Wir rechnen als Pflegedienst doch schon Entlastungsleistungen ab — warum dann ein eigenes Angebot?
Heute stimmt das: In Hamburg rechnen ambulante Pflegedienste den Entlastungsbetrag ohne eigene Anerkennung ab, und nach §2 Abs. 2 HmbPEVO könnten sie selbst nur ehrenamtlich getragene Angebote anerkennen lassen. Genau diese Doppelrolle beendet die Reform: Nach dem Regierungsentwurf schließen sich eine Zulassung nach §72 SGB XI und eine Anerkennung nach §45a künftig gegenseitig aus, und das Sozialraumbudget bleibt den anerkannten Angeboten und der Nachbarschaftshilfe vorbehalten. Der Weg über den Pflegedienst läuft damit ins Leere — die HmbPEVO wird dem Bundesrecht folgen müssen. Wer das Budget weiter nutzen will, braucht deshalb eine eigene, anerkannte Einheit neben dem Pflegedienst. Das Pflegeneuordnungsgesetz ist allerdings noch nicht beschlossen: Bundestag und Bundesrat beraten noch, und erst danach passen die Länder ihre Verordnungen an. Endgültige Sicherheit gibt es mit dem Gesetzestext.
Wer erteilt die Anerkennung in Hamburg?
Die Sozialbehörde (Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration), Fachabteilung Senioren und Pflege. Rechtsgrundlage ist die Hamburgische Pflege-Engagement-Verordnung (HmbPEVO). Antragstellen kann nur eine juristische Person mit Sitz in Hamburg; vorab vereinbart ihr per E-Mail an pevo@soziales.hamburg.de ein Beratungsgespräch, danach folgt der schriftliche Antrag mit Konzept. Gebühren fallen keine an. Die Anerkennung wird befristet erteilt, das Angebot im Pflegelotsen veröffentlicht, und bis zum 1. April jedes Jahres ist ein Sachbericht einzureichen.
Welches Personal brauchen wir dafür?
Keine zusätzlichen Pflegefachkräfte. Verlangt ist eine Fachkraft, etwa aus Gesundheits- und Krankenpflege, Altenpflege, Heilerziehungspflege, Sozialarbeit oder Heilpädagogik, die schult, fachlich und psychosozial begleitet, Teambesprechungen leitet und die Erstgespräche mit neuen Klient:innen führt. Alle übrigen Kräfte durchlaufen eine Schulung von mindestens 40 Unterrichtsstunden, davon 9 Stunden Erste Hilfe; Fachkräfte sind davon befreit. Ein Haushaltshilfe-Dienst muss außerdem sozialversicherungspflichtig beschäftigen und Vertretung bei Urlaub und Krankheit sicherstellen.
Was dürfen wir abrechnen?
Hamburg hat keine eigene Preistabelle. Die Grenze setzt §4 Abs. 2 HmbPEVO: Das Entgelt darf die nach §89 SGB XI vereinbarten Vergütungssätze für Betreuungsleistungen nicht überschreiten. Bezahlte Kräfte werden nur für Hilfen im Haushalt durch einen Dienst anerkannt, der eine Vereinbarung nach §132 SGB V oder §75 Abs. 3 SGB XII hat; deren Qualitätsregeln gelten dann auch für dieses Angebot. Helferkreise, Betreuungsgruppen und Einzelbetreuung setzt Hamburg dagegen auf Ehrenamtliche. Eine Steuerfrage wie die Umsatzsteuer klärt ihr am besten mit eurer Steuerberatung.
Gibt es Fördermittel für den Aufbau?
Kaum. Die HmbPEVO fördert ehrenamtlich getragene Angebote wie Helferkreise, Betreuungs- und Gesprächsgruppen, dazu Nachbarschaftshilfe, Selbsthilfe und Schulungen, im Rahmen der jährlichen Haushaltsmittel und ohne Rechtsanspruch. Hilfen im Haushalt durch einen Dienst stehen nicht auf der Liste der förderfähigen Angebote (§7 HmbPEVO). Wer zusätzlich einen ehrenamtlichen Helferkreis aufbaut, etwa über einen Verein, kann dafür Förderung beantragen. Was im Einzelfall möglich ist, klärt ihr am besten im Beratungsgespräch bei der Sozialbehörde.
Lohnt sich das, solange die Reform noch nicht beschlossen ist?
Die Anerkennung nach §45a SGB XI hängt nicht am Pflegeneuordnungsgesetz — es gibt sie in Hamburg seit Jahren über die HmbPEVO, und schon heute lassen sich darüber Entlastungsleistungen erbringen. Was die Reform ändert, ist die Höhe des Budgets und wer es abrechnen darf. Der Aufbau — eigene Einheit, Konzept, Fachkraft, Schulung, Antrag — braucht ohnehin Vorlauf, unabhängig davon, wann das Gesetz in Kraft tritt.
Was kostet HeyCarla?
HeyCarla startet bei 139 € netto im Monat für 30 aktive Klient:innen, jede weitere aktive Person kostet 1,50 € im Monat. Mitarbeitende sind in jedem Paket unbegrenzt enthalten, ebenso Mitarbeiter-App, Support, Updates und Onboarding. Ein neu gegründetes Angebot startet damit klein und wächst mit.