Für Pflegedienste in Brandenburg

Alltagshilfe gründen in Brandenburg — neben eurem Pflegedienst

Heute rechnen ambulante Pflegedienste in Brandenburg Entlastungsleistungen ohne eigene Anerkennung nach der neuen BbgAUA-AnerkV ab. Die Reform beendet diese Doppelrolle: Zulassung nach §72 und Anerkennung nach §45a sollen sich künftig ausschließen, das Sozialraumbudget bleibt den anerkannten Angeboten vorbehalten. Wer jetzt ein eigenes Angebot gründet, hat einen Vorteil, den kein anderer Gründer hat: die Klient:innen sind längst im Haus.

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Eine Software — am Handy für eure Kräfte, am Rechner fürs Büro.

Kurz vorweg

Die drei Fragen, die uns Pflegedienste zuerst stellen

Wer erteilt die Anerkennung?

Das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) in Cottbus, auf Grundlage der Brandenburgischen Angebotsanerkennungsverordnung (BbgAUA-AnerkV). Ein Land, eine Stelle — anders als in Bundesländern, in denen jeder Kreis selbst entscheidet. Beantragt wird online.

Gibt es Fördermittel?

Nicht über das LASV. Die Anerkennung begründet keinen Anspruch auf Förderung (§1 Abs. 3). Fördern können die Landkreise und kreisfreien Städte, mit Mitteln nach §45c SGB XI und aus Landesprogrammen.

Welches Personal brauchen wir?

Keine zusätzlichen Pflegefachkräfte. Verlangt ist eine Fachkraft für die kontinuierliche fachliche Begleitung. Beruflich Helfende brauchen grundsätzlich 30 Zeitstunden Schulung, reine Selbstlernkurse zählen nicht. Vorhandene Qualifikationen werden angerechnet.

— Angaben nach der BbgAUA-AnerkV vom 16.12.2025, in Kraft seit 24.12.2025. Quellen: BbgAUA-AnerkV im Wortlaut, Gesetzblatt GVBl. II Nr. 102/2025 (PDF), LASV zu alltagsunterstützenden Angeboten. Verbindlich entscheidet das LASV. Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung.

Die Ausgangslage

Kaum jemand startet so gut wie ihr

Ein Alltagshilfedienst auf der grünen Wiese braucht Jahre, um dorthin zu kommen, wo ihr heute schon seid.

Die Klient:innen sind schon da

Der teuerste Teil jeder Gründung ist die Kundengewinnung — und der entfällt bei euch fast vollständig. Ihr kennt die Haushalte, die Pflegegrade und die Angehörigen, und ihr habt deren Vertrauen bereits.

Der Topf wird größer

Aus 131 € Entlastungsbetrag im Monat sollen 175 € Sozialraumbudget werden, bei Menschen unter 25 Jahren sogar 300 €. Zweckgebunden für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag — und nicht abrechenbar über einen ambulanten Pflegedienst.

Wachstum ohne examinierte Fachkräfte

Alltagshilfe braucht keine Pflegefachkräfte. Ein Geschäftsfeld also, das sich mit dem Personal aufbauen lässt, das ihr bekommt — und eure Betreuungskräfte wechseln mit hinüber, statt in der Pflege zu fehlen.

— Das Bundeskabinett hat das Pflegeneuordnungsgesetz am 30.09.2026 beschlossen. Bundestag und Bundesrat beraten noch, das Inkrafttreten ist zum 1. Januar 2027 vorgesehen; bis dahin sind Änderungen möglich. Die Anerkennung nach §45a SGB XI gibt es dagegen schon heute. Quellen: Altenheim zum Kabinettsbeschluss, BVUA zum gegenseitigen Ausschluss von §45a und §72.

Anerkennung nach §45a SGB XI

Vier Schritte bis zum eigenen Angebot

Brandenburg regelt die Einzelheiten seit Dezember 2025 neu in der BbgAUA-AnerkV. Verglichen mit dem, was ihr für den Pflegedienst durchlaufen habt, ist das wenig — aber es braucht Vorlauf.

1

Eigene Einheit aufsetzen

Das Angebot braucht einen eigenen Träger neben dem Pflegedienst. Eine bestimmte Rechtsform schreibt die Verordnung nicht vor, eingesetzt werden dürfen Ehrenamtliche, Selbständige und abhängig Beschäftigte. Erst damit wird aus der Alltagshilfe ein eigenständiges, anerkennungsfähiges Angebot neben dem Pflegedienst.

2

Konzept und Fachkraft

Dem Antrag liegt ein Konzept zu Zielgruppe, Umfang, Methode und Vergütung bei. Die Fachkraft begleitet die Helfenden kontinuierlich und bietet bei Bedarf Team- und Fallbesprechungen an. Selbständige Fachkräfte brauchen keine zusätzliche Begleitung.

