Wir können als Pflegedienst doch selbst anerkannt werden — warum dann ein eigenes Angebot?
Heute stimmt das: In Hessen nennt §4 PfluV ambulante Pflegedienste mit Zulassung nach §72 SGB XI ausdrücklich als Anbieter, die anerkannt werden können. Genau diese Doppelrolle beendet die Reform: Nach dem Regierungsentwurf schließen sich eine Zulassung nach §72 SGB XI und eine Anerkennung nach §45a künftig gegenseitig aus, und das Sozialraumbudget bleibt den anerkannten Angeboten und der Nachbarschaftshilfe vorbehalten. Die Anerkennung des Pflegedienstes läuft damit ins Leere — die PfluV wird dem Bundesrecht folgen müssen. Wer das Budget weiter nutzen will, braucht deshalb eine eigene, anerkannte Einheit neben dem Pflegedienst. Das Pflegeneuordnungsgesetz ist allerdings noch nicht beschlossen: Bundestag und Bundesrat beraten noch, und erst danach passen die Länder ihre Verordnungen an. Endgültige Sicherheit gibt es mit dem Gesetzestext.
Wer erteilt die Anerkennung in Hessen?
Die Behörde vor Ort: in kreisfreien Städten der Magistrat, in Landkreisen der Kreisausschuss. Zuständig ist die Stelle, in deren Gebiet das Angebot erbracht wird; wer in mehreren Kreisen tätig ist, stellt den Antrag dort, wo der Anbieter seinen Sitz hat. Rechtsgrundlage ist die hessische Pflegeunterstützungsverordnung (PfluV). Der Antrag geht schriftlich oder elektronisch ein, ein landesweites Formular gibt es nicht. Nach der Anerkennung ist bis zum 30. April jedes Jahres ein Tätigkeitsbericht für das Vorjahr einzureichen.
Welches Personal brauchen wir dafür?
Keine zusätzlichen Pflegefachkräfte. Eingesetzt werden Fachkräfte, etwa aus Alten-, Kranken- oder Heilerziehungspflege, Sozialarbeit, Erziehung oder Heilpädagogik, bei Entlastungsangeboten auch aus Familienpflege, Sozialassistenz oder Hauswirtschaft, oder Kräfte mit Basisqualifikation. Diese umfasst mindestens 30 Unterrichtsstunden, bis zu 10 davon über einen Erste-Hilfe-Kurs; Qualifikationen nach §53b SGB XI gelten bereits als Basisqualifikation. Danach sind jährlich 4 Unterrichtsstunden Fortbildung Pflicht, ab mehr als drei Beschäftigten zusätzlich Anleitung sowie Team- und Fallbesprechungen.
Was dürfen wir abrechnen?
Hessen arbeitet heute mit festen Obergrenzen je Stunde, inklusive Umsatzsteuer: höchstens 30 € für Betreuungsangebote und Angebote zur Entlastung von Pflegenden, höchstens 25 € für Angebote zur Entlastung im Alltag, jeweils in Stunden zu 60 Minuten. Angemessene Fahrtkosten kommen gesondert dazu, wenn sie in der Leistungs- und Kostenübersicht stehen, die Klient:innen vor Vertragsschluss erhalten. Vermittlungs- oder Franchisegebühren lassen sich nicht über den Entlastungsbetrag abrechnen. Die Landesregierung will die festen Grenzen abschaffen; bis zum Inkrafttreten gelten die heutigen Werte.
Gibt es Fördermittel für den Aufbau?
Die PfluV selbst sieht keine Förderung für Anbieter vor, sie regelt nur Anerkennung und Qualität. Ob und in welchem Umfang Fördermittel nach §45c SGB XI für ein gewerbliches Entlastungsangebot in Frage kommen, ist nicht landesweit geregelt, und einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Was in eurem Landkreis oder eurer Stadt möglich ist, klärt ihr am besten direkt bei der Anerkennungsbehörde vor Ort. Sie nennt euch auch Schulungsanbieter für die Basisqualifikation, in Präsenz oder online, und sagt euch, welche Unterlagen sie für den Antrag erwartet.
Lohnt sich das, solange die Reform noch nicht beschlossen ist?
Die Anerkennung nach §45a SGB XI hängt nicht am Pflegeneuordnungsgesetz — es gibt sie in Hessen seit Jahren über die PfluV, und schon heute lassen sich darüber Entlastungsleistungen erbringen. Was die Reform ändert, ist die Höhe des Budgets und wer es abrechnen darf. Der Aufbau — eigene Einheit, Konzept, Fachkraft, Schulung, Antrag — braucht ohnehin Vorlauf, unabhängig davon, wann das Gesetz in Kraft tritt.
Was kostet HeyCarla?
HeyCarla startet bei 139 € netto im Monat für 30 aktive Klient:innen, jede weitere aktive Person kostet 1,50 € im Monat. Mitarbeitende sind in jedem Paket unbegrenzt enthalten, ebenso Mitarbeiter-App, Support, Updates und Onboarding. Ein neu gegründetes Angebot startet damit klein und wächst mit.