Für Pflegedienste in Hamburg

Alltagshilfe gründen in Hamburg — neben eurem Pflegedienst

Heute rechnen ambulante Pflegedienste in Hamburg Entlastungsleistungen ohne eigene Anerkennung ab. Die Reform beendet diese Doppelrolle: Zulassung nach §72 und Anerkennung nach §45a sollen sich künftig ausschließen, das Sozialraumbudget bleibt den anerkannten Angeboten vorbehalten. Wer jetzt einen eigenen Haushaltshilfe-Dienst gründet, hat einen Vorteil, den kein anderer Gründer hat: die Klient:innen sind längst im Haus.

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Eine Software — am Handy für eure Kräfte, am Rechner fürs Büro.

Kurz vorweg

Die drei Fragen, die uns Pflegedienste zuerst stellen

Wer erteilt die Anerkennung?

Die Sozialbehörde, Fachabteilung Senioren und Pflege, auf Grundlage der Hamburgischen Pflege-Engagement-Verordnung (HmbPEVO). Ein Land, eine Stelle — anders als in Bundesländern, in denen jeder Kreis selbst entscheidet. Vorab gibt es ein Beratungsgespräch, Gebühren fallen keine an.

Gibt es Fördermittel?

Nur sehr begrenzt. Die HmbPEVO fördert vor allem ehrenamtlich getragene Angebote wie Helferkreise und Betreuungsgruppen sowie Schulungen. Hilfen im Haushalt durch einen Dienst gehören nicht zu den förderfähigen Angeboten, und einen Rechtsanspruch gibt es ohnehin nicht.

Welches Personal brauchen wir?

Keine zusätzlichen Pflegefachkräfte. Verlangt ist eine Fachkraft, etwa aus Kranken-, Alten- oder Heilerziehungspflege, Sozialarbeit oder Heilpädagogik, die schult, anleitet und die Erstgespräche führt. Alle anderen Kräfte durchlaufen eine Schulung von mindestens 40 Unterrichtsstunden, davon 9 Stunden Erste Hilfe.

— Angaben nach der Hamburgischen Pflege-Engagement-Verordnung (HmbPEVO) vom 31.01.2017 in der geltenden Fassung. Quellen: Serviceportal Hamburg, Sozialbehörde zur Anerkennung, Sozialbehörde zur HmbPEVO. Verbindlich entscheidet die Sozialbehörde. Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung.

Die Ausgangslage

Kaum jemand startet so gut wie ihr

Ein Alltagshilfedienst auf der grünen Wiese braucht Jahre, um dorthin zu kommen, wo ihr heute schon seid.

Die Klient:innen sind schon da

Der teuerste Teil jeder Gründung ist die Kundengewinnung — und der entfällt bei euch fast vollständig. Ihr kennt die Haushalte, die Pflegegrade und die Angehörigen, und ihr habt deren Vertrauen bereits.

Der Topf wird größer

Aus 131 € Entlastungsbetrag im Monat sollen 175 € Sozialraumbudget werden, bei Menschen unter 25 Jahren sogar 300 €. Zweckgebunden für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag — und nicht abrechenbar über einen ambulanten Pflegedienst.

Wachstum ohne examinierte Fachkräfte

Alltagshilfe braucht keine Pflegefachkräfte. Ein Geschäftsfeld also, das sich mit dem Personal aufbauen lässt, das ihr bekommt — und eure Betreuungskräfte wechseln mit hinüber, statt in der Pflege zu fehlen.

— Das Bundeskabinett hat das Pflegeneuordnungsgesetz am 30.09.2026 beschlossen. Bundestag und Bundesrat beraten noch, das Inkrafttreten ist zum 1. Januar 2027 vorgesehen; bis dahin sind Änderungen möglich. Die Anerkennung nach §45a SGB XI gibt es dagegen schon heute. Quellen: Altenheim zum Kabinettsbeschluss, BVUA zum gegenseitigen Ausschluss von §45a und §72.

