Für Pflegedienste in Bremen

Alltagshilfe gründen in Bremen — neben eurem Pflegedienst

Heute rechnen ambulante Pflegedienste in Bremen Entlastungsleistungen ohne eigene Anerkennung ab, eine eigene gäbe es für sie nur mit Ehrenamtlichen. Die Reform beendet diese Doppelrolle: Zulassung nach §72 und Anerkennung nach §45a sollen sich künftig ausschließen, das Sozialraumbudget bleibt den anerkannten Angeboten vorbehalten. Wer jetzt ein eigenes Angebot gründet, hat einen Vorteil, den kein anderer Gründer hat: die Klient:innen sind längst im Haus.

HeyCarla ab 139,00 € netto im Monat · 30 Tage kostenlos testen · monatlich kündbar

5,0 Bewertung über 250 Dienste in Deutschland
675.000
Einsätze begleitet
7.000
Alltagsbegleiter im Einsatz
Einsatzdetails einer Klientin in der HeyCarla Mitarbeiter-App mit Hinweisen, Telefonnummer und Unterschrift-Schaltfläche
Termin-Unterschrift des Klienten in der HeyCarla Mitarbeiter-App
HeyCarla Kalenderansicht einer Woche mit geplanten Stunden je Mitarbeiterin
Rechnungsübersicht in HeyCarla mit Status, Klient, Summe und Versicherung je Rechnung

Eine Software — am Handy für eure Kräfte, am Rechner fürs Büro.

Kurz vorweg

Die drei Fragen, die uns Pflegedienste zuerst stellen

Wer erteilt die Anerkennung?

Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Referat 31, im Einvernehmen mit den Pflegekassen. Ein Land, eine Stelle — anders als in Bundesländern, in denen jeder Kreis selbst entscheidet. Für Bremerhaven wird der Magistrat beteiligt.

Gibt es Fördermittel?

Nicht für gewerbliche Anbieter. Die Bremer Verordnung fördert Angebote mit Ehrenamtlichen, Initiativen, Modellvorhaben und Selbsthilfe; gewerbliche Anbieter und Einzelpersonen schließt §13 Abs. 9 ausdrücklich aus.

Welches Personal brauchen wir?

Keine zusätzlichen Pflegefachkräfte. Verlangt ist eine fortlaufende Anleitung durch eine Fachkraft, eigene oder per Kooperationsvertrag. Kräfte ohne einschlägige Qualifikation brauchen 30 Zeitstunden Schulung bei einem in Bremen anerkannten Anbieter und 9 Stunden Erste Hilfe.

— Angaben nach der Bremer Verordnung zur Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag vom 12.03.2019, geändert am 25.04.2023, und dem Merkblatt vom 08.04.2025. Quellen: Merkblatt für gewerblich Anbietende (PDF), Verordnung 2019 (PDF), Änderung 2023 (PDF). Verbindlich entscheidet die Senatorin. Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung.

Die Ausgangslage

Kaum jemand startet so gut wie ihr

Ein Alltagshilfedienst auf der grünen Wiese braucht Jahre, um dorthin zu kommen, wo ihr heute schon seid.

Die Klient:innen sind schon da

Der teuerste Teil jeder Gründung ist die Kundengewinnung — und der entfällt bei euch fast vollständig. Ihr kennt die Haushalte, die Pflegegrade und die Angehörigen, und ihr habt deren Vertrauen bereits.

Der Topf wird größer

Aus 131 € Entlastungsbetrag im Monat sollen 175 € Sozialraumbudget werden, bei Menschen unter 25 Jahren sogar 300 €. Zweckgebunden für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag — und nicht abrechenbar über einen ambulanten Pflegedienst.

Wachstum ohne examinierte Fachkräfte

Alltagshilfe braucht keine Pflegefachkräfte. Ein Geschäftsfeld also, das sich mit dem Personal aufbauen lässt, das ihr bekommt — und eure Betreuungskräfte wechseln mit hinüber, statt in der Pflege zu fehlen.

