Für Pflegedienste in Berlin

Alltagshilfe gründen in Berlin — neben eurem Pflegedienst

Heute rechnen ambulante Pflegedienste in Berlin Entlastungsleistungen ohne eigene Anerkennung ab, nur für den Umwandlungsanspruch nach §45a Abs. 4 brauchen sie eine. Die Reform beendet diese Doppelrolle: Zulassung nach §72 und Anerkennung nach §45a sollen sich künftig ausschließen, das Sozialraumbudget bleibt den anerkannten Angeboten vorbehalten. Wer jetzt ein eigenes Angebot gründet, hat einen Vorteil, den kein anderer Gründer hat: die Klient:innen sind längst im Haus.

HeyCarla ab 139,00 € netto im Monat · 30 Tage kostenlos testen · monatlich kündbar

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Eine Software — am Handy für eure Kräfte, am Rechner fürs Büro.

Kurz vorweg

Die drei Fragen, die uns Pflegedienste zuerst stellen

Wer erteilt die Anerkennung?

Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, Abteilung Pflege, auf Grundlage der Berliner Pflegeunterstützungsverordnung (PuVO). Ein Land, eine Stelle — anders als in Bundesländern, in denen jeder Kreis selbst entscheidet. Keine Gebühren, rund zwei Monate Bearbeitung.

Gibt es Fördermittel?

Ja, aber mit klarem Schwerpunkt. Die PuVO fördert nach §45c SGB XI vor allem nichtgewerbliche Träger, die Aufbauphase für höchstens zwei Jahre, Schulungen eingeschlossen. Einen Anspruch gibt es nicht, und die Frist liegt früh: Antrag bis 30. September für einen Förderbeginn am 1. Januar.

Welches Personal brauchen wir?

Keine examinierten Pflegefachkräfte für die Einsätze. Verlangt sind eine Fachkraft mit dreijähriger Ausbildung, etwa in Kranken-, Alten- oder Heilerziehungspflege oder Sozialarbeit, und mindestens drei Mitarbeitende. Alle Helfenden absolvieren vor dem ersten Einsatz eine Basisschulung von mindestens 30 Stunden.

— Angaben nach der Berliner Pflegeunterstützungsverordnung (PuVO) und den FAQ des Kompetenzzentrums Pflegeunterstützung (Stand September 2025). Quellen: Service Berlin, FAQ für gewerbliche Anbieter (PDF), PuVO im Wortlaut. Verbindlich entscheidet die Senatsverwaltung. Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung.

Die Ausgangslage

Kaum jemand startet so gut wie ihr

Ein Alltagshilfedienst auf der grünen Wiese braucht Jahre, um dorthin zu kommen, wo ihr heute schon seid.

Die Klient:innen sind schon da

Der teuerste Teil jeder Gründung ist die Kundengewinnung — und der entfällt bei euch fast vollständig. Ihr kennt die Haushalte, die Pflegegrade und die Angehörigen, und ihr habt deren Vertrauen bereits.

Der Topf wird größer

Aus 131 € Entlastungsbetrag im Monat sollen 175 € Sozialraumbudget werden, bei Menschen unter 25 Jahren sogar 300 €. Zweckgebunden für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag — und nicht abrechenbar über einen ambulanten Pflegedienst.

Wachstum ohne examinierte Fachkräfte

Alltagshilfe braucht keine Pflegefachkräfte. Ein Geschäftsfeld also, das sich mit dem Personal aufbauen lässt, das ihr bekommt — und eure Betreuungskräfte wechseln mit hinüber, statt in der Pflege zu fehlen.

— Das Bundeskabinett hat das Pflegeneuordnungsgesetz am 30.09.2026 beschlossen. Bundestag und Bundesrat beraten noch, das Inkrafttreten ist zum 1. Januar 2027 vorgesehen; bis dahin sind Änderungen möglich. Die Anerkennung nach §45a SGB XI gibt es dagegen schon heute. Quellen: Altenheim zum Kabinettsbeschluss, BVUA zum gegenseitigen Ausschluss von §45a und §72.

