Eine Steuerfrage wie die Umsatzsteuer klärt ihr am besten mit eurer Steuerberatung, bevor ihr die Preise festlegt.
Gibt es Fördermittel für den Aufbau?
Niedersachsen fördert Angebote zur Unterstützung im Alltag nach §45c SGB XI über eine Landesrichtlinie, die bis Ende 2028 gilt: als Anteilsfinanzierung von bis zu 50 % der projektbezogenen Personal- und Sachausgaben, im Rahmen der Haushaltsmittel und ohne Rechtsanspruch. Antragsberechtigt sind juristische Personen und Personengesellschaften. Wichtig sind die Fristen: Erstantrag bis 31. Juli des Förderjahres und vor Beginn der Maßnahme, Fortsetzungsantrag bis 31. Dezember des Vorjahres. Ob ein gewerbliches Angebot gefördert wird, klärt ihr am besten direkt beim Landesamt.
Lohnt sich das, solange die Reform noch nicht beschlossen ist?
Die Anerkennung nach §45a SGB XI hängt nicht am Pflegeneuordnungsgesetz — es gibt sie in Niedersachsen seit Jahren über die AnerkVO SGB XI, und schon heute lassen sich darüber Entlastungsleistungen erbringen. Was die Reform ändert, ist die Höhe des Budgets und wer es abrechnen darf. Der Aufbau — eigene Einheit, Konzept, Fachkraft, Schulung, Antrag — braucht ohnehin Vorlauf, unabhängig davon, wann das Gesetz in Kraft tritt.
Was kostet HeyCarla?
HeyCarla startet bei 139 € netto im Monat für 30 aktive Klient:innen, jede weitere aktive Person kostet 1,50 € im Monat. Mitarbeitende sind in jedem Paket unbegrenzt enthalten, ebenso Mitarbeiter-App, Support, Updates und Onboarding. Ein neu gegründetes Angebot startet damit klein und wächst mit.

Kurz zusammengefasst

In Niedersachsen rechnen ambulante Pflegedienste Entlastungsleistungen heute ohne eigene Anerkennung ab. Die Reform beendet diese Doppelrolle: Nach dem Regierungsentwurf schließen sich eine Zulassung nach §72 SGB XI und eine Anerkennung nach §45a künftig gegenseitig aus, und das neue Sozialraumbudget — nach dem Entwurf 175 € im Monat, 300 € für Menschen unter 25 Jahren — bleibt den anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag vorbehalten und ist über einen ambulanten Pflegedienst nicht abrechenbar. Das Landesrecht wird dem folgen müssen. Ein Pflegedienst, der dafür ein eigenes Angebot gründet, startet mit einem Vorteil, den kein anderer Gründer hat: Die Klient:innen, die Pflegegrade und das Vertrauen sind bereits da. Anerkannt wird in Niedersachsen vom Landesamt für Soziales, Jugend und Familie für höchstens fünf Jahre; verlangt werden ein eigener Träger, eine Fachkraft, 30 Zeitstunden Schulung plus Erste Hilfe und ein Konzept. Die Preise dürfen die zugelassener Pflegeeinrichtungen nicht übersteigen, eine Förderung von bis zu 50 % ist möglich. HeyCarla ist die Software für dieses zweite Standbein und startet bei 139 € netto im Monat. .

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