— Das Bundeskabinett hat das Pflegeneuordnungsgesetz am 30.09.2026 beschlossen. Bundestag und Bundesrat beraten noch, das Inkrafttreten ist zum 1. Januar 2027 vorgesehen; bis dahin sind Änderungen möglich. Die Anerkennung nach §45a SGB XI gibt es dagegen schon heute. Quellen: Altenheim zum Kabinettsbeschluss, BVUA zum gegenseitigen Ausschluss von §45a und §72.

Anerkennung nach §45a SGB XI

Vier Schritte bis zum eigenen Angebot

Bremen regelt die Einzelheiten in seiner Anerkennungs- und Förderverordnung. Verglichen mit dem, was ihr für den Pflegedienst durchlaufen habt, ist das wenig — aber es braucht Vorlauf.

1

Eigene Einheit aufsetzen

Das Angebot braucht eine eigene juristische Person, etwa eine GmbH oder UG; Einzelpersonen schließt die Verordnung aus. Gewerbliche Anbieter werden für Angebote zur Entlastung im Alltag anerkannt. Erst damit wird aus der Alltagshilfe ein eigenständiges, anerkennungsfähiges Angebot neben dem Pflegedienst.

2

Konzept und Fachkraft

Dem Antrag liegen Konzeption, Mustervertrag, Unfall- und Haftpflichtnachweis bei. Die Fachkraft leitet fortlaufend an; ohne eigene Fachkraft legt ihr einen Kooperationsvertrag bei, über den ihr im Tätigkeitsbericht berichtet.

3

Mitarbeitende schulen

Kräfte ohne einschlägige Berufsqualifikation absolvieren 30 Zeitstunden Schulung bei einem im Land Bremen anerkannten Anbieter, nach dem Lehrplan des Landes. Dazu kommt eine Erste-Hilfe-Grundausbildung mit 9 Unterrichtsstunden.

4

Antrag bei der Senatorin

Der Antrag geht mit allen Unterlagen an die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Referat 31, in der Faulenstraße. Nach der Anerkennung reicht ihr bis zum 1. April jedes Jahres einen standardisierten Tätigkeitsbericht ein.

  • Preisgrenze aus der Pflege: Der Stundensatz muss unter den Vergütungssätzen ambulanter Pflegedienste für hauswirtschaftliche Verrichtungen nach §89 SGB XI liegen.
  • Saubere Beschäftigung ist Pflicht: sozialversicherungskonforme Anstellung, Mindestlohn und Vertretung bei Urlaub und Krankheit.
  • Gewerblich heißt in Bremen Entlastung im Alltag: Betreuungsangebote und Entlastung von Pflegenden bleiben Trägern mit Ehrenamtlichen vorbehalten.
  • Die Anerkennung will gepflegt werden: Fällt eine Voraussetzung weg, meldet ihr das sofort. Die Behörde darf anlassbezogen und stichprobenartig prüfen.

Quellen: Merkblatt für gewerblich Anbietende, Stand 08.04.2025 (PDF), Dritte Änderungsverordnung 2023 (PDF). Verbindlich entscheidet die Senatorin.

Zwei Angebote, zwei Systeme

In Bremen endet genau die Doppelrolle, die ihr heute nutzt

Heute rechnen ambulante Pflegedienste in Bremen Entlastungsleistungen direkt ab; anerkennen lassen könnten sie sich selbst nur für Angebote mit Ehrenamtlichen. Der Regierungsentwurf dreht das um: Eine Zulassung nach §72 SGB XI und eine Anerkennung nach §45a sollen sich künftig gegenseitig ausschließen, und das Sozialraumbudget soll den anerkannten Angeboten und der Nachbarschaftshilfe vorbehalten bleiben. Der Pflegedienst trägt die Alltagshilfe dann nicht mehr — und das Landesrecht wird dem Bundesrecht folgen müssen. Die Frage ist damit nicht, ob ihr ein eigenes Angebot und ein zweites System braucht, sondern welches.

