Wer erteilt die Anerkennung?
Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS), auf Grundlage der Unterstützungsangebote-Landesverordnung (UntAngLVO M-V). Ein Land, eine Stelle, und zwar in enger Abstimmung mit den Landesverbänden der Pflegekassen.
Für Pflegedienste in Mecklenburg-Vorpommern
Heute gelten zugelassene Pflegedienste in Mecklenburg-Vorpommern nach §2 Abs. 3 UntAngLVO ohne eigenes Verfahren als anerkannt. Die Reform beendet diese Doppelrolle: Zulassung nach §72 und Anerkennung nach §45a sollen sich künftig ausschließen, das Sozialraumbudget bleibt den anerkannten Angeboten vorbehalten. Wer jetzt ein eigenes Angebot gründet, hat einen Vorteil, den kein anderer Gründer hat: die Klient:innen sind längst im Haus.
HeyCarla ab 139,00 € netto im Monat · 30 Tage kostenlos testen · monatlich kündbar
Eine Software — am Handy für eure Kräfte, am Rechner fürs Büro.
Kurz vorweg
Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS), auf Grundlage der Unterstützungsangebote-Landesverordnung (UntAngLVO M-V). Ein Land, eine Stelle, und zwar in enger Abstimmung mit den Landesverbänden der Pflegekassen.
Kaum für gewerbliche Angebote. Die UntAngLVO fördert Initiativen des Ehrenamts, Selbsthilfe und Modellvorhaben mit höchstens 50 %, nur mit gleich hohem Zuschuss der Pflegekassen und ohne Rechtsanspruch.
Keine zusätzlichen Pflegefachkräfte. Verlangt ist eine Fachkraft, die die Helfenden kontinuierlich begleitet. Helfende brauchen eine Basisschulung von mindestens 30 Unterrichtsstunden à 45 Minuten, danach alle drei Jahre mindestens 8 Stunden Fortbildung.
— Angaben nach der UntAngLVO M-V vom 16.12.2010 in der Fassung der Änderung vom 03.09.2019. Quellen: UntAngLVO M-V, Gesamtausgabe, vdek Mecklenburg-Vorpommern, Curriculum Nachbarschaftshilfe M-V (PDF). Verbindlich entscheidet das LAGuS. Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung.
Die Ausgangslage
Ein Alltagshilfedienst auf der grünen Wiese braucht Jahre, um dorthin zu kommen, wo ihr heute schon seid.
Der teuerste Teil jeder Gründung ist die Kundengewinnung — und der entfällt bei euch fast vollständig. Ihr kennt die Haushalte, die Pflegegrade und die Angehörigen, und ihr habt deren Vertrauen bereits.
Aus 131 € Entlastungsbetrag im Monat sollen 175 € Sozialraumbudget werden, bei Menschen unter 25 Jahren sogar 300 €. Zweckgebunden für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag — und nicht abrechenbar über einen ambulanten Pflegedienst.
Alltagshilfe braucht keine Pflegefachkräfte. Ein Geschäftsfeld also, das sich mit dem Personal aufbauen lässt, das ihr bekommt — und eure Betreuungskräfte wechseln mit hinüber, statt in der Pflege zu fehlen.
— Das Bundeskabinett hat das Pflegeneuordnungsgesetz am 30.09.2026 beschlossen. Bundestag und Bundesrat beraten noch, das Inkrafttreten ist zum 1. Januar 2027 vorgesehen; bis dahin sind Änderungen möglich. Die Anerkennung nach §45a SGB XI gibt es dagegen schon heute. Quellen: Altenheim zum Kabinettsbeschluss, BVUA zum gegenseitigen Ausschluss von §45a und §72.
Anerkennung nach §45a SGB XI
Mecklenburg-Vorpommern regelt die Einzelheiten in der Unterstützungsangebote-Landesverordnung. Verglichen mit dem, was ihr für den Pflegedienst durchlaufen habt, ist das wenig — aber es braucht Vorlauf.
Das Angebot braucht einen eigenen Träger neben dem Pflegedienst. Eine bestimmte Rechtsform schreibt die UntAngLVO nicht vor, und gewerbliche Anbieter schließt sie nicht aus. Erst damit wird aus der Alltagshilfe ein eigenständiges, anerkennungsfähiges Angebot neben dem Pflegedienst.
Dem Antrag liegt ein Konzept bei: Zahl der Helfenden, Betreuungsverhältnis, Entgelte und notwendige Fahrtkosten. Die Fachkraft begleitet die Helfenden kontinuierlich. Leistungen sollen möglichst wöchentlich laufen, mit Vertretung bei Krankheit und Urlaub.
Helfende ohne einschlägigen Berufsabschluss brauchen eine Basisschulung von mindestens 30 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Danach sind alle drei Jahre mindestens 8 Unterrichtsstunden Fortbildung Pflicht, die ihr gegenüber dem LAGuS erklärt.
Der Antrag geht schriftlich oder elektronisch an das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS), das mit den Pflegekassen eng zusammenarbeitet. Danach reicht ihr bis zum 31. März jedes Jahres einen Bericht ein.