Anerkennung nach §45a SGB XI

Vier Schritte bis zum eigenen Angebot

Hamburg regelt die Einzelheiten in der Pflege-Engagement-Verordnung (HmbPEVO). Verglichen mit dem, was ihr für den Pflegedienst durchlaufen habt, ist das wenig — aber es braucht Vorlauf.

1

Eigene Einheit aufsetzen

Bezahlte Kräfte erkennt Hamburg nur bei Hilfen im Haushalt an. Dafür braucht ihr eine eigene juristische Person mit Sitz in Hamburg und eine Vereinbarung nach §132 SGB V mit den Krankenkassen oder nach §75 SGB XII. Erst damit wird aus der Alltagshilfe ein eigenständiges, anerkennungsfähiges Angebot neben dem Pflegedienst.

2

Konzept und Fachkraft

Dem schriftlichen Antrag liegt ein Konzept bei: Qualitätssicherung, Verhältnis von Kräften zu Klient:innen, Schulung und fachliche Begleitung. Dieses Konzept ist für die Anerkennung maßgeblich. Die Fachkraft leitet an, führt Teambesprechungen und die Erstgespräche.

3

Mitarbeitende schulen

Vor dem Einsatz steht die Schulung: mindestens 40 Unterrichtsstunden, davon 9 Stunden Erste Hilfe, mit Grundwissen zu Krankheit und Behinderung, Kommunikation und Hauswirtschaft. Fachkräfte sind davon befreit. Danach begleitet die Fachkraft die Kräfte laufend fachlich.

4

Antrag bei der Sozialbehörde

Zuerst vereinbart ihr per E-Mail ein Beratungsgespräch, dann folgt der Antrag an die Fachabteilung Senioren und Pflege. Die Anerkennung wird befristet erteilt, euer Angebot erscheint im Pflegelotsen, und bis zum 1. April jedes Jahres reicht ihr einen Sachbericht ein.

  • Preisgrenze aus der Pflege: Das Entgelt darf die nach §89 SGB XI vereinbarten Vergütungssätze für Betreuungsleistungen nicht überschreiten. Eine eigene Landestabelle gibt es nicht.
  • Bezahlte Kräfte nur im Haushalt: Helferkreise, Betreuungsgruppen und Einzelbetreuung setzt Hamburg auf Ehrenamtliche. Für Beschäftigte bleiben die Hilfen im Haushalt.
  • Saubere Beschäftigung ist Pflicht: sozialversicherungspflichtige Anstellung, Vertretung bei Urlaub und Krankheit und die Qualitätsregeln aus der §132-Vereinbarung.
  • Die Anerkennung will gepflegt werden: Wer den Sachbericht versäumt oder ein ganzes Jahr keine Leistung erbringt, riskiert den Widerruf. Änderungen sind sofort anzuzeigen.

Quellen: Serviceportal Hamburg: Anerkennung beantragen, Sozialbehörde zur HmbPEVO. Verbindlich entscheidet die Sozialbehörde.

Zwei Angebote, zwei Systeme

In Hamburg endet genau die Doppelrolle, die ihr heute nutzt

Heute rechnen ambulante Pflegedienste in Hamburg Entlastungsleistungen ohne eigene Anerkennung ab; eine Anerkennung nach der HmbPEVO gäbe es für sie nach §2 Abs. 2 ohnehin nur mit Ehrenamtlichen. Der Regierungsentwurf dreht das um: Eine Zulassung nach §72 SGB XI und eine Anerkennung nach §45a sollen sich künftig gegenseitig ausschließen, und das Sozialraumbudget soll den anerkannten Angeboten und der Nachbarschaftshilfe vorbehalten bleiben. Der Pflegedienst trägt die Alltagshilfe dann nicht mehr — und die HmbPEVO wird dem Bundesrecht folgen müssen. Die Frage ist damit nicht, ob ihr ein eigenes Angebot und ein zweites System braucht, sondern welches.