3

Mitarbeitende schulen

Beruflich Helfende brauchen grundsätzlich 30 Zeitstunden Schulung, Ehrenamtliche rund sechs Stunden Grund- und Notfallwissen. Reine Selbstlernkurse sind nicht zulässig, vorhandene Qualifikationen werden angerechnet.

4

Antrag beim LASV

Der Antrag läuft elektronisch über das Onlineformular des Landes an das LASV in Cottbus. Die Anerkennung gilt höchstens fünf Jahre, und auf Verlangen weist ihr jederzeit nach, dass die Voraussetzungen noch erfüllt sind.

  • Preisobergrenzen vom LASV: Die Anerkennungsbehörde legt Preisobergrenzen fest (§3 BbgAUA-AnerkV). Die aktuellen Werte nennt euch das LASV.
  • Fahrtkosten inklusive: Fahrtkosten gelten als Nebenkosten und müssen innerhalb der Preisobergrenze bleiben.
  • Kein fester Jahresbericht: Eine Berichtsfrist regelt die neue Verordnung nicht, Auskunft gebt ihr auf Verlangen.
  • Die Anerkennung ist befristet: Sie gilt höchstens fünf Jahre und kann bei fehlerhafter Leistung, Abrechnung oder verweigerter Auskunft widerrufen werden.

Quellen: BbgAUA-AnerkV im Wortlaut, LASV: Alltagsunterstützende Angebote und Nachbarschaftshilfe. Verbindlich entscheidet das LASV.

Zwei Angebote, zwei Systeme

In Brandenburg endet genau die Doppelrolle, die ihr heute nutzt

Heute rechnen ambulante Pflegedienste in Brandenburg Entlastungsleistungen direkt über den Entlastungsbetrag ab, ohne Anerkennung nach der BbgAUA-AnerkV. Der Regierungsentwurf dreht das um: Eine Zulassung nach §72 SGB XI und eine Anerkennung nach §45a sollen sich künftig gegenseitig ausschließen, und das Sozialraumbudget soll den anerkannten Angeboten und der Nachbarschaftshilfe vorbehalten bleiben. Der Pflegedienst trägt die Alltagshilfe dann nicht mehr — und das Landesrecht wird dem Bundesrecht folgen müssen. Die Frage ist damit nicht, ob ihr ein eigenes Angebot und ein zweites System braucht, sondern welches.

  • Eigene Firma heißt eigene Datenhaltung: Klientenakten, Einsätze und Rechnungen gehören sauber getrennt von der Pflegesoftware
  • Rechnungen gehen automatisch per E-Mail raus — an den Kostenträger und, wenn ihr wollt, die Eigenanteilsrechnung direkt an den Klienten
  • Kein DTA, keine Telematik: In der Alltagshilfe reichen Rechnung und Leistungsnachweis — die HeyCarla erzeugt und verschickt
HeyCarla Dashboard mit Kennzahlen-Kacheln und monatlichem Balkendiagramm

Softwareauswahl

Was ein System für die Alltagshilfe können muss

Bevor ihr eine zweite Lizenz eurer Pflegesoftware bucht, prüft sie an den vier Punkten hier unten. Pflegesoftware ist auf Pflegesachleistungen und Leistungskomplexe ausgelegt — HeyCarla auf die Alltagshilfe. Über 250 Dienste in Deutschland arbeiten damit.

Die App ist dabei — für alle, ohne Aufpreis

Ein Alltagshilfedienst läuft mit vielen Teilzeit- und Minijobkräften. Genau deshalb ist die Mitarbeiter-App kostenlos und für unbegrenzt viele Mitarbeitende im Preis enthalten — ob fünf oder fünfzig macht keinen Unterschied auf der Rechnung.

  • iOS und Android, eigener Login für jede Person
  • Läuft auf dem privaten Smartphone, kein Diensthandy nötig
  • Adresse direkt in die Navigation, Telefonnummer direkt anrufbar
Startseite der HeyCarla Mitarbeiter-App mit den Terminen des Tages

Eure Kräfte planen sich selbst

Ein neuer Betrieb hat am Anfang keine eigene Disposition — und braucht auch keine. HeyCarla kennt drei Planungsmodelle: Das Büro plant alles, die Mitarbeitenden planen selbst, oder eine Mischform mit grober Vorgabe. Was jemand darf, stellt ihr pro Person ein.