Anerkennung nach §45a SGB XI

Vier Schritte bis zum eigenen Angebot

Berlin regelt die Einzelheiten in der Pflegeunterstützungsverordnung (PuVO). Verglichen mit dem, was ihr für den Pflegedienst durchlaufen habt, ist das wenig — aber es braucht Vorlauf.

1

Eigene Einheit aufsetzen

Das Angebot braucht eine eigene juristische Person mit Sitz in Berlin, etwa eine GmbH oder UG, eine verantwortliche Fachkraft und mindestens drei Mitarbeitende im ersten Jahr. Erst damit wird aus der Alltagshilfe ein eigenständiges, anerkennungsfähiges Angebot neben dem Pflegedienst.

2

Konzept und Fachkraft

Dem formlosen Antrag liegen Angebotskonzept, Schulungscurriculum, Qualifikationsnachweis der Fachkraft, Gesellschaftervertrag, Handelsregisterauszug und Haftpflichtnachweis bei. Die Fachkraft leitet die Mitarbeitenden an und sichert die Qualität.

3

Mitarbeitende schulen

Vor dem ersten Einsatz steht die Basisschulung: mindestens 30 Stunden nach dem Mustercurriculum des Kompetenzzentrums Pflegeunterstützung, auch für jede neue Kraft. Die Inhalte reichen von Krankheitsbildern über Notfälle bis Hygiene. Für regelmäßige Fortbildung sorgt danach die Fachkraft.

4

Antrag bei der Senatsverwaltung

Der Antrag geht bevorzugt per E-Mail an die Abteilung Pflege der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege. Nach der Anerkennung wird euer Angebot online gelistet, und bis zum 31. März jedes Jahres reicht ihr einen Sachbericht ein.

  • Feste Obergrenze je Stunde: höchstens 35,50 € je Stunde für Entlastungsleistungen (Stand 2025). Eine Stunde sind 60 Minuten, abgerechnet wird nur, was tatsächlich erbracht wurde.
  • Fahrtkosten inklusive: Sie stecken im Stundensatz und dürfen nicht gesondert berechnet werden. Eine Umsatzsteuerbefreiung nach §4 Nr. 16 UStG ist möglich.
  • Gewerblich heißt in Berlin haushaltsnah: Gewerbliche Träger werden für haushaltsnahe Dienstleistungen anerkannt, Betreuungsangebote bleiben nichtgewerblichen Trägern vorbehalten.
  • Die Anerkennung hängt an der Fachkraft: Fällt eine Voraussetzung dauerhaft weg, etwa die Fachkraft, hebt die Senatsverwaltung die Anerkennung auf. Änderungen sind sofort anzuzeigen.

Quellen: Kompetenzzentrum Pflegeunterstützung: FAQ für gewerbliche Anbieter (PDF), PuVO im Wortlaut. Verbindlich entscheidet die Senatsverwaltung.

Zwei Angebote, zwei Systeme

In Berlin endet genau die Doppelrolle, die ihr heute nutzt

Heute rechnen ambulante Pflegedienste in Berlin Entlastungsleistungen ohne eigene Anerkennung ab; nur für den Umwandlungsanspruch nach §45a Abs. 4 SGB XI verlangt §3 Abs. 4 PuVO eine. Der Regierungsentwurf dreht das um: Eine Zulassung nach §72 SGB XI und eine Anerkennung nach §45a sollen sich künftig gegenseitig ausschließen, und das Sozialraumbudget soll den anerkannten Angeboten und der Nachbarschaftshilfe vorbehalten bleiben. Der Pflegedienst trägt die Alltagshilfe dann nicht mehr — und die PuVO wird dem Bundesrecht folgen müssen. Die Frage ist damit nicht, ob ihr ein eigenes Angebot und ein zweites System braucht, sondern welches.