  • Eigene Firma heißt eigene Datenhaltung: Klientenakten, Einsätze und Rechnungen gehören sauber getrennt von der Pflegesoftware
  • Rechnungen gehen automatisch per E-Mail raus — an den Kostenträger und, wenn ihr wollt, die Eigenanteilsrechnung direkt an den Klienten
  • Kein DTA, keine Telematik: In der Alltagshilfe reichen Rechnung und Leistungsnachweis — die HeyCarla erzeugt und verschickt
HeyCarla Dashboard mit Kennzahlen-Kacheln und monatlichem Balkendiagramm

Softwareauswahl

Was ein System für die Alltagshilfe können muss

Bevor ihr eine zweite Lizenz eurer Pflegesoftware bucht, prüft sie an den vier Punkten hier unten. Pflegesoftware ist auf Pflegesachleistungen und Leistungskomplexe ausgelegt — HeyCarla auf die Alltagshilfe. Über 250 Dienste in Deutschland arbeiten damit.

Die App ist dabei — für alle, ohne Aufpreis

Ein Alltagshilfedienst läuft mit vielen Teilzeit- und Minijobkräften. Genau deshalb ist die Mitarbeiter-App kostenlos und für unbegrenzt viele Mitarbeitende im Preis enthalten — ob fünf oder fünfzig macht keinen Unterschied auf der Rechnung.

  • iOS und Android, eigener Login für jede Person
  • Läuft auf dem privaten Smartphone, kein Diensthandy nötig
  • Adresse direkt in die Navigation, Telefonnummer direkt anrufbar
Startseite der HeyCarla Mitarbeiter-App mit den Terminen des Tages

Eure Kräfte planen sich selbst

Ein neuer Betrieb hat am Anfang keine eigene Disposition — und braucht auch keine. HeyCarla kennt drei Planungsmodelle: Das Büro plant alles, die Mitarbeitenden planen selbst, oder eine Mischform mit grober Vorgabe. Was jemand darf, stellt ihr pro Person ein.

  • Mitarbeitende legen eigene Termine an, wenn ihr es erlaubt
  • Private Blocker setzen — das Büro sieht nur „beschäftigt"
  • Termine lassen sich untereinander weitergeben

Nachbau der Mitarbeiter-App · Beispielwerte zur Veranschaulichung

Unterschrift auf dem Handy, direkt beim Klienten

Vor der Unterschrift sieht der Klient eine Übersicht: was gemacht wurde und wie lange. Dann unterschreibt er mit dem Finger — der Termin ist abgeschlossen und sofort abrechenbar. Fehlt eine Unterschrift, fordert ihr sie per E-Mail oder per Link aufs Handy nach.

  • Zeiterfassung mit Vorschlag aus der Planung, vor Ort anpassbar
  • Offline-Funktion fürs Funkloch, Synchronisierung danach
  • Fehlende Unterschriften rot markiert und mitarbeiterübergreifend nachholbar

Nachbau der Mitarbeiter-App · Beispielwerte zur Veranschaulichung

Und die Rechnung schreibt sich daraus

Am Monatsende ein Klick: HeyCarla prüft, ob alle Unterschriften da sind, ob das Budget reicht und ob der Klient noch eine Eigenanteilsrechnung bekommen soll. Was nicht passt, wird mit Begründung angezeigt statt stillschweigend falsch abgerechnet. Der Leistungsnachweis mit allen Unterschriften hängt automatisch hinten dran.

  • 1,5 Millionen Stunden dokumentiert, das sind 675.000 begleitete Einsätze
  • 300.000 Rechnungen mit HeyCarla erstellt

Nachbau der Abrechnung · Beispielwerte zur Veranschaulichung

Preis

Was HeyCarla kostet

139,00 € netto / Monat für 30 aktive Klient:innen

Weitere aktive Klient:innen: 1,50 € je Person und Monat.