  • Eigene Firma heißt eigene Datenhaltung: Klientenakten, Einsätze und Rechnungen gehören sauber getrennt von der Pflegesoftware
  • Rechnungen gehen automatisch per E-Mail raus — an den Kostenträger und, wenn ihr wollt, die Eigenanteilsrechnung direkt an den Klienten
  • Kein DTA, keine Telematik: In der Alltagshilfe reichen Rechnung und Leistungsnachweis — die HeyCarla erzeugt und verschickt
HeyCarla Dashboard mit Kennzahlen-Kacheln und monatlichem Balkendiagramm

Softwareauswahl

Was ein System für die Alltagshilfe können muss

Bevor ihr eine zweite Lizenz eurer Pflegesoftware bucht, prüft sie an den vier Punkten hier unten. Pflegesoftware ist auf Pflegesachleistungen und Leistungskomplexe ausgelegt — HeyCarla auf die Alltagshilfe. Über 250 Dienste in Deutschland arbeiten damit.

Die App ist dabei — für alle, ohne Aufpreis

Ein Alltagshilfedienst läuft mit vielen Teilzeit- und Minijobkräften. Genau deshalb ist die Mitarbeiter-App kostenlos und für unbegrenzt viele Mitarbeitende im Preis enthalten — ob fünf oder fünfzig macht keinen Unterschied auf der Rechnung.

  • iOS und Android, eigener Login für jede Person
  • Läuft auf dem privaten Smartphone, kein Diensthandy nötig
  • Adresse direkt in die Navigation, Telefonnummer direkt anrufbar
Startseite der HeyCarla Mitarbeiter-App mit den Terminen des Tages

Eure Kräfte planen sich selbst

Ein neuer Betrieb hat am Anfang keine eigene Disposition — und braucht auch keine. HeyCarla kennt drei Planungsmodelle: Das Büro plant alles, die Mitarbeitenden planen selbst, oder eine Mischform mit grober Vorgabe. Was jemand darf, stellt ihr pro Person ein.

  • Mitarbeitende legen eigene Termine an, wenn ihr es erlaubt
  • Private Blocker setzen — das Büro sieht nur „beschäftigt"
  • Termine lassen sich untereinander weitergeben

Nachbau der Mitarbeiter-App · Beispielwerte zur Veranschaulichung

Unterschrift auf dem Handy, direkt beim Klienten

Vor der Unterschrift sieht der Klient eine Übersicht: was gemacht wurde und wie lange. Dann unterschreibt er mit dem Finger — der Termin ist abgeschlossen und sofort abrechenbar. Fehlt eine Unterschrift, fordert ihr sie per E-Mail oder per Link aufs Handy nach.

  • Zeiterfassung mit Vorschlag aus der Planung, vor Ort anpassbar
  • Offline-Funktion fürs Funkloch, Synchronisierung danach
  • Fehlende Unterschriften rot markiert und mitarbeiterübergreifend nachholbar

Nachbau der Mitarbeiter-App · Beispielwerte zur Veranschaulichung

Und die Rechnung schreibt sich daraus

Am Monatsende ein Klick: HeyCarla prüft, ob alle Unterschriften da sind, ob das Budget reicht und ob der Klient noch eine Eigenanteilsrechnung bekommen soll. Was nicht passt, wird mit Begründung angezeigt statt stillschweigend falsch abgerechnet. Der Leistungsnachweis mit allen Unterschriften hängt automatisch hinten dran.

  • 1,5 Millionen Stunden dokumentiert, das sind 675.000 begleitete Einsätze
  • 300.000 Rechnungen mit HeyCarla erstellt

Nachbau der Abrechnung · Beispielwerte zur Veranschaulichung

Preis

Was HeyCarla kostet

139,00 € netto / Monat für 30 aktive Klient:innen

Weitere aktive Klient:innen: 1,50 € je Person und Monat.