  • Eigene Firma heißt eigene Datenhaltung: Klientenakten, Einsätze und Rechnungen gehören sauber getrennt von der Pflegesoftware
  • Rechnungen gehen automatisch per E-Mail raus — an den Kostenträger und, wenn ihr wollt, die Eigenanteilsrechnung direkt an den Klienten
  • Kein DTA, keine Telematik: In der Alltagshilfe reichen Rechnung und Leistungsnachweis — die HeyCarla erzeugt und verschickt
HeyCarla Dashboard mit Kennzahlen-Kacheln und monatlichem Balkendiagramm

Softwareauswahl

Was ein System für die Alltagshilfe können muss

Bevor ihr eine zweite Lizenz eurer Pflegesoftware bucht, prüft sie an den vier Punkten hier unten. Pflegesoftware ist auf Pflegesachleistungen und Leistungskomplexe ausgelegt — HeyCarla auf die Alltagshilfe. Über 250 Dienste in Deutschland arbeiten damit.

Die App ist dabei — für alle, ohne Aufpreis

Ein Alltagshilfedienst läuft mit vielen Teilzeit- und Minijobkräften. Genau deshalb ist die Mitarbeiter-App kostenlos und für unbegrenzt viele Mitarbeitende im Preis enthalten — ob fünf oder fünfzig macht keinen Unterschied auf der Rechnung.

  • iOS und Android, eigener Login für jede Person
  • Läuft auf dem privaten Smartphone, kein Diensthandy nötig
  • Adresse direkt in die Navigation, Telefonnummer direkt anrufbar
Startseite der HeyCarla Mitarbeiter-App mit den Terminen des Tages

Eure Kräfte planen sich selbst

Ein neuer Betrieb hat am Anfang keine eigene Disposition — und braucht auch keine. HeyCarla kennt drei Planungsmodelle: Das Büro plant alles, die Mitarbeitenden planen selbst, oder eine Mischform mit grober Vorgabe. Was jemand darf, stellt ihr pro Person ein.

  • Mitarbeitende legen eigene Termine an, wenn ihr es erlaubt
  • Private Blocker setzen — das Büro sieht nur „beschäftigt"
  • Termine lassen sich untereinander weitergeben

Nachbau der Mitarbeiter-App · Beispielwerte zur Veranschaulichung

Unterschrift auf dem Handy, direkt beim Klienten

Vor der Unterschrift sieht der Klient eine Übersicht: was gemacht wurde und wie lange. Dann unterschreibt er mit dem Finger — der Termin ist abgeschlossen und sofort abrechenbar. Fehlt eine Unterschrift, fordert ihr sie per E-Mail oder per Link aufs Handy nach.

  • Zeiterfassung mit Vorschlag aus der Planung, vor Ort anpassbar
  • Offline-Funktion fürs Funkloch, Synchronisierung danach
  • Fehlende Unterschriften rot markiert und mitarbeiterübergreifend nachholbar

Nachbau der Mitarbeiter-App · Beispielwerte zur Veranschaulichung

Und die Rechnung schreibt sich daraus

Am Monatsende ein Klick: HeyCarla prüft, ob alle Unterschriften da sind, ob das Budget reicht und ob der Klient noch eine Eigenanteilsrechnung bekommen soll. Was nicht passt, wird mit Begründung angezeigt statt stillschweigend falsch abgerechnet. Der Leistungsnachweis mit allen Unterschriften hängt automatisch hinten dran.

  • 1,5 Millionen Stunden dokumentiert, das sind 675.000 begleitete Einsätze
  • 300.000 Rechnungen mit HeyCarla erstellt

Nachbau der Abrechnung · Beispielwerte zur Veranschaulichung

Preis

Was HeyCarla kostet

139,00 € netto / Monat für 30 aktive Klient:innen

Weitere aktive Klient:innen: 1,50 € je Person und Monat.

