Wir können als Pflegedienst doch selbst anerkannt werden — warum dann ein eigenes Angebot?
Heute stimmt das: In Bayern können ambulante Dienste mit Versorgungsvertrag beim Landesamt für Pflege eine Anerkennung nach §45a beantragen, das LfP hält dafür sogar ein eigenes Antragsformular bereit. Genau diese Doppelrolle beendet die Reform: Nach dem Regierungsentwurf schließen sich eine Zulassung nach §72 SGB XI und eine Anerkennung nach §45a künftig gegenseitig aus, und das Sozialraumbudget bleibt den anerkannten Angeboten und der Nachbarschaftshilfe vorbehalten. Die Anerkennung des Pflegedienstes läuft damit ins Leere — die AVSG wird dem Bundesrecht folgen müssen. Wer das Budget weiter nutzen will, braucht deshalb eine eigene, anerkannte Einheit neben dem Pflegedienst. Das Pflegeneuordnungsgesetz ist allerdings noch nicht beschlossen: Bundestag und Bundesrat beraten noch, und erst danach passen die Länder ihre Verordnungen an. Endgültige Sicherheit gibt es mit dem Gesetzestext.
Wer erteilt die Anerkennung in Bayern?
Das Bayerische Landesamt für Pflege (LfP), Referat 44, mit Sitz in Amberg. Rechtsgrundlage sind die §§80 bis 82 der Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze (AVSG) und die Vollzugshinweise dazu. Der Antrag ist jederzeit möglich, auch eingescannt per E-Mail, und enthält ein Qualitätssicherungskonzept, für das das LfP ein Muster bereitstellt. Nach der Anerkennung übermittelt das LfP die Angebote an die Pflegekassen, und jährlich ist ein Tätigkeitsbericht einzureichen.
Welches Personal brauchen wir dafür?
Keine Pflegefachkräfte. Verlangt ist eine geeignete Fachkraft, die die Helfenden fachlich anleitet, in der Regel mit grundsätzlich dreijähriger Ausbildung oder Studium im sozialen, pflegerischen, gesundheitlichen oder hauswirtschaftlichen Bereich. Helfende ohne passende Qualifikation brauchen eine Basisschulung von 30 Unterrichtseinheiten nach dem bayerischen Schulungskonzept. Wer eine einjährige Ausbildung, zwei Jahre Berufserfahrung oder eine Fortbildung von 160 Unterrichtseinheiten mitbringt, etwa als Betreuungskraft nach §53b, ist davon befreit. Danach läuft die Fortbildung laufend weiter.
Was dürfen wir abrechnen?
Eine landesweite Preisobergrenze gibt es in Bayern nicht. Gewerbliche Anbieter legen die Kosten für die Pflegebedürftigen in ihrem Qualitätssicherungskonzept offen, und Mindestlohn sowie sozial- und versicherungsrechtliche Vorschriften müssen eingehalten werden. Eine feste Grenze gilt nur, wo Ehrenamtliche einzelfallbezogen helfen: Dort darf die Helferstunde höchstens den Mindestlohn plus 50 % Aufschlag für Fixkosten kosten. Ändern sich Kosten oder Angebot, ist das dem LfP mitzuteilen — wer das versäumt oder den Tätigkeitsbericht nicht einreicht, riskiert den Widerruf der Anerkennung.
Gibt es Fördermittel für den Aufbau?
Bayern fördert Angebote zur Unterstützung im Alltag gemeinsam mit den Pflegekassen als Projektförderung, mit Schwerpunkt auf bürgerschaftlich getragenen Angeboten. Gefördert werden etwa Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche sowie Personal- und Sachkosten für Koordination und fachliche Anleitung; auch Schulungen sind förderfähig. Einen Anspruch begründet die Anerkennung nicht (§82 Abs. 3 AVSG). Wichtig ist die Frist: Der Förderantrag muss bis zum 31. Dezember des Vorjahres beim LfP sein. Ob ein gewerbliches Angebot neben dem Pflegedienst gefördert werden kann, klärt ihr am besten direkt beim LfP.
Lohnt sich das, solange die Reform noch nicht beschlossen ist?
Die Anerkennung nach §45a SGB XI hängt nicht am Pflegeneuordnungsgesetz — es gibt sie in Bayern seit Jahren über die AVSG, und schon heute lassen sich darüber Entlastungsleistungen erbringen. Was die Reform ändert, ist die Höhe des Budgets und wer es abrechnen darf. Der Aufbau — eigene Einheit, Konzept, Fachkraft, Schulung, Antrag — braucht ohnehin Vorlauf, unabhängig davon, wann das Gesetz in Kraft tritt.
Was kostet HeyCarla?
HeyCarla startet bei 139 € netto im Monat für 30 aktive Klient:innen, jede weitere aktive Person kostet 1,50 € im Monat. Mitarbeitende sind in jedem Paket unbegrenzt enthalten, ebenso Mitarbeiter-App, Support, Updates und Onboarding. Ein neu gegründetes Angebot startet damit klein und wächst mit.