Quellen: UntAngLVO M-V, Gesamtausgabe, vdek Mecklenburg-Vorpommern: Unterstützung im Alltag. Verbindlich entscheidet das LAGuS.
Zwei Angebote, zwei Systeme
Nach §2 Abs. 3 UntAngLVO gelten zugelassene Pflegedienste in Mecklenburg-Vorpommern ohne eigenes Verfahren als anerkannt, Entlastungsleistungen laufen einfach mit. Der Regierungsentwurf dreht das um: Eine Zulassung nach §72 SGB XI und eine Anerkennung nach §45a sollen sich künftig gegenseitig ausschließen, und das Sozialraumbudget soll den anerkannten Angeboten und der Nachbarschaftshilfe vorbehalten bleiben. Die Anerkennung des Pflegedienstes trägt die Alltagshilfe dann nicht mehr — und die UntAngLVO wird dem Bundesrecht folgen müssen. Die Frage ist damit nicht, ob ihr ein eigenes Angebot und ein zweites System braucht, sondern welches.
Softwareauswahl
Bevor ihr eine zweite Lizenz eurer Pflegesoftware bucht, prüft sie an den vier Punkten hier unten. Pflegesoftware ist auf Pflegesachleistungen und Leistungskomplexe ausgelegt — HeyCarla auf die Alltagshilfe. Über 250 Dienste in Deutschland arbeiten damit.
Ein Alltagshilfedienst läuft mit vielen Teilzeit- und Minijobkräften. Genau deshalb ist die Mitarbeiter-App kostenlos und für unbegrenzt viele Mitarbeitende im Preis enthalten — ob fünf oder fünfzig macht keinen Unterschied auf der Rechnung.
Ein neuer Betrieb hat am Anfang keine eigene Disposition — und braucht auch keine. HeyCarla kennt drei Planungsmodelle: Das Büro plant alles, die Mitarbeitenden planen selbst, oder eine Mischform mit grober Vorgabe. Was jemand darf, stellt ihr pro Person ein.
Nachbau der Mitarbeiter-App · Beispielwerte zur Veranschaulichung
Vor der Unterschrift sieht der Klient eine Übersicht: was gemacht wurde und wie lange. Dann unterschreibt er mit dem Finger — der Termin ist abgeschlossen und sofort abrechenbar. Fehlt eine Unterschrift, fordert ihr sie per E-Mail oder per Link aufs Handy nach.
Alltagsbegleitung
Kundenfahrt 6,4 km · Einkauf
Nachbau der Mitarbeiter-App · Beispielwerte zur Veranschaulichung
Am Monatsende ein Klick: HeyCarla prüft, ob alle Unterschriften da sind, ob das Budget reicht und ob der Klient noch eine Eigenanteilsrechnung bekommen soll. Was nicht passt, wird mit Begründung angezeigt statt stillschweigend falsch abgerechnet. Der Leistungsnachweis mit allen Unterschriften hängt automatisch hinten dran.
Nachbau der Abrechnung · Beispielwerte zur Veranschaulichung
Preis
Weitere aktive Klient:innen: 1,50 € je Person und Monat.
Der Preis richtet sich nach den monatlich aktiven Klient:innen. Ein neues Angebot startet also klein und wächst mit — ohne dass euch die Zahl der Betreuungskräfte etwas kostet.
Erstgespräch
Wir schauen uns gemeinsam an, wie ihr die Alltagshilfe neben dem Pflegedienst aufstellt und was das in HeyCarla konkret bedeutet. Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags.
Häufige Fragen
Antworten zur Anerkennung in Mecklenburg-Vorpommern, zur Vergütung, zum Personal und zur Software.
In Mecklenburg-Vorpommern gelten zugelassene Pflegedienste nach §2 Abs. 3 UntAngLVO heute ohne eigenes Verfahren als anerkannt. Die Reform beendet diese Doppelrolle: Nach dem Regierungsentwurf schließen sich eine Zulassung nach §72 SGB XI und eine Anerkennung nach §45a künftig gegenseitig aus, und das neue Sozialraumbudget — nach dem Entwurf 175 € im Monat, 300 € für Menschen unter 25 Jahren — bleibt den anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag vorbehalten und ist über einen ambulanten Pflegedienst nicht abrechenbar. Die UntAngLVO wird dem folgen müssen. Ein Pflegedienst, der dafür ein eigenes Angebot gründet, startet mit einem Vorteil, den kein anderer Gründer hat: Die Klient:innen, die Pflegegrade und das Vertrauen sind bereits da. Anerkannt wird in Mecklenburg-Vorpommern vom LAGuS, unbefristet; verlangt werden ein eigener Träger, eine Fachkraft, 30 Unterrichtsstunden Basisschulung und Fortbildung alle drei Jahre. Das Entgelt darf die Preise zugelassener ambulanter Pflegeeinrichtungen nicht übersteigen. HeyCarla ist die Software für dieses zweite Standbein und startet bei 139 € netto im Monat. .
Je früher die Struktur steht, desto weniger muss später umgebaut werden. Zwanzig Minuten reichen für die wichtigsten Weichenstellungen.