Der Preis richtet sich nach den monatlich aktiven Klient:innen. Ein neues Angebot startet also klein und wächst mit — ohne dass euch die Zahl der Betreuungskräfte etwas kostet.

  • Mitarbeitende unbegrenzt in jedem Paket, Mitarbeiter-App inklusive
  • Keine Zusatzkosten für Lizenzen, Administratoren, Support, Updates oder Schnittstellen
  • Monatlich kündbar im Einstiegspaket, 30 Tage kostenlos testen
  • Persönliches Onboarding und Support beim Menschen inklusive

Erstgespräch

20 Minuten über euer zweites Standbein sprechen — kostenfrei und unverbindlich

Wir schauen uns gemeinsam an, wie ihr die Alltagshilfe neben dem Pflegedienst aufstellt und was das in HeyCarla konkret bedeutet. Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags.

  • Einschätzung zu Angebotsform und Anerkennung bei der Senatsverwaltung
  • Erfahrungen aus über 250 Diensten, die genau das aufgebaut haben
  • Community aus Unternehmer:innen, in der ihr euch austauschen könnt

Jetzt Gespräch anfragen

Lieber direkt schreiben? info@heycarla.app

Häufige Fragen

Was Pflegedienste vor der Gründung fragen

Antworten zur Anerkennung in Berlin, zur Vergütung, zum Personal und zur Software.