Der Preis richtet sich nach den monatlich aktiven Klient:innen. Ein neues Angebot startet also klein und wächst mit — ohne dass euch die Zahl der Betreuungskräfte etwas kostet.

  • Mitarbeitende unbegrenzt in jedem Paket, Mitarbeiter-App inklusive
  • Keine Zusatzkosten für Lizenzen, Administratoren, Support, Updates oder Schnittstellen
  • Monatlich kündbar im Einstiegspaket, 30 Tage kostenlos testen
  • Persönliches Onboarding und Support beim Menschen inklusive

Erstgespräch

20 Minuten über euer zweites Standbein sprechen — kostenfrei und unverbindlich

Wir schauen uns gemeinsam an, wie ihr die Alltagshilfe neben dem Pflegedienst aufstellt und was das in HeyCarla konkret bedeutet. Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags.

  • Einschätzung zu Angebotsform und Anerkennung bei der Sozialbehörde
  • Erfahrungen aus über 250 Diensten, die genau das aufgebaut haben
  • Community aus Unternehmer:innen, in der ihr euch austauschen könnt

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Häufige Fragen

Was Pflegedienste vor der Gründung fragen

Antworten zur Anerkennung in Hamburg, zur Vergütung, zum Personal und zur Software.

Wir rechnen als Pflegedienst doch schon Entlastungsleistungen ab — warum dann ein eigenes Angebot?
Heute stimmt das: In Hamburg rechnen ambulante Pflegedienste den Entlastungsbetrag ohne eigene Anerkennung ab, und nach §2 Abs. 2 HmbPEVO könnten sie selbst nur ehrenamtlich getragene Angebote anerkennen lassen. Genau diese Doppelrolle beendet die Reform: Nach dem Regierungsentwurf schließen sich eine Zulassung nach §72 SGB XI und eine Anerkennung nach §45a künftig gegenseitig aus, und das Sozialraumbudget bleibt den anerkannten Angeboten und der Nachbarschaftshilfe vorbehalten. Der Weg über den Pflegedienst läuft damit ins Leere — die HmbPEVO wird dem Bundesrecht folgen müssen. Wer das Budget weiter nutzen will, braucht deshalb eine eigene, anerkannte Einheit neben dem Pflegedienst. Das Pflegeneuordnungsgesetz ist allerdings noch nicht beschlossen: Bundestag und Bundesrat beraten noch, und erst danach passen die Länder ihre Verordnungen an. Endgültige Sicherheit gibt es mit dem Gesetzestext.
Wer erteilt die Anerkennung in Hamburg?
Die Sozialbehörde (Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration), Fachabteilung Senioren und Pflege. Rechtsgrundlage ist die Hamburgische Pflege-Engagement-Verordnung (HmbPEVO). Antragstellen kann nur eine juristische Person mit Sitz in Hamburg; vorab vereinbart ihr per E-Mail an pevo@soziales.hamburg.de ein Beratungsgespräch, danach folgt der schriftliche Antrag mit Konzept. Gebühren fallen keine an. Die Anerkennung wird befristet erteilt, das Angebot im Pflegelotsen veröffentlicht, und bis zum 1. April jedes Jahres ist ein Sachbericht einzureichen.
Welches Personal brauchen wir dafür?
Keine zusätzlichen Pflegefachkräfte. Verlangt ist eine Fachkraft, etwa aus Gesundheits- und Krankenpflege, Altenpflege, Heilerziehungspflege, Sozialarbeit oder Heilpädagogik, die schult, fachlich und psychosozial begleitet, Teambesprechungen leitet und die Erstgespräche mit neuen Klient:innen führt. Alle übrigen Kräfte durchlaufen eine Schulung von mindestens 40 Unterrichtsstunden, davon 9 Stunden Erste Hilfe; Fachkräfte sind davon befreit. Ein Haushaltshilfe-Dienst muss außerdem sozialversicherungspflichtig beschäftigen und Vertretung bei Urlaub und Krankheit sicherstellen.
Was dürfen wir abrechnen?
Hamburg hat keine eigene Preistabelle. Die Grenze setzt §4 Abs. 2 HmbPEVO: Das Entgelt darf die nach §89 SGB XI vereinbarten Vergütungssätze für Betreuungsleistungen nicht überschreiten. Bezahlte Kräfte werden nur für Hilfen im Haushalt durch einen Dienst anerkannt, der eine Vereinbarung nach §132 SGB V oder §75 Abs. 3 SGB XII hat; deren Qualitätsregeln gelten dann auch für dieses Angebot. Helferkreise, Betreuungsgruppen und Einzelbetreuung setzt Hamburg dagegen auf Ehrenamtliche. Eine Steuerfrage wie die Umsatzsteuer klärt ihr am besten mit eurer Steuerberatung.
Gibt es Fördermittel für den Aufbau?
Kaum. Die HmbPEVO fördert ehrenamtlich getragene Angebote wie Helferkreise, Betreuungs- und Gesprächsgruppen, dazu Nachbarschaftshilfe, Selbsthilfe und Schulungen, im Rahmen der jährlichen Haushaltsmittel und ohne Rechtsanspruch. Hilfen im Haushalt durch einen Dienst stehen nicht auf der Liste der förderfähigen Angebote (§7 HmbPEVO). Wer zusätzlich einen ehrenamtlichen Helferkreis aufbaut, etwa über einen Verein, kann dafür Förderung beantragen. Was im Einzelfall möglich ist, klärt ihr am besten im Beratungsgespräch bei der Sozialbehörde.
Lohnt sich das, solange die Reform noch nicht beschlossen ist?
Die Anerkennung nach §45a SGB XI hängt nicht am Pflegeneuordnungsgesetz — es gibt sie in Hamburg seit Jahren über die HmbPEVO, und schon heute lassen sich darüber Entlastungsleistungen erbringen. Was die Reform ändert, ist die Höhe des Budgets und wer es abrechnen darf. Der Aufbau — eigene Einheit, Konzept, Fachkraft, Schulung, Antrag — braucht ohnehin Vorlauf, unabhängig davon, wann das Gesetz in Kraft tritt.
Was kostet HeyCarla?
HeyCarla startet bei 139 € netto im Monat für 30 aktive Klient:innen, jede weitere aktive Person kostet 1,50 € im Monat. Mitarbeitende sind in jedem Paket unbegrenzt enthalten, ebenso Mitarbeiter-App, Support, Updates und Onboarding. Ein neu gegründetes Angebot startet damit klein und wächst mit.

