Wir rechnen als Pflegedienst doch schon Entlastungsleistungen ab — warum dann ein eigenes Angebot?
Heute stimmt das: In Berlin brauchen ambulante Pflegedienste nach §3 Abs. 4 PuVO nur dann eine eigene Anerkennung, wenn sie Leistungen nach §45a Abs. 4 SGB XI über den Umwandlungsanspruch erbringen. Genau diese Doppelrolle beendet die Reform: Nach dem Regierungsentwurf schließen sich eine Zulassung nach §72 SGB XI und eine Anerkennung nach §45a künftig gegenseitig aus, und das Sozialraumbudget bleibt den anerkannten Angeboten und der Nachbarschaftshilfe vorbehalten. Der Weg über den Pflegedienst läuft damit ins Leere — die PuVO wird dem Bundesrecht folgen müssen. Wer das Budget weiter nutzen will, braucht deshalb eine eigene, anerkannte Einheit neben dem Pflegedienst. Das Pflegeneuordnungsgesetz ist allerdings noch nicht beschlossen: Bundestag und Bundesrat beraten noch, und erst danach passen die Länder ihre Verordnungen an. Endgültige Sicherheit gibt es mit dem Gesetzestext.
Wer erteilt die Anerkennung in Berlin?
Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, Abteilung Pflege, in der Oranienstraße 106. Rechtsgrundlage ist die Berliner Pflegeunterstützungsverordnung (PuVO). Antragstellen kann nur eine juristische Person mit Sitz in Berlin; der Antrag ist formlos, geht bevorzugt per E-Mail ein, kostet keine Gebühren und wird in rund zwei Monaten bearbeitet. Vorab berät das Kompetenzzentrum Pflegeunterstützung. Nach der Anerkennung wird das Angebot online gelistet, und bis zum 31. März jedes Jahres ist ein Sachbericht einzureichen.
Welches Personal brauchen wir dafür?
Keine Pflegefachkräfte für die Einsätze. Verlangt ist eine verantwortliche Fachkraft mit mindestens dreijähriger Ausbildung, etwa in Kranken-, Alten- oder Heilerziehungspflege, Sozialarbeit oder Sozialpädagogik; bei reinen haushaltsnahen Dienstleistungen genügt eine dreijährige Hauswirtschaftsausbildung mit Schulung. Gewerbliche Anbieter brauchen mindestens drei Mitarbeitende, und alle Helfenden absolvieren vor dem ersten Einsatz eine Basisschulung von mindestens 30 Stunden nach dem Berliner Mustercurriculum. Danach sorgt die Fachkraft für regelmäßige Fortbildung.
Was dürfen wir abrechnen?
Berlin arbeitet mit einem Höchststundensatz: 35,50 € je Stunde für Entlastungsleistungen (Stand 2025), eine Stunde sind 60 Minuten. Fahrtkosten sind darin enthalten und dürfen nicht gesondert berechnet werden; eine Umsatzsteuerbefreiung nach §4 Nr. 16 UStG ist möglich, das klärt ihr am besten mit eurer Steuerberatung. Abgerechnet werden nur tatsächlich erbrachte Leistungen auf Grundlage unterschriebener monatlicher Leistungsnachweise. Gewerbliche Träger werden für haushaltsnahe Dienstleistungen anerkannt, Betreuungsangebote sind nichtgewerblichen Trägern vorbehalten.
Gibt es Fördermittel für den Aufbau?
Die PuVO sieht eine Förderung nach §45c SGB XI vor, für die Aufbauphase höchstens zwei Kalenderjahre, im Rahmen der verfügbaren Mittel und ohne Rechtsanspruch; Schulung und Fortbildung gehören zu den förderfähigen Ausgaben. Wichtig sind die Fristen: Antrag bis 30. September für einen Förderbeginn am 1. Januar oder bis 31. März für den 1. Juli, Verwendungsnachweis bis 31. März des Folgejahres. Die Förderung richtet sich vor allem an nichtgewerbliche Träger. Ob ein gewerbliches Angebot neben dem Pflegedienst gefördert werden kann, klärt ihr am besten direkt bei der Senatsverwaltung.
Lohnt sich das, solange die Reform noch nicht beschlossen ist?
Die Anerkennung nach §45a SGB XI hängt nicht am Pflegeneuordnungsgesetz — es gibt sie in Berlin seit Jahren über die PuVO, und schon heute lassen sich darüber Entlastungsleistungen erbringen. Was die Reform ändert, ist die Höhe des Budgets und wer es abrechnen darf. Der Aufbau — eigene Einheit, Konzept, Fachkraft, Schulung, Antrag — braucht ohnehin Vorlauf, unabhängig davon, wann das Gesetz in Kraft tritt.
Was kostet HeyCarla?
HeyCarla startet bei 139 € netto im Monat für 30 aktive Klient:innen, jede weitere aktive Person kostet 1,50 € im Monat. Mitarbeitende sind in jedem Paket unbegrenzt enthalten, ebenso Mitarbeiter-App, Support, Updates und Onboarding. Ein neu gegründetes Angebot startet damit klein und wächst mit.