Wir rechnen als Pflegedienst doch schon Entlastungsleistungen ab — warum dann ein eigenes Angebot?
Heute stimmt das: In Berlin brauchen ambulante Pflegedienste nach §3 Abs. 4 PuVO nur dann eine eigene Anerkennung, wenn sie Leistungen nach §45a Abs. 4 SGB XI über den Umwandlungsanspruch erbringen. Genau diese Doppelrolle beendet die Reform: Nach dem Regierungsentwurf schließen sich eine Zulassung nach §72 SGB XI und eine Anerkennung nach §45a künftig gegenseitig aus, und das Sozialraumbudget bleibt den anerkannten Angeboten und der Nachbarschaftshilfe vorbehalten. Der Weg über den Pflegedienst läuft damit ins Leere — die PuVO wird dem Bundesrecht folgen müssen. Wer das Budget weiter nutzen will, braucht deshalb eine eigene, anerkannte Einheit neben dem Pflegedienst. Das Pflegeneuordnungsgesetz ist allerdings noch nicht beschlossen: Bundestag und Bundesrat beraten noch, und erst danach passen die Länder ihre Verordnungen an. Endgültige Sicherheit gibt es mit dem Gesetzestext.
Wer erteilt die Anerkennung in Berlin?
Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, Abteilung Pflege, in der Oranienstraße 106. Rechtsgrundlage ist die Berliner Pflegeunterstützungsverordnung (PuVO). Antragstellen kann nur eine juristische Person mit Sitz in Berlin; der Antrag ist formlos, geht bevorzugt per E-Mail ein, kostet keine Gebühren und wird in rund zwei Monaten bearbeitet. Vorab berät das Kompetenzzentrum Pflegeunterstützung. Nach der Anerkennung wird das Angebot online gelistet, und bis zum 31. März jedes Jahres ist ein Sachbericht einzureichen.
Welches Personal brauchen wir dafür?
Keine Pflegefachkräfte für die Einsätze. Verlangt ist eine verantwortliche Fachkraft mit mindestens dreijähriger Ausbildung, etwa in Kranken-, Alten- oder Heilerziehungspflege, Sozialarbeit oder Sozialpädagogik; bei reinen haushaltsnahen Dienstleistungen genügt eine dreijährige Hauswirtschaftsausbildung mit Schulung. Gewerbliche Anbieter brauchen mindestens drei Mitarbeitende, und alle Helfenden absolvieren vor dem ersten Einsatz eine Basisschulung von mindestens 30 Stunden nach dem Berliner Mustercurriculum. Danach sorgt die Fachkraft für regelmäßige Fortbildung.
Was dürfen wir abrechnen?
Berlin arbeitet mit einem Höchststundensatz: 35,50 € je Stunde für Entlastungsleistungen (Stand 2025), eine Stunde sind 60 Minuten. Fahrtkosten sind darin enthalten und dürfen nicht gesondert berechnet werden; eine Umsatzsteuerbefreiung nach §4 Nr. 16 UStG ist möglich, das klärt ihr am besten mit eurer Steuerberatung. Abgerechnet werden nur tatsächlich erbrachte Leistungen auf Grundlage unterschriebener monatlicher Leistungsnachweise. Gewerbliche Träger werden für haushaltsnahe Dienstleistungen anerkannt, Betreuungsangebote sind nichtgewerblichen Trägern vorbehalten.
Gibt es Fördermittel für den Aufbau?
Die PuVO sieht eine Förderung nach §45c SGB XI vor, für die Aufbauphase höchstens zwei Kalenderjahre, im Rahmen der verfügbaren Mittel und ohne Rechtsanspruch; Schulung und Fortbildung gehören zu den förderfähigen Ausgaben. Wichtig sind die Fristen: Antrag bis 30. September für einen Förderbeginn am 1. Januar oder bis 31. März für den 1. Juli, Verwendungsnachweis bis 31. März des Folgejahres. Die Förderung richtet sich vor allem an nichtgewerbliche Träger. Ob ein gewerbliches Angebot neben dem Pflegedienst gefördert werden kann, klärt ihr am besten direkt bei der Senatsverwaltung.
Lohnt sich das, solange die Reform noch nicht beschlossen ist?
Die Anerkennung nach §45a SGB XI hängt nicht am Pflegeneuordnungsgesetz — es gibt sie in Berlin seit Jahren über die PuVO, und schon heute lassen sich darüber Entlastungsleistungen erbringen. Was die Reform ändert, ist die Höhe des Budgets und wer es abrechnen darf. Der Aufbau — eigene Einheit, Konzept, Fachkraft, Schulung, Antrag — braucht ohnehin Vorlauf, unabhängig davon, wann das Gesetz in Kraft tritt.
Was kostet HeyCarla?
HeyCarla startet bei 139 € netto im Monat für 30 aktive Klient:innen, jede weitere aktive Person kostet 1,50 € im Monat. Mitarbeitende sind in jedem Paket unbegrenzt enthalten, ebenso Mitarbeiter-App, Support, Updates und Onboarding. Ein neu gegründetes Angebot startet damit klein und wächst mit.

Kurz zusammengefasst

In Berlin rechnen ambulante Pflegedienste Entlastungsleistungen heute ohne eigene Anerkennung ab. Die Reform beendet diese Doppelrolle: Nach dem Regierungsentwurf schließen sich eine Zulassung nach §72 SGB XI und eine Anerkennung nach §45a künftig gegenseitig aus, und das neue Sozialraumbudget — nach dem Entwurf 175 € im Monat, 300 € für Menschen unter 25 Jahren — bleibt den anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag vorbehalten und ist über einen ambulanten Pflegedienst nicht abrechenbar. Die PuVO wird dem folgen müssen. Ein Pflegedienst, der dafür ein eigenes Angebot gründet, startet mit einem Vorteil, den kein anderer Gründer hat: Die Klient:innen, die Pflegegrade und das Vertrauen sind bereits da. Anerkannt wird in Berlin von der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege; verlangt werden eine juristische Person mit Sitz in Berlin, eine Fachkraft, mindestens drei Mitarbeitende, 30 Stunden Basisschulung und ein Konzept. Abgerechnet wird innerhalb eines Höchststundensatzes von 35,50 €, Fahrtkosten inklusive. HeyCarla ist die Software für dieses zweite Standbein und startet bei 139 € netto im Monat. .

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