Der Preis richtet sich nach den monatlich aktiven Klient:innen. Ein neues Angebot startet also klein und wächst mit — ohne dass euch die Zahl der Betreuungskräfte etwas kostet.

  • Mitarbeitende unbegrenzt in jedem Paket, Mitarbeiter-App inklusive
  • Keine Zusatzkosten für Lizenzen, Administratoren, Support, Updates oder Schnittstellen
  • Monatlich kündbar im Einstiegspaket, 30 Tage kostenlos testen
  • Persönliches Onboarding und Support beim Menschen inklusive

Erstgespräch

20 Minuten über euer zweites Standbein sprechen — kostenfrei und unverbindlich

Wir schauen uns gemeinsam an, wie ihr die Alltagshilfe neben dem Pflegedienst aufstellt und was das in HeyCarla konkret bedeutet. Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags.

  • Einschätzung zu Angebotsform und Anerkennung bei der Senatorin
  • Erfahrungen aus über 250 Diensten, die genau das aufgebaut haben
  • Community aus Unternehmer:innen, in der ihr euch austauschen könnt

Jetzt Gespräch anfragen

Lieber direkt schreiben? info@heycarla.app

Häufige Fragen

Was Pflegedienste vor der Gründung fragen

Antworten zur Anerkennung in Bremen, zur Vergütung, zum Personal und zur Software.

Wir rechnen als Pflegedienst doch schon Entlastungsleistungen ab — warum dann ein eigenes Angebot?
Heute stimmt das: Ambulante Pflegedienste rechnen den Entlastungsbetrag in Bremen direkt ab; eine eigene Anerkennung nach Landesrecht könnten sie nur für Angebote erhalten, die Ehrenamtliche durchführen. Genau diese Doppelrolle beendet die Reform: Nach dem Regierungsentwurf schließen sich eine Zulassung nach §72 SGB XI und eine Anerkennung nach §45a künftig gegenseitig aus, und das Sozialraumbudget bleibt den anerkannten Angeboten und der Nachbarschaftshilfe vorbehalten. Der Weg über den Pflegedienst läuft damit ins Leere — das Landesrecht wird dem Bundesrecht folgen müssen. Wer das Budget weiter nutzen will, braucht deshalb eine eigene, anerkannte Einheit neben dem Pflegedienst. Das Pflegeneuordnungsgesetz ist allerdings noch nicht beschlossen: Bundestag und Bundesrat beraten noch, und erst danach passen die Länder ihre Verordnungen an. Endgültige Sicherheit gibt es mit dem Gesetzestext.
Wer erteilt die Anerkennung in Bremen?
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Referat 31, Faulenstraße 9/15 in Bremen, im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Pflegekassen und dem PKV-Verband; für Bremerhaven im Benehmen mit dem Magistrat. Rechtsgrundlage ist die Verordnung zur Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag vom 12.03.2019, zuletzt geändert am 25.04.2023. Antragstellen können nur juristische Personen, gewerbliche Anbieter für Angebote zur Entlastung im Alltag. Bis zum 1. April jedes Jahres ist ein Tätigkeitsbericht einzureichen.
Welches Personal brauchen wir dafür?
Keine zusätzlichen Pflegefachkräfte. Verlangt ist eine fortlaufende Anleitung durch eine Fachkraft, etwa aus Pflege, Ergotherapie, Heilerziehungspflege, Heilpädagogik, Sozialer Arbeit oder Psychologie, bei hauswirtschaftlichen Angeboten auch aus der Hauswirtschaft; ohne eigene Fachkraft genügt ein Kooperationsvertrag. Kräfte ohne einschlägige Qualifikation brauchen 30 Zeitstunden Schulung bei einem im Land Bremen anerkannten Anbieter und eine Erste-Hilfe-Grundausbildung mit 9 Unterrichtsstunden. Gewerbliche Anbieter beschäftigen sozialversicherungskonform zum Mindestlohn.
Was dürfen wir abrechnen?
Eine feste Landestabelle gibt es nicht. Nach §5 der Verordnung darf euer Stundensatz die Vergütungssätze nicht überschreiten, die ambulante Pflegedienste nach §89 SGB XI für hauswirtschaftliche Verrichtungen vereinbart haben; liegt die Kalkulation darüber, wird der Antrag abgelehnt. Gewerbliche juristische Personen werden nur für Angebote zur Entlastung im Alltag anerkannt, also Hilfe im Haushalt und bei der Alltagsbewältigung. Betreuungsangebote bleiben Trägern mit Ehrenamtlichen vorbehalten.
Gibt es Fördermittel für den Aufbau?
Für ein gewerbliches Angebot nein. Die Bremer Verordnung fördert nach §45c SGB XI Angebote mit Ehrenamtlichen, Ehrenamtsinitiativen, Modellvorhaben und Selbsthilfe, im Rahmen der Landeshaushaltsmittel und ohne Anspruch; gewerbliche Anbieter und Einzelpersonen schließt §13 Abs. 9 ausdrücklich aus. Wer zusätzlich ein ehrenamtliches Angebot über einen Verein aufbaut, kann dafür Förderung beantragen: bis 30. September für einen Beginn am 1. Januar, bis 31. März für den 1. Juli, jeweils vor Maßnahmenbeginn.
Lohnt sich das, solange die Reform noch nicht beschlossen ist?
Die Anerkennung nach §45a SGB XI hängt nicht am Pflegeneuordnungsgesetz — es gibt sie in Bremen seit Jahren über die Landesverordnung, und schon heute lassen sich darüber Entlastungsleistungen erbringen. Was die Reform ändert, ist die Höhe des Budgets und wer es abrechnen darf. Der Aufbau — eigene Einheit, Konzept, Fachkraft, Schulung, Antrag — braucht ohnehin Vorlauf, unabhängig davon, wann das Gesetz in Kraft tritt.
Was kostet HeyCarla?
HeyCarla startet bei 139 € netto im Monat für 30 aktive Klient:innen, jede weitere aktive Person kostet 1,50 € im Monat. Mitarbeitende sind in jedem Paket unbegrenzt enthalten, ebenso Mitarbeiter-App, Support, Updates und Onboarding. Ein neu gegründetes Angebot startet damit klein und wächst mit.