  • Mitarbeitende legen eigene Termine an, wenn ihr es erlaubt
  • Private Blocker setzen — das Büro sieht nur „beschäftigt"
  • Termine lassen sich untereinander weitergeben

Nachbau der Mitarbeiter-App · Beispielwerte zur Veranschaulichung

Unterschrift auf dem Handy, direkt beim Klienten

Vor der Unterschrift sieht der Klient eine Übersicht: was gemacht wurde und wie lange. Dann unterschreibt er mit dem Finger — der Termin ist abgeschlossen und sofort abrechenbar. Fehlt eine Unterschrift, fordert ihr sie per E-Mail oder per Link aufs Handy nach.

  • Zeiterfassung mit Vorschlag aus der Planung, vor Ort anpassbar
  • Offline-Funktion fürs Funkloch, Synchronisierung danach
  • Fehlende Unterschriften rot markiert und mitarbeiterübergreifend nachholbar

Nachbau der Mitarbeiter-App · Beispielwerte zur Veranschaulichung

Und die Rechnung schreibt sich daraus

Am Monatsende ein Klick: HeyCarla prüft, ob alle Unterschriften da sind, ob das Budget reicht und ob der Klient noch eine Eigenanteilsrechnung bekommen soll. Was nicht passt, wird mit Begründung angezeigt statt stillschweigend falsch abgerechnet. Der Leistungsnachweis mit allen Unterschriften hängt automatisch hinten dran.

  • 1,5 Millionen Stunden dokumentiert, das sind 675.000 begleitete Einsätze
  • 300.000 Rechnungen mit HeyCarla erstellt

Nachbau der Abrechnung · Beispielwerte zur Veranschaulichung

Preis

Was HeyCarla kostet

139,00 € netto / Monat für 30 aktive Klient:innen

Weitere aktive Klient:innen: 1,50 € je Person und Monat.

Der Preis richtet sich nach den monatlich aktiven Klient:innen. Ein neues Angebot startet also klein und wächst mit — ohne dass euch die Zahl der Betreuungskräfte etwas kostet.

  • Mitarbeitende unbegrenzt in jedem Paket, Mitarbeiter-App inklusive
  • Keine Zusatzkosten für Lizenzen, Administratoren, Support, Updates oder Schnittstellen
  • Monatlich kündbar im Einstiegspaket, 30 Tage kostenlos testen
  • Persönliches Onboarding und Support beim Menschen inklusive

Erstgespräch

20 Minuten über euer zweites Standbein sprechen — kostenfrei und unverbindlich

Wir schauen uns gemeinsam an, wie ihr die Alltagshilfe neben dem Pflegedienst aufstellt und was das in HeyCarla konkret bedeutet. Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags.

  • Einschätzung zu Angebotsform und Anerkennung beim LASV in Cottbus
  • Erfahrungen aus über 250 Diensten, die genau das aufgebaut haben
  • Community aus Unternehmer:innen, in der ihr euch austauschen könnt

Jetzt Gespräch anfragen

Lieber direkt schreiben? info@heycarla.app

Häufige Fragen

Was Pflegedienste vor der Gründung fragen

Antworten zur Anerkennung in Brandenburg, zur Vergütung, zum Personal und zur Software.