Kurz zusammengefasst

In Hamburg rechnen ambulante Pflegedienste Entlastungsleistungen heute ohne eigene Anerkennung ab. Die Reform beendet diese Doppelrolle: Nach dem Regierungsentwurf schließen sich eine Zulassung nach §72 SGB XI und eine Anerkennung nach §45a künftig gegenseitig aus, und das neue Sozialraumbudget — nach dem Entwurf 175 € im Monat, 300 € für Menschen unter 25 Jahren — bleibt den anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag vorbehalten und ist über einen ambulanten Pflegedienst nicht abrechenbar. Die HmbPEVO wird dem folgen müssen. Ein Pflegedienst, der dafür ein eigenes Angebot gründet, startet mit einem Vorteil, den kein anderer Gründer hat: Die Klient:innen, die Pflegegrade und das Vertrauen sind bereits da. Anerkannt wird in Hamburg von der Sozialbehörde; bezahlte Kräfte nur in einem Haushaltshilfe-Dienst mit Vereinbarung nach §132 SGB V. Verlangt werden außerdem eine juristische Person mit Sitz in Hamburg, eine Fachkraft, 40 Unterrichtsstunden Schulung und ein Konzept. Das Entgelt ist an die Sätze nach §89 SGB XI gebunden. HeyCarla ist die Software für dieses zweite Standbein und startet bei 139 € netto im Monat. .

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