Kurz zusammengefasst

In Bremen rechnen ambulante Pflegedienste Entlastungsleistungen heute ohne eigene Anerkennung ab. Die Reform beendet diese Doppelrolle: Nach dem Regierungsentwurf schließen sich eine Zulassung nach §72 SGB XI und eine Anerkennung nach §45a künftig gegenseitig aus, und das neue Sozialraumbudget — nach dem Entwurf 175 € im Monat, 300 € für Menschen unter 25 Jahren — bleibt den anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag vorbehalten und ist über einen ambulanten Pflegedienst nicht abrechenbar. Das Landesrecht wird dem folgen müssen. Ein Pflegedienst, der dafür ein eigenes Angebot gründet, startet mit einem Vorteil, den kein anderer Gründer hat: Die Klient:innen, die Pflegegrade und das Vertrauen sind bereits da. Anerkannt wird in Bremen von der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz; gewerbliche juristische Personen für Angebote zur Entlastung im Alltag, mit Fachkraft oder Kooperation, 30 Zeitstunden Schulung plus Erste Hilfe und einem Konzept. Der Stundensatz muss unter den Pflegesätzen für Hauswirtschaft liegen. HeyCarla ist die Software für dieses zweite Standbein und startet bei 139 € netto im Monat. .

Redet mit uns, bevor ihr das Konzept schreibt

Je früher die Struktur steht, desto weniger muss später umgebaut werden. Zwanzig Minuten reichen für die wichtigsten Weichenstellungen.