Wir rechnen als Pflegedienst doch schon Entlastungsleistungen ab — warum dann ein eigenes Angebot?
Heute stimmt das: Ambulante Pflegedienste rechnen den Entlastungsbetrag in Bremen direkt ab; eine eigene Anerkennung nach Landesrecht könnten sie nur für Angebote erhalten, die Ehrenamtliche durchführen. Genau diese Doppelrolle beendet die Reform: Nach dem Regierungsentwurf schließen sich eine Zulassung nach §72 SGB XI und eine Anerkennung nach §45a künftig gegenseitig aus, und das Sozialraumbudget bleibt den anerkannten Angeboten und der Nachbarschaftshilfe vorbehalten. Der Weg über den Pflegedienst läuft damit ins Leere — das Landesrecht wird dem Bundesrecht folgen müssen. Wer das Budget weiter nutzen will, braucht deshalb eine eigene, anerkannte Einheit neben dem Pflegedienst. Das Pflegeneuordnungsgesetz ist allerdings noch nicht beschlossen: Bundestag und Bundesrat beraten noch, und erst danach passen die Länder ihre Verordnungen an. Endgültige Sicherheit gibt es mit dem Gesetzestext.
Wer erteilt die Anerkennung in Bremen?
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Referat 31, Faulenstraße 9/15 in Bremen, im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Pflegekassen und dem PKV-Verband; für Bremerhaven im Benehmen mit dem Magistrat. Rechtsgrundlage ist die Verordnung zur Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag vom 12.03.2019, zuletzt geändert am 25.04.2023. Antragstellen können nur juristische Personen, gewerbliche Anbieter für Angebote zur Entlastung im Alltag. Bis zum 1. April jedes Jahres ist ein Tätigkeitsbericht einzureichen.
Welches Personal brauchen wir dafür?
Keine zusätzlichen Pflegefachkräfte. Verlangt ist eine fortlaufende Anleitung durch eine Fachkraft, etwa aus Pflege, Ergotherapie, Heilerziehungspflege, Heilpädagogik, Sozialer Arbeit oder Psychologie, bei hauswirtschaftlichen Angeboten auch aus der Hauswirtschaft; ohne eigene Fachkraft genügt ein Kooperationsvertrag. Kräfte ohne einschlägige Qualifikation brauchen 30 Zeitstunden Schulung bei einem im Land Bremen anerkannten Anbieter und eine Erste-Hilfe-Grundausbildung mit 9 Unterrichtsstunden. Gewerbliche Anbieter beschäftigen sozialversicherungskonform zum Mindestlohn.
Was dürfen wir abrechnen?
Eine feste Landestabelle gibt es nicht. Nach §5 der Verordnung darf euer Stundensatz die Vergütungssätze nicht überschreiten, die ambulante Pflegedienste nach §89 SGB XI für hauswirtschaftliche Verrichtungen vereinbart haben; liegt die Kalkulation darüber, wird der Antrag abgelehnt. Gewerbliche juristische Personen werden nur für Angebote zur Entlastung im Alltag anerkannt, also Hilfe im Haushalt und bei der Alltagsbewältigung. Betreuungsangebote bleiben Trägern mit Ehrenamtlichen vorbehalten.
Gibt es Fördermittel für den Aufbau?
Für ein gewerbliches Angebot nein. Die Bremer Verordnung fördert nach §45c SGB XI Angebote mit Ehrenamtlichen, Ehrenamtsinitiativen, Modellvorhaben und Selbsthilfe, im Rahmen der Landeshaushaltsmittel und ohne Anspruch; gewerbliche Anbieter und Einzelpersonen schließt §13 Abs. 9 ausdrücklich aus. Wer zusätzlich ein ehrenamtliches Angebot über einen Verein aufbaut, kann dafür Förderung beantragen: bis 30. September für einen Beginn am 1. Januar, bis 31. März für den 1. Juli, jeweils vor Maßnahmenbeginn.
Lohnt sich das, solange die Reform noch nicht beschlossen ist?
Die Anerkennung nach §45a SGB XI hängt nicht am Pflegeneuordnungsgesetz — es gibt sie in Bremen seit Jahren über die Landesverordnung, und schon heute lassen sich darüber Entlastungsleistungen erbringen. Was die Reform ändert, ist die Höhe des Budgets und wer es abrechnen darf. Der Aufbau — eigene Einheit, Konzept, Fachkraft, Schulung, Antrag — braucht ohnehin Vorlauf, unabhängig davon, wann das Gesetz in Kraft tritt.
Was kostet HeyCarla?
HeyCarla startet bei 139 € netto im Monat für 30 aktive Klient:innen, jede weitere aktive Person kostet 1,50 € im Monat. Mitarbeitende sind in jedem Paket unbegrenzt enthalten, ebenso Mitarbeiter-App, Support, Updates und Onboarding. Ein neu gegründetes Angebot startet damit klein und wächst mit.