Wir rechnen als Pflegedienst doch schon Entlastungsleistungen ab — warum dann ein eigenes Angebot?
Heute stimmt das: Ambulante Pflegedienste rechnen den Entlastungsbetrag in Brandenburg direkt ab, die neue BbgAUA-AnerkV sieht für sie weder eine eigene Anerkennung noch Sonderregeln vor. Genau diese Doppelrolle beendet die Reform: Nach dem Regierungsentwurf schließen sich eine Zulassung nach §72 SGB XI und eine Anerkennung nach §45a künftig gegenseitig aus, und das Sozialraumbudget bleibt den anerkannten Angeboten und der Nachbarschaftshilfe vorbehalten. Der Weg über den Pflegedienst läuft damit ins Leere — das Landesrecht wird dem Bundesrecht folgen müssen. Wer das Budget weiter nutzen will, braucht deshalb eine eigene, anerkannte Einheit neben dem Pflegedienst. Das Pflegeneuordnungsgesetz ist allerdings noch nicht beschlossen: Bundestag und Bundesrat beraten noch, und erst danach passen die Länder ihre Verordnungen an. Endgültige Sicherheit gibt es mit dem Gesetzestext.
Wer erteilt die Anerkennung in Brandenburg?
Das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV), Dezernat 43, Lipezker Straße 45 in Cottbus. Rechtsgrundlage ist seit dem 24.12.2025 die Brandenburgische Angebotsanerkennungsverordnung (BbgAUA-AnerkV) vom 16.12.2025, die die Verordnung von 2016 abgelöst hat. Der Träger stellt den Antrag elektronisch über das Onlineformular und fügt ein Konzept zu Zielgruppe, Umfang, Methode und Vergütung bei. Die Anerkennung gilt höchstens fünf Jahre. Einen festen Jahresbericht gibt es nicht, auf Verlangen weist ihr aber jederzeit nach, dass die Voraussetzungen fortbestehen.
Welches Personal brauchen wir dafür?
Keine zusätzlichen Pflegefachkräfte. Verlangt ist eine kontinuierliche fachliche Begleitung durch eine Fachkraft, etwa eine Pflegefachperson, Altenpflege, Ergotherapie oder Sozialarbeit; sie bietet bei Bedarf Team- und Fallbesprechungen an. Selbständige Fachkräfte brauchen keine zusätzliche Begleitung. Beruflich Helfende absolvieren grundsätzlich 30 Zeitstunden Schulung, Ehrenamtliche rund sechs Stunden Grund- und Notfallwissen. Reine Selbstlernkurse sind nicht zulässig, vorhandene Qualifikationen lassen sich anrechnen.
Was dürfen wir abrechnen?
Nach §3 BbgAUA-AnerkV legt das LASV als Anerkennungsbehörde Preisobergrenzen fest; die Verordnung selbst nennt keine Euro-Beträge, die aktuellen Werte erfragt ihr beim LASV. Fahrtkosten gelten als Nebenkosten und müssen innerhalb dieser Obergrenze bleiben, sie kommen also nicht obendrauf. Eure Vergütung beschreibt ihr bereits im Konzept zum Antrag. Wer nicht ordnungsgemäß abrechnet, riskiert den Widerruf der Anerkennung. Eine Steuerfrage wie die Umsatzsteuer klärt ihr am besten mit eurer Steuerberatung.
Gibt es Fördermittel für den Aufbau?
Die Anerkennung durch das LASV begründet nach §1 Abs. 3 BbgAUA-AnerkV ausdrücklich keinen Anspruch auf öffentliche Förderung. Fördern können die Landkreise und kreisfreien Städte, mit Mitteln nach §45c SGB XI und aus Landesprogrammen, im Rahmen ihrer Haushaltsmittel. Ob und wie ein gewerbliches Angebot neben dem Pflegedienst dabei zum Zug kommt, entscheidet vor Ort jeder Kreis selbst. Fragt deshalb am besten früh bei eurem Landkreis oder eurer kreisfreien Stadt nach, bevor ihr mit Fördermitteln plant.
Lohnt sich das, solange die Reform noch nicht beschlossen ist?
Die Anerkennung nach §45a SGB XI hängt nicht am Pflegeneuordnungsgesetz — es gibt sie in Brandenburg seit Jahren, heute über die BbgAUA-AnerkV, und schon heute lassen sich darüber Entlastungsleistungen erbringen. Was die Reform ändert, ist die Höhe des Budgets und wer es abrechnen darf. Der Aufbau — eigene Einheit, Konzept, Fachkraft, Schulung, Antrag — braucht ohnehin Vorlauf, unabhängig davon, wann das Gesetz in Kraft tritt.
Was kostet HeyCarla?
HeyCarla startet bei 139 € netto im Monat für 30 aktive Klient:innen, jede weitere aktive Person kostet 1,50 € im Monat. Mitarbeitende sind in jedem Paket unbegrenzt enthalten, ebenso Mitarbeiter-App, Support, Updates und Onboarding. Ein neu gegründetes Angebot startet damit klein und wächst mit.

Kurz zusammengefasst

In Brandenburg rechnen ambulante Pflegedienste Entlastungsleistungen heute ohne eigene Anerkennung ab. Die Reform beendet diese Doppelrolle: Nach dem Regierungsentwurf schließen sich eine Zulassung nach §72 SGB XI und eine Anerkennung nach §45a künftig gegenseitig aus, und das neue Sozialraumbudget — nach dem Entwurf 175 € im Monat, 300 € für Menschen unter 25 Jahren — bleibt den anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag vorbehalten und ist über einen ambulanten Pflegedienst nicht abrechenbar. Das Landesrecht wird dem folgen müssen. Ein Pflegedienst, der dafür ein eigenes Angebot gründet, startet mit einem Vorteil, den kein anderer Gründer hat: Die Klient:innen, die Pflegegrade und das Vertrauen sind bereits da. Anerkannt wird in Brandenburg vom LASV in Cottbus für höchstens fünf Jahre; verlangt werden ein eigener Träger, eine Fachkraft, 30 Zeitstunden Schulung für beruflich Helfende und ein Konzept. Abgerechnet wird innerhalb der Preisobergrenzen des LASV, Fahrtkosten inklusive. HeyCarla ist die Software für dieses zweite Standbein und startet bei 139 € netto im